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Versicherung erhöht Beitrag nach fehlerhafter SF Einstufung


pipo am 23 Aug 2018 14:32:14

Folgendes Szenario:
Neufahrzeug gekauft, neue Versicherung ausgesucht, Angebot Aufgrund der bisherigen SF geben lassen und abgeschlossen. Nun meldet die Versicherung, dass mein Vorversicherer eine Sondereinstufung meines letzten Fahrzeuges vorgenommen hatte und jetzt der Beitrag um satte 68% steigt.
Frage: Muss ich das einfach so hinnehmen?

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KAWAMANE am 23 Aug 2018 14:52:55

Moin Peter,

so wie du es schreibst, hat die Versicherung die Bedingungen einseitig zu deinen Ungunsten verändert.
Es ist ja keine Höherstufung wegen eines Schadenfalles. Meiner Meinung nach müsstest du in einen solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht haben und die Versicherung müßte dich darauf auch hinweisen.
Zumindest müssten sie dir auf Nachfrage Auskunft darüber geben.

Gruß
Bruno

djwawo am 23 Aug 2018 14:53:07

Leider ja, steht auch so in den Antragsformularen drin.

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Canadier am 23 Aug 2018 15:03:00

Nein Peter mußt du nicht so hinnehmen.
Wenn die sich vertan haben aus welchem Grund auch immer kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Trashy am 23 Aug 2018 15:12:23

Kommt drauf an.
Wenn Peter eine Anfrage gestartet hat was kostet die Kiste bei SF sowieso dann hat die Versicherung korrekt geantwortet. Wenn der alte Versicherer dann aber eine Sondereinstufung meldet, so liegt der Fehler ja nicht beim neuen Versicherer.
Ich denke aber, dass der neue Versicherer sich bei einem frischen Vertrag kulant zeigen wird und den Vertrag annuliert.
Aber der Vertrag kann doch auf jeden Fall fristgerecht zum Jahresende gekündigt werden.

djwawo am 23 Aug 2018 15:14:50

Canadier, du gibst bei deinem neuem Versicherer deine SF Klasse (Rabatte) an, die du bei deiner alten Versicherung hattest. Dummerweise hast du, weil du einen zweiten Wagen dort versichert hast, Sonderkonditionen bekommen, die aber nur bei deinem alten Versicherer gelten. Nun stellt aber deine neue Versicherung fest, dass dieser Rabatt nicht von der alten Versicherung übertragen wird, und stuft dich neu ein. Alles so rechtens, und steht auch so in den Versicherungsbedingungen drin. Ob du dann ein Sonderkündigungsrecht hast (obwohl der Vertrag noch garnicht abgeschlossen ist) steht auf einem anderen Blatt. Wie kommst du zu deiner Aussage ?

Canadier am 23 Aug 2018 16:39:50

djwawo hat geschrieben: Wie kommst du zu deiner Aussage ?

Weil ich es selber vor drei Jahren so erlebt habe.

djwawo am 23 Aug 2018 17:20:33

Canadier hat geschrieben:Weil ich es selber vor drei Jahren so erlebt habe.

Was hast du erlebt ? Dass deine neue Versicherung feststellt, dass die alte Versicherung einen anderen SF hast, als du im Antrag angegeben hast ?

thomas56 am 23 Aug 2018 17:27:29

Die Versicherungen haben doch unterschiedliche SF_Gruppierungen. Es geht um die schadensfreien Jahre und die muss man beim Vorversicherer erfragen.

Canadier am 23 Aug 2018 17:28:03

Nee,nee nicht alles verdrehen!
Ich habe den für mich gültigen SF der alten Versicherung angegeben.
Warum ich diesen SF habe ist da eher zweitrangig.
Sie haben mir auf diesen ein Angebot gemacht. Als sie mich dann später in eine andere SF stufen wollten hab ich dankend abgelehnt und mit Rücktritt gedroht.
Der V-mensch hat es dann auf seine Kappe genommen und den Vertrag so stehen lassen wie wir ihn abgeschlossen haben.

thomas56 am 23 Aug 2018 17:45:18

Was passiert bei einem Versicherungswechsel?
Bei einem Versicherungswechsel übernimmt Ihr neuer Versicherer normalerweise Ihre Schadenfreiheitsklasse. Das bedeutet, Ihre schadenfreien Kalenderjahre werden Ihnen angerechnet.

