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Sachverständiger bei gebrauchten WoMo


MuschelschubserSH am 22 Okt 2020 20:11:53

Hallo Zusammen,

wir sind absolute blutige Anfänger und möchten uns ein WoMo zulegen. Gebraucht und erstmal nur bis 15.000 Euro Budget. Soweit, sogut. Wir haben schon einiges angeschaut und sind auch schon recht weit gefahren - um dann bei dem Händler in Bad Honnef bitter enttäuscht zu sein von dem wirklichen Zustand ... Bilder können lügen.

Nun haben wir ein für uns tolles Angebot Nähe Stuttgart gefunden. Dummerweise somit aber 8 Std. Fahrt von uns entfernt. Es hat keine HU. Daher die Idee, ob man vlt. vorher einen Sachverständigen hinschicken könnte/sollte. Was meint Ihr?

Danke für jede konstrutive Antwort :)

Viele Grüße aus Schleswig-Holstein!
Janine

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Fledermaus am 22 Okt 2020 21:12:51

Servus
Was würde ein Sachverständiger kosten? Schon mal überlegt.
Werden die Kosten von euren Budget abgezogen?

chrisc4 am 22 Okt 2020 21:32:04

Der Kauf bei einem Händler hat den großen Vorteil, dass du mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung bekommst, das funktioniert aber nur bei einem Händler in deiner Nähe, da du eventuell öfter dort hinfahren musst und das Wohnmobil einige Tage dort bleiben muss.
Bei deinem geringen Budget wird das allerdings bei einem Händler kaum funktionieren.
Es gibt auch Tricks bei Händlern, um die Sachmängelhaftung auszuschließen, darauf darf man nicht hereinfallen, z.B. im Auftrag eines Privaten Kunden (und deren Varianten).

Bei einem Privatkauf gehst du auf volles Risiko!
Da wird viel Schrott angeboten, Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen!

Für 15.000 Euro wird es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich etwas vernünftiges zu finden!

Ein Sachverständiger kostet richtig Geld und er kann dir aus oben genannten Gründen kaum helfen, das richtige zu finden!

Viel Glück!
Gruß
Hans

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chrisc4 am 22 Okt 2020 21:32:26

Doppelt gepostet, bitte löschen!
Danke!

Tinduck am 22 Okt 2020 22:01:28

Bei einem Budget von 15.000 Euro wird der Sachverständige dir höchstwahrscheinlich bei jedem beliebigen Angebot bescheinigen, dass du es nicht kaufen solltest oder noch x-tausend Euro reinstecken musst, fürchte ich. Mobile in dieser Preisklasse sind was für Schrauber und Selbermacher. Vor dem Boom hätte man dafür was halbwegs vernünftiges bekommen, aktuell eher nur Torfbuden.

bis denn,

Uwe

topolino666 am 23 Okt 2020 05:17:07

Eine weitere Möglichkeit wäre es hier im Forum nach hilfsbereiten Kollegen fragen ob die mal hinfahren, ein paar ehrliche Bilder machen und die Nase ins Mobil halten.

Natürlich ohne "Haftung" oder ähnlichem aber mal als unverbindliches 2. Augenpaar vorab.

Das ganze gegen 2 Pizzas und ein bisschen Fahrgeld.

;-)

Gast am 23 Okt 2020 06:46:51

MuschelschubserSH hat geschrieben:. Es hat keine HU. Daher die Idee, ob man vlt. vorher einen Sachverständigen hinschicken könnte/sollte. Was meint Ihr?


Moin, das Thema mit den Sachverständigen ist etwas sperrig.

Die nehmen das Geld, sind aber für das was sie von sich geben nicht verantwortlich. Im Zweifel musst du also gegen zwei klagen :mrgreen:

Ein Fahrzeug ohne Tüv hat das gaaaaanz große Problem das man es nicht überführen kann, auch nicht mit Kuzzeitkennzeichen, ebenso ist keine aussagekräftige Probefahrt möglich.
Preislich müsste das Fahrzeug 30% unter den Marktüblichen Preisen liegen, ohne das es gravierende Mängel hat, dann könnte es sogar ein Schnapper weerden.

Aber egal, zu deinem Anliegen hatte topolino666 einen guten Ansatz.

Du kannst aber auch das Fahrzeug hier mal offen vorstellen und die üblichen Mängel durchgehen mit denen die so einen haben. Tüv relevante Mängel betreffen mehr auf Fahrgestell, da kann es ebenso Überraschungen geben wie beim Aufbau wenn man nicht richtig hin schaut oder hin schauen kann.

Gast am 23 Okt 2020 07:21:15

Nur mal ein bissel quer gedacht....

.... jeder weiss, dass sich für ein Fahrzeug mit TÜV ein höherer Preis erzielen lässt....

.... und wenn der Verkäufer keinen TÜV machen lässt, dann hat das sicher seinen Grund....

.... und der liegt sicher nicht darin, dass das Fahrzeug in einem Top-Zustand ist.


Vergiss das Fahrzeug.... meine subjektive Meinung! :ja:

teuchmc am 23 Okt 2020 07:26:58

Moin! Begrenztes Budget trifft aktuell auf begrenzte Angebote.
Die Suche könnte lange bis länger dauern. Und nicht vergessen, daß jede Besichtigungstour kostet.
Unsere Prüfer/Sachverständige lehnen sowas ab, wenn das Kfz nicht auf eigener Achse anrollt.
Weil alles Andere richtig kostet. In der Preisklasse muß man aktuell auch bereit sein mehr Kompromisse einzugehen als man es will.
Sonnigen weiterhin. Uwe

Gast am 23 Okt 2020 08:01:02

tztz2000 hat geschrieben:
.... und der liegt sicher nicht darin, dass das Fahrzeug in einem Top-Zustand ist.
:

Das ist richtig, aber dein Gedanke sollte fortgeführt werden an was es denn dann noch scheitern könnte.

Ich selber habe auch schon Fahrzeuge ohne TÜV gekauft.
Die entscheidende Frage ist hier ob der Wagen angemeldet ist. Wenn ja dann ist die Sache klar warum er kein tüv hat, weil nicht investiert werden möchte!

Ist er unangemeldet dann sieht es anders aus. Ein Fahrzeug ohne tüv ist für viele Besitzer ein Riesen Problem dieses zu bewältigen wenn es nicht angemeldet ist und verkaufen es dann lieber so. Fahrzeuganmeldung ist im Moment eh ein Riesen Problem für private, ohne tüv unmöglich!

Das Fahrzeug zum tüv zu bewegen halt auch ohne Zulassung.

Spekulationen hin oder her, ich schließe bei den paar Infos nicht aus das der Wagen nicht ok ist!

Pechvogel am 23 Okt 2020 08:39:34

Die Frage muss doch lauten was heißt "ohne TÜV"?

- läuft jetzt ab und ist noch nicht neu gemacht könnte man doch kaufen. Dann fährt man mit dem Verkäufer hin und läßt, u.U. auf eigene Kosten, die HU und die Gasprüfung machen. Dann weiß man u.U. auch mehr über den Zustand ( weil man z.B. selber mit drunter gucken konnte ) als wenn das Womo noch 22 Monate TÜV hat.
ICH als Verkäufer würde TÜV auch erst mit Verkauf machen: gibt ja auch Womos ( gerade in der Preislage ) die müssen jährlich zum Tüv. Wenn man da vor dem Verkauf im September beim TÜV war, das Fahrzeug aber erst im Dezember oder gar im Januar einen Käufer findet, geht die "Schreierei" wieder los von wegen "nur noch 9 / 10 Monate TÜV"....

- steht das Womo irgendwo und der TÜV ist abgelaufen, am Besten auch schon abgemeldet, dann ist das Fahrzeug beinahe unverkäuflich!!
Keine Probefahrt möglich! Eine Überführung nach Hause funktioniert nicht weil man für ein Kurzzeitkennzeichen außerhalb des Zulassungsbezirkes zwingend TÜV braucht! Und abholen auf einem Anhänger dürfte bei 99% der potentiellen Käufer auch nicht funktionieren. Abschleppwagen ( für 3,5t oder mehr ) geht auch in mehrere 100 Euro...
Dann würde nur funktionieren: Hinfahren ( 8 Stunden!! ), angucken, Hotelübernachtung, Kurzzeitkennzeichen ( in Coronazeiten!! ), vor Ort zum TüV, vor Ort evtl. Reparaturen, Kurzzeitkennzeichen ( immer noch bei Corona ), hoffen das der TÜV diesmal gnädig ist, und nach Hause.
Und das bei einem Objekt von 15.000,- Euro?!!

Aber, es soll Fälle geben wo jemand plötzlich verstorben ist, die Ehefrau ( oder auch der Ehemann ) erstmal keine Lust mehr auf Womo hatte,... und die Karre jetzt endlich weg muß! Dann KÖNNTE das ein Schnäppchen werden, sofern man bereit ist das alles auf sich zu nehmen.





Grüße
Dirk

teuchmc am 23 Okt 2020 12:27:20

Moin! Naja, wie soll der Verkäufer die Frage u.u.beantworten. Da hilft bei nem Laien nur ein Mängelschein o.ä..“Hätte/könnte/müßte“ hilft da wenig. Gerade wenn der nicht gleich „umme Ecke“ steht wie es in diesem Fall ja der Fall ist.
1600km für vielleicht nen „Wutanfall“ nach 5 Minuten Besichtigung ? Neee....
Unsere Devise seit einigen Jahren ist, je günstiger das Angebot umso kürzer die Anfahrt.
Sonnigen weiterhin. Uwe

Beduin am 23 Okt 2020 15:00:48

nethunter hat geschrieben:Die nehmen das Geld, sind aber für das was sie von sich geben nicht verantwortlich. Im Zweifel musst du also gegen zwei klagen :mrgreen:
.


kenn ich aber anders und der hier, schreibt das auch so

Kommt es nun zu einer fehlerhaften Gutachtenerstellung - dies kann ja mal passieren, denn auch ein Sachverständiger ist nicht fehlerfrei - so haftet der Sachverständige nicht nur seinem Auftraggeber für den Ersatz des Schadens, sondern auch gegenüber einem Dritten, sofern dieser in den Schutzbereich des Vertrages miteinbezogen wurde. Es spielt in diesem Fall auch keine Rolle, ob und inwieweit ein Vertrauenstatbestand gegeben war oder das Vertrauen des Dritten enttäuscht wurde.

Die Haftung eines Sachverständigen erstreckt sich auf den Befund und das Gutachten. Dabei spielen die Parteien der Vertragspartner persönlich sowie auch der durch das Gutachten entstandenen Schaden eine Rolle. Der Sachverständige hat eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht auch zugunsten Dritter. Dies ist auch besonders dann der Fall, wenn ein Gutachten auch die Grundlage für die Disposition dritter Personen bilden kann oder soll.

Bei Amtssachverständigen oder auch bei Personen, die von der Verwaltung/Behörde zum Sachverständigen bestellt werden, kann auch unter Umständen nach den Regeln des Amtshaftungsrechtes Haftung entstehen. Dies ist vor allem dann er Fall, wenn eine unmittelbare Zuordnung der Tätigkeit zum entsprechenden Amtsträger möglich ist.


Quelle:https://www.dgusv.de/gutachter-verband/erfolgreich-als-sachverstaendiger/8-haftung-als-sachverstaendiger.php

thomas56 am 23 Okt 2020 15:14:54

Beduin hat geschrieben:[b]Kommt es nun zu einer fehlerhaften Gutachtenerstellung - dies kann ja mal passieren, denn auch ein Sachverständiger ist nicht fehlerfrei - so haftet der Sachverständige nicht nur seinem Auftraggeber für den Ersatz des Schadens, sondern auch gegenüber einem Dritten


Und was macht ein Gutachter da schon zum Eigenschutz.......er schreibt die 15.000,-€-Karre als komplett kaputt, kassiert 1000,- und wartet auf die nächste Begutachtung! :D

Gast am 23 Okt 2020 18:36:50

Beduin hat geschrieben:
kenn ich aber anders und der hier, schreibt das auch so

[

kopierte Texte verbreiten :roll:

Ich weis nicht wer hier schon erfolgreich im Nachhinein Recht bekam bei einem Gutachterfehler. Ich befürchte aber noch keiner. So steht es auch in dem Rest des Textes aus der Quelle.

Der der den Schaden hatte durch ein Fehlerhaftes Gutachten bekommt halt nicht seinen Schaden ersetzt, im Besten Falle bekommt der Gutachter eine Strafe.... sonst nix.

Hier mal ein weiteres Zitat aus der selben Quelle etwas weiter unten:

"Haftung muss also begründet sein
Eine Haftung ist auch nur dann möglich, wenn dem Sachverständigen ein bedingter Vorsatz vorgeworfen werden kann"

Hiermit ist alles... aber auch alles gesagt über Gutachter was man wissen muss. Nur wenn er es absichtlich falsch ausstellt bekommt er eine Strafe.
Von Schadensersatzpflichtig sehe ich da nix.

Der der sein Womo schätzen lässt und ein Wasserschaden wird nicht bemerkt der später zur großen Reparatur wird bleibt der geschädigte grundsätzlich auf seinem Schaden sitzen. Der Gutachter oder seine Versicherung bezahlt da nix von! Wenn er das absichtlich machte bekommt er nix zu Nicolaus vom Staatsanwalt und muss den Kuchen bezahlen später.

In der gleichen Quelle spricht man von insgesamt 40 bekannte Gerichtsverfahren gegen Gutachter....
Wer immer noch glaubt für das was der Gutachter schreibt eine gewisse Garantie oder einen zu haben der "schuld hat und bezahlt" ist selber Schuld. Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen und auch 125% sicher ist das keiner ihm was kann.... es geht ja nur um den Ruf.... schreibt er jedes Auto kaputter als es sein müsste.

UUUUUnd noch etwas. Wen es vielleicht interessieren sollte der sollte sich mal informieren was so ein "Gutachter" der so ein Womo begutachtet gelernt haben muss.... da rollen sich die Augen :roll:

Was ich also sagen will.... Gutachter sein ist wie Geld drucken. Es sei denn du hast einen schlechten Ruf. Aber sonst kein Risiko.

Gast am 23 Okt 2020 18:44:28

Ob eure Erkenntnisse den TE wohl noch interessieren?

Gast am 23 Okt 2020 18:49:22

pfeffersalz hat geschrieben:Ob eure Erkenntnisse den TE wohl noch interessieren?

Dein Beitrag sicher nicht, es ging um Sachverständige für ein gebrauchtes Womo und nicht um Moderation.

Grandeur am 23 Okt 2020 19:28:15

Hallo zusammen,

fällt Euch etwas auf? :wink:
Janine hat sich seit Erstellung des Themas nicht mehr an der Diskussion beteiligt.
PN holte sie bisher auch nicht ab.

Vielleicht hat sich das Thema erledigt?

Gruß Grandeur

Gast am 23 Okt 2020 19:37:03

Grandeur hat geschrieben:
Vielleicht hat sich das Thema erledigt?

Gruß Grandeur

Warum, du liest doch mit :lach:

kamikaze am 23 Okt 2020 23:25:55

Ob das Verhältnis Gutachtenkosten zu Kaufpreis gerechtfertigt ist oder nicht, muss jeder für sich beantworten.

Dazu kann ich nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten:
Gutachten bei einer auf Womos spezialisierten Dekra-Stelle: ca. € 400
Begutachtungszeit ca. 2,5 Std.
Ausführliches Expose mit Fotos, Mängelbeschreibung etc.
Keine Empfehlung, ob man den Wagen kaufen soll oder nicht, sondern eine Ermittlung des aktuellen Händlerankauf- und -verkaufpreises.
Im Gespräch mit dem Prüfing. kann man eventuell seine persönliche Kaufbeurteilung erfahren, obwohl dieses Thema sich eigentlich mit der Dokumentation erledigt haben sollte.

Gruß
Günter

SVRossrucker am 23 Okt 2020 23:52:04

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.




Leider kann man bei solchen Aussagen nur den Kopfschütteln, natürlich gibt es gute und weniger gute in der Branche.
Aber es steht jedem frei die Dienstleistung als Gutachter anzubieten und plötzlich merkt man, da steck mehr dahinter als nur ein paar Fotos zu Knipsen und zwei, drei Zeilen zuschreiben.

Meine Empfehlung an den TE wäre sich an den CGF e.V. zuwenden dort wird Ihm weitergeholfen.

gruss SV Rossrucker

Beduin am 24 Okt 2020 07:32:41

nethunter hat geschrieben:kopierte Texte verbreiten :roll:


Das darf man, wenn man die Quelle dazu schreibt und ich finde es so netter, wie wenn dann nur ein Link mit keinerlei weiteren Worten dabei steht.
Ganz früher, gab es hier schon auch Fälle wo ein Gutachter in Regress genommen wurde
Daehn hatte auch mal davon geschrieben, aber auch schon ewig her

Gast am 24 Okt 2020 08:11:30

SVRossrucker hat geschrieben:Leider kann man bei solchen Aussagen nur den Kopfschütteln, natürlich gibt es gute und weniger gute in der Branche.
SV Rossrucker

Da haben wir doch den richtigen hervor gelockt :razz:
Quatsch bei Seite:

An Sie oder dich hätte ich eine Frage zu dem Thema:
Wie groß siehst du / sehen Sie die Chance für einen Womo Käufer seinen großen Schaden ersetzt zu bekommen welches im Vorfeld von einem Gutachter gecheckt wurde und im Beisein des Verkäufer „ohne gravierende Mängel“ festgestellt wurde?

Inwieweit haftet da der Gutachter dem Geschädigten gegenüber?

Es geht nicht darum dem Verkäufer das aufs Auge zu drücken, der ist nämlich aufgrund der fachlichen Einschätzung des Gutachters auch raus bei entspr Schadensansprüche und ihm keinen Vorsatz nach zu weisen.

Weiter würde der Ausbildungsweg eines „Gutachters“ hier noch recht interessant sein. Nicht zu verwechseln mit den staatlich anerkannten sonder die reinen Gutachter ohne sonderausbildung!

Gast am 24 Okt 2020 08:24:08

Beduin hat geschrieben:
Das darf man, wenn man die Quelle dazu schreibt und ich finde es so netter, wie wenn dann nur ein Link mit keinerlei weiteren Worten dabei steht.

Hallo Ina, das darfst du als Privatperson auch wenn du nicht die Quelle an gibst solange du da kein Geld mit verdienst oder Wettbewerbsvorteile raus ziehst. Aber mir ging es nicht um "dürfen" sondern ob man sowas machen sollte. Aus einen sehr langen Text mit Zusammenhängen die für seine Meinung passende und untermauernde These raus kopieren und verbreiten als Prophet. Du hattest das ja auch nur weiter geleitet, allerdings warum derjenige das Tat in welchen Zusammenhang passt bleibt offen. Das interessante zum Thema steh ja auch in der Quelle und relativiert wenn nicht sogar hebt den kopierten Text auf.

