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Teilintegrierter 7,5 m - Gewichtsverteilung richtig? 1, 2


MountainBiker am 01 Jul 2018 08:20:22

Hallo,

ich mußte explizit beim Kauf ein Beratungsprotokoll unterschreiben, bei dem auf die Gewichtsproblematik hingewiesen wurde und das rechnerische Leergewicht der Konfiguration enthalten war, leider auch mit dem Hinweis das es produktionsbedingt auch zu Abweichungen kommen kann.

Wortlaut:
Zulassung auf 3,5 t ist der ausdrückliche Wunsch des Kunden. Die Gewichtsbilanz wurde im Beisein des Käufers errechnet, die geringe Zuladung mit ihm erörtert und von ihm im Hinblick auf die Nutzungsabsicht für ausreichend bestätigt. Auf die Reduzierung der Zuladung durch Zubehör /Sonderausstattung wurde hingewiesen. Die beigefügte Tabelle ist laut der angegeben Daten der Preisliste korrekt.

Das errechnete Leergewicht im Fahrbetrieb waren 3190kg (mit Fahrer 75kg, 1xAlugas,90%Tank...) - diese wurden sogar noch unterboten im Realen und laut Dokumente (CoC 3159kg). Da wir nur zu zweit unterwegs sind (und ausgesprochene Leichtgewichte), lediglich federleichte MTBs dabei haben, war/ist das völlig ausreichend.

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andwein am 01 Jul 2018 16:07:50

rkopka hat geschrieben:..... Wenn ich beim Arzt bin, wird ja auch nicht von mir erwartet, daß ich jedes Medikament erstmal in der medizinischen Fachliteratur recherchiere, bevor ich es nehme. Ich verlasse mich auf den Arzt und als Kontrolle evt. noch auf den Apotheker, der einen möglichen Fehler erkennt. RK

Das ist schön, dass du das so siehst, zumindest aber zu dem Thema Arzt/Rezept/Apoteker/erhaltene Ware würde ich dir aus eigener Erfahrung dringend raten dies zu kontrollieren!! Aber war halt ein schlechtes Beispiel.
schönen sonnigen Sonntag noch, Andreas

sonnenscheinfahrer am 01 Jul 2018 21:36:44

Es freut mich, dass das Thema einen so angeregten Gedanken- und Meinungsaustausch erzeugt hat. :juggle:

Bevor ich zum Ausgangsthema zurück komme, hier etwas zur zeitlichen Abfolge. :blah:

Einen Tag nach der Fahzeugübergabe auf die Waage gefahren und den Händler informiert, dass ich im „nackten“ WoMo mit mir an Bord noch 40 kg Zuladung habe wobei der Tank nur 3/4 voll ist und meine Frau (65 kg) wohl nicht mehr mitfahren darf . Antwort: „Ja, dann müssen Sie halt auflasten und wer sich ein WoMo über 80.000,-€ kaufen kann, der kann auch Mautkosten zahlen!“ :augenauf:

Dieser WoMoHändler hat seinen Hof mit Fahnen geschmückt „KNAUS Fachhandel“ - über all ist zu lesen: „30 Jahre Erfahrung Wohnmobilverkauf KNAUS“ , alle neuen Modelle stehen sauber in einer perfekt gepflegten Ausführung, indoor in einer Halle, die die Qualität einer gehobenen Boutique hat. Alles absolut hochwertig und eindrucksvoll, liebevoll und seriös wirkend. Der Senior des Familienunternehmens strahlt die Kompetenz und Erfahrung aus, die du schon so oft vergebens gesucht hast, das Vertrauen ist da, dass du hier richtig gut beraten wirst. Als Selbständige arbeitest du und Frau gut 60 Stunden die Woche, von den Senioren in der Familie lässt du dich auch in die Pflicht nehmen, so bleibt nicht die Zeit einer akribischen Recherche und Detailplanung. Was soll das auch, hier ist ein Fachhändler dem du vertraust. Und da steht DEIN WoMo, nur noch ein paar kleine Änderungen, Ergänzungen, etwas Entgegenkommen beim Preis und du bist glücklich - endlich erfüllt sich dein Traum - mit Hilfe der Beratung und der „sinnvollen“ Zusammenstellung mittels dem Geschäftsführers des Unternehmens. Kein Wort, kein Hinweis, kein Einwand bzgl. einer Nutzungseinschränkung wegen zu geringer Nutzlast die durch die Zusatzausrüstung reduziert wurde. Da sitzt dir ja kein umgeschulter Semmelverkäufer gegenüber, dem du nicht vertrauen kannst. Wem soll man denn noch mehr vertrauen als dem Geschäftsinhaber einer familiengeführten GmbH, nein, da bist du dir sicher, dass da aber auch gar nichts falsch gemacht wird. :gruebel:

