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Wenn ich in einer Stadt solche Probleme hätte wie der TE würde ich für die wenigen Tage die er hier angibt auf einen SP oder CP fahren und meine Freundin per Fahrrad/Roller oder ÖFIS besuchen und fertig.Kann doch für wenige Tage kein Problem sein. Egal wie das Problem auch ist,es rechtfertigt nicht mal ansatzweise den leisesten Vergleich mit der Shoah,wer solchen Nonsens schreibt zeigt deutlich wes geistes Kind er ist. Gruß Bernd
Warum hat ein Anwohner mehr Rechte ? Die Parkplätze sind im öffentlichen Raum. Warum kaufen die anderen Anrainer sich ein Auto, ohne einen eigenen Parkplatz zu haben ? Entweder ist es ein privater Parkplatz oder ein öffentlicher. Öffentliche Privatparkplätze gibt es nicht. Da darf man auch vor seinem Haus nichts reservieren oder für sich beanspruchen.
Aber was ist die alternative Sicht für den Besitzer ? PKW und Asphalt von der Straße ? Evt. noch eine Reihe Fahrzeuge und dahinter eine Häuserreihe ? Ist das soviel besser ? Und wenn die Häuser direkt an der Straße stehen, kann man im Erdgeschoß sowieso kaum das Fenster auflassen oder den Vorhang wegziehen. Evt. ist das in A nicht so ein Problem, weil hier viele Wechselkennzeichen haben und daher nicht auf der Straße stehen dürfen. RK
stimmt nicht, zumindest in salzburg ........Für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen kann anstelle des 'Parkpickerls' eine Parkkarte beantragt werden. Zu beachten: Das Parkpickerl oder die Parkkarte kann nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beantragt werden.............. quelle --> Link
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß Fahrzeuge nur mit Kennzeichen im öffentlichen Raum fahren und parken dürfen. Und bei WK hat das Womo abgestellt keines, weil das am PKW ist. Ich rede hier nicht vom normalen Parken, wenn man unterwegs ist. RK Ist schon lustig hier. Da sprechen hier also einige Leute den anderen das (gesetzlich verbürgte) Recht ab, ihr WoMo auf öffentlichen , dafür vorgesehenen und zugelassenen Parkplätzen, zu parken - beharren aber selbst auf ihrem /dem (angeblichen) Recht auf freie Aussicht auf die, meist mehrere Meter entfernte, öffentliche Strasse ( wo steht überhaupt, dass dieses (Recht) besteht)? Wie gesagt - ist schon lustig - oder eben wieder mal typisch deutsch!! LG Robert einige scheinen da keinen Unterschied zu kennen, zwischen parken und über Monate abstellen!
Wie erklärt sich dann der Pkw eines Nachbarn, welcher seit Monaten nicht bewegt wird? Wo ist der Unterschied zu einem Wohnmobil? Wo ist der Unterschied zu einem privat genutzten Sprinter&Co.? Mein Womo ist Ganzjährig zugelassen und damit stelll ich es auch ab, wo es nicht verboten ist. Sonnigen weiterhin. Uwe Irgendwie beißt sich hier..... Äääh übrigens, Chips sind alle!!! :ja: ;D
Und wieder einige andere scheinen zu meinen, sie legen den Unterschied fest und nicht die Rechtsprechung!! Solange das KFZ zugelassen, versichert und mit gültigen TÜV versehen ist, der Parkplatz keinerlei auf das betroffene Fahrzeug zutreffende Einschränkungen ( Zeit, Gewicht, Größe usw.) hat, kann das Fahrzeug legal geparkt oder auch "abgestellt" werden!! Glücklicherweise wird das eben nicht von manchen Foristen festgelegt! LG Robert Der Unterschied besteht zwischen dem was gesetzlich erlaubt ist, also was manche dann unbedingt durchzusetzen meinen müssen (weil sind ja Alphas oder Nabel der Welt) und der Moral, bzw. den Werten die das zwischenmenschliche Miteinander betreffen. Aber darüber kann man ja trefflich streiten wie man immer sieht. :) *Chips holen geh... Gruß Micha Hallo, kleine Anmerkung zur Diskussion hier: Der angeblich öffentliche Raum auf Straßen entlang von Privatgrundstücken ist gar nicht so öffentlich, zumindest was die Kosten der Herstellung der Straße und deren Instandhaltung angeht. Erst vor kurzem wurde in Bayern beschlossen in Zukunft auf den Straßenausbesserungsbetrag zu verzichten. Was bedeutet das, das die Straßen entlang von privaten Grundstücken innerhalb von Ortstschaften (Innenraum des Bebauungsplans) durch den Erschließungsbetrag und den Straßenausbesserungsbetrag bezahlt wurden, das können u.U. auch mehrere Zentausend Euro sein. Jetzt stellt Euch mal vor, Ihr habt 10TSD Euro vor kurzem für Straßenausbesserung bezahlt und anschließend parkt ein "weisser Schrank" vor Eurem Haus - man muß immer beide Seiten sehen. Dalai Lama: "Betrachte Situationen von allen Seiten und Du wirst offener"! egal ob sich da ein Nachbar beschwert hatte oder es ein eifriger Ordnungshüter war, jedenfalls hatte ich schon vor 20 Jahren einen roten Zettel vom Ordnungsamt am Fahrzeug, weil der Wagen 3 Wochen in einer Seitenstrasse nahe dem Flughafen geparkt war. Ob das nun auffällig war, dass ich mit WL-Kennzeichen am Hamburger Flughafen den PKW über den Urlaub abgestellt habe? :nixweiss: Bei Anruf wurde mir dann der Unterschied von parken zu abstellen erklärt!
