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Boot+Führerschein Änderung


oldi am 02 Mär 2007 20:22:30

habe letztes jahr schon einige tips zum bootfahren in kroatien gegeben.

hier nochmal mit änderungen 2006 eingeschlossen.

Führerscheinpflicht für alle motorgetrieben Boote

entweder bis 15kw kroatischer schein kat A....

darüber deutscher sbf küste.

Boote ab 3m länge brauchen eine vignette( vorher 2,5m )


Anmeldung wie bisher bei jedem hafenkapitän, Führerschein, IBS ,Haftpflichtversicherung
bei vorlage des alten permitts gibt es rabatt, wenn kein jahr dazwischen liegt.

wünsche allen eine handbreit wasser unterm kiel

gruß peter

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Gast am 03 Mär 2007 15:00:28

Hallo Oldie
Soll das heißen mit 5 PS auch nur mit Führerschein?

oldi am 03 Mär 2007 18:11:53

ja, leider ist es so.

aber kroatien ist nicht deutschland....wenn du den hafenkapitän nicht vor die nase fährst...........

gruß peter

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Gast am 03 Mär 2007 20:20:53

Ich war mit dem Boot erst einmal unten, vor 2 Jahren und da habe ich gehört das die Kontrollen sehr streng sind, was sich damals allerdings auf die Plakette bezogen hat.

Bergbewohner1 am 04 Mär 2007 11:28:17

Waren voriges Jahr in Bjela Ulika, kontrollierten ca. alle 2 Tage mit einem "Polizeiboot".

pius am 17 Jul 2007 22:32:33

Es gibt in Kroatien das Patent A und das Patent B. Ich habe letztes Jahr das Patent B gemacht und darf damit bis 30 BRT ohne Leistungsbegrenzung fahren. Das Patent gilt allerdings offiziell nur in Kroatien. Ich konnte aber letztes Jahr mit einem Freund zusammen der auch das B- Patent hat, in Griechenland ein Motorboot mit 230 PS mieten dort benötigen immer 2 Skipper einen Führerschein! Die Vermietung erfolgte über den Hafenmeister- der Polizeifunktion hat, in Patras. Ebenso konnte ich mir mit dem Schein in Bibione (Italien) im Frühjahr einen Bayliner ausleihen. In Deutschland ist der Kroatische Führerschein noch nicht anerkannt (ändert sich aber möglicherweise in 2009 mit dem Beitritt von Kroatien in die EU).

achimHH am 17 Jul 2007 23:01:24

pius hat geschrieben:Es gibt in Kroatien das Patent A und das Patent B. Ich habe letztes Jahr das Patent B gemacht und darf damit bis 30 BRT ohne Leistungsbegrenzung fahren. Das Patent gilt allerdings offiziell nur in Kroatien. Ich konnte aber letztes Jahr mit einem Freund zusammen der auch das B- Patent hat, in Griechenland ein Motorboot mit 230 PS mieten dort benötigen immer 2 Skipper einen Führerschein! Die Vermietung erfolgte über den Hafenmeister- der Polizeifunktion hat, in Patras. Ebenso konnte ich mir mit dem Schein in Bibione (Italien) im Frühjahr einen Bayliner ausleihen. In Deutschland ist der Kroatische Führerschein noch nicht anerkannt (ändert sich aber möglicherweise in 2009 mit dem Beitritt von Kroatien in die EU).


Hallo pius,
das glaube ich Dir gern, das es Dir in Griechenland und Italien
geglückt ist, das ist auch dort normal.
Du hast ein gültiges Patent, und das zählt !

In Griechenland ist es nur bei Charterbooten,
ab einer gewissen Größe, das 2 Besatzungsmitglieder
einen Bootsführerschein (Patent) haben müssen.

Bei Privat oder Eigentumsbooten nicht .

im übrigen ist es mir wie folgt bekannt:
Der Kroatische Führerschein ist in Deutschland für Deutsche nicht gültig!
Für Kroatische Staatsbürger ist er gültig !
Für Staatsbürger anderer Staaten eventuell auch.

eventuell aus folgendem Grund:
ein Ausländischer Staatsangehöriger benötigt bei uns den Schein,
den er in seinem Heimatland auch benötigt!

Wenn in seinem Heimatland kein Sprotbootführerschein vorgeschrieben ist, dann darf er mit seinem Boot oder Schiff, auch ohne fahren.
Das sollte aber geändert werden.

Wenn dort der Kroatische Schein anerkannt wird, so ist er auch
in Deutschland gültig.

achim

oldi am 28 Jul 2007 23:53:12

pius hat geschrieben:In Deutschland ist der Kroatische Führerschein noch nicht anerkannt (ändert sich aber möglicherweise in 2009 mit dem Beitritt von Kroatien in die EU).


hallo pius

das wird sich nicht ändern, es wird dabei bleiben das du als deutscher staatsbürger in deutschland nur mit einem deutschen schein fahren darfst.

ansonsten hat achim die bestimmungen in kroatien perfekt erklärt.

gruß peter

stefco am 29 Jul 2007 15:29:18

was kostet es denn, in kroatien einen solchen schein zu machen und wievile zeit muss ich dafür aufwenden?

