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hallo
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Tow bar...


Gast am 18 Jan 2007 11:29:57

Hi,

Tow bar ist die englische Bezeichnung für Zugvorrichtung zum schleppen von PKW´s...
In den USA üblich, entweder auf alle 4 Rädern oder mit angehobener Vorderachse.
Englische Womo Fahrer benutzen auch diese Art und Weise einen PKW mit zu führen.
Bei uns und vielen anderen Ländern nicht zugelassen.
Aber...vor ca 6 Jahren habe ich einen deutschen Concorde Fahrer in Süd Frankreich getroffen der sein Fahrzeug so schleppte. Er hatte eine, zur jeder Zeit widerrufliche Sondergenehmigung, von seinem zuständigen TÜV erhalten...aber mit folgenden Auflagen:
Es muss jemand am Steuer sitzen...
Warnblinkanlage an...
Max Geschwindigkeit 60 Km/h dass heisst auch keine Autobahnbenutzung...
Gleiche Bedingungen wie beim einem normalen Abschleppvorgang also.
Jetzt frage ich mich ob diese Auflagen auch für die Ausländer gelten die mit einem PKW im Schlepp unsere Strassen benutzen ?

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leduc

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Gast am 18 Jan 2007 17:32:53

Hi leduc,
da ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fz. nicht an deutsches Zulassungsrecht gebunden sind, sollten sie das dürfen. Bin mir aber nicht sicher. Hast Du einen bestimmten Grund für die Frage?

Klaus

Pijpop am 18 Jan 2007 17:45:29

@ leduc
Der Ausländer darf das und viele Briten tun es auch.
In Deutschland nicht mehr möglich - auch nicht mit " Sonder bzw. Ausnahmegen.".
Einzige " Möglichkeit": Zulassung des Wohnmobils in z. B. GB.

Pijpop

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Gast am 18 Jan 2007 18:11:58

Hi Klaus,

diese Frage wird öfters in einem englischen Motorhome Forum gestellt, den ich ab und zu aufsuche und auch schreibe...

Ich habe später diesen Concorde Besitzer nochmals getroffen,allerdings ohne Auto..., konnte Ihn aber nicht befragen ob diese Ausnahme-Genehmigung noch Gültigkeit hatte...

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leduc

Beho am 18 Jan 2007 22:07:40

Habe im Sommer in Cuxhaven mit 2
holländischen Wohnmobilfahrern gesprochen, die aud diese Art Ihren PKW mithatten. Man braucht also nur in Holland anmelden. Sind über die Autobahn nach Cuxhaven gekommen.

aus dem stürmischen Ostwestfalen.
Beho

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