ok für alle die es interessiert .
Früher mussten alle Analgenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen. Die Bundesnetzagentur unterscheidet nun zwischen der Eigenversorgung und der Stromerzeugung für eine klassische Volleinspeisung, für die Betreiber einer
Solaranlage eine EEG Vergütung erhalten.
Auf ihrer Webseite teilt die Bundesnetzagentur mit, dass Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher „nur noch auf Verlangen zur Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur nach § 76 EEG verpflichtet sind.“
Wichtiger ist jedoch, dass laut Bundesnetzagentur Betreiber von den jährlichen Mitteilungspflichten ausgenommen sind, die eine Eigenversorgung mit Strom betreiben, aus
Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1 Kilowatt,
Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt.
Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.
Das bedeutet: Theoretisch sind Betreiber einer Mini Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.
Das heisst also das ich mit meinen 200 Watt es nicht anmelden muss und somit zum Eigenverbrauch einspeisen darf .