pius am 19 Aug 2007 20:03:52

oldi hat geschrieben:
pius hat geschrieben:In Deutschland ist der Kroatische Führerschein noch nicht anerkannt (ändert sich aber möglicherweise in 2009 mit dem Beitritt von Kroatien in die EU).


hallo pius

das wird sich nicht ändern, es wird dabei bleiben das du als deutscher staatsbürger in deutschland nur mit einem deutschen schein fahren darfst.

ansonsten hat achim die bestimmungen in kroatien perfekt erklärt.

gruß peter


Lies Dir mal die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein durch. Dies gilt innerhalb der EU auch für Bootsführerscheine! Dazu gibt es auch bereits Urteile wie EuGH-Urteil v. 29.04.2004. Der sogenannte Kapperprozess. Deutschland hat dazu bereits wegen seiner restrikitiven Haltung gewaltig eine auf die Mütze bekommen. und wird sich da auch bei den Bootsführerscheinen anpassen müssen. Früher galt: Jedes Land hat nur für seine Bevölkerung das Hoheitsrecht einen Führerschein auszustellen. Dieser Grundsatz hat sich innerhalb der EU grundlegend geändert.

pius am 19 Aug 2007 20:16:08

stefco hat geschrieben:was kostet es denn, in kroatien einen solchen schein zu machen und wievile zeit muss ich dafür aufwenden?


300 Euro. Ich habe eine Urlaubswoche dafür spendiert und es hat beim Capitano richtig Spaß gemacht :wink:

Noch eine Ergänung. Schon heute müssen alle Bootsführerscheine die innerhalb der EU gemacht worden sind unabhängigder Nationalität anerkannt werden. So haben Leute in anderen Foren darüber berichtet, dass Sie ihr kroatisches Patent in ein italienischen Bootsführerschein haben umschreiben lassen und von da aus dann in einen SBF. Die Umschreibung in einen Italienischen geht heute aber defininiv nicht mehr.

Administrator am 19 Aug 2007 20:24:58

ich kann von diesen Lehrgängen nur abraten - als ich (hier in D) den Bootsführerschein gemacht habe, empfand ich den zugehörigen Lehrgang als üble Zeit- und Geldverschwendung. Es gibt den Lernstoff in Büchern, bzw sogar interaktiv als PC Programm - und wenn man das Buch ein paar Tage mit auf´s Klo nimmt, kann man sich den ganzen Lehrgang sparen. (ich war nur zum ersten Termin da und hab danach dankend auf die restlichen Lehrgänge verzichtet und mich selbst mit dem Stoff befasst)

Man muß einzig nur herausfinden, welche Organisation in seinem Bereich den Prüfer bzw die Prüfungskomission stellt. Dort ruft man an und fragt, wann der gute Mann wo eine Prüfung abnimmt - und da fährt man dann einfach hin, (zu so einem Termin sind sowieso meistens mehrere Fahrschulen zugegen) zahlt 60-70 Euro Prüfungsgebühr, beantwortet ein paar Fragen, knüpft 2-3 Knoten und fährt 10min mit einem Boot im Kreis rum - that´s it!

die restlichen 230 (oder mehr) Euro stecken sich die Lehrgangsleiter dafür in die Tasche, daß sie euch den Lehrstoff aus dem Buch vorlesen............

pius am 19 Aug 2007 21:10:32

Ich habe gerade noch etwas interessantes gefunden:


Auf die Vorlage des VG München ist der als "Halbritter-Entscheidung" bekannt gewordene Beschluss des EuGH am 6.4.2006 ergangen. Demnach muss ein nach Ablauf der Sperrfrist im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland trotz Weigerung des Betroffenen, sich einer MPU zu unterziehen anerkannt werden. Der Europäische Gerichtshof favorisiert in seinem Beschluss eine enge Auslegung des Anerkennungsgrundsatzes. Er verweist darauf, dass der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung gemäß Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 EWG von den Mitgliedsstaaten fordert, die von ihnen ausgestellten Führerscheine "ohne jede Formalität" anzuerkennen. Die Richtlinie - so das Gericht - legt den Mitgliedsstaaten eine klare unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum der Führerscheinbehörden bei der Anerkennung von EU-Fahrberechtigungen zulässt. Im Heimatland besteht ein Anspruch des Inhabers eines nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedsland ausgestellten Führerscheins auf Umschreibung in ein nationales Dokument. Eine erneute Überprüfunbg der Ausstellungsbedingungen darf dabei nicht erfolgen. Somit müssen deutsche Fahrerlaubnisbehörden Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedsländern auch dann anerkennen, wenn dadurch offensichtlich in Deutschland die medinzinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) umgangen werden soll.



Konsequent hat das VG Augsburg anschließend festgestellt (Beschl. vom 29.5.2006, Au 3 S 06.600), dass die deutschen Behörden vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen können, dass er die Bedingungen erfüllt, die das nationale Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrem Entzug aufgestellt hat. Es ist daher - so das Gericht - die Anerkennung der Fahrerlaubnis nicht davon abhängig zu machen, in welcher Form der ausstellende Staat die Fahreignung überprüft hat.

Kommentar dazu: Selbst in solchen Fällen müssen die Führereschein anerkannt werden

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