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Ärger mit gemietetem Wohnmobil, was nun???


vinniedelta am 20 Okt 2006 18:10:16

hallo,

wir haben für eine woche ein wohnmobil gemietet, um an den lago di orta zu fahren.

war nicht unser erster womo-urlaub, aber wohl der letzte ,zumindest mit einem gemieteten wohnmobil.

nun meine frage: steht uns eine entschädigung des vermieters zu?

als wir losfuhren, hat sich leider in der ersten kurve der kühlschrank entleert, da die verriegelung defekt war...ärgerlich, konnte aber vorerst mir einem packetklebeband behoben werden.

auf der autobahn merkten wir, daß das fenster über dem alkoven nicht richtig schließt, da es defekt war. es war dementsprechend laut und kühl während der fahrt
da wir nachts losfuhren, konnten wir den vermieter telefonisch nicht erreichen. morgens haben wir dem vermieter den schaden mitgeteilt, der nicht besonders erstaunt war und es dann auf die vormieter geschoben hat.

am ersten stellplatz hatten wir dann einen stromausfall in der kabine, weil die versorgungsbatterie fast leer war...
mittlerweile hatten wir von italien per handy den vermieter wieder angerufen, der uns sagte, wir sollen alles einpacken und solange fahren, bis die batterie wieder geladen ist, falls dies nicht funktioniere, einen campingplatz anfahren und aufladen.
keine minute nach dem gespräch hat das Womo dann auf dem stellplatz ca. 50 liter wasser verloren (zum glück frischwasser), was sehr peinlich war, weil es wohl so wirkte, als wollen wir nicht die entsorgungsstelle anfahren... ---wieder ein telefonat, bei dem uns der vermieter mitteilte, das sei eine automatik, um einen kurzschluß zu verhindern, quasi völlig normal- sprich, kurz vor absolut leerer batterie öffnet das womo die tanks aus sicherheitsgründen...

da die batterie die ladung nicht länger als 12 stunden halten konnte, sind wir nach 5 tagen wieder in richtung heimat gefahren, haben auf einer raststätte eine mittagspause gemacht und dann entdeckt, daß das defekte, aber sichere fenster(hahaha), sich während der fahrt verabschiedet hat und wohl in irgendeinem graben an der autobahn sein letztes plätzchen gefunden hat.

nun ja, erholung gab es in diesem urlaub nicht!!!

wir haben zwar ohne probleme unsere kaution zurückbekommen, aber der vermieter sieht keinen grund, uns auf irgend einer weise entgegenzukommen. er sieht zwar auch, daß da einiges zusammen gekommen ist und wir da keine schuld tragen, aber eine entschädigung findet er absolut nicht angebracht. (eine entschuldigung leider auch nicht)

bisher hatten wir immer glück mit unseren vermietern, aber da wir diesmal mit dem buchen zu spät waren, mußten wir bei diesem chaoten buchen...

die batterie war tatsächlich am ende und muß wohl ausgetauscht werde.



nun meine frage: sind wir zu pingelig?
muß man mit einem kaputten fenster rechnen, daß sich auf der fahrt verabschiedet?
ist es ok, eine leere batterie immer wieder aufladen zu müssen?
wäre es euch nicht auch peinlich, wenn das wasser plötzlich wegläuft, bzw. man ständig in der angst lebt, daß die batterie so schnell versagt, daß das wasser wieder wegläuft??

freu mich über jede antwort, da wir dem vermieter bis dienstag eine frist gesetzt haben, irgendwie auf dieses schlamassel zu reagieren, und selbst etwas überfordert mit der situation sind!!!



liebe grüße und jetzt schon danke für eure hilfe!

beate&martin

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Gast am 20 Okt 2006 19:55:46

Erstmal Hallo und hoffentlich hattet ihr trotzdem noch ein wenig schönen Urlaub.

Ob ihr rechtlich einen Anspruch gegen den Vermieter auf entgangenen "Urlaubsfreuden" habt - keine Ahnung. Zumindest würde ich versuchen die Auslagen für die Auslandsgespräche sowie - falls ihr ausschließlich zum laden der Batterie auf einen CP gefahren seid - anteilige CP Kosten zurück zu bekommen. Eine ordentliche Liste könnte da vielleicht hilfreich sein.

Ansonsten fällt mir als Ansprechstelle noch der Verbraucherschutz oder ggf. der Automobilclub - soweit ihr Mitglied seid - ein.

Stephan

MichaelW am 20 Okt 2006 20:15:57

dumme Frage: gabs einen schriftlichen Mietvertrag ?

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conga am 20 Okt 2006 20:25:45

Ich denke, Stephan hat recht.
Wir hatten auch mal Probleme mit dem Mietmobi (in Kanada), aber es war natürlich ein großer Vermieter.
Da war es sehr sinnvoll, dass wir für die Rückgabe unsere ganzen Kosten aufgelistet hatten, und auch die Tage (mit Datum), an denen uns der Urlaub verdorben war.
Dadurch wurde dem Vermieter auch unsere Situation deutlich.
Wir sind übrigens sehr kulant entschädigt worden:
Übernachtungskosten (pauschal) während der Reparatur, obwohl wir im Womo schliefen. Aber es war ja nicht unser Wunschschlafplatz. Restaurantkosten gegen Rechnung, weil wir nicht kochen konnten, Womomietkosten für die Tage der Reparatur, und noch einen kleinen Auschlag als Entschädigung.
Aber wie gesagt, großer Vermieter (Vertragspartner vom ADAC) in Kanada.

rs270550 am 21 Okt 2006 09:36:44

Hallo Ihr Beiden,
nicht daß Ihr das nun falsch versteht, aber Ihr habt ja wohl schon öfter ein Womo gemietet. Insofern kennt Ihr euch ja auch, zumindest ein wenig, damit aus. Ist Euch denn, beim füllen des Kühlschrankes, nicht die defekte Türverriegelung aufgefallen? Habt Ihr, nach befüllen des Frischwassertanks, nicht mal auf die Schlattafel geschaut? Dort wird doch auch der Ladezustand der Batterien angezeigt. Und gab es keine Einweisung des Vermieters, der Euch die Funktionsweise einer Dachluke erklärte? Dabei wäre der Defekt doch aufgefallen!
Aber trotzdem, Ich würde mal z.b beim ADAC anfragen, wie man so etwas regeln kann. Eigentlich kann man ja erwarten, daß das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand ist, ausgenommen, es werden Fehler im Übergabeprotokoll schriftlich genannt. Schließlich seid Ihr für entstandene Schäden bei der Rückgabe verantwortlich und die Rep. wird Euch berechnet (bzw. Versicherung).
Dazu fällt mir gerade ein: hoffentlich geht der Schuß nicht nach hinten los und der Vermieter behauptet, das Womo an euch einwandfrei übergeben zu haben?
Trotzdem ein schönes Wochenende,
Rolf

vinniedelta am 21 Okt 2006 10:25:49

erst mal danke für die vielen antworten!

zu euren fragen:

der batteriestand bei der übergabe war ok, da die batterie frisch aufgeladen war. der vermieter hat sie kurz vor der übergabe erst abgehängt. hätte man nach einer stunde dann nochmals den stand kontrolliert, wäre es eventuell aufgefallen, aber da wir erst nochmals 30 km fahren mußten, hätte man auch dann bei zweiter kontrolle nichts auffälliges erkannt. wenn wir das licht für eine stunde brennen gelassen hätten, wäre sie dann fast leer gewesen, aber das wußten wir dato ja nicht.

es gibt einen mietvertrag. es ist der übliche mietvertrag.

der kühlschrankverschluß wurde uns vorgeführt, aber ohne übliche beladung. sobald die türfächer mitbenutzt wurden und sie dadurch schwerer wurde, hielt die verriegelung nicht mehr.


