pius hat geschrieben:Es gibt in Kroatien das Patent A und das Patent B. Ich habe letztes Jahr das Patent B gemacht und darf damit bis 30 BRT ohne Leistungsbegrenzung fahren. Das Patent gilt allerdings offiziell nur in Kroatien. Ich konnte aber letztes Jahr mit einem Freund zusammen der auch das B- Patent hat, in Griechenland ein Motorboot mit 230 PS mieten dort benötigen immer 2 Skipper einen Führerschein! Die Vermietung erfolgte über den Hafenmeister- der Polizeifunktion hat, in Patras. Ebenso konnte ich mir mit dem Schein in Bibione (Italien) im Frühjahr einen Bayliner ausleihen. In Deutschland ist der Kroatische Führerschein noch nicht anerkannt (ändert sich aber möglicherweise in 2009 mit dem Beitritt von Kroatien in die EU).
Hallo pius,
das glaube ich Dir gern, das es Dir in Griechenland und Italien
geglückt ist, das ist auch dort normal.
Du hast ein gültiges Patent, und das zählt !
In Griechenland ist es nur bei Charterbooten,
ab einer gewissen Größe, das 2 Besatzungsmitglieder
einen Bootsführerschein (Patent) haben müssen.
Bei Privat oder Eigentumsbooten nicht .
im übrigen ist es mir wie folgt bekannt:
Der Kroatische Führerschein ist in Deutschland für Deutsche nicht gültig!
Für Kroatische Staatsbürger ist er gültig !
Für Staatsbürger anderer Staaten eventuell auch.
eventuell aus folgendem Grund:
ein Ausländischer Staatsangehöriger benötigt bei uns den Schein,
den er in seinem Heimatland auch benötigt!
Wenn in seinem Heimatland kein Sprotbootführerschein vorgeschrieben ist, dann darf er mit seinem Boot oder Schiff, auch ohne fahren.
Das sollte aber geändert werden.
Wenn dort der Kroatische Schein anerkannt wird, so ist er auch
in Deutschland gültig.
achim