Es freut mich, dass das Thema einen so angeregten Gedanken- und Meinungsaustausch erzeugt hat. :juggle:
Bevor ich zum Ausgangsthema zurück komme, hier etwas zur zeitlichen Abfolge. :blah:
Einen Tag nach der Fahzeugübergabe auf die Waage gefahren und den Händler informiert, dass ich im „nackten“ WoMo mit mir an Bord noch 40 kg Zuladung habe wobei der Tank nur 3/4 voll ist und meine Frau (65 kg) wohl nicht mehr mitfahren darf . Antwort: „Ja, dann müssen Sie halt auflasten und wer sich ein WoMo über 80.000,-€ kaufen kann, der kann auch Mautkosten zahlen!“ :augenauf:
Dieser WoMoHändler hat seinen Hof mit Fahnen geschmückt „KNAUS Fachhandel“ - über all ist zu lesen: „30 Jahre Erfahrung Wohnmobilverkauf KNAUS“ , alle neuen Modelle stehen sauber in einer perfekt gepflegten Ausführung, indoor in einer Halle, die die Qualität einer gehobenen Boutique hat. Alles absolut hochwertig und eindrucksvoll, liebevoll und seriös wirkend. Der Senior des Familienunternehmens strahlt die Kompetenz und Erfahrung aus, die du schon so oft vergebens gesucht hast, das Vertrauen ist da, dass du hier richtig gut beraten wirst. Als Selbständige arbeitest du und Frau gut 60 Stunden die Woche, von den Senioren in der Familie lässt du dich auch in die Pflicht nehmen, so bleibt nicht die Zeit einer akribischen Recherche und Detailplanung. Was soll das auch, hier ist ein Fachhändler dem du vertraust. Und da steht DEIN WoMo, nur noch ein paar kleine Änderungen, Ergänzungen, etwas Entgegenkommen beim Preis und du bist glücklich - endlich erfüllt sich dein Traum - mit Hilfe der Beratung und der „sinnvollen“ Zusammenstellung mittels dem Geschäftsführers des Unternehmens. Kein Wort, kein Hinweis, kein Einwand bzgl. einer Nutzungseinschränkung wegen zu geringer Nutzlast die durch die Zusatzausrüstung reduziert wurde. Da sitzt dir ja kein umgeschulter Semmelverkäufer gegenüber, dem du nicht vertrauen kannst. Wem soll man denn noch mehr vertrauen als dem Geschäftsinhaber einer familiengeführten GmbH, nein, da bist du dir sicher, dass da aber auch gar nichts falsch gemacht wird. :gruebel:
Oktober 2016 Klage auf Rückabwicklung eingereicht
1. Verhandlungstermin Mai 2018 - so ist das mit Terminen beim Landgericht II in München! Die Parteien werden nach einer Einigung, der Möglichkeit eines Vergleichs gefragt - beide NEIN - somit geht es weiter.
Nächster Termin Sept. 2018 - Anhörung der Zeugen! Voraussichtlich wird ein Beweissicherungsgutachten vom Gericht in Auftrag gegeben.
Zwischenzeitlich dem KFB (Kraftfahrtbundesamt) den Sachverhalt mit allen Daten übermittelt und unmißverständlich darauf hingewiesen, dass KNAUS ein EU-Übereinstimmungspapier zur Zulassung ausstellt und sich aber offensichtlich und nachweisbar NICHT daran hält.
Antwort: Ja, man habe mal mit KNAUS telefoniert, denen lägen aber andere Daten vor und man könne deshalb nichts unternehmen! :wall:
Der Zulassungsstelle den Sachverhalt mit allen Daten übermittelt und unmißverständlich darauf hingewiesen, dass KNAUS ein EU-Übereinstimmungspapier zur Zulassung ausstellt und sich aber offensichtlich und nachweisbar NICHT daran hält und dass das Fahrzeug so eigentlich NICHT zulassungsfähig ist.
Antwort: Ja, das ist alles nachvollziehbar, aber dafür ist die Zulassungsstelle nicht zuständig, ich solle mich doch damit ans KFB wenden! :wall:
Da davon auszugehen ist, dass im nächsten Termin das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben wird, macht man sich Gedanken über die Massenverteilung in einem WoMo und diskutiert dies mit Gleichgesinnten im Forum.
Eine zugesicherte Eigenschaft, die ein
Wohnmobil bei einem Neukauf haben muss ist, dass das WoMo mit all seinen eingetragenen Sitzplätzen (hier 4) besetzt sowie mit der Mindestnutzlast (hier 115 kg) beladen, nicht das eingetragene maximal das zulässige Gesamtgewicht überschreiten darf, ansonsten ist es nicht mangelfrei, da es seiner Zweckbestimmung entsprechend nicht genutzt werden kann.
Eine weitere Bemerkung:
- Unser SMART FORFOUR hat, nach Berücksichtigung des Gewichts der Insassen (4 x 75 kg), noch eine Nutzlast von 140 kg
- unser WOHNMOBIL KNAUS TI 700 MX, mit 7,5 m, auch mit 4 Sitzplätzen hat eine Nutzlast von 115 kg - (schaut mal bei euren PKWs nach!)
- lt. EU-Gesetz braucht er auch nicht mehr
- in der EU-Übereinstimmungserklärung / COC-Papier auch so eingetragen
- für jeden Richter bei Gericht ein Vorgabe
- für jeden WoMo-Käufer ein Verarschung die mancher Hersteller und mancher Händler geschickt auszunutzen weiss
- für jeden WoMo-Faher ein NO GO - was willst du mit 115 kg Gepäck/Ausrüstung für 4 Personen anfangen - außer ins nächste Hotel fahren oder CampingLIGHT :baetsch:
Welche Erkenntnis gewinnen wir hieraus:
Der EU-Richtlinie (=nationales Gesetz!) entsprechend, kannst du in deinen KLEINWAGEN mehr KG einladen als in dein WOHNMOBIL!!!! :roll:
Nochmals ein Gewichtsüberblick:
2.905,0 kg KNAUS Prospektangabe: Masse des leeren Fahrzeugs
75 kg Fahrer
91 kg Diesel (120 Ltr. Tank abzgl. 10 % x spez. Gewicht Diesel 0,85)
20 kg Wasser (10 kg FAHRBEFÜLLUNG + 10 kg Boiler und Wasserleitungen)
50 kg 3.0 Ltr. Maschine
17 kg automatisiertes Getriebe
26 kg Fiat Paket ( Fahrerhaus Klima/Airbag/Bereifung/… so liefert Ducato an KNAUS)
10 kg Styling Paket (Lackierung, LED Tagfahrlicht/… so liefert Ducato an KNAUS)
= 3.214,0 kg Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse)
EU-Übereinstimmungspapier / COC Papier / Datenbestätigung für die Zulassung: 3.120 kg !!!
3.214,0 kg
243,0 kg Zusatzausrüstung im Werk KNAUS verbaut
= 3.457,0 kg tatsächliche Masse des Fahrzeugs
EU-Übereinstimmungspapier / COC Papier Pkt. 13.2: 3.160 kg !!! (damit mit 3 Sitzplätzen + Mindest-Nutzlast die 3.500 kg max. zul. GG nicht gerissen werden!!!)
34,5 kg wurden nachträglich beim Händler verbaut
= 3.491,5 kg
225 kg 3Sitzplätze a 75 kg => Fahrer ist ja schon oben dabei
115 kg Mindest-Nutzlast (PM) lt. Verordnung (EU) Nr. 123/2012
= 3.831,5 kg bei 4 Personen und Minimalbeladung lt. EU-Verordnung
- im Kaufvertrag steht 3,5 t
- sonst keine einzige weitere Gewichtsangabe
- alle Positionen (2 Seiten vollgeschrieben) jeweils mit einem Komma getrennt
- darunter die Gesamtsumme von 87.000,-
- kein Hinweis / keine Einschränkung bzgl. Gewicht
- alles von Hand geschrieben (damals dachte ich noch, das ist eine persönliche Note des Hauses!!!) :smilingplanet:
*** Fast hätte ich es vergessen - den Gewichtsjoker - die Stützlast :dance2:
3.831,5 kg
100 kg Stützlast - da ist ja noch eine Anhängerkupplung verbaut, die lt. EU-Verordnung noch zu berücksichtigen ist
= 3.931,5 kg :stumm: