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volley97 hat geschrieben:in BW müssen lt. Verordnung - Stand gestern, die Stellplätze nicht geschlossen werden, dürfen für privat, Sonder- und Notfälle offen bleiben - vielleicht hilft das :wink:
endlich mal eine Landesregierung, die mitdenkt! Wenn schon keinem aufgefallen ist, dass Langzeitreisende im Meldegesetz vollkommen vergessen worden sind, dann kann man doch wenigstens erwarten, dass in der jetzigen Krisensituation auch an die dadurch verursachten Ausnahmen gedacht wird. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, ist das in der entsprechenden Verordnung in Ba-Wü so gefaßt, dass für Beherbergungsbetriebe ein Betretungsverbot zu touristischen Zwecken ausgesprochen wurde. Das heißt eben auch, andere Zwecke sind erlaubt.
Woher wissen denn die Behörden um diesen Menschentyp? Was ich nicht kenne, kann ich auch nicht regeln.
Gast am 23 Mär 2020 18:15:51
wolfherm hat geschrieben:Woher wissen denn die Behörden um diesen Menschentyp? Was ich nicht kenne, kann ich auch nicht regeln.
na ja, in der Schweiz können sie diesen Menschentyp ja auch kennen. Insofern scheint das kein prinzipielles Ding der Unmöglichkeit zu sein.
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JoFoe am 23 Mär 2020 19:21:23
Maxima hat geschrieben:Ich bin von dem Problem nicht betroffen, aber es geht mir ans Herz und ich wünsche allen Betroffenen eine gute Lösung.
Dem kann man sich nur anschließen !!! Und Daumen hoch für die Wohnmobillisten die hier schon mit Rat und Tat geholfen haben. Zusammenhalten ist im Moment gefragt. :top:
jochen-muc am 23 Mär 2020 20:13:36
sujokain hat geschrieben:Da braucht zum Anmelden man leider wieder einen Platz, an dem es erlaubt ist, so lange zu stehen und die Campingplätze sind ja nicht mehr geöffnet. .
Hat sie doch
imise hat geschrieben:Hallo zusammen,
Aktuell (seit gestern) stehe ich auf einem Campingplatz in der Nähe von Braunschweig, der bereits geschlossen hat, bzw. nur noch für die Leute mit 1. Wohnsitz geöffnet hat oder für Leute die arbeiten.
Allradmobilist am 24 Mär 2020 04:40:18
In einem anderen Thread schrieb ein user
kaaarl hat geschrieben:Aber mein Wohnmobil ist doch mein Quarantänequartier. ...
Bei mir ist das so. Das Womo war für eine mehrmonatige Reise Richtung Georgien vorbereitet, Medikamentenvorrat inklusive. Auf dem Weg nach Süden habe ich bei einem sach- und fachkundigen Menschen Station gemacht, um Umbaumaßnahmen am Womo vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Das war Anfang März. Während des Umbaus war das Womo nicht fahrbereit.
Hier habe ich mich an die Regeln gehalten, Hygienemaßnahmen verstärkt befolgt und Kontakt nur zu dem sach- und fachkundigen Menschen, der den Umbau übernommen hat, und dessen Frau gehabt. 1x/Woche war ich Einkaufen. In dieser Woche aber, so der jetzige Stand der Dinge, werden wir fertig. Dann will ich schnellstmöglich zumindest in die Nähe meines Wohnortes zu fahren. Meine Frau hält sich berufsbedingt nach wie vor dort auf (ich bin schon Rentner).
Der Ort, in dem sich die Garage für unser Womo befindet, hat lt. Katwarn einen Virenbefall gemeldet. Dort will ich nicht hin, zumal ich von dort nur mit Öffis zu meiner Wohnadresse gelangen könnte. Das möchte ich vermeiden, da ich auf Grund meines Alters und Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehöre.
Jetzt habe ich ein Angebot, auf einem privatem Grundstück zu stehen, das nicht allzu weit von meinem Wohnort entfernt ist (Katwarn hat für diesen Ort keine Hinweise). Dort könnte ich für lange Zeit bleiben. V/E wäre gesichert. Auf dem Grundstück befindet sich ein unbewohntem Haus, es schaut ab und zu jemand aus der Eigentümerfamilie vorbei. Diese Aufgabe, dort nach dem rechten zu schauen, könnte ich übernehmen. Es bräuchte sich dann niemand aus der Eigentümerfamilie auf dem Weg dorthin machen. Es wäre also eine win-win-Situation.
Die Wohnortnähe ist für mich und meine Frau eher ein psychologischer Faktor, physisch begegnen wollen wir uns sicherheitshalber nicht. Wir behelfen uns schon die ganze Zeit mit einem Austausch via Messenger und Telefonaten, Videotelefonie inklusive.
Die Frage ist nun, ob ich seitens der Ordnungskräfte mit Schwierigkeiten unterwegs rechnen muss, wenn ich dorthin fahre. Wie seht Ihr das?
jochen-muc am 24 Mär 2020 07:54:15
Allradmobilist hat geschrieben: Die Frage ist nun, ob ich seitens der Ordnungskräfte mit Schwierigkeiten unterwegs rechnen muss, wenn ich dorthin fahre. Wie seht Ihr das?
Ich denke das im Moment jede Ordnungskraft eigentlich sensibler auf verschiedene Dinge reagiert als normal.
Wobei in beiden Seiten, also hätte man z.B. Versammlungen früher versucht mit Reden aufzulösen scheint man (zumindest in München) jetzt gleich eine Anzeige zu schreiben (je nach Menschentyp) .
Insofern glaube ich, dass es kein Problem gäbe ( meine Meinung ) weil so wie Du es schilderst wäre die Alternative Dich ja vorsätzlich einer gefahr auszusetzen das kann nicht im Sinne des Erfinders sein
Beduin am 24 Mär 2020 08:09:42
Lass dir einen Arbeitsvertrag geben. Gartenpflege und Haus bewacher. xxx€ im Monat. Als Renter darfst ja zu verdienen Ist auch plausibel, früher oder später werden die bösen Buben kommen und schauen wer noch Zuhause ist
Allradmobilist am 24 Mär 2020 09:36:18
Arbeitsvertrag ist eine gute Idee. Dann wäre ich mit der Fahrt auf dem Weg zur Arbeit. :)
Danke!
Bin gespannt, wie es auf Autobahn-Rastplätzen aussieht. Habe ca. 700 km vor mir.
launig am 24 Mär 2020 09:44:57
Ja, eine gute Idee. Ansonsten würde ich das als gestattete Heimreise sehen.
Marsu123 am 24 Mär 2020 10:07:21
Allradmobilist hat geschrieben: Die Frage ist nun, ob ich seitens der Ordnungskräfte mit Schwierigkeiten unterwegs rechnen muss, wenn ich dorthin fahre. Wie seht Ihr das?
Moin Moin,
noch herrscht in Deutschland keine Ausgangssperre. Du darfst also ganz legal fahren.
Grüße Ralf.
Gast am 24 Mär 2020 11:13:46
Eben wurde im Radio noch gesagt dass die Regeln (leider) nicht für Privatgrundstücke/Häuser gelten, man theoretisch also eine Party im Wohnzimmer schmeissen könnte ohne dass einer einen belangen kann. Wieso sollte dir irgendjemand etwas wenn du auf einem Privatgrundstück stehst? Und wenn doch mal jemand fragt - "ja ich habe die Erlaubnis des Eigentümers, den können sie hier unter der Telefonnummer erreichen."
Gruß Andreas
andwein am 24 Mär 2020 12:02:47
launig hat geschrieben:....Es ist nun mal so dass ein Womo als Dauerwohnsitz nicht zulässig ist. Den Staat hintergehen und gleichzeitig nach Hilfe rufen ist zwiespältig.
Na ja, "hintergehen" würde ich jetzt nicht sagen, aber austricksen ist es schon. Aber das will man rückblickend ja nicht so sehen weil wir heutzutage nur nach vorne blicken sollen!! Diejenigen, die vorher zur Vorsichtgeraten haben sind die "Schwarzmaler" und "Bedenkenträger" Ist halt so, Gruß Andreas
Gast am 24 Mär 2020 16:00:11
Bodimobil hat geschrieben:Eben wurde im Radio noch gesagt dass die Regeln (leider) nicht für Privatgrundstücke/Häuser gelten, man theoretisch also eine Party im Wohnzimmer schmeissen könnte ohne dass einer einen belangen kann.....
Da musst Du etwas falsch verstanden haben. Ziff. V der Bund-Länder-Vereinbarung v. 22.03.2020 lautet: Gruppen feiernder Menschen ... in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind ... inakzeptabel. Verstöße ... sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Diese und die weiteren Mindestbestimmungen finden sich in den seit dem 22.03.2020 folgenden Rechtsverordnungen aller Länder wieder.
