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Kennzeichenhalter für Zusatzscheinwerfer


Schweinehund am 22 Mai 2019 20:13:27

Moin, Moin
Gerade in der "Bucht" Kennzeichenhalter gesehen mit der Möglichkeit Zusatzscheinwerfer/ LED Light Bar anzubringen, ohne die Stosstange anzubohren.
Mal in der "Bucht" Aluminium Kennzeichenhalter eingeben.
Scheint eine Grauzone zum Frontschutzbügel zu sein. Hat jemand dieses Teil schon verbaut oder mal in der Hand gehabt?

Gruss

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mowgli am 22 Mai 2019 20:43:31

Hat ein VW Bus der bei mir zu hause um die Ecke steht. Steht doch schon über die Stoßstange raus. Ob das der Tüv auch so entspannt sieht?

DonCarlos1962 am 22 Mai 2019 20:53:58

Es gibt ziemlich enge Bestimmungen, in Bezug auf die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen. --> Link
Hier kann man schon eine Menge darüber lesen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass solch ein Zusatztscheinwerfer, mittig am Fahrzeug und dann über die Abmessungen der Stoßstange hinaus, bei der Rennleitung oder dem TüV Unverständnis hervorrufen wird.

LG Carsten

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CCHT am 23 Mai 2019 08:18:32

In Skandinavien sind solcherlei Zusatzscheinwerfer gang und gäbe. Kann dort in jedem Autoladen in vielen Formen gekauft werden. Der Betrieb ist dabei kein Problem. Gerade in den nördlichen Regionen sind das manchmal richtige „Flakscheinwerfer“, die stehen deutlich nach vorne über.
Siehe z.B. hier: --> Link

Bei uns natürlich - wie immer - bis ins kleinste geregelt und i.d.R. daher wohl eher verboten.
Sonst hätte ich mir evtl. auch schon mal so eine kleine LED-Leiste angebaut.

Gruß
Christoph

Thoddie am 23 Mai 2019 08:39:24

CCHT hat geschrieben:In Skandinavien sind solcherlei Zusatzscheinwerfer gang und gäbe. ...
Bei uns natürlich - wie immer - bis ins kleinste geregelt und i.d.R. daher wohl eher verboten.
Sonst hätte ich mir evtl. auch schon mal so eine kleine LED-Leiste angebaut.

Gruß
Christoph

Wenn die Dinger als "Arbeitsleuchte" (egal ob vorne oder hinten) montiert sind und über einen eigenen Schalter ein-/ausgeschaltet werden, sind sie nicht verboten.
Du darfst sie nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Das war doch schon von Carsten verlinkt: --> Link

CCHT am 23 Mai 2019 09:06:40

Aber der Sinn der Sache ist doch wohl eher, die Teile auch legal währrnd der Fahrt zu betreiben, oder?

Thoddie am 23 Mai 2019 09:45:29

Nur leider/glücklicherweise nicht in Deutschland.
Oder nur wenn's keiner sieht - also der Gegenverkehr. Oder die Polizei.
Aber legal? Nein.

Elgeba am 23 Mai 2019 09:52:27

Das Problem ist das diese Konstruktionen über die Fahrzeugumrisse deutlich hinaus ragen und damit bei einem Unfall mit Fußgängern eine zusätzliche Gefährdung darstellen.Sieht aber toll aus,zugegeben.


Gruß Bernd

RichyG am 23 Mai 2019 10:24:10

Es gibt auch sowas:
--> Link

DonCarlos1962 am 23 Mai 2019 12:10:27

Ja, so einen Bügel habe ich schon ab und zu mal gesehen. Aber wofür soll der gut sein?

Als Kuhfänger? Dafür ist er wohl nicht geeignet und so oft laufen ja auch keine Kühe auf der Landstraße herum. Allenfalls als Halterung für Zusatzscheinwerfer, wie Du richtigerweise aufzeigst.
Aber das geht auch anders und es sind wieder 10Kg mehr am Auto und bei einem leichen Anstoß dagegen gibt es mehr Schäden an der Fahrzeugfront, als ohne.

Aber schick aussehen tut es schon, gebe ich ja zu! Yeeehaaa Bild

LG Carsten

bernie8 am 23 Mai 2019 12:22:32

Hallo,

Sowas gab es früher für den L 300 mit Reserveradhalterung.
Wollte ich mir für meinen Frankia immer holen.
War absolut zulässig obwohl das massiv überstand.

duca250 am 23 Mai 2019 12:29:07

Servus Carsten,
der Bügel wiegt max. 2 kg weil hauchdünnes Material. Sonst würden die Dinger auch gar nicht mehr erlaubt sein.



