Mobilität wird immer teurer
(ADAC 08.12.2006)
Das Jahr 2007 bringt für die deutschen Autofahrer zahlreiche Änderungen.
Darunter viele, die das Autofahren teurer machen. Aus Umweltgründen drohen
zusätzlich Mobilitätseinschränkungen. Der ADAC hat die wichtigsten
beschlossenen und geplanten Neuerungen zusammengestellt:
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte verteuert nicht
nur die Autoanschaffung. Auch auf die Kraftstoffpreise, die
Versicherungsprämien (höhere Versicherungssteuer), die Reparaturkosten
und andere Aspekte der Autohaltung wird sich die Steuererhöhung
kostensteigernd auswirken. Ein Neuwagen der Mittelklasse, der
25 000 Euro kostet, wird beispielsweise rund 650 Euro teurer.
Die Zwangsbeimischung von Biokraftstoffen bei Diesel und Benzin
wird die Preise um circa fünf Cent pro Liter hochtreiben.
Die Kürzung der Entfernungspauschale trifft vor allem die Pendler:
30 Cent pro Entfernungskilometer kann der Autofahrer künftig erst
ab einer Entfernung von 21 Kilometern zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte gelten machen. Damit können die betroffenen Pendler
im Jahr rund 1 300 Euro weniger von der Steuer absetzen.
Ab dem 1. Januar 2007 werden Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis zu 2,5 t nur noch zugelassen, wenn sie die "Euro-4"-Abgasnorm
erfüllen. Für schwerere Fahrzeuge gibt es bis Ende 2007
Ausnahmeregelungen. Motorräder müssen mindestens die "Euro 3"
erfüllen.
Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter
ist mit einem Bonus von 330 Euro zu rechnen. Wer nicht
nachrüstet, zahlt ab dem 1.4.2007 einen Steuerzuschlag
von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Am 1. März 2007 tritt die sogenannte Plakettenverordnung in Kraft.
Kraftfahrzeuge werden entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit
verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. In speziell
ausgewiesenen Umweltzonen können dann Fahrverbote für Autos
mit höherem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden.
Eine weitere EU-Richtlinie schreibt größeren Städten vor,
bis Mitte 2007 Karten zur Darstellung der Lärmbelastung zu erstellen.
Die seit Jahren diskutierte europaweite Vollstreckung von
Auslandsknöllchen über 70 Euro wird 2007 umgesetzt. Fraglich
ist noch, ob der Termin im März eingehalten werden kann.
Die sogenannte 5. KH-Richtlinie regelt ab Juni 2007 den
Schadenersatz für Opfer von Fahrerflucht neu. Bei einem Unfall
im Ausland kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners
im eigenen Land verklagen. Die Mindestdeckungssummen müssen
innerhalb von fünf Jahren auf fünf Millionen Euro bei
Personen- und eine Million Euro bei Sachschäden angehoben werden.
Für Fahranfänger am Steuer gilt ab Sommer 2007 unabhängig vom
Alter ein zweijähriges absolutes Alkoholverbot.
Im Sommer 2007 wird dem "Führerscheintourismus" ein Ende gesetzt.
Es besteht dann keine Anerkennungspflicht mehr für EU-Führerscheine
nach vorausgegangener Fahrerlaubnisentziehung.
Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird einfacher.
Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr automatisch nach 18 Monaten
die Betriebserlaubnis. Für die Einstufung als Oldtimer ist ein
Mindestalter von 30 Jahren und ein Gutachten von einem Prüfingenieur
erforderlich.
Letzthalter von Pkw (bis 3,5 t) haben ab dem 1. 1. 2007 die Möglichkeit,
ihr Altfahrzeug kostenlos beim Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Für Raser, Alkohol- und Drogenkonsumenten soll es deutlich höhere Bußgelder
geben.
Die Lenkzeit für Berufskraftfahrer (bisher 74 Stunden) darf künftig höchstens nur noch 56 Stunden pro Woche betragen. Pro Tag darf maximal neun Stunden gefahren werden, zweimal in der Woche maximal zehn Stunden. Nach 4,5 Lenkstunden sind 45 Minuten Pause angesagt.

