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Liebe Fories, Vor einiger Zeit haben wir einen Ahorn Canada TF Plus gekauft, dieser soll morgen zugelassen und kommende Woche abgeholt werden. Der Canada TF verfügt über eine Face-to-Face Sitzgruppe, die so platziert ist, dass sie seitlich zur Fahrrichtung ist. Wir haben einen 4-jährigen, der ebenfalls mit uns in den Urlaub fährt, weitere Kinder, bzw Freunde unseres Sohnemanns sollen eventuell auch mal mitfahren. Der Händler sagte uns damals, dass das kein Problem wäre, da diese Sitze zur Personenbeförderung zugelassen sind. Soweit - so gut! Jedoch was Kinder angeht finden wir hier lediglich eine Quelle einer Internetseite, in welcher ein Polizist sagt, dass diese Beförderungsmethode für Kinder erst ab 12 Jahren, bzw. 1,5m zugelassen ist. Wir haben Ahorn angerufen und warten hier auf eine offizielle Aussage, bzw. ein Schriftstück, welches das dokumentiert. Allerdings wollen wir das Fahrzeug morgen nicht zulassen, wenn es nicht erlaubt ist unseren 4 jährigen damit zu befördern. Das wäre für uns ebenfalls ein Grund vom Kauf zurück zu treten, da wir nachweislich mehrfach den Händler gefragt haben, ob das möglich ist und sogar über weitere Sicherheitsmaßnahmen wie ISO Fix Nachrüstung und Co gesprochen haben. Ich weiß leider nicht, an welche offizielle Stelle ich mich diesbzgl wenden kann, kann jemand von euch helfen oder hat eine Idee, vielleicht sogar eine Lösung? Liebe Grüße René wie viele Sitze sind da überhaupt eingetragen? Der ADAC sagt dazu: "...Dabei müssen sie auf die Sitzplätze, bei denen der jeweilige Gurt (Dreipunkt- oder Zweipunktgurt) für die Montage des Kindersitzes zugelassen ist. In der Regel sind das nur vorwärtsgerichtete Fahrzeugsitze. Unter Umständen muss deshalb ein Erwachsener auf einen rückwärtsgerichteten oder seitlichen Sitz...." Steht hier: --> Link Grüße Dirk
Hier der komplette Text, denn er beinhaltet eventuell die Lösung für den TE: Im Wohnmobil mit Kindersitz Grundsätzlich gilt, dass Kinder in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten mit Kindersitzen gesichert werden müssen. Im Wohnmobil brauchen Kinder, die jünger als 12 Jahre oder kleiner als 150 cm sind, daher einen geeigneten Kindersitz. Dabei müssen sie auf die Sitzplätze, bei denen der jeweilige Gurt (Dreipunkt- oder Zweipunktgurt) für die Montage des Kindersitzes zugelassen ist. In der Regel sind das nur vorwärtsgerichtete Fahrzeugsitze. Unter Umständen muss deshalb ein Erwachsener auf einen rückwärtsgerichteten oder seitlichen Sitz. Nach §21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nicht mehr Personen befördert werden als Sicherheitsgurte vorhanden sind. In Wohnmobilen sind entsprechende Sitzplätze für die Fahrt ausgewiesen. Sind alle vorwärtsgerichteten Sitze belegt und müssen noch weitere Kinder gesichert werden, so können auch auf rückwärtsgerichteten oder im Notfall auch seitlichen Sitzen Kindersitze verwendet werden. Nur wenn kein geeigneter Kindersitz für eine ordnungsgemäße Befestigung mit Drei- oder Zweipunktgurt mehr zur Verfügung steht, dürfen Kinder ab 3 Jahren dort nur mit dem Sicherheitsgurt gesichert werden. Auf keinen Fall dürfen Kinder während der Fahrt im Schlafbereich von Wohnmobilen liegen. Hallo Holger, ich dachte der Link würde reichen. An den TE: so wie ich das sehe wirst Du u.U. die "nach vorne gerichteten Sitzplätze" nicht mit anderen Passagieren "füllen" können, gerade wenn Du nur mit Frau und Kind(ern) unterwegs bist. D.h. das / die Kind(er) müssen incl. Kindersitz auf diesen "nach vorne gerichteten Sitzplätze". Oder anders: wenn die vorgeschriebenen Sitzplätze NICHT belegt sind, dürfen Kinder nicht "seitlich reisen". Grüße Dirk Hallo, die Anzahl der zugelassenen Personen ist doch in den Fahrzeugpapieren (Brief) eingetragen. Alles andere sind Spekulationen. Gruß Holger Kind nach vorn, Beifahrer nach hinten, ist