rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

noch immer keinen neuen Steuerbescheid ????


katalog am 22 Jan 2007 10:33:10

Hallo und moin, moin,
etwas macht mich stutzig:
Für mein WoMo habe ich bis 09.2006 Steuern gezahlt und seit dem noch nichts wieder vom FA gehört??

So langsam müsste doch mal ein Bescheid kommen, oder ??
Zumal das FA ja auch noch die Nachforderung für 2006 haben will!?

Wie gehts es denn bei Euch, habt Ihr alle schon den neuen Bescheid?

aus dem Teufelsmoor
Rolf

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

berni01 am 22 Jan 2007 10:37:31

Du Glücklicher,

vielleicht ist dein Datensatz verloren gegangen? :D

Im Ernst: ist schon komisch. Ich würde mal vorsichtig nachfragen, bevor einer kommt und dein Womo zwangsentstempelt wegen nicht bezahlter Steuern. :oops:

Ich hab irgendwo gelesen, daß die erst die Software aktualisieren müssen, was ca. 2 Monate dauern soll.

womoede am 22 Jan 2007 10:39:29

Ihr könnt wohl nicht abwarten, bis der neue Steuerbescheid und die Nachforderung kommt :ironie:

Anzeige vom Forum


berni01 am 22 Jan 2007 10:57:31

@womoede

Nimm bitte das "IHR" zurück und ersetze es durch "DU" :ironie:

Jobelix am 22 Jan 2007 11:15:48

Hallo zusammen, ich habe letzte Woche auch noch den Bescheid auf "alter" Berechnungsbasis bekommen, aber irgendwo habe ich gelesen, dass die Nachforderungen erst im März versendet werden.
Trösten tut es nicht...

Jobelix

fwschilling am 22 Jan 2007 11:20:17

haben heute unseren steuerbescheid bekommen - allerdings ist es eine neuzulassung unseres Womo 2007 gewesen- für diejenigen die es wissen möchten - wir zahlen für den neuen duc x250 3,0 liter (160 multijet)
135,- euro jährlich - :razz:

Gast am 22 Jan 2007 13:12:21

Für mein WoMo habe ich bis 09.2006 Steuern gezahlt und seit dem noch nichts wieder vom FA gehört??


Dann wirst du wohl irgendwann die Mahnung vom Finanzamt bekommen. Sollte sich nämlich bei deinem Fahrzeug die Steuer nicht geändert haben (z.B. duch Saisonkennzeichen, Auflastung o.ä.) dann gibt es keinen Folgebescheid sondern du musst bis zu dem im Bescheid genannten Termin (Sinngemäß: "in den Folgejahren zu zahlen bis") deine Steuerschuld überweisen.

Hierbei bleibt die Änderung der Steuer durch die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes unbeachtlich, da die Finanzämter wohl erst im März über die entsprechende Software zur Berechnung der neuen Bescheide verfügen werden.

wir zahlen für den neuen duc x250 3,0 liter (160 multijet)
135,- euro jährlich -

Das täuscht, siehe oben.

Stephan

berni01 am 22 Jan 2007 13:21:50

Gast hat geschrieben:Dann wirst du wohl irgendwann die Mahnung vom Finanzamt bekommen.


Sollte die nicht spätestens nach 6 bis 8 Wochen vorliegen???

katalog am 22 Jan 2007 13:24:04

@64snoopy
Das habe ich auch befürchtet, aber nach Beratung mit meinem Steuerberater hat er meine Befürchtungen zerstreut.

Ich habe bei der Anmeldung des WoMo´s jährliche Zahlung und Abbuchung vereinbart - und bis jetzt wurde auch jeweils zum September jeden Jahres abgebucht!

Somit bin ich (nach meinem Verständnis) doch eigentlich raus aus dem Schneider, oder ???

Oder soll ich doch mal im FA anrufen und Fragen?

Bis dann
Rolf

suelzlaber am 22 Jan 2007 13:26:49

Hallo Gemeinde,
ich bekomme meinen Bescheid im Mai und habe bis jetzt auch noch nichts bezahlt. Nir wird schon schlecht :cry: :ooo: wenn ich an die Nachforderung denke, insgesamt 800 Tacken

mauimeyer am 22 Jan 2007 14:33:30

Die neuen, angepassten Bescheide gehen erst raus, wenn die Software der Finanzämter umgestellt ist. Das wird im März / April der Fall sein. Vorher passiert da noch nichts.

Gast am 22 Jan 2007 15:24:51

Kuriosität: ich habe unser Womo im Dezember abgemeldet und jetzt habe ich sogar eine Rückzahlung auf den alten Steuersatz per Verrechnungsscheck erhalten (habe bisher nicht abbuchen lassen). Was mich jetzt eigentlich schon nicht mehr wundert, aber fast schon ärgert, ist, dass es nach wie vor keinerlei Hinweis auf die erhöhten Steuersätze gibt. Ein solcher Hinweis ist m.E. der geringste Service, der möglich und nötig wäre, der auch ohne neue Software funktioniert!

Gast am 22 Jan 2007 18:11:55

Ich habe bei der Anmeldung des WoMo´s jährliche Zahlung und Abbuchung vereinbart - und bis jetzt wurde auch jeweils zum September jeden Jahres abgebucht!

Somit bin ich (nach meinem Verständnis) doch eigentlich raus aus dem Schneider, oder ???

Oder soll ich doch mal im FA anrufen und Fragen?


Wenn deine Bank keine Abbuchung hat platzen lassen und du die Bankverbindung auch nicht geändert hast, bist du rechtlich auf der sicheren Seite (meine persönliche Meinung und ich bin kein Jurist). Die Frage ist, ob du den bisher nicht abgebuchten Betrag mit einem ordentlichen Haben-Zins angelegt hast. Wenn NEIN, mach dir doch den Spaß und frag mal beim FA nach.

Ein solcher Hinweis ist m.E. der geringste Service, der möglich und nötig wäre, der auch ohne neue Software funktioniert!

Geh mal davon aus, dass doch. Es handelt sich bei den Steuerbescheiden um vorgefertigte Schreiben in die nur noch dein Datensatz eingefügt wird. Da schreibt man nicht einfach mal so noch ne freundliche Zeile Text mit rein.

Stephan

Varadero_BW am 30 Jan 2007 00:00:54

Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde:

Im September habe ich mir ein neues (naja neueres) Womo zugelegt und das "alte" verkauft.

Ich gehe mal davon aus, dass das neuere von den Abgaswerten besser und damit günstiger ist.
Aber das Alte hat da ganz schlechte Werte. Das war ja unter anderem auch ein Grund für die Veränderung.

Bekomme ich da noch den Nachzahlungsbescheid vom 1.1. bis Seotember 2006? oder geht der an den Neubesitzer?
Oder wird mein "Neues" rückwirkend zum 1.1.2006 berechnet?

Bin mal gespannt .....


Frank

Nasenbär am 30 Jan 2007 00:11:25

Warumm sollte der Käufer deine Steuer bezahlen müssen?
Für die Zeit, in der du das Womo angemeldet hattest, mußt du auch die Steuer (nach)zahlen.

Tipsel am 30 Jan 2007 03:04:32

Gerade hab ich was gelesen, dass die neue Verordnung erst noch eine dritte Lesung hinter sich bringen muss, damit sie in Kraft tritt.

Ist dies der Grund, dass die Bescheide im Januar noch unverändert sind?

Dass bei Verkauf die Nachforderung an den Halter, der zur Nachberechnungszeit aktuell war, geht, ist ja wohl selbstverständlich.

Gast am 30 Jan 2007 09:33:21

Tipsel schrieb: dass die neue Verordnung erst noch eine dritte Lesung hinter sich bringen muss


Welche Verordnung ?

Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist veröffentlicht und damit rechtlich bindend. Außerdem ist es ein Gesetz und keine Verordnung.

Kannst du vielleicht mal deine Quelle posten ?