Es grüßt
der Duc

DonCarlos1962 am 23 Mai 2019 12:30:22

Hatte aber bestimmt auch eine ABE oder ähnliches? So ein Reseveradträger hat sogar einen richtigen Sinn! :ja:

Ich meine einmal gelesen zu haben, dass lediglich Ladung überstehen darf und auch das nur nach hinten. Es sei denn, es gibt eine Bauartgenehmigung.

Dieser LED-Leuchtenhalter aus China hat bestimmt keine ABE, oder?

Der Chrombügel ansich ist zumindest eines: Er ist wirklich hübsch! Mag ich.

LG Carsten

Trashy am 23 Mai 2019 12:52:28

Der Chrombügel ist schick.
Wiegt knapp 10 kg in der VA Ausgabe + Zusatzscheinwerfer.
Aber besser nur nach Auflastung...

RichyG am 23 Mai 2019 17:46:14

Gibt's auch mit EU-Zulassung!
Und mit Reserveradhalter mein Traum (dann aber leider garantiert ohne Zulassung :( ) In heißen Ländern wie Griechenland und Marokko wird nur leider die Kühlung nicht mehr ausreichend funktionieren. Das war sowohl beim Bulli als auch beim L300 aber egal.

KaeptnBlaubaer am 23 Mai 2019 22:29:59

Ich bin mit meiner Arbeitsscheinwerfer-Lösung sehr zufrieden.


DieselMitch am 24 Mai 2019 10:00:58

So ein wenig OT:
Beim "großen Fluss" gibt es einen Anbieter für Chrombügel am X250 welcher schreibt "Nicht für Wohnmobile!"
Habe ich gefragt "Warum nicht für Wohnmobile?"
Antwort: "Die hätten eine andere EU-Zulassungsnummer UND wären im Frontbereich verstärkt, das würde nicht passen!"

:roll: Schön, wenn "Fachleute" ernst gemeinte Anfragen beantworten :evil:

Mein TI ist nirgendwo verstärkt und wenn dann eher im Heckbereich :twisted:

KaeptnBlaubaer am 25 Mai 2019 07:51:14

Mir hat der TÜV den Bügel beim WoMo gerade mit dem Argument, beim Teilintegrierten sei die Front ja die selbe wie beim KaWa, für den die ABE gilt und daher könne diese analog trotz anderer Kennung in der Zulassung übernommen werden, eingetragen.
Von Verstärkungen im Triebkopf wusste der nix, hab ich noch nie was gehört und auch noch nie was gefunden und ich hatte die Front schon ziemlich demontiert.
Ich gehe eher davon aus, dass der Hinweis korrekterweise auf den richtigen Umstand hinweist, die beiliegende ABE gelte nicht für Wohnmobile - aus eben dieser Tatsache.

RichyG am 25 Mai 2019 10:22:02

KaeptnBlaubaer hat geschrieben:Ich gehe eher davon aus, dass der Hinweis korrekterweise auf den richtigen Umstand hinweist, die beiliegende ABE gelte nicht für Wohnmobile - aus eben dieser Tatsache.

So sehe ich das auch

Kubacamp am 28 Sep 2024 10:50:55

Moin liebe Camperfreunde,

um das Thema mal wieder wiederzubeleben hab ich mal eine Frage an euch. Ich will mir nämlich unbedingt wie die Norweger eine Light bar für unsere Auslandsreisen montieren. Ich will diese nicht an das Licht schalten sondern als Arbeitslicht mit extra Schalter, sodass alles ganz legal auch ist.

Das knifflige ist jedoch die Montage. Und zwar hat ich auch die Idee die Kennzeichenhalterung zu nutzen die es auf Amazon mittlerweile wie Sand am mehr gibt. Anscheinend ist’s nicht so einfach, da das wiederum nicht StVO konform ist… typisch :/

Jetzt frage ich mich, ob ich nicht Halterklemmen nehmen kann, die man an die Motorhaube klemmt und die Light bar montiert. Da steht dann nichts nach vorne ab, aber es werden ja sozusagen Gegenstände an das Fahrzeug befestigt. Ist das so dann zugelassen an sich?

Lieben Dank euch schon mal.

Olli2305 am 28 Sep 2024 15:09:58

Vorne hast du heute Probleme mit Anbauteile die im An- und Aufschlagbereich liegen, Stichwort Fußgängerschutz. Was geht hängt aber wiederum vom Baujahr des Fahrzeugs ab. Einen einbau im Kühlergrill geht aber oft, oder schauen ob es einen Zugelassen Frontbügel gibt, diese haben auch oft Lampenhalter.
Gibt aber auch Halter, die oben an den A-Säulen geklemmt werden, dann liegt die Lichtleiste oben vor der Windschutzscheibe.

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