Und wie haben sie es dir erklärt ? Und auf welchen § haben sie sich bezogen? LG Robert
Zitat aus der STVO: Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken – wenn ein Auto, bzw. Fahrzeug, abgemeldet ist dann zählt das ebenfalls als nicht verkehrsbereit. Für Saisonkennzeichen gild: In der Zeit in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist, darf es ebensowenig im öffentlichen Raum stehen. Was daran so schwierig zu verstehen? Peter es ging hier um die Meldung von Thomas, ein angemeldetes Fahrzeug.
Wo hat Thomas denn geschrieben das das Fahrzeug nicht "verkehrsbereit" war?
Nun - NIEMAND hat ein Wort von "nicht verkehrsbereit" oder "nicht zugelassen" geschrieben. Komisch dass immer was neues dazugedichtet wird! Nur noch soviel : Zum Thema "Parken und Gemeingebrauch" hat sich das BVerwG bereits 1966 so geäußert: Zitat . Die Vorschrift bestimmt den Begriff des Parkens als "Aufstellen von Fahrzeugen soweit es nicht zum Ein- oder Aussteigen und Be- und Entladen geschieht". Damit grenzt sie das Parken ausdrücklich nur gegenüber dem Halten (§ 15 StVO) ab, setzt ihm aber weder hinsichtlich der Zeitdauer noch sonst ausdrücklich eine Grenze. Dies geschieht auch nicht durch andere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. weiter: Zitat Aus deren Zweckbestimmung, den Straßen verkehr zu ordnen, ergibt sich aber zunächst, daß ein Aufstellen von Fahrzeugen dann nicht Parken sein kann, wenn es nicht zu Verkehrszwecken geschieht. So kann z.B. ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug nicht parken.... Urteil : Solange das Fahrzeug zu Verkehrszwecken abgestellt ist, so ist es Gemeingebrauch, wenn es möglich bleibt das KFZ wieder in den fliessenden Verkehr zu bringen. Betriebsunfähige Fahrzeuge müssen von öffentl. Verkehrsflächen entfernt werden, Anhänger nach spätestens 2 Wochen. Daraus erfolgt eindeutig, wie von mir oben schon geschrieben : Solange ein KFZ angemeldet, versichert und mit TÜV ist, kann es , solange der Parkplatz nicht anderweitig beschildert ist, OHNE zeitbegrenzung parken!! Egal ob das einigen hier gefällt oder nicht. LG Robert + Ach kommt, vielleicht sucht ja irgendwann irgentjemand genau diese Info :wink: Sorry :oops: Übrigens dürfen Wohnwagen, wenn sie vom Zugfahrzeug abgekoppelt sind, nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle parken. Sonst wird ein Bußgeld fällig. Bei Wohnmobilen verhält es sich aber wie bei PKW. Sind sie korrekt angemeldet, dürfen sie unbegrenzt abgestellt werden. aus :--> Link LG Robert
In D. In A sogar nur zum Beladen. RK
:lach: Es ist so schade, dass ich das nicht mit einem "Positiv" bewerten kann. Zitat von R. Kopka: [quote="rkopka"][quote="Elgeba"]Warum hat ein Anwohner mehr Rechte ? Die Parkplätze sind im öffentlichen Raum. Warum kaufen die anderen Anrainer sich ein Auto, ohne einen eigenen Parkplatz zu haben ? Entweder ist es ein privater Parkplatz oder ein öffentlicher. Öffentliche Privatparkplätze gibt es nicht. Da darf man auch vor seinem Haus nichts reservieren oder für sich beanspruchen. Antwort Elgeba Die Anwohner haben nicht mehr Rechte,es ist aber ein Unterschied ob da Fahrzeuge geparkt werden die für den täglichen Weg zur Arbeit und zurück gebraucht werden oder ob da Freizeitfahrzeuge von Leuten geparkt werden die rücksichtslos auf ihrem "Recht" beharren und sich dann wundern wenn der Frust von Anwohnern sich gegen sie oder ihr Fahrzeug richtet.Wer sich ein Wohnmobil kauft sollte auch einen Stellplatz dafür haben,das schützt vor Ärger und Vandalismus. Gruß Bernd
Frust ist eines, Sachbeschädigung etwas ganz anderes. Und wieviele dieser ArbeitsPKWparker parken nur auf der Straße, weil in der Garage der Zweitwagen steht ? Oder ein Oldtimer ? Oder eine Rostmühle ? Oder Krimskrams oder weil sie zu faul sind, da reinzufahren ? Oder sie sich keine Garage leisten wollten ?