Gast am 24 Mär 2020 16:15:15
Allradmobilist hat geschrieben:
Die Frage ist nun, ob ich seitens der Ordnungskräfte mit Schwierigkeiten unterwegs rechnen muss, wenn ich dorthin fahre. Wie seht Ihr das?
Die Fahrt zu einem Termin (Werkstattbesuch) ist gem. Ziff. IV zulässig, die Rückfahrt natürlich auch.
Ändert sich Dein dauernder Aufenthaltsort, ist die Fahrt ähnlich eines Umzuges dorthin als sogenannte "notwendige Tätigkeit" gem Ziff.IV ebenfalls zulässig. Passierscheine sind vorbehaltlich kommunaler Sonderbestimmungen nicht vorgesehen. Trotzdem solltest Du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer mitführen, um Glaubwürdigkeitsproblemen vorzubeugen.
DigiMik am 25 Mär 2020 02:37:46
Moinsen,
launig hat geschrieben:Es ist nun mal so dass ein Womo als Dauerwohnsitz nicht zulässig ist.
Hast Du da eine gesetzliche Fundstelle für Deine Behauptung? Sicherlich als Wohnsitz in Form als Meldeadresse vielleicht, aber ansonsten ist das dauerhafte Wohnen in einem Wohnmobil nicht verboten! Ebenso wenig muss man eine Meldeadresse haben! Und niemand kann zu einer Wohnung gezwungen werden! Es ist auch kein Austricksen, wie es Andwein formuliert. Es schlicht eine Lebensform mit allen Vor- und Nachteilen, völlig legal! Wäre sonst ja noch schöner...
launig hat geschrieben:Den Staat hintergehen...
In welcher Art und Weise wird der Staat hintergangen? Wohnungslose haben sogar ein eigenes Finanzamt und können Fahrzeuge zulassen.
Nur mal so als Hinweis allgemein ;-) Hansi hatte eine Frage gestellt und schon etliche Posts vorher mitgeteilt, dass er eine Lösung gefunden hat... ;-)
LG vom Mikesch
DigiMik am 25 Mär 2020 02:55:55
Moinsen,
Allradmobilist hat geschrieben:Die Frage ist nun, ob ich seitens der Ordnungskräfte mit Schwierigkeiten unterwegs rechnen muss, wenn ich dorthin fahre. Wie seht Ihr das?
touristische Fahrten sollten als Empfehlung unterbleiben, verboten sind sie aber nicht. Einzuhalten sind die Vorgaben bezüglich Kontakte. Nur in Bayern sind Fahrten eingeschränkt. Selbst wenn touristische Fahrten verboten wären, Deine Fahrten sind nicht touristischer Natur. Du kannst mit dem Womo Einkaufen, zum Arzt, wo immer Du hin willst und das sogar im strengen Bayern. Niemand kann Dir vorschreiben, mit welchem Fahrzeug du das machst! Um sich das Leben leichter zu machen, weil, erzählen kann man ja viel, würde ich den Deal in ein Schreiben verpacken. Parkplatz gegen aufpassen und die Welt ist in Ordnung.
LG vom Mikesch
launig am 25 Mär 2020 06:57:00
DigiMik hat geschrieben:Moinsen,Hast Du da eine gesetzliche Fundstelle für Deine Behauptung?
Nein hab ich nicht, Mikesch. Und deine Ausführung hat auch etwas dem ich mich nicht entziehen kann. Wenn man es so konsequent durchführt wie du beschreibst.
Mein Post war eher allgemein gehalten. Eine Scheinadresse als Wohnsitz angeben wie die meisten es tun sehe ich nicht als gleichwertig mit dem was du beschreibst. Das ist für mich hintergehen oder austricksen. Kein Verbrechen aber einfach nicht gut. Mag jetzt der berüchtigte erhobene Zeigefinger sein, ist eben meine Meinung dazu.
Dennoch muß geholfen werden, hab ich auch geschrieben. Und eine Lösung wurde gefunden, ich wünsch den beiden und Hund alles Gute.
Gast am 25 Mär 2020 10:32:46
Zingaro hat geschrieben:Da musst Du etwas falsch verstanden haben.
Diese und die weiteren Mindestbestimmungen finden sich in den seit dem 22.03.2020 folgenden Rechtsverordnungen aller Länder wieder.
Ich höre zwar schlecht, aber wenn das ein Rechtsexperte bewusst zum Thema Bußgeldkatalog so erklärt, kann man das nicht falsch verstehen. Aber ich habe mich noch einmal kundig gemacht.
Maßgeblich ist was die Länder aus der Bund-Länder Vereinbarung gemacht haben. Im Fall NRW eben der Bußgeldkatalog der bei allen Vergehen den Zusatz "in der Öffentlichkeit" hat. z.B.:"vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit" --> Link
Wenn du in der Wohnung mit 5 Freunden Geburtstag feierst zieht der Bußgeldkatalog nicht! Gruß Andreas
felix52 am 25 Mär 2020 19:56:09
Jou Andreas, was Du sagst, stimmt ja.
Allerdings geht es doch laut Tröt um nur eine Frage: ".....- wohin jetzt?"
Es sind durchaus Regelungen möglich. Ohne lange Genehmigungsfragen! Solche Umwidmungen von vorhandenen Stellplätzen mit Infrastruktur sind ohne langwierige Verfahren durch "Bürgermeisterkompetenz" möglich.
Aber hier gibts nur am Rande echte "Notrufe". Die "Diskussion" ist zwar wissensaufhellend, aber ineffektiv.
Wer sucht wirklich was?
Wer sucht verbindlich eine Bleibe in Jever und naher Umgebung?
Es werden Fakten benötigt!
15 Plätze wären möglich!
Meldet Euch mit Eurem "Spielnahmen" hier.
Nur so kann es funktionieren.... :)
Liebe Grüße und viel Erfolg....... :ja:
Gast am 25 Mär 2020 21:25:27
In RLP ist gem. Par. 1 Abs.6 der 3.CoBeLVO v. 23.03.2020 der Aufenthalt auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen gestattet, wenn es sich nicht um einen touristischen Aufenthalt handelt.
Mir persönlich sind zwei Stellplätze bekannt, die noch geöffnet sind: - Glanbrücken in der Nordpfalz am Flüsschen Glan (4 Plätze) - Westhofen in Rheinhessen (Parkplatz). Ich empfehle aber trotzdem bei der jeweiligen Gemeinde vorher anzurufen, weil weitere Schließungen nicht ausgeschlossen sind.
pipo am 27 Mär 2020 10:37:23
Die Wohnmobiloase Berlin --> Link bietet gestrandeten und heimatlosen Wohnmobilbesatzungen einen Platz an. Es muss allerdings ein Härtefall vorlieren. Fragt mich aber nicht wie das geprüft wird. +++++++++++++++++++++++++ Liebe Wohnmobilfahrer und Camper, Wir bekommen täglich Hilferufe und Mails von Heimfahrern, von Menschen die im Wohnmobil leben, von denen die noch unterwegs sind.
Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit unter diesen Vorraussetzungen bei uns auf dem Wohnmobilplatz zu stehen: Sie erhalten einen fest zugewiesenen Stellplatz , der nicht verändert werden darf. Die Abstände der Wohnmobile und Gespanne dürfen nicht verändert werden. Die Sanitärräume müssen geschlossen bleiben ! Sie können an der Ver- und Entsorgung selbstverständlich sich versorgen und entsorgen. Gasflaschentausch ist möglich. Strom ist natürlich auch an den Säulen zu haben. Sie sind geschäftlich/Beruflich unterwegs. Sie sind auf der Durchreise auf dem Weg nach Hause Es muss ein persönlicher Härtefall tatsächlich vorliegen! Kein anderer Wohnsitz, sie Leben im Wohnmobil und es liegt ein härtefall vor. Sie sind geschäftlich unterwegs und brauchen eine Versorgungsstation. Bitte melden Sie sich bei uns in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr unter Telefon: 0175 24 662 47
Wir möchte nochmals betonen, wir bieten denen, die im Wohnmobil leben, und denen die eine persönliche Härte durchmachen, derzeit die Möglichkeit bei uns zu stehen.
Liebe Freunde bleibt gesund
Ihr Wohnmobil-Oase-Berlin Team
Kasi74 am 28 Mär 2020 17:07:12
Ich hatte ja geschrieben das ich mich melde sobald ich näheres von meinem Kumpel erfahre. Er hat nun von dem Ort(Meldeadresse und Arbeitsort sind nicht gleich) in dem er arbeitet einen Platz zugewiesen bekommen auf einem Parkplatz im Moment noch ohne Strom aber das kommt noch.Er hat nun 2 Bescheinigungen inner Tesch einmal zum stehen auf dem Platz und die zweite zum entsorgen und Wasser fassen in der örtlichen Kläranlage.Gültig bis zur Aufhebung der Beschränkungen. Er muste das aber mit sanftem Druck anbringen und ist mit dem Ergebnis zufrieden. Bleibt Gesund :)
Gast am 09 Apr 2020 11:13:51
Moin, ich bin zwischen Münster und Osnabrück. Hier kann jemand stehen. Das ist alles mein Land. .... und da ich das alles für Massen-Hysterie halte geht das hier auch locker ab. Aber es gibt hier keinen Luxus. Der Boden ist nicht hundertprozent eben, der nächste Lebensmittelladen ist 2 Kilometer weg usw. Aber es gibt Strom und VE kriegen wir auch irgendwie hin. Das alles gilt für ein paar Tage oder Wochen bis sich alles wieder beruhigt hat. Meldung per PN, dann gibts ne Telefonnummer, denn reden hilft.
Duc1302 am 09 Apr 2020 21:02:12
Von jemand, der die aktuelle Situation für „Massenhysterie“ hält, würde ich einen gepflegten Abstand halten!
Gast am 10 Apr 2020 09:02:43
Duc1302 hat geschrieben:Von jemand, der die aktuelle Situation für „Massenhysterie“ hält, würde ich einen gepflegten Abstand halten!
Ja so ist das mit der Meinungsfreiheit. Auch dieses Grundrecht kann man schnell verlieren, auf Grund eines Gesetzes, einer (Notstands-) Verordnung oder des sozialen Drucks. Ich will das nicht diskutieren !! :!: :!: Ich würde gerne unkompliziert helfen, egal wem sogar diesem oder jenem. Eigentlich will ich sagen, wer bei mir steht, den will ich nicht ablecken und wenn man mir aus alter Gewohnheit die Hand gibt werde ich nicht schreiend in den Wald laufen.
Deswegen: Schreib bitte mal jemand "GB63" meine Telefonummer
Moderation:Bitte AGB beachten.
... ich kann ihr keine PN schreiben und würd ihr gerne nen gefallen tun.
Ich hoffe ich darf hier wenigstens meine Telefonnummer veröffentlichen.
Gast am 10 Apr 2020 09:36:00
.... so ist das mit den Regeln ....
im Allgemeinen halte ich mich zurück, ich denke nicht, das ich jeden meiner Gedanken der Welt mitteilen muss. Deswegen bin ich seit 6 Jahren hier und lese ein wenig mit.
Jetzt versuche ich mal zu helfen und jemand möchte meine Hilfe. Ich kann ihm aber keine Nachricht schicken oder meine Telefonnummer - SUPER - Ich liebe solche Systeme bei denen man tricksen und betteln muss. Also bettel ich:
Liebe Leser bitte "liked" noch mal den einen oder anderen Kommentar von mir, damit ich nem anderen Mitglied meine Telefonnummer geben kann, damit sie in diesen Zeiten einen Standplatz bekommt.
wolfherm am 10 Apr 2020 09:42:19
Schicke dem User doch eine KN.
Gast am 10 Apr 2020 10:38:22
wolfherm hat geschrieben:Schicke dem User doch eine KN.
für mich steht da:
neue Nachricht erstellen hat geschrieben:Du bist noch nicht lange genug Mitglied im Forum oder hast dich noch nicht ausreichend an der Diskussion im Forum beteiligt, um eine Kurznachricht schreiben zu können. Bitte hab etwas Geduld und schreib mehr im Forum, dann kannst Du auch bald unseren Kurznachrichtendienst benutzen...
... aber das Problem ist offensichtlich gelöst. Keine weiteren Aktionen mehr notwendig :!: :!: Dank an JoFoe
keeponrunning am 10 Apr 2020 16:20:55
Wer noch was braucht, Campingplatz Waldesruh in OWL Michael
GB63 am 10 Apr 2020 19:45:01
Hallo Tyler! Danke und du hast ein PN!
Ich finde es Klasse, dass hier im Forum nicht "solche wie ich", die wirklich im Mobil leben in der Luft zerrissen werden.
Stefan.1 am 11 Apr 2020 23:06:23
Moins, ich hoffe das ich mit meinem Beitrag nicht allzu falsch bin.
Dieses Blatt hat die Gemeinde vorgestern an den Schaukasten des Stellplatzes geklebt . . .
Hennes
felix52 am 11 Apr 2020 23:42:19
Moin Hennes, al up stee?
Wo lebst Du denn gerade oder "überlebst" du?
Die Neugierde siegt halt. :)
Bleibt gesund!
OrionVII am 27 Apr 2020 08:16:55
Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell in exakt der gleichen Situation. Die vier Wände sind verkauft, jeglicher Ballast abgelegt. Ich war also unterwegs durch Frankreich, dann durch Portugal, um in Spanien ein paar Tage zu verbringen. Auf dem Rückweg in Richtung Norden, kam dann im Radio die erste Nachricht von einem evtl. möglichen "Confinement" in Frankreich, alle Campingplätze schlossen von einem Tag auf den anderen. Nun kannte ich in der Nähe von Montpellier einen lauschigen See mit vielen wilden Campern. Alles dort lief friedlich ab. Man stellte Mülleimer auf und alle dort anwesenden Nationalitäten und Fahrzeugklassen taten sich zusammen, um die Wasserversorgung und die Entsorgung zu organisieren. Als dann nach der Rede von Präsidenten Macron der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, wurde auch die Gendarmerie aktiv und erteilte Platzverweise an alle.
Mein Weg führte mich in die Ardeche, wo ich dann einfach versuchte bei Bauern Unterschlupf zu finden. Das hat super geklappt. Ich habe Strom, bekomme per Gartenschlauch Wasser und kann die Sickergrube für die Entsorgung nutzen. Als Gegenleistung helfe ich stundenweise im Gemüsegarten oder bringe vom Bäcker Brot mit.
OrionVII am 28 Apr 2020 09:52:09
Leberkas hat geschrieben:Es gibt, zumindest in Bayern, die Verpflichtung, Plätze für Landfahrer bereit zu halten.
Ich lebte vor meiner Zeit im WoMo in Frankreich als Grenzgänger. Wenn man in F länger als 5 Jahre den einzigen und damit auch festen Wohnsitz gemeldet hatte, erlaubte es die Gemeinde (Bürgermeister) den festen Wohnsitz aufzulösen und das WoMo als Domizil einzutragen. Man erhält ein Dokument mit dem man dann auch Verträge abschließen kann. Der Aussteller ist die CCAS --> Link Diese Bescheinigung gilt immer für ein Jahr und hat eine Laufzeit von max. 5 Jahren. Nun zu meiner Frage. Evtl. möchte ich meinen "Wohnsitz" wieder nach Deutschland verlegen. Gibt es eine Organisation mit gleicher Funktion in Deutschland? Was heißt denn Landfahrer, wie wird man Landfahrer, was sind Rechte und Pflichten?
Jagstcamp-Widdern am 28 Apr 2020 09:59:13
das deutsche "landfahrer" entspricht dem französischen "geants a voyage" (osä), früher nomaden genannt, heute rotationseuropäer. auch diese haben irgendwo eine ladungsfähige meldeadresse (irl, f, d, ro...). m.e. ist es in d unmöglich, als ladungsfähige meldeadresse ein Womo eintragen zu laszen!
alleswirdgut hartmut
Jjoerg am 28 Apr 2020 10:03:38
Es gibt in Deutschland Menschen die haben o.f.W. in Ihrem Personalausweis stehen haben.
In der Regel sind das dann Obdachlose!
rentnerin am 11 Jun 2020 13:05:13
An Hartmut vom Jagstcamp Widdern ein herzliches Dankeschön.
Konnte dort, 8 Wochen, sehr gut die Zeit verbringen, in der nicht gereist werden durfte.
UweHD am 14 Jul 2021 13:17:17
Etwas Lesestoff zum Thema "Meldeadresse im WoMo/WoWa auf dem Campingplatz": --> Link Zitat: " * Grundsätzlich wird laut Bundesmeldegesetz (BMG) auch ein Wohnwagen als Wohnsitz akzeptiert. Allerdings nur, wenn er nicht oder nur selten bewegt wird. * Der Wohnwagen auf dem Campingplatz darf als Erstwohnsitz angemeldet werden, wenn es sich dabei um die Hauptwohnung handelt. Das ist dann der Fall, wenn es sich um die Wohnung handelt, in der der Bewohner sich die meiste Zeit aufhält. * Der Eigentümer des Campingplatzes muss seine Zustimmung zu Anmeldung geben. Lassen Sie sich diese Einwilligung am besten direkt schriftlich bestätigen, wenn Sie sich einen Campingplatz aussuchen, auf dem Sie planen, dauerhaft zu wohnen...."