Das muss aber nicht für Ihren Schadenfreiheitsrabatt gelten. Denn: Die Schadenfreiheitsrabatte zu den jeweiligen Schadenfreiheitsklassen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Es ist also möglich, dass Sie bei einem Versicherungswechsel zwar in dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie vorher eingestuft werden, aber einen höheren oder niedrigeren Beitrag zahlen müssen.

Das sollten Sie wissen: Sondereinstufungen von Ihrem vorherigen Versicherer können in der Regel nicht übertragen werden. Das betrifft zum Beispiel eine günstige Einstufung für eine Zweitwagenversicherung. --> Link

djwawo am 23 Aug 2018 17:46:36

Ne, ich will nichts verdrehen, aber normalerweise steht auf der jährlichen Rechnung, dass der SF eine Sondereinstufung ist, oder nicht. Das sollte man schon wissen, wenn man es der neuen Versicherung meldet, um eben solche ÜBerraschungen zu vermeiden.

Mann am 23 Aug 2018 17:56:38

aber die originale SF läuft ja trotzdem im Hintergrund weiter.

Gast am 23 Aug 2018 19:22:09

Mann hat geschrieben:aber die originale SF läuft ja trotzdem im Hintergrund weiter.


Es kommt halt auf den Versicherer an.

Die RMV z.B. bezeichnet die normale Zweitwagenregelung als Sondereinstufung um zu verhindern, dass der Kunde bei Unzufriedenheit wechselt.

Beim Wechsel habe ich die neue Versicherung gefragt, ob die Sondereinstufung übernommen wird, da hier nur die verschleierte Zweiwagenregel angewendet wurde. Der neue Versicherer hat daraufhin die "Sondereinstufung" übernommen und damit habe ich jetzt keine Sondereinstufung mehr und kann auch zukünftig schadlos wechseln.

Für mich sind solche Praktiken unseriös.

T7051 am 23 Aug 2018 19:43:09

Aufpassen, hier liegt der Teufel im Detail. Zu allererst ist eine Bsp.SF 6 ( schadenfrei Jahre 6) für alle gleich, egal welche Gesellschaft. Jetzt kommen die Feinheiten, die "%" können total unterschiedlich sein, auch Sondergeschichten, angefangen von Rabatt Schutz ( ein Unfall im Jahr führt nicht zur Höher Stufung) Sondereinstufung wegen Kundenbindung, Sonderregeln für Kinder / Ehegatten/ nichtraucher/ Ladys etc werden nicht bzw nur sehr selten weitergegeben, ebenso Zuschläge/ Abschläge für Fahreralter. Nicht alle " Sondersachen" oder Besonderheiten ist in der Rechnung zu finden, will sich ja niemand in alle Karten schauen lassen. Die "neue " Gesellschaft kann - muss aber nicht diese Regeln berücksichtigen. :!: Am einfachsten ist man nimmt Kontakt zur "alten"Gesellschaft auf und läßt sich den sog. Externen SFR mitteilen - dann ist man sicher. Im Normalfall reicht ein Anruf.

Kündigung aufgrund solch einer Fehlerhaften Prämie geht, wenn euch aber die Versicherung ärgern möchte rechnet die dann die Tage, die ihr "da" versichert wart, nach dem Kurztarif ab, mit deutlichen und teilweise heftigen Zuschlägen.

Wenn ich das richtig gelesen habe hat aber der TE alles richtig gemacht und sein "Vertreter" hat das gedeichselt- um so schöner, so soll es ja auch sein
Grüße
Markus

Canadier am 23 Aug 2018 19:56:13

Hallo Markus,
ich war nicht der TE, aber so ungefähr ist es bei mir gewesen.
Es ging letztlich nicht um irgendwelche SF´s oder Prozente sondern wichtig war für mich was hinten raus, sprich die Prämie die ich zahlen mußte, kam.