Wer sich einen PKW kauft sollte auch einen Stellplatz dafür haben ?? In manchen Städten schon Pflicht. RK Ist nicht verkehrt,ich habe letztens im TV gesehen das z.B. in Tokyo eine Neuzulassung eines Fahrzeugs nur mit dem Stellplatznachweis möglich ist.Was die Wohnmobile betrifft: Bei der derzeitigen Hype muß es ja zu Konflikten kommen,das wird noch schlimmer werden. Gruß Bernd
In Deutschland, hast du da eine Quellenangabe für uns?
In D wohl noch nicht. Aber das kann noch kommen. RK
Ich verstehe nicht, warum immer auf Zeitungsartikel und Vereinsnachrichten (z.B. ADAC e.V.) verlinkt wird, wenn es doch Gesetzestexte gibt. Hier der Originaltext der StVO: § 12 Halten und Parken (...) (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Und ein Paragraph der StVO hilft immer weiter: § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Die Frage, was eine unvermeidbare Belästigung ist, entscheidet hier jeder etwas anders. Wann kommt Micha eigentlich mit den Chips wieder? :lach:
Zunächst einmal sollte beachtet werden das eine "Sondernutzung" wie Schlafen im Wohnmobil auch in Deutschland nicht zulässig ist. ( Ausnahme zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit auf einer Reise ) Das ganze ist ausgeprägter in den Niederlanden, aber auch in der Schweiz etc. In Touristischen Gegenen kommt es außerhalb von Stellplätzen und Campingplätzen leider immer wieder zu strafbaren Handlungen gegenüber Wohnwagen - und Wohnmobilen, da diese von einigen Bürgern gehasst werden. Dies kann man nicht durch Rechtsfragen klären, sondern sind Straftaten einzelner die in der Regel nicht aufgeklärt werden können. So wie z.Teil Fahrzeugbrände usw. an hochpreisigen PKW usw. Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? Ich weiß leider nicht wie ich die Frage, wenn Sie mir gilt, beantworten soll. Unzumutbar kann man aus vielen Richtungen bzw. Ansichten sehen und "behandeln". Leider behandeln Einzelne Wohnmobile, die zum Teil im Netz als "Weiße Pest" bezeichnet werden nicht so ganz friedlich. Darum ging es doch oder ? Sorry wenn ich etwas falsches geschrieben habe.
Danke für die klare Äußerung. Kann leider noch keine positive Bewertung abgeben, daher so. Erfreulicherweise zeichnet sich eine Mehrheit für die Löschung der neg. Bewertung ab, aber so viele Stimmen auf der anderen Seite finde ich erschreckend. Beste Grüße Albrecht
Stimmt, Thomas, den Unterschied kann man auch nicht kennen, weil es einfach keinen gibt! Oder kannst Du uns den Unterschied, hoffentlich mit Quellenangabe [= STVO ] nennen? Abeer wie ich Dich kenne, wirst Du uns den Unterschied jetzt erklären, natürlich mit §§ und den Absätzen dazu? Da wäre ich jetzt mal gespannt . . ." Gruß vom Karl L. Ich hab nicht abgestimmt, weil ich weder 3. Reich-Vergleiche noch die Gutmenschenkeule mag. Julia hat streng genommen mit dem Begriff ‚rassistisch‘ auch ins falsche Fach gegriffen, der TE hat nichts dergleichen geäussert. Natürlich sollte man sich NS-Vergleiche sparen, aber auch der rechtschaffene Kritiker derselben sollte seine Kritik korrekt formulieren und nicht einfach mit irgendwelchen Schlagworten draufhauen. Sonst landet er nämlich in der gleichen Schublade wie der ursprüngliche Bösewicht. Peace! Uwe Moderation:Es ist alles gesagt, meine ich.... vielleicht noch nicht von Jedem! :D |
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