Gast am 24 Okt 2020 08:32:12

nethunter hat geschrieben:Da haben wir doch den richtigen hervor gelockt :razz:
Quatsch... !


Seltsames Statement! :?

Gast am 24 Okt 2020 08:34:36

nethunter hat geschrieben:
Weiter würde der Ausbildungsweg eines „Gutachters“ hier noch recht interessant sein. Nicht zu verwechseln mit den staatlich anerkannten sonder die reinen Gutachter ohne sonderausbildung!

Ich greife mir selber mal vor und habe für euch die Voraussetzung zum "Gutachterwerden" mal raus gesucht.

"Die selbsternannten Sachverständigen / Gutachter
Jeder Mensch kann sich als Sachverständige bezeichnen, sofern er über einen ausreichenden Sachverstand verfügt. In der Regel liegt es aber im Ermessen der selbsternannten Sachverständigen, ob dieser dann auch wirklich ausreicht. Um als selbsternannter Sachverständiger fungieren zu können, muss weder eine Zulassung erfolgen, noch wird die Sachkenntnis geprüft. Sie wollen sich als Sachverständiger selbstständig machen? Dann tun Sie es doch einfach. Das Einzige, was Sie brauchen ist ein Gewerbeschein. Und diesen bekommen, meist bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Gewerbeamt. So einfach ist die ganze Sache."

Hier bitte den selbsternannten Gutachter dann nicht mit dem "bestellten" verwechseln. Also die die für eine Kanzlei oder Organisation Arbeiten, die haben ihre eigenen Sachkunde nach zu weisen.

Ich habe auch noch dieses gefunden:
"Ein Sachverständiger / Gutachter unterstützt nur die Entscheidungsfällung, es obliegt dem Gericht, das Gutachten selbstständig zu verwerten und zu würdigen. Ein erstelltes Gutachten ist daher nicht verbindlich und abschließend für die Urteilsfindung"

Gast am 24 Okt 2020 08:36:04

pfeffersalz hat geschrieben:
Seltsames Statement! :?

Wenn du etwas zum Thema beitragen möchtest, trau dich einfach.

Bergbewohner1 am 24 Okt 2020 18:04:13

chrisc4 hat geschrieben:Der Kauf bei einem Händler hat den großen Vorteil, dass du mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung bekommst, das funktioniert aber nur bei einem Händler in deiner Nähe, da du eventuell öfter dort hinfahren musst und das Wohnmobil einige Tage dort bleiben muss.
Bei einem Privatkauf gehst du auf volles Risiko!
Viel Glück!
Gruß
Hans

Das kann ich nicht so stehen lassen, ich habevor kurzem bei einem großen Händler gekauft und bin trotz meiner Erfahrung reingefallen.
Alle guten Worte gingen ins Leere, hätte ich keine Rechtschutzversicherung gehabt, dann hätte ich zähneknirschend das Mobil behalten müssen.
Ohne HU würde ich nie ein Mobil kaufen, das kann mehr als teuer werden oder fahrt zum TÜV-eventuell ist er vor Ort und ihr investiert paar Euros, dann seit ihr wenigstens ein wenig auf der sicheren Seite.
Natürlich möglichst mit dabei sein :!:
Es gibt auch spezielle Wohnmobilgutachter, ich hatte einen und brauchte kein Gericht einzuschalten. War auch gar nicht so teuer, nur etwas über 1 T € :cry:

starlight am 25 Okt 2020 09:03:45

Hallo „Bergbewohner“,

Es würde mich ja schon interessieren, was denn nun am Fahrzeug irreparabel war, so dass dieses zurückgenommen wurde.
Ich bin ja am Überlegen, mir ggf. einen MLT Hymer zuzulegen.
Was macht Hymer Sulzemoos mit Deinem Fahrzeug? Warten die auf den nächsten gutgläubigen Käufer oder geht das Ding an das Werk zum Ausschlachten etc zurück?
Warst Du mit der Basis (DB) oder mit dem Hymeraufbau unzufrieden?