Helmchen am 23 Aug 2018 20:31:17

Aber 68% höher, wie ergibt sich das?

thomas56 am 23 Aug 2018 21:08:09

T7051 hat geschrieben:Sondergeschichten, angefangen von Rabatt Schutz

Einen Rabattschutz bei Wohnmobilen gibt es nicht!

pipo am 24 Aug 2018 08:08:35

Helmchen hat geschrieben:Aber 68% höher, wie ergibt sich das?

Einstufung SF6 statt SF28

Ich muss dazu sagen, dass es sich hierbei nicht um ein Wohnmobil handelt, sondern um ein neues KFZ :oops:
Also die neue Versicherung behauptet, dass alles i.O. ist.
Befreundeter Versicherungsmarkler sagt, dass es nicht i.O. ist, weil ich bei der Bestellung des KFZ ein Angabot Aufgrund meines letzten Versicherungsscheines bekommen habe und das wäre bindend.

Ich werden die Kröte schlucken und im November kündigen, da ich nicht das Risiko eingehen möchte entweder ohne Versicherung bzw. mit zwei Versicherungen dazustehen. Für mich ist diese Automarke nach 12 Jahren und sechs Fahrzeugen gestorben. Das Versicherungsproblem war nicht der Einzige Streitpunkt, aber der, welches das Faß nun entgültig zum überlaufen gebracht hat :roll:

Gast am 24 Aug 2018 12:56:44

pipo hat geschrieben:
Ich werden die Kröte schlucken und im November kündigen, ...


Nicht dass deine jetzige Versicherung die SF6 an den nächsten Versicherer weitergibt. Dann wäre die SF28 zum Teufel.
Ich würde hier kämpfen.

Lancelot am 24 Aug 2018 13:10:24

RETourer hat geschrieben: Dann wäre die SF28 zum Teufel.

DIE Befürchtung hätte ich auch ... :(
auf die Hinterbeine stellen und denen mal das Leben zur Hölle machen :!:
Parallel dazu gleich ne andere Versicherung anfragen.

pipo am 24 Aug 2018 13:50:41

Also, ich habe mir den Altvertrag angeschaut und dort wird in der Berechnung drauf hingewiesen, dass es sich bei der Berechnung um einen Sonderrabatt handelt. Eine Zeile tiefer wird der tatsächliche SF aufgeführt.
I
ch bin davon ausgegangen, dass der Versicherungsspezialist des Autohauses, als sachkundiger Mensch diesen tatsächlichen SF seiner Berechung der Prämie zu Grunde legt. Das habe ich der Versicherung mitgeteilt, habe der Neuberechung widersprochen und um Klärung gebeten. Forsetzung folgt.

pipo am 28 Aug 2018 15:55:50

Heute kam die Rückmeldung der KFZ Versicherung:
Die Versicherung sieht sich nicht in der Lage, dass ursprüngliche Angebot aufrechtzuerhalten. Vertrag wird auf meinen Wunsch hin zum Monatsende aufgehoben.

Neuer Vertrag wurde gleich abgeschlossen und natürlich habe ich vorab geklärt, ob die SF Einstufung übernommen wird.

Danke für eure Hinweise :ja:

Canadier am 28 Aug 2018 16:26:46

Alles gut, gib ein aus. :lach:

pipo am 28 Aug 2018 19:08:04

Canadier hat geschrieben:Alles gut, gib ein aus. :lach:

:scherzkeks:

Canadier am 28 Aug 2018 19:11:46

pipo hat geschrieben: :scherzkeks:

Wie jetzt, immer noch das 3:0 feiern :scherzkeks:

BestiaNegra am 28 Aug 2018 20:09:05

´n Abend,

auch der neue Versicherer wird den Vertrag in SF 6 einstufen, denn das ist ganz offensichtlich die tatsächliche Zeit, die der Vertrag lief. SFR heißt nichts anderes als Schadenfreiheitsrabatt, die Zahl dahinter besagt die Anzahl derselbigen.

Wenn der Vertrag vom Vorversicherer mit einer Sondereinstufung wie in diesem Falle nicht in SF 6, sondern in SF 28 eingestuft wurde, ist das nicht unseriös, wenn der Nachversicherer nicht die SF 28 übernimmt. Es werden zwischen den Versicherern nicht die fiktiven, sondern die tatsächlichen Jahre ausgetauscht. Ab jetzt werden nur tatsächlichen Jahren weitergegeben, das heißt, dass Pipo ab jetzt mit SF 6 fährt. Wegen der Beitragserhöhung besteht natürlich ein Sonderkündigungsrecht.

Fazit: Ein großes deutsches Telekommunikationsunternehmen wirbt mit einem Spruch, der etwa so anfängt: Man muss immer Jemanden fragen, der ....

Meine Brötchen kaufe ich schließlich auch nicht beim Metzger. Warum wird eine Versicherung bei einem Autoverkäufer abgeschlossen?

pipo am 29 Aug 2018 08:28:10

BestiaNegra hat geschrieben:Fazit: Ein großes deutsches Telekommunikationsunternehmen wirbt mit einem Spruch, der etwa so anfängt: Man muss immer Jemanden fragen, der ....

Ich glaube Du hast in diesem Fall etwas falsch verstanden:
Ich habe bem Neukauf die aktuelle Versicherungspolice meines Fahrzeuges, mit allen Informationen zu Verfügung gestellt. U.a. stand dort auch dick und fett der HInweis, dass es sich die SF28 um eine Sondereinstufung handelt und darunter stand der eigentliche SF. Wenn eine sachkundige Person dies überliesst oder überlesen will, mir anschliessend ein gutes Versicherungsangebot für mein Neufahrzeug macht, was sich unterhalb des eigentlichen Durchschnitts anderer Gesellschaften befindet, dann gehe ich davon aus, dass die Gesellschaft auch sieben Monate später am ursprünglichen Angebot festhällt. Nach der Zulassung akzeptiert plötzich die Versicherung ihr eigentliches Angebot nicht mehr. Ein Schelm wer sich was böses oder gar absicht dabei denkt.

Meine Brötchen kaufe ich schließlich auch nicht beim Metzger. Warum wird eine Versicherung bei einem Autoverkäufer abgeschlossen?

In einem Supermarkt bekomme ich nicht nur Metzgereiprodukte sondern auch Obst, Gemüse und andere Artikel des täglichen Bedarfes :mrgreen:
Größere Autohäuser haben einen Versicherungsspezialisten in ihrem Haus, über den sowas läuft. Beim Verkäufer habe ich letztendlich nur den Vertrag zu den vom Versicherungsfachmann bestätigten Konditionen unterschrieben.

BestiaNegra am 29 Aug 2018 13:32:31

Moin, Pipo,

auf dem Antrag sollte stehen: Bei Versichererwechsel ist für die Einstung in die Schadenfreiheitsklasse die Bescheinigung des Vorversicherers über den Schadenverlauf maßgeblich.

Und auf dem Versicherungsschein, dass die Auskunft des Vorversicherers aussteht und deshalb die Einstufung unter Vorbehalt vorgenommen wurde.

Ich sehe einen Autoverkäufer nicht als Fachmann für die Versicherung an.

Der Hinweis auf die Sondereinstufung steht dick und fett auf Deinen Unterlagen, warum hast Du den "Sachkundigen" nicht darauf angesprochen?

pipo am 29 Aug 2018 13:55:18

Die mtl. Versicherungsprämie wurde im Februar auf Basis der vorliegenden Unterlagen berechnet. Hierfür war KEIN Autoverkäufer sondern der Versicherungsspezialist des Autohauses zuständig. Ich habe mich auf seine Expertise verlassen. Nach durchsicht der Vertragsunterlagen habe ich feststellt, dass es sich bei dem damaligen Vertrag keine Klausel woraus ich ein "Vorbehalt" zu erkennen ist findet. Ich hätte daher auch auf Vertragserfüllung bestehen können, worau ich aber NULL Bock hatte, da der sachkundige Mitarbeiter letztendlich seinen Fehler eingestanden und sich um die Rückabwicklung gekümmert hat.

Alles Dinge die ich aber erst nach Eröffnung dieses Themas klären konnte. Letztendlich kann ich keinen Fehler meinerseits erkennen.

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