doch ganz einfach. I. A. macht man sich mit Kindern vielleicht auch vor dem Fahrzeugkauf mal Gedanken? Ich kenne kein Rückhaltesystem, das seitlich zur Fahrtrichtung montiert werden dürfte, und Isofix ist ‚hinten‘ im Womo meist nicht verfügbar. Man kann natürlich einen gurtgesicherten Kindersitz da hinstellen und hoffen, dass es a) bei einem Unfall was bringt und b) von der Polizei bei einer Kontrolle akzeptiert wird... bis denn, Uwe Aber die ganzen Spielkameraden sollen ja auch noch mit! Der Gesetzestext : --> Link Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen 1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden, 2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht, 3. ist a) beim Verkehr mit Taxen und b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist. (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse. (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist. (3) Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes. Hm, wenn ich den Text lese, verstehe ich nur "Bahnhof" :lol: Von Seitlich lese ich da nix ? Auch das die vorwärts gerichteten Sitzplätze, vorrangig mit Kindern besetzt werden sollen, sehe ich da nicht. Übersehe ich was ? Grüße Ralf. Wäre so ein drehbarer Kindersitz nicht die Lösung ? --> Link ![]() Is nur so ne Idee, ich habe damit keinerlei Erfahrungen ! Grüße Ralf. Da kommt Freude auf. Das wird wohl nix. Ob dies einem Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen wird, wage ich doch stark zu bezweifeln, weil technisch und praktisch gesehen Ihr Euren Sohn ja mitnehmen könnt, denn der Kindersitz kann ja auf dem Beifahrersitz montiert und genutzt werden.
Hallo! Drehbare Kindersitze gibt es schon länger / mehrere, allerdings ist diese Dreherei eigentlich nur für das bessere Ein- und Aussteigen gedacht. Auch beim hier verlinkten Sitz steht:
d.h. er kann rückwärts oder vorwärts eingesetzt werden, wie schon oben geschrieben rastet vermutlich die seitliche Drehung nicht ein und das dient nur zum leichteren Ein- und Aussteigen. Hallo, die Sitzbänke für müssen vor der Fahrt umgebaut werden, so das die Mitfahrer in Fahrtrichtung sitzen. Zulässige Personnenzahl ist 4. Steht aber auch auf der Seite vom AhornCamp. Gruß Oliver So wie ich die "RICHTLINIE 2003/20/EG" ( bitte selber googeln! ) verstehe dürfen Kindersitze nur längs zur Fahrtrichtung verwendet werden. Außerdem währe es mal interessant was die Sitzhersteller so vorschreiben: gibt es überhaupt Kindersitze die seitlich zur Fahrtrichtung verwendet werden dürfen? Grüße Dirk kenne die Anordnung im Ahorn nicht, weiß aber dass bei Concorde z.B. auch auf der Längscouch gurtgesicherte Plätze mit und gegen die Fahrtrichtung möglich sind!
Die Richtlinie sagt in der Überschrift : RICHTLINIE 2003/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. April 2003 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen Was ist mit Fahrzeugen oberhalb von 3,5 Tonnen ? Welches ZGG hat der Ahorn Canada TF Plus ? Grüße Ralf. Hallo so wie ich das aus der Beschreibung lese und im Prospekt zu erkennen meine, wird die Längsbank für die Fahrt umgebaut und man sitzt dann in Fahrtrichtung, wie es bei unserem Challenger auch ist. Warum läßt du dir nicht einfach vom Händler zeigen wie die Sitze für die Fahrt aufgebaut werden? Gruß Joachim Alles kein Problem, hIer wird der Umbau gezeigt: --> Link Aber warum merkt man das erst am Tag vor der Übergabe? Der Sitz sieht ja mal sehr vertrauenserweckend aus... und als Mitfahrer die ganze Zeit den Spant vor der Nase zu haben ist bestimmt auch toll. Ich empfinde das als Fehlkonstruktion, aber einen Grund für eine Wandlung sehe ich nicht. Rückenlehne mit 45° Neigung und kein Seitenfenster, tolle Lösung :flop:
Wo siehst du 45 Grad? Für mich sind das 90 Grad (rechter Winkel). Die 90 Grad könnten auch etwas problematisch bei der Befestigung eines Kindersitzes werden, das hat Challenger besser gelöst, da läßt sich die Neigung einstellen. Fenster geht wohl wegen des geringen Platzes nicht, aber auf der anderen Seite gibt es das selbe ja noch Mal, und da ist ein Fenster. Gruß Joachim
... naja, jedem das Seine! Palstek, vielen Dank für das Video! Ich schaue fast täglich auf den Kanal von Ahorn, das Video ist neu und ich habs einfach noch nicht gesehen, es beruhigt mich aber ungemein! Danke für den Link! Sicherlich ist das in Gänze noch nicht optimal, aber dann müssen wir mal schauen, ob man nicht eine bessere Lösung basteln kann. Ahorn selbst rät von einer Isofix-Lösung ab, da dies eine Einschränkung der eigentlichen Funktion mit sich bringen würde. Ich danke allen für Ihre Mithilfe vielmals! Wir sind neu in dem Metier und freuen uns über jeden konstruktiven Hinweis und über einen regen Erfahrungsaustausch. An alle "Selbstschuldinformierdichvorher"-Leute und alle anderen Forenmitglieder :) : Ja, danke. Das ist eine tolle Hilfe und ein äußerst wertvoller Kommentar zugleich. Im Regelfall vertraue ich einem erfahrenen Verkäufer erklärungsdürftiger Produkte, denn in der Regel kennen sie sich damit sehr gut aus. Aber ja, auch hier bestätigt sich, dass dies sicherlich verbesserungswürdig ist! Wir haben uns im Vorhinein über alles Mögliche informiert, zig Ratgeber, Foreneinträge, Erfahrungen von Bekannten, Gespräche mit Händlern und, und, und. Die Zusicherung des Händlers "das ist kein Problem, auch wenns mal ein weiteres Kind gibt" war uns an dieser Stelle genug. Das Modell war neu und stand noch gar nicht beim Händler, da er erst auf dem Caravan-Salon gezeigt wurde. Wir haben uns also darauf eingelassen "ins Blaue hinein" zu bestellen, da man uns mit einem sehr guten Preis und einigen Zugeständnissen locken konnte, die wir gern angenommen haben. Bis vor einigen Tagen gab es auch noch nicht alle Informationen, die jetzt auf der Ahornhomepage zugänglich sind. Danke also an alle, die hier auch nochmal nachgesehen und uns wichtige Infos gegeben haben! Wir sind WoMo Anfänger, ich denke das wird gestattet sein, vielleicht hat ja der ein oder andere "Nörgler" hier ja auch schonmal Lehrgeld zahlen müssen, soll ja durchaus vorkommen, dass man nicht immer zu 100% an alles denkt. Liebe Grüße und nochmal danke für all eure Mithilfe! René Hallo René, mach dir nichts draus. In jedem Forum gibt es solche Universal-Experten, die alles besser wissen. Auch wenn sie davon vorher noch nie etwas gehört haben, erlauben sie sich ein Urteil. Es gibt aber auch nettere User hier.
Danke, lieber Wolfgang - das es hier viele nette Leute gibt, das nehme ich wahr und darüber freue ich mich ;) Hallo Rene, Habe irgendwo gelesen das Ahorn für alle Modelle Isofix anbietet, an eurer Stelle würde ich schauen ob man das nachrüsten kann, ist die sich sicherste Lösung für Kindersitze. Die 2 Bügel unten am Gestell der Rückenlehne sollten eigentlich keine Einschränkungen darstellen. Nicht vorhandene Isofix Halter waren für uns ein Grund vor 18 Jahren kein Womo zu kaufen, haben viele Händler nicht verstanden. Sind dann mit einem WoWa gestartet, bei den modernen Zugfahrzeugen gab's das damals schon. Und jetzt sind die Kinder "groß" und wir warten auf unser Womo, auch mit Face to Face Sitzgruppe. viel Spass mit euren neuen. Grüße Olli Hallo Olli, wie gesagt Ahorn hat uns jetzt davon abgeraten. Wir werden es so machen, dass wir das Fahrzeug erstmal bekommen. Danach schauen wir, ob eine Nachrüstmöglichkeit haben, die das Fahrzeug "unbeschadet" übersteht. Wartet ihr auch auf einen Ahorn? LG René Hallo Rene Ich glaube eher der Händler hat abgeraten :D Wirwarten auf einen Roller Team, der gefiel uns gut, und der Händler ist vor der Tür. Gruß Olli Hallo Olli, ich wünsche euch in jedem Fall jetzt schon viel (Vor-)Freude und allzeit gute Fahrt! ;) LG René Danke gleichfalls |
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