Oktober 2016 Klage auf Rückabwicklung eingereicht
1. Verhandlungstermin Mai 2018 - so ist das mit Terminen beim Landgericht II in München! Die Parteien werden nach einer Einigung, der Möglichkeit eines Vergleichs gefragt - beide NEIN - somit geht es weiter.
Nächster Termin Sept. 2018 - Anhörung der Zeugen! Voraussichtlich wird ein Beweissicherungsgutachten vom Gericht in Auftrag gegeben.

Zwischenzeitlich dem KFB (Kraftfahrtbundesamt) den Sachverhalt mit allen Daten übermittelt und unmißverständlich darauf hingewiesen, dass KNAUS ein EU-Übereinstimmungspapier zur Zulassung ausstellt und sich aber offensichtlich und nachweisbar NICHT daran hält.
Antwort: Ja, man habe mal mit KNAUS telefoniert, denen lägen aber andere Daten vor und man könne deshalb nichts unternehmen! :wall:

Der Zulassungsstelle den Sachverhalt mit allen Daten übermittelt und unmißverständlich darauf hingewiesen, dass KNAUS ein EU-Übereinstimmungspapier zur Zulassung ausstellt und sich aber offensichtlich und nachweisbar NICHT daran hält und dass das Fahrzeug so eigentlich NICHT zulassungsfähig ist.
Antwort: Ja, das ist alles nachvollziehbar, aber dafür ist die Zulassungsstelle nicht zuständig, ich solle mich doch damit ans KFB wenden! :wall:


Da davon auszugehen ist, dass im nächsten Termin das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben wird, macht man sich Gedanken über die Massenverteilung in einem WoMo und diskutiert dies mit Gleichgesinnten im Forum.

Eine zugesicherte Eigenschaft, die ein Wohnmobil bei einem Neukauf haben muss ist, dass das WoMo mit all seinen eingetragenen Sitzplätzen (hier 4) besetzt sowie mit der Mindestnutzlast (hier 115 kg) beladen, nicht das eingetragene maximal das zulässige Gesamtgewicht überschreiten darf, ansonsten ist es nicht mangelfrei, da es seiner Zweckbestimmung entsprechend nicht genutzt werden kann.

Eine weitere Bemerkung:
- Unser SMART FORFOUR hat, nach Berücksichtigung des Gewichts der Insassen (4 x 75 kg), noch eine Nutzlast von 140 kg
- unser WOHNMOBIL KNAUS TI 700 MX, mit 7,5 m, auch mit 4 Sitzplätzen hat eine Nutzlast von 115 kg - (schaut mal bei euren PKWs nach!)
- lt. EU-Gesetz braucht er auch nicht mehr
- in der EU-Übereinstimmungserklärung / COC-Papier auch so eingetragen
- für jeden Richter bei Gericht ein Vorgabe
- für jeden WoMo-Käufer ein Verarschung die mancher Hersteller und mancher Händler geschickt auszunutzen weiss
- für jeden WoMo-Faher ein NO GO - was willst du mit 115 kg Gepäck/Ausrüstung für 4 Personen anfangen - außer ins nächste Hotel fahren oder CampingLIGHT :baetsch:

Welche Erkenntnis gewinnen wir hieraus:
Der EU-Richtlinie (=nationales Gesetz!) entsprechend, kannst du in deinen KLEINWAGEN mehr KG einladen als in dein WOHNMOBIL!!!! :roll:

Nochmals ein Gewichtsüberblick:

2.905,0 kg KNAUS Prospektangabe: Masse des leeren Fahrzeugs
75 kg Fahrer
91 kg Diesel (120 Ltr. Tank abzgl. 10 % x spez. Gewicht Diesel 0,85)
20 kg Wasser (10 kg FAHRBEFÜLLUNG + 10 kg Boiler und Wasserleitungen)
50 kg 3.0 Ltr. Maschine
17 kg automatisiertes Getriebe
26 kg Fiat Paket ( Fahrerhaus Klima/Airbag/Bereifung/… so liefert Ducato an KNAUS)
10 kg Styling Paket (Lackierung, LED Tagfahrlicht/… so liefert Ducato an KNAUS)
= 3.214,0 kg Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse)

EU-Übereinstimmungspapier / COC Papier / Datenbestätigung für die Zulassung: 3.120 kg !!!

3.214,0 kg
243,0 kg Zusatzausrüstung im Werk KNAUS verbaut

= 3.457,0 kg tatsächliche Masse des Fahrzeugs

EU-Übereinstimmungspapier / COC Papier Pkt. 13.2: 3.160 kg !!! (damit mit 3 Sitzplätzen + Mindest-Nutzlast die 3.500 kg max. zul. GG nicht gerissen werden!!!)

34,5 kg wurden nachträglich beim Händler verbaut
= 3.491,5 kg

225 kg 3Sitzplätze a 75 kg => Fahrer ist ja schon oben dabei
115 kg Mindest-Nutzlast (PM) lt. Verordnung (EU) Nr. 123/2012

= 3.831,5 kg bei 4 Personen und Minimalbeladung lt. EU-Verordnung

- im Kaufvertrag steht 3,5 t
- sonst keine einzige weitere Gewichtsangabe
- alle Positionen (2 Seiten vollgeschrieben) jeweils mit einem Komma getrennt
- darunter die Gesamtsumme von 87.000,-
- kein Hinweis / keine Einschränkung bzgl. Gewicht
- alles von Hand geschrieben (damals dachte ich noch, das ist eine persönliche Note des Hauses!!!) :smilingplanet:


*** Fast hätte ich es vergessen - den Gewichtsjoker - die Stützlast :dance2:
3.831,5 kg
100 kg Stützlast - da ist ja noch eine Anhängerkupplung verbaut, die lt. EU-Verordnung noch zu berücksichtigen ist

= 3.931,5 kg :stumm:

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Tinduck am 02 Jul 2018 07:59:07

Mh.... vielleicht als Vergleich eine Auflastung (evtl. incl. LuFe oder so) auf Kosten des Händlers? Dürfte ja eigentlich nur das zGG und die Hinterachslast gerissen sein, das wäre also machbar.

bis denn,

Uwe

siusebem am 02 Jul 2018 09:07:29

Endlich weis man genau worum es geht, ich drücke dir alle Daumen, dass das unterm Strich gut für dich ausgeht. Leider wird ja am Ende nicht der ganze Ärger, den man Jahre damit hatte, auch vergütet.
Auflasten ist ja so eine Sache, sind ja sehr viele negative Sachen dabei zu berücksichtigen, wäre für mich keine Option, trotzdem meine Frau und ich das Führerscheintechnisch könnten.

siusebem am 02 Jul 2018 09:31:14

Hier --> Link
mal ein Beispiel, wie es in Deutschland zugeht. Richtlinien oder Gesetze sind eben nicht für alle da.

Solofahrer am 02 Jul 2018 09:40:32

OK, Ulrich, die Problematik habe ich verstanden und gebe Dir in allen Punkten Recht!

Aber ein paar Fragen habe ich trotzdem noch:
Gefällt Dir der Grundriss des Fahrzeugs nicht mehr?
Hast Du das Fahrzeug überhaupt jemals als Wohn- oder Reisemobil genutzt? Und wenn ja, wie hast Du das mit den Gewichten gelöst? Ist Deine Frau mit dem vollgeladenen ForFour hinterher gefahren?
Da Dir (inzwischen) wohl klar sein dürfte, dass ein WoMo in dieser Größe und mit dieser Ausstattung nicht als 3,5-Tonner legal zu betreiben ist, was möchtest Du mit einer Wandlung erreichen?
Was wäre Euer nächster WoMo-Kandidat, ein WoMo gleicher Größe mit mindestens 4 oder 4,5 Tonnen Zuladung? Oder ein abgespecktes, kürzeres WoMo? Ersteres könnte man sicherlich sehr einfach durch/mit einem Vergleich mit dem Händler durch Auflastung erreichen. Letzteres durch Tausch und Wertdifferenzerstattung ebenfalls. Warum also hast Du die Möglichkeit eines Vergleichs abgelehnt?

Nochmals, die gesamte Problematik der besch.... 3,5-Tonnen Grenze und deren Schönrechnerei durch die Hersteller und Händler sowie die Führerscheinproblematik sollte viel häufiger und vor allem europaweit politisch diskutiert werden. Wenn Deine anstehenden Verhandlungen als Musterprozess dienen sollen, dann wäre eine Unterstützung z.B. durch den ADAC und/oder anderen Automobil-Clubs nicht nur wünschenswert, sondern dringend angesagt! Ich drücke Dir die Daumen oder "I cross my fingers", wie es in English gesagt wird.

siusebem am 02 Jul 2018 09:52:10

Der Vergleich wurde von beiden Seiten abgelehnt, also warum den TE danach fragen.

schnecke0815 am 02 Jul 2018 15:01:46

Hallo Ulrich,

wie ich bereits in meinem ersten Post anmerkte und dir jetzt auch Axel rät würde ich den ADAC einschalten.
Der Hinweis von Doncarlos mit dem Link von Lancelot sind m.M. die entscheidenden Punkte.
Es gab also bereits mindestens einen ähnlich gelagerten Fall. Hierauf würde ich mit der entsprechend fachlichen Beratung aufbauen. Bei 40kg Zuladung ist das Fahrzeug nicht als Wohnmobil mit der zugelassenen Personenzahl nutzbar - Punkt.

andwein am 03 Jul 2018 16:40:33

sonnenscheinfahrer hat geschrieben:Es freut mich, dass das Thema einen so angeregten Gedanken- und Meinungsaustausch erzeugt hat.
Bevor ich zum Ausgangsthema zurück komme, hier etwas zur zeitlichen Abfolge. ........ usw

Das ist allerdings eine Zusammenfassung mit der man deine Ausführungen nachvollziehen kann!!!!
Schade, dass das so gelaufen ist, dein Ärger ist verständlich! Es gibt da wohl einen Anwalt in Herford, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat, aber wahrscheinlich hast du ja bereits einen mit dem du dir Erfolg versprichst.
Gruß Andreas

cbra am 07 Nov 2018 23:42:49

und hier?

;)

wolfherm am 07 Nov 2018 23:51:52

cbra hat geschrieben:und hier?

;)



Was willst du jetzt wissen?

Acki am 08 Nov 2018 07:56:42

wolfherm hat geschrieben:...

Was willst du jetzt wissen?

Wahrscheinlich ob die Abarbeitung von F22.0 jetzt hier wieder weiter geht ... :wink:

Oder vlt. hier ... --> Link

wolfherm am 08 Nov 2018 08:12:52

Wenn ihr auch endlich ruhig seid, haben wir kein Problem.

volley97 am 08 Nov 2018 08:33:24

ich finde den Beitrag vom Solofahrer sehr gut, weil er den Punkt trifft - ich kann das Problem zwar verstehen - sehe dies auf den Fall auch so, jedoch ein Fahrzeug in der Preisklasse so ganz ohne Vorinfo zu kaufen, ist etwas tricky in meinen Augen.
Wenn man alleine mal ein wenig in Campingzeitschriften blättert fällt sehr schnell auf, dass bei den Test in der Klasse bis 3,5 to ein Minusgewicht rauskommt und da wurden noch keine Wünsche wie Klima, Solar, Markise z.T. verbaut - sicher ist die Nutzung von jedem individuell und die politischen Rahmenbedingung nicht unbedingt förderlich, jedoch derzeit gültig und da ist eigentlich klar, dass ich bei einer Länge von über 6 m häufig mit Ausstattung und Nutzung über den 3,5 to liege, ohne viel zu tun - das ist ein Thema, was immer und immer wieder überall steht - daher sehe ich dies auch wie Solofahrer / Axel :)
Da ich auf die Juristik ein wenig kenne, bezweifel ich, dass außer Ärger /Frust und viel Zeit, etwas wunschgem. rauskommt :oops:

cbra am 08 Nov 2018 08:35:56

wolfherm hat geschrieben:...

Was willst du jetzt wissen?

Acki hat geschrieben:Wahrscheinlich ob die Abarbeitung von F22.0 jetzt hier wieder weiter geht ... :wink:

Oder vlt. hier ... --> Link


richtig

es ist ja ok wenn er einen thread zu dem thema aufmacht, das problem ist ja nicht unerheblich und sein ärger - auf wenauimmer - verständlich.
aber das kann in einem thread abgehandelt werden. wenn die beratungsresitenz aber dazu führt dass immer neue threads zum gleichen thema aufgemacht werden in der hoffnung dass er andere antworten erhält ist das doch etwas... dings ;)

johannes3101 am 08 Nov 2018 16:09:20

Verstehe die ganze Aufregung nicht - wenn aus den freiwilligen Angaben des TE zu erkennen ist - es ist offensichtlich nicht sein erstes Wohnmobil. Einen Teilintegrierten mit Fiat 3,0 JTD und allen erdenklichen Extras und natürlich Komfort ohne Einschränkungen mit der Maßgabe bei 3,5 to Gesamtgewicht zu bleiben, ist eine Wunschvorstellung. Diese Thema so auf zu hängen, mit Verlaub um Entschuldigung wenn sich der TE seiner Kaufentscheidung und seiner Erfahrungen nicht bewusst war, naja nun muss der Händler und der Hersteller den "schwarzen Peter" anziehen ... falsche Beratung und Aufklärung und jetzt logischer Weise mit Rechtschutz bewaffnet !

Worin liegt eigentlich das Problem ? ... Auflasten auf 3,85 oder gar 4,0 to, das (Grund) Chassis lässt es doch zu und eine Hersteller-Bescheinigung für 3,85 to ist ohne zusätzliche Fahrzeug-Veränderungen möglich und beim TÜV ein zu tragen.

Vermutlich geht es um das leidige Thema ... Mautkosten und GoBox kosten halt ein kleinen Aufschlag, TÜV/AU nach 2 Jahren im jährlichen Modus und die unliebsame Geschwindigkeitsbegrenzungen. Will der TE den gewünschten Komfort, Bequemlichkeit und Motorleistung zum Sparpreis ?

babenhausen am 08 Nov 2018 16:53:49

Vermutlich geht es um das leidige Thema ... Mautkosten und GoBox kosten halt ein kleinen Aufschlag, TÜV/AU nach 2 Jahren im jährlichen Modus und die unliebsame Geschwindigkeitsbegrenzungen. Will der TE den gewünschten Komfort, Bequemlichkeit und Motorleistung zum Sparpreis ?




und dann noch um das Thema Führerschein,so kann es nach einer Auflastung schon für Kinder oder die Junge Geliebte unmöglich sein mit dem Auto zu fahren.

Das schränkt den Nutzwert besonders im Falle der Geliebten doch erheblich ein :lol:
Die Kinder verstehen das eher ;D

Inselmann am 08 Nov 2018 17:04:20

manchmal muss ich schon verwundert den Kopf schuetteln bei soviel Oberlehrerlei und Ueberheblichkeit :stupid:

wolfherm am 08 Nov 2018 18:27:13

Dann warten wir hier auch die Entscheidung ab.

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