Marsu123 am 14 Jul 2021 14:24:54
UweHD hat geschrieben:Etwas Lesestoff zum Thema "Meldeadresse im WoMo/WoWa auf dem Campingplatz": --> Link Zitat:
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 ist das aber nun möglich. Auch in Erholungsgebieten ist nun eine Wohnnutzung zugelassen. Allerdings ist diese an eine Voraussetzung geknüpft - die Gemeinde muss einen Bebauungsplan für das Gebiet des Campingplatzes vorlegen.
Auch wenn das Wohnen auf dem Campingplatz in vielen Fällen gesetzlich nicht erlaubt ist.....
xiquadrat am 14 Jul 2021 14:32:09
UweHD hat geschrieben:Etwas Lesestoff zum Thema "Meldeadresse im WoMo/WoWa auf dem Campingplatz": ...
bei allem Respekt vor der journalistischen Sorgfalt des Focus, aber so einfach ist das dann auch wieder nicht. Es stimmt zwar alles was die Seite des Meldegesetzes angeht. Anmelden muss man sich dort wo man seinen dauerhaften Aufenthaltsort hat. Unabhängig davon, ob man da überhaupt wohnen darf (dazu sagt das Meldegesetz nämlich gar nichts). Desweiteren darf die Gemeinde die Anmeldung als Erstwohnsitz auch nicht ablehnen. Sie kann dich aber durchaus des Platzes verweisen, wenn beispielsweise die Baunutzungsordnung der Nutzung zu Wohnzwecken entgegen steht.
Und genau das ist eben das Problem bei vielen Campingplätzen. Dort ist zwar eine Nutzung als Freizeitfläche genehmigt, nicht aber eine Nutzung zu Wohnzwecken. Deshalb muß der Campinglatzbetreiber als 'Vermieter' dir zwar eine Mietbescheinigung ausstellen mit der du dich mit Erstwohnsitz auch anmelden kannst, gleichzeitig muß er dich aber vom Platz schmeissen, will er seinen Betrieb weiter betreiben.
xiquadrat am 14 Jul 2021 15:32:11
Marsu123 hat geschrieben:Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 ist das aber nun möglich. Auch in Erholungsgebieten ist nun eine Wohnnutzung zugelassen. Allerdings ist diese an eine Voraussetzung geknüpft - die Gemeinde muss einen Bebauungsplan für das Gebiet des Campingplatzes vorlegen.
Das ist zwar prinzipiell so, andererseits könnten aber diverse Naturschutzverordnungen im konkreten Fall die Gemeinden auch daran hindern. Ein viel größeres Hindernis ist aber, wenn der Bebauungsplan eine Wohnnutzung vorsieht, dann greift erstmal die Landesbauordnung. Und dort ist u.a. geregelt welche Eigenschaften Wohngebäude haben müssen. Und diese Eigenschaften weissen Wohnmobile und Wohnwägen in aller Regel nicht auf.
andwein am 14 Jul 2021 17:30:50
xiquadrat hat geschrieben:bei allem Respekt vor der journalistischen Sorgfalt des Focus, aber so einfach ist das dann auch wieder nicht. Unabhängig davon, ob man da überhaupt wohnen darf (dazu sagt das Meldegesetz nämlich gar nichts).
Und was die jeweilige Gemeinde ausweist (landwirtschaftliche Betriebe, Außenbereiche, Wohngebiet, Mischgebiet, etc ist deren Sache und als nicht ganz staatliche Behörde mommt noch das Wasserwirtschaftsamt mit seinen Auflagen als Wasserschutzgebiete. Ist alles nicht so einfach, Gruß Andreas
xiquadrat am 14 Jul 2021 19:03:16
andwein hat geschrieben:Ist alles nicht so einfach, Gruß Andreas
genauso ist das. Die Gemeinden sind bei der Ausweisung von Flächen nämlich an das bunte und vielfältige Bauplanungsrecht gebunden.
Und was da alles mit 'reingehört ist hier mal kurz angerissen, wen's interessiert: --> Link