xiquadrat am 18 Nov 2020 11:31:34 bigben24 hat geschrieben:weil der Fachmann auch nur ein Rädchen unserem in leider so neoliberalen Wirtschaftssystem ist und da gilt nun mal Umsatz, Umsatz, Umsatz
also so einfach kann man sich das dann auch wieder nicht machen. Zunächst mal muß ich mich schon als Verbraucher darauf verlassen können, dass ich ein benutzbares, vor allem aber rechtskonformes Produkt angeboten kriege. Oder zumindest dann den Hinweis, dass man mir das zwar baut, ich es so aber nicht zulassen kann ;) Das kann und muß man vom ehrbaren Kaufmann erwarten dürfen. Das funktioniert in anderen Bereichen ja auch. Weshalb sollen denn nun ausgerechnet in der Wohnmobilbranche Wildwestregeln in Ordnung sein, wenn ansonsten im Verbraucherverkehr ein gewisses Maß an Zivilisation eingefordert wird ? bigben24 hat geschrieben:So funktioniert das nun mal, ob einem das passt oder nicht und damit gilt eigentlich auch, das der besser informiertere, den besseren und unproblematischeren Deal machen wird.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber auch die Informiertheit der Verbraucher stößt da an ihre Grenzen wo es keine, unzuverlässige, verschleierte oder falsche Information gibt. Und gerade bei den Gewichtsangaben bleibt doch bei vielen Herstellern alles so im Ungefähren, plus einem Spielraum von 5%. beim zGG. Und selbst wenn du das dann bei der Konfiguration noch berücksichtigst, kannst du das beispielsweise bei den Achslasten schon nicht mehr. Dazu fehlen dann die relevanten Informationen !
rkopka am 18 Nov 2020 12:08:05 bigben24 hat geschrieben:weil der Fachmann auch nur ein Rädchen unserem in leider so neoliberalen Wirtschaftssystem ist und da gilt nun mal Umsatz, Umsatz, Umsatz und an den Gewinn und die Dividende denken und nicht an die Interessen des kleinen WoMo Käufers und je uninformierter Letzterer ist, desto einfacher hat es der Verkäufer.
Das mal nur zu den "schlechten" Händlern: Das ist aber nur ein Teil des Problems. Der andere ist, daß die meisten zu schweren Womos damit durchkommen, wenn sie nicht zufällig in eine Kontrolle geraten. Und in D sind das meist nur Minibeträge. Damit sind die Händler nur sehr selten von solchen Reklamationen betroffen und werden sich auch nicht umstellen. Wenn z.B. jedes 2.Womo schon im ersten Jahr kontrolliert würde mit entsprechenden Strafzetteln oder bei jedem TÜV, könnte es sowas nicht geben, weil der Händler dann durch Reklamationen überrannt würde. Dann würde er selber dafür sorgen, daß alles paßt oder sich entsprechende Freistellungen vom Käufer unterschreiben lassen. Zumindest was den Grundzustand betrifft. Wenn jemand dann Unmengen in sein Womo packt, trotzdem er dem Händler unterschrieben hat, daß er weiß, daß nur 2Personen und 200kg (Beispiel) zulässig sind, ist er selber schuld. Ich mag auch keine Kontrollen, aber wenn es eine Möglichkeit ist, die Händler zu einer korrekten Verkaufs- und Informationspolitik zu bringen ? Sie sind die FACHleute. Sie sollten den Kunden vor Dummheiten schützen, außer der Kunde besteht bewußt darauf, gegen das Gesetz zu verstoßen. RK
Womofreund2 am 18 Nov 2020 12:24:23 Bei Ausbauern (z.B. Krankenwagen, Kofferaufbauten etc.) funktioniert es doch auch mit der korrekten Gewichtsangabe. Da streitet sich auch kein Kunde hinterher ums Gewicht. Die Leergewichte unserer Auslieferfahrzeuge stimmen fast auf's Kilo. Und die unterscheiden sich auch oft in der Austattung. Mit Regalen oder ohne? Kühlung oder nicht? Laderborwand oder Türen? 2 oder 3 Sitze? Wenn ein Hersteller oder Um bzw. Ausbauer das wirklich will, kann er VORHER genau sagen was das Fahrzeug wiegen wird. Aber wie bereits gesagt: Das Geschäft läuft ja auch so und die Vermieter nehmen nun mal nicht gerne Fahrzeuge über 3,5t ab. Bei Rettungswagen versucht auch kein Hersteller mehr bei 3,5t zu bleiben, weil es einfach nicht mehr geht.
xiquadrat am 18 Nov 2020 13:22:58 rkopka hat geschrieben:Ich mag auch keine Kontrollen, aber wenn es eine Möglichkeit ist, die Händler zu einer korrekten Verkaufs- und Informationspolitik zu bringen ? Sie sind die FACHleute. Sie sollten den Kunden vor Dummheiten schützen, außer der Kunde besteht bewußt darauf, gegen das Gesetz zu verstoßen.
na ja, weshalb soll das denn den Umweg über die Ordnungsbehörden und die Verbraucher gehen ? Es würde doch schon reichen, wenn bei der Übergabe des bestellten und normbefüllten Fahrzeugs (mit allen Zusatzeinbauten des Händlers!) gewogen würde, und bei Unterschreitung einer vereinbarten Restzuladung ein einseitiges Rücktrittsrecht des Käufers greifen würde (Restzuladung als wesentliche Eigenschaft). Ich denke, dass dies den Markt eher sofort als schnell disziplinieren würde ;)
Alter Hans am 18 Nov 2020 13:32:54 Hatte damals 2001 mein VW T4 syncro Fahrgestell mit höchster Zuladungsmöglichkeit nach den technischen Daten aus den Werksangaben (2.890kg) neu gekauft und bei persönlicher Abholung im Werk Hannover das Fahrgestell sofort wiegen lassen: Übereinstimmung mit Werksangaben mit +- 1%. Bei Ormocar meine Leerkabinenzeichnung Herrn Bohrer vorgelegt und um Gewichtsangabe gebeten. Ich erinnere mich an 430 kg für die Leerkabine mit Eingangstüre. Mein Stirnrunzeln beantwortete er mit "bei mir finden Sie keine Kg". Schade. Er hatte es aber punktgenau eingehalten.
Beim Ausbauen mit Vollholz Birke und Buche achtete ich sehr auf geringe Plattenstärken (trotzdem stabil) und ersparte mir einiges an Einbauten (Z.B. Nasskabine). Es wurde zu knapp mit dem Gewicht! Eine Auflastung auf 3.100 kg Ges.gew. (Achslasten 2x 1.600 kg) wurde mir auf meinen Antrag von VW zugestanden und ich habe mir 2.990 kg eintragen lassen. Leergewicht lt. Kfz.schein 2.370kg - inzwischen vielleicht 100? kg mehr. Das reicht uns für Mitteleuropa gerade. Wohnmobil: L 5,52m; B 1,99 m; H 2,80 m. Für Fahrten nach Marokko mit vielen Ersatzteilen und Sandausrüstung lagen wir dagegen bei ca 3.080 kg mit vollen Tanks (Diesel und Frischwasser). Damals machten wir das, sind aber dann nicht durch die Schweiz angereist. Für Mitteleuropa könnte ich die Höherlegung rückgängig machen und mir 3.100 kg eintragen lassen.
Solche Gedanken macht sich wohl jeder Hersteller von Wohnmobilen. Sie sollten dem Kunden in jedem Fall korrekt zugänglich gemacht werden. Die Fachzeitschriften sollten die Beurteilung für ausreichende Zuladungsmöglichkeiten strenger darstellen.
akany am 18 Nov 2020 20:18:12 kdupke hat geschrieben:Was ist an 'unwissend' das Problem? Als Käufer verlasse ich mich auf den Sachkundigen, der mir das Fahrzeug verkauft hat. gruss kai, wurde auch unwissend geboren und ward unwissend ob der Wohnmobile für viele Jahre danach.
Sorry, da gibt es nur eine Antwort, auf dein Posting: Nämlich die andere Alternative die ich gelassen habe. Naiv. Und bekanntlicherweise schützt Unwissenheit eben nicht vor (der) Strafe (des Fehlkaufs). Wenigstens ein klein wenig Informationen einholen vor einem Kauf über mehrere 10-Tausend Euro kann doch nicht so schwer sein. Und die Umrechnung und plastische Vorstellung von Kilogramm gibt es ab der dritten Klasse, oder? Was kann denn in einem Prospekt, der 200 Kilogramm "Nutzlast" übrig lässt, noch unter den Deckmantel der "Unwissenheit" fallen? Selbst Müller's Kuh ist schwerer. Und ja, klar, ich habe auch "unwissend" angefangen. Aber doch nicht bei den Kilos. Und dann gelesen, gelesen, gelesen, bevor ich eine Entscheidung traf.
thomas56 am 20 Nov 2020 08:52:05 Pechvogel hat geschrieben:"ist gar nicht überladen denn ich könnte ohne technische Änderung auflasten" ...
ist zwar überladen, aber nur formell und da besteht keine Gefahr, dass Reifen oder Achsen technisch überlastet sind. Also ich sehe das schon differenziert, wenn jemand von 4,5 auf 3,5t ohne technische Veränderungen ablastet, ist es weder für ihn noch für andere gefährlich.
Pechvogel am 20 Nov 2020 09:19:26 thomas56 hat geschrieben:... ist zwar überladen, aber nur formell und da besteht keine Gefahr, dass Reifen oder Achsen technisch überlastet sind. Also ich sehe das schon differenziert, wenn jemand von 4,5 auf 3,5t ohne technische Veränderungen ablastet, ist es weder für ihn noch für andere gefährlich.
1. gibt es einen Unterschied ob man auflastet oder ablastet. Ein Womo das mit 3,5t zugelassen ist muß z.B. Reifen haben die die Achslast bei 3,5t aushalten. Bei 3,85t könnten die theoretisch schon um 175kg ( 350kg auf der Achse ) überlastet sein. 2. nützt ein Auflasten von 3,5t auf 3,85t in der Regel nichts weil die Hinterachse schon vorher am Limit war => also wäre man auch technisch überladen 3. warum sollte man 3,85t oder mehr ablasten auf 3,5t? Ok, einige dürfen vom Führerschein her nur 3,5t fahren. Wenn die dann "mehr drin haben" als 3,5t sind sie zwar überladen haben noch einen gültigen Führerschein. Wie ICH so etwas finde schreibe ich hier lieber mal nicht. Dann darf man mit 3,5t schneller als 100km/h fahren. Abgelastet und überladen wäre das m.M.n. aber doch wieder gefährlich. Über 3,5t muß man, ab einem gewissen Fahrzeug-Alter, jährlich zum TÜV. Nur unnützer Bürokraten-Wahn? . . . Warum muß man eigentlich gesetzliche Vorgaben immer in Frage stellen? Weil in Deutschland die Strafen so niedrig sind? Was macht ein Franzose der in sein Womo nicht genug zuladen darf? "Egal, wird schon nix passieren und wenn doch: Lappalie"? Grüße Dirk
thomas56 am 20 Nov 2020 09:39:32 ich sehe das ganz einfach so. Wenn ich ein Fahrzeug ablaste verspreche ich mir bei gleichbleibender Technik formelle Vorteile und wenn ich ein Fahrzeug auflasten muss habe ich schon bei der Fahrzeugwahl zum Kauf einen Fehler gemacht, weil ich komme nur von einem Grenzbereich in den nächsten.
Auch wenn nach der Auflastung für den Tüv alles ok ist, geht es trotzdem nur mit erhöhtem Verschleiss, weil der Hersteller berechnet seine Komponenten nicht für eine spätere Auflastung, dafür bietet er stabilere Basismodelle an.
Tinduck am 20 Nov 2020 09:55:17 100% ack.
Aber es ist halt auch ein Geschäftsmodell, den naiveren unter den Kunden erst mit 3,5 Tonnen Zulassung das Maul wässrig zu machen und dann 2500-3000 Euro für eine technisch wenigstens halbwegs sinnvolle Auflastung abzugreifen. Wahrscheinlich sitzen die Womo-Hersteller mit Goldschmidt und CS am Stammtisch und alle lachen sich schlapp.
Hätte der Kunde sich vorher schlau gemacht, den Taschenrechner bedient und ein Maxi-Fahrgestell geordert (Fiat-Beispiel), hätte es nur ca. die Hälfte gekostet und wäre auch von technischer Seite rund statt eine aufgelastete Dauerkrücke. Freilich würde es auch keinem Händler schaden, das mal im Verkaufsgespräch vorzuschlagen...
Die oben erwähnte Idee mit dem Beratungsprotokoll beim Kauf finde ich super. Sollte ergänzt werden durch die minimale Zuladung im Vertrag (5% und so). Wer dann noch unterschreibt, wenn da weniger als die nötige Zuladung nach der Passagier plus Länge Formel steht... na ja. Gibt dann wieder nen neuen Thread hier :D
bis denn,
Uwe
thomas56 am 20 Nov 2020 17:50:55 So ein Beratungsprotokoll müsste auch beim privaten Weiterverkauf vorliegen! Wandlung ist hier sonst auch möglich, weil einfach eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
stoppie am 21 Nov 2020 11:33:17 rkopka hat geschrieben:.....Du nicht, aber viele, die deswegen z.B. einen großen Bogen um Österreich herum machen :-)....
... und wie teuer ist es, den „großen Bogen“ zu fahren?
Gast am 21 Nov 2020 12:01:09 akany hat geschrieben: Sorry, da gibt es nur eine Antwort, auf dein Posting: Nämlich die andere Alternative die ich gelassen habe. Naiv. Und bekanntlicherweise schützt Unwissenheit eben nicht vor (der) Strafe (des Fehlkaufs). ... Und dann gelesen, gelesen, gelesen, bevor ich eine Entscheidung traf.
thomas56 hat geschrieben:ich sehe das ganz einfach so. Wenn ich ein Fahrzeug ablaste verspreche ich mir bei gleichbleibender Technik formelle Vorteile und wenn ich ein Fahrzeug auflasten muss habe ich schon bei der Fahrzeugwahl zum Kauf einen Fehler gemacht, weil ich komme nur von einem Grenzbereich in den nächsten.
Genau so ist es, wer vorher nachdenkt, hat hinterher weniger Problem, wer vorher schon die Gefahr erkennt, auflasten zu müssen, ordert gleich ein Maxi FW dazu, damit er TECHNISCH sauber auflasten kann und nicht, ein schon im Grenzbereich werkendes Fahrwerk noch weiter belastet. Die Standard Fahrwerke sind für Wechsellasten(Lieferverkehr) ausgelegt und nicht für Dauerlasten. Auflasten unter Verwendung von Goldschmidt, entlasten am Ende ja nur die Federn, aber nicht die Achsen und Räder. Also im eigenen Interesse, erst nachdenken, dann prüfen und dann entscheiden, das spart am Ende mehr, als es mehr kostet. Gruß
rkopka am 21 Nov 2020 13:09:11 bigben24 hat geschrieben:Genau so ist es, wer vorher nachdenkt, hat hinterher weniger Problem, wer vorher schon die Gefahr erkennt, auflasten zu müssen, ordert gleich ein Maxi FW dazu, damit er TECHNISCH sauber auflasten kann und nicht, ein schon im Grenzbereich werkendes Fahrwerk noch weiter belastet.
Dafür hat er auch gleich eine größere Chance, die Auflastung tatsächlich zu brauchen, weil die Basis schon schwerer ist. Wenn man also unbedingt unter 3,5t bleiben will, ist es der falsche Weg. Wenn man sich nicht sicher ist und die Auflastung schon innerlich akzeptiert hat, ist es der bessere. Außerdem wird das Fahrwerk ja geändert, kann also nachher mehr. Sonst würde es ja keine Zulassung bekommen. Genug Leute lassen Luftfederungen nur für den Komfort montieren. RK
Pechvogel am 21 Nov 2020 13:26:17 Warum geht Ihr eigentlich immer davon aus dass ein Womo bis 3,5t ein Ducato OHNE Maxi-Fahrwerk ist? Dürfen Leute mit dem "B-Führerschein" keinen Maxi fahren?
Grüße Dirk
rkopka am 21 Nov 2020 13:54:33 Pechvogel hat geschrieben:Warum geht Ihr eigentlich immer davon aus dass ein Womo bis 3,5t ein Ducato OHNE Maxi-Fahrwerk ist?
Weil es in den meisten Fällen so sein wird ? Weil es ohne billiger und leichter ist (40kg €400-1000) ? Weil 3,5t auch so gehen ? Weil für manche Fahrzeuge gar kein Maxi angeboten wird ? RK
Gast am 21 Nov 2020 13:58:03 Vielleicht sollte ein Moderator mal den Titel umändern, denn eigentlich ging es hier doch um "Laika ab Werk zu schwer", was sich mittlerweile zu einer Grundsatzdiskussion entwickelt hat.... :ja:
Gast am 21 Nov 2020 18:36:20 rkopka hat geschrieben:Dafür hat er auch gleich eine größere Chance, die Auflastung tatsächlich zu brauchen, weil die Basis schon schwerer ist. Wenn man also unbedingt unter 3,5t bleiben will, ist es der falsche Weg. ... RK
Wenn jemand wegen der 40 kg des Maxi schon in die Bredouille kommt Auflasten zu müssen, hat er vor schon ziemlich viel verkehrt gemacht! Und eine Goldschmidt Luftfederung wiegt nichts? :lol: Ein Maxi hat NUR Vorteile und die 40 kg sitze ich auf einer A--backe aus ;-) Das gilt auch für LAIKA, um den Bogen mal wieder zurück zu spannen ;-) Kann jeder sehen, wie er will und machen wie er will, ich finde Light Chassis aufgelastet technischen Unfug, egal ob es gerade noch so zulassungsfähig ist oder nicht. Gruß
kdupke am 21 Nov 2020 20:31:45 Na ja, die ganzen Transporterfahrer freuen sich über 40KG mehr. Die sind auch immer am Anschlag, und einige wohl auch darüber, sind nicht nur Wohnmobile/Wohnkastenwagen, die das Limit reißen.
Aber die sind natürlich ab Werk nicht bereits über 3.5to ....
gruss kai
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