das dachfenster wurde uns auch vorgeführt, es war ja kein problem, es zu öffnen, oder zu schließen.
es blieb nur leider nicht geschloßen, wenn man schneller als 80km/h fuhr.
ich vermute einfach mal, daß jemand versucht hat, das fenster irgendwann mal zu knacken...


die auflistung haben wir natürlich gemacht, er ist sich ja nach eigenen äußerungen bewußt darüber, was alles nicht funktioniert hat, oder defekt war, aber er sieht wohl seine aufgabe darin, diese fehler nun für den nächsten mieter zubeheben und nicht den betroffnenen mieter zu entschädigen.


mittlerweile unterstelle ich ihm einfach mal, daß er sich bewußt war, daß das wohnmobil nicht im besten zustand war, er hat sich auch eigentlich verraten, als er sagte, daß er dieses wohnmobil eigentlich nicht für uns vorgesehen hatte, sondern ein anderes wäre für uns eingeplant gewesen (was wohl dann doch noch unterwegs war)

vielleicht habt ihr nun nach genaueren details eine idee,
lg und schönes wochenende!

beate&martin

Varadero_BW am 21 Okt 2006 12:20:49

Hallo,

Ich sehe da eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

Wenn er nicht mit sich reden lässt, einen Rechtsverdreher einschalten und klagen,
oder
einen Schlichter einschalten. Da kann Dir der ADAC sicher auch weiter helfen.

Aber die Mängel sollten möglichst gut dokumentiert sein. Und wenn der Vermieter diese auch noch anerkannt hat, (hast Du Zeugen dafür oder ein schriftliches Protokoll vom Vermieter unterschrieben? Fotos?)
dann hast Du gute Chancen für entgangene Urlaubsfreuden was zurückerstattet zu bekommen.

Ist meiner Meinung nach nichts anderes wie wenn Du ne Pauschalreise buchst und das Hotel ist unter aller Sau.


Frank

Gast am 21 Okt 2006 14:50:17

Für gestandene Womomieter hätte das eigentlich kein großes Problem sein dürfen.
Bei einem Womoanfänger hätte ich ja verstanden das er mit solchen Vorkommnissen schlicht überfordert ist.
Allerdings verstehe ich den Vermieter auch nicht, der hätte bei Eurem Telefonat auch anders reagieren können.
zB. so. Haben sie die Möglichkeit in einer Werkstatt die Batterie tauschen zu lassen, natürlich auf meine Kosten, das Fenster einfach tapen, und für die Kühlschranktür gibt es ja auch mal für eine Woche die Lösung sie anders zu sichern,

Bei der Rückgabe eine Entschuldigung und ein angemessener Nachlass.
So hättet Ihr trozdem eine schöne Woche gehabt, und der Vermieter einen zumindest halbwegs zufriedenen Kunden.
:)

vinniedelta am 22 Okt 2006 16:54:21

tja mario,

das fenster wurde getapet, hielt leider nicht und laut unserem vertrag darf eine reparatur im ausland nach informieren des mieters und dessen aufforderung, bzw. zustimmung gemacht werden, ansonsten trägt man die kosten selbst...

wir hatten diese aufforderung/zustimmung nicht, da die batterie sich kurzzeitig aufladen lies.

soll ich dann auf meine kosten eine reperatur durchführen lassen???

gruß

beate

Gast am 22 Okt 2006 17:05:39

vinniedelta hat geschrieben:soll ich dann auf meine kosten eine reperatur durchführen lassen???


Das hat doch Niemand behauptet.

"Allerdings verstehe ich den Vermieter auch nicht, der hätte bei Eurem Telefonat auch anders reagieren können."