Gast am 30 Jan 2007 21:10:36

servus zusammen
auch ich hab mal ne frage an die experten hier was steuern betrifft
ich weiß selbst es kann schon bald keiner mehr das wort steuer hören aber trotzdem wage ich es zu fragen
ich habe heute den steuerbescheid bekommen und mich gewundert ??
ich habe mich ja im vorfeld beim finanzamzt erkundigt welcher betrag auf mich nun zukommt
neuer fiat ducato also euronorm 4 mit 3700 kg im moment
ich bekam die auskunft das macht 250 €
als ich heute den bescheid geöffnet habe wollen die von mir a) wesentlich weniger und b ) haben sie das fahrzeug als s3 eingestuft ???????
bei genauerem lesen stellte sich heraus dass die neuen verordnungen noch nicht in kraft sind ???
heißt das für mich ich bekomme irgendwann im laufenden jahr einen neuen bescheid und muß nachzahlen ????
b ) warum wird ein neuer ducato nicht als s4 eingeordnet
danke für eure antworten

Gast am 30 Jan 2007 22:17:40

Naja, ich bin ja hart im nehmen und deshalb kann ich das Wort "Steuer" noch hören.

a) EURO 4 vs. S3
Warum es so ist kann ich dir auch nicht sagen. Habe aber schon von einem weiteren Fall gehört. Ursächlich ist wohl, dass zwar das Transporterchassis die EURO 4 erfüllt, durch die Umrüstung zum WoMo aber nur S3 rauskommt. Hier solltest du dich - insbesondere wenn dein WoMo im Prospekt mit EURO 4 beworben wurde - mal mit deinem Händler in Verbindung setzen.

b) Steuerhöhe
Bei Fahrzeugen über 3,5 to kommt nach altem Recht - das derzeit mangels aktualisierter Software noch zur Anwendung kommt - neben dem Gewicht auch die Schadstoff- und Geräuschklasse zur Anwendung. Solltest du die Schlüsselnummer 71 haben (S3/G1) müssten 127,-- EUR/Jahr an Steuer rauskommen. Nach Umstellung der Software erfolgt die Berechnung nach geltendem Recht und dann sind es 330,-- EUR/Jahr. Die Neuberechnung erfolgt rückwirkend ab 01.01.06 bzw. bei späterer Erstzulassung ab Tag der Zulassung.

PS: Bei EURO 4 wären es - wie dir vom FA mitgeteilt - 250,-- EUR/Jahr. Mal sehen wie dein Händler bzw. der Hersteller zu deinem jährlichen Schaden von 80,-- EUR/Jahr zzgl. Zinsen steht.

Stephan

Gast am 31 Jan 2007 07:43:24

--> Link (Text unterhalb des Steuerrechners) können alle die sich weiterhin über "alte" Steuersätze oder sonstige Gerüchte wundern offiziel nachlesen, warum die Berechnung der Steuer noch nicht nach neustem Gesetzesstand erfolgt.

Zur Info: Die OFD (Oberfinanzdirektion) ist die Zwischenebene zwsichen Finanzministerium und den Finanzämtern.

Stephan

tomreinhardt1 am 31 Jan 2007 12:47:29

Hallo,

mein zuständiges Finanzamt hat den alten Betrag (210 €) zum fälligen Termin (12.01.) vom Konto abgebucht.
Einen Steuerbescheid habe ich bis jetzt nocht nicht erhalten.




Thomas

tomreinhardt1 am 31 Jan 2007 13:14:48

Hallo,

habe gerade mit dem Finazamt telefoniert.
Der endgültige Steuerbescheid wird noch etwas
auf sich warten lassen. Es muß noch die neue
Steuersoftware installiert werden.

Der Finanzbeamte sprach jedoch noch von einer
Änderung im Gesetz:

" Wohnmobile ist 1,70 m Stehhöhe werden wie
Pkw`s besteuert".