MuschelschubserSH am 25 Okt 2020 13:27:53

Hallo Zusammen,

10000 Dank für so viel Input!!!

Wir haben uns gestern tatsächlich auf den Weg gemacht und sind die 7 Std. nach Stuttgart gefahren. Das WoMo ist BJ 1996 und optisch ist es für den Preis top. Nicht mehr viel dran zu machen. Es wurde von einem ältern Herrn noch mit TÜV im März 2017 bedacht, danach aber im April 2017 still gelegt. Somit sollte es eigentlich gut durch den TÜV kommen - nur Reifen müssten z. B. neu. Alles in Allem müssten wir wohl mit TÜV, Service und Reifen gute 2000 Euro reinstecken plus Schönheitsreparaturen, neue Matratzen und so für um die 1000 Euro. Das wäre alles fein.

Bei der Probefahrt war es dann aber so, dass das WoMo so extrem laut war, dass es für uns keinen Genuss beim Reisen bedeutet hätte. Daher haben wir uns dagegen entschieden und werden weiter suchen. Und auch nur noch in einem Umkreis von max. 200 km :)

Lieben Dank nochmals an Alle!
Janine
Schleswig-Holstein :mrgreen:

MuschelschubserSH am 25 Okt 2020 13:30:24

Grandeur hat geschrieben:Hallo zusammen,

fällt Euch etwas auf? :wink:
Janine hat sich seit Erstellung des Themas nicht mehr an der Diskussion beteiligt.
PN holte sie bisher auch nicht ab.

Vielleicht hat sich das Thema erledigt?

Gruß Grandeur


lag leider daran, dass mein Spam alles aussortiert hat und ich dachte, dass sich keiner meldet. :cry: Dann waren wir gestern ab 5 Uhr morgens auf dem Weg nach Baden-Württemberg und erst abends um 22 Uhr zurück. Jetzt endlich habe ich wieder Internetzugriff und sehe Eure tollen Antworten :)

babenhausen am 25 Okt 2020 14:12:25

MuschelschubserSH hat geschrieben:Hallo Zusammen,




Bei der Probefahrt war es dann aber so, dass das WoMo so extrem laut war, dass es für uns keinen Genuss beim Reisen bedeutet hätte. Daher haben wir uns dagegen entschieden

Janine
Schleswig-Holstein :mrgreen:


Bei eurem Rahmen von 15 000€ wird es nicht viel geben das eure Lärmbelastungsgrenzen nicht erreicht, ältere Motortypen sind einfach wesentlich lauter als z.B. Bj 2015 -2020 viel Spaß beim suchen

Bergbewohner1 am 25 Okt 2020 16:46:32

starlight hat geschrieben:Hallo „Bergbewohner“,


Ich bin ja am Überlegen, mir ggf. einen MLT Hymer zuzulegen.
Warst Du mit der Basis (DB) oder mit dem Hymeraufbau unzufrieden?

Muß mal bißchen vom Thema abweichen.
Würde ihn nicht mit Schaltgetriebe nehmen, autom. schaltet sehr sauben und absolut ruckfrei, die 2,2 Liter Hubraum sind für Bergfahrten nicht optimal.
Durch verstäktes Fahrwerk-Vorder-Hinterachse sehr gute Fahreigenschaften.
Aufbau unter Mittelklasse-einfache Fenster, Bugfenster Fliegengitter Fehllkonstruktion-Mücken können durch die Spalten,Markise beim 580 zu kurz-geht nicht anders,- Wasser läuft beim Regnen in die Tür.
Sonst kann ich nichts bemängeln, kein knarren oder andere Geräusche, läst sich entspannt fahren, bei den Sitzen drauf achten, das diese mit Lordosestütze sind.

starlight am 25 Okt 2020 17:42:06

Hallo Werner,
Danke für die persönliche Nachricht.

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