Klar hätte Er Dir die Rep. Freigabe geben müssen, hätte ja auch in seinem Interesse sein müssen.

vinniedelta am 22 Okt 2006 17:24:29

da hast du natürlich recht.

ich warte nun einfach den dienstag ab.
bis dahin haben wir ihm eine frist gesetzt.
werde euch dann natürlich informieren - und in zukunft wieder das wohnmobil bei unseren "stammvermieter" ausleihen.

so bin nun offline.

schönes wochenende noch!

beate

dokabastler am 23 Okt 2006 10:18:47

Hallo,

ich würde den Vermieter nochmal fragen, was er an nachlass oder an nochmal-Gratis-Miettagen als Goodwill-Entschädigung rausspringen lässt ohne daß man irgendwie mit Juristen verkehrt.......
und ich würde andeuten, daß ihr ja gerne nochmal gemietet hättet, aber nicht bei dem verhalten....blabla


Wenn sich der vermieter stur stellt, werdet Ihr größere Probleme haben, trotz ggf. Anwalt, was rauszukriegen.....immerhin wart ihr ja dort wo ihr hinwolltet....will sagen, die Beweislast, daß Euch urlaubsfreuden entgangen sind, wird schwer..........

mir ist klar, daß der Urlaub für Euch nervig war und auch ich finde die Mängel etwas zu viele........

Andererseits: Wenn Ihr selber ein eigenes Womo habt (evtl. noch ein älteres), dann gibts in jedem urlaub (zumindest bei uns) Situationen, wo man sich selber unkonventionell helfen muß, weil irgendetwas nicht mehr geht oder Zicken macht.....genug Kleinigkeiten sind ja in so einem WOmo verbaut.......schon klar, daß ich erwarten können muß, das ein Mietwomo bei Fahrtantritt frei von Mängeln ist....


günter

Nasenbär am 23 Okt 2006 15:27:59

Günter, das was du über eigene Womos schreibst, wollte ich gerade auch so schreiben. :)
Bin sowieso eher einer, der sich nicht wegen eines Defektes, der immer mal auftreten kann und der nicht das Fahrzeug komplett lahm legt, den ganzen Urlaub vermiesen läßt.
Auch wenn ich euch einen frustfreien Urlaub gewünscht hätte. :)

Oft, nicht hier im speziellen Fall!!!, ist es so, dass manche Leute schon vorher mit einplanen, was an Geld vom Anbieter zurückzubekommen ist. Das erste, was im Urlaub geknipst wird, sind die Mängel in der hintersten Ecke im Hotelzimmer. :?

, Heinz

dokabastler am 23 Okt 2006 16:45:52

Hi Heinz,
das stimmt,
aber das ist bei unseren unglücklichen Mietern sicher nicht der Fall...die Anzahl an immer neu auftretenden Mängeln hätte auch mich schach matt gesetzt.......wenn ich der vermieter wäre, hätte ich ein so schlechtes Gewissen, daß ich vermutlich einen neuen kostenfreien Mieturlaub anbieten würde, immerhin gilt es bei unzufriedenen Kunden Wiedergutmachung zu leisten.......vielleicht bin ich aber nur ein schlechter Geschäftsmann...

günter

Nasenbär am 23 Okt 2006 17:02:53

Günter, dass das in diesem Fall nicht zutrifft, hatte ich ja extra hervor gehoben. :)
Aber das ist ein Grund, warum viele Anbieter so gegen die Gewährleistung sensibilisiert sind.

Ihr habt auch recht, viele kleinere bis mittelgroße Mängel summieren sich auch oft auf unerträgliche Ausmaße. Bei einem Gespräch mit dem Vermieter sollte das doch geregelt werden können.
Übrigens hatte ich mal mit einem Vermieter über diese Problematik gesprochen. Er sagte, dass er für alle Unannehmlichkeiten, die das Womo verursacht, gerade stehen muß. Das schließt auch das Zurückholen von Womo und Mieter schon bei Schäden, die der Mieter von sich aus nicht regeln kann, auch nicht können muß, aus dem Urlaubsland nicht aus. Dagegen muß der Vermieter sich versichern. Und er wird versuchen, die Richtigkeit der Mängel zumindest erstmal in Zweifel zu ziehen.

, Heinz

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