Thomas

Gast am 01 Feb 2007 21:49:20

Gast
vielen dank für deine aufklärung du hast in allen punkten recht auch was die bisherigen zahlen angeht
ich bin wirklich gespannt was irgendwann im frühjahr letztendlich dabei rauskommt
aber wie gesagt was mich vielmehr erschreckt ist die tatsache dass sie im moment zumindest das womo als s3 einstufen
bei meiner telef rückfrage beim zuständigen finanzamt wurde mir erklärt dass dies die absolut beste einstufung im moment ist und sie gleichzusetzen ist mit s4 bei den pkw
sie meinte anders ausgdrückt da hat das kind einfach einen anderen namen
ob ich allerdings dies alles als laie verstehen muß ????
bin echt gespannt drauf was passiert wenn sie es beim neuen steuerbescheid immer noch nur als s3 einstufen
ich versteh auch immer noch nicht was das mit fiat u wohnmobil zu tun haben soll ,ich dachte eigentlich die steuer hat etwas mit dem motor u.s.w zu tun u nix mit dem aufbau
um die verwirrung komplett zu machen habe ich heute in einem anderen bericht folgendes gelesen

Ford, Renaulr und FIAT + Brüder werden in S3 eingestuft trotz EURO 4 Motor !
Mercedes und IVECO mit EURO 4 Motoren ind S4.

Das ganze ist bedingt durch die Homoligation als Leicht-LKW bzw. LKW.

nur dummes gelaber was ich da gelesen habe oder stimmt das ???
wenn das stimmt dann blick ich überhaupt nicht mehr durch
gruß doncamillo01

katalog am 02 Feb 2007 09:43:02

Das hat mir alles keine Ruhe gelassen und ich habe beim FA OHZ nachgefragt.
Dort wusste man zwar etwas von der Neuregelung der KFZ-Steuer für WoMo´s , es müsse aber erst noch einiges geändert werden, bevor sie in OHZ neue Bescheide ausgeben würden!!
Ob damit nun die neue Software gemeint ist oder was sonst, konnte die Dame mir auch nicht erklären.

aus dem Teufelsmoor
Rolf

Gast am 07 Feb 2007 20:40:19

re und hallo zusammen
vielen dank für eure antworten zum Thema neuer Ducato und Steuer
jetzt schon drüber aufzuregen was wird oder nicht macht eigentlich wenig sinn wenn ich bedenke dass sie egal welches Gesetz fast täglich ändern .
ABER :
was ich mit Sicherheit machen werde wenn der endgültige Steuerbescheid kommt, und dann immer noch auf s3 gepocht wird ,ist Einspruch einlegen .
auf keinen Fall bezahl ich die 80 € freiwillig ,mir geht es dabei echt nicht um 80€ sondern um das verstehen warum u weshalb ich das bezahlen soll ??
mich juckt nicht wie sie den Homologisiert haben ,sondern dass ich ein Fahrzeug mit Euro 4 gekauft habe . wenn das stimmt dass der Mercedes u Iveco als s4 eingestuft werden, dann erst recht nicht verstehen kann dass fiat als s3 eingestuft wird .
ob ich dieses Fahrzeug extra wegen Euro 4 gekauft habe oder nicht spielt dabei keine rolle
ich kauf doch kein nagelneues Fahrzeug und bekomme dann gegebenen falls nur eine gelbe Plakette und soll noch steuern zahlen als hätte ich ein altes auto ??
wie gesagt mir geht es wirklich nicht um 80 Euro aber die soll bezahlen wer will ,ich auf jeden Fall nicht und ich bin überzeugt, dass da einige nicht anders denken als ich , die einen neuen Fiat haben
bin echt gespannt wie dieses Theater noch endet

Gast am 07 Feb 2007 20:58:47

was ich mit Sicherheit machen werde wenn der endgültige Steuerbescheid kommt, und dann immer noch auf s3 gepocht wird ,ist Einspruch einlegen


Grundsätzlich gebe ich dir hinsichtlich S3/S4 recht. Ich befürchte jedoch, dass das Finanzamt deinen Einspruch problemlos unter Bezug auf die von der Zulassungstelle übermittelten Daten abschmettern wird.

Vielleicht solltest du bei der Zulassungsstelle versuchen zu klären, wie es zu S3 trotz EURO 4 Motor kommt. Ich vermute, dort wird man auf die Herstellerdaten verweisen und damit bist du dann genauso schlau wie zuvor.

Aber damit hättest du dann den nächsten Ansprechpartner, den Händler deines Vertrauens.

Stephan

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

GPS mit Radar-POI Warner ab 8.1.07 in CH verboten!
Katalysator Fiat Ducato auf Euro 2
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt