thomas56 hat geschrieben:Nein, es ist egal ob der Käufer die Sachen selbst einbaut, eine Werkstatt, Hersteller oder Verkäufer.....es geschieht immer auf Anweisung des Käufers!
Käufer geht zu Chemiefachhandel und bestellt dort eine chemische Bombe.
Verkäufer nimmt die Bestellung an und gibt den Auftrag an das Chemiewerk weiter.
Das Chemiewerk baut die chemische Bombe und liefert diese aus.
Der Käufer zündet ...
Nein, dann hätten wir keinen schuldigen Käufer mehr!
Der Verfassungschutz kann den Käufer vorher abfangen. BOMBIGES THEMA!
Außer dem Käufer hat keiner gegen bestehende Gesetze/Vorschriften verstoßen ... es geschieht immer auf Anweisung des Käufers! :?
Darf KNAUS ein WoMo bauen und in den Verkehr bringen, wenn das WoMo gegen bestehende EU VO verstößt?
Darf ein KNAUS Händler ein WoMo verkaufen, was nicht der EU VO entspricht?Also stellt sich die Frage:
Wie zum Teufel habe ich einen KNAUS SUN TI 700 MX geliefert bekommen, der so gar nicht hätte gebaut werden dürfen!
... und der KNAUS-Händler mich von seinem Hof mit einem nicht zulassungsfähigen Fahrzeug fahren lassen?
... es geschieht immer auf Anweisung des Käufers! :?
Schuldhafte Unkenntnis - grob fahrlässiges Nichtwissen
Ich bestreite hier ausdrücklich den Vorsatz, dass ich vor hatte, oder die Kenntnis hatte, ein Fahrzeug zu bestellen, das nicht den gestzlichen Vorschriften entspricht und somit nicht zulassungsfähig sowie nutzbar ist.