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Kurzzeitparken mit dem Wohnmobil 1, 2


ducatosupreme am 07 Nov 2020 17:47:43

...guten Tag, ich bin Andreas und seit wenigen Monaten Besitzer eines Wohn-Busses auf Ducato - Basis. Ich komme gerade mal wieder von einem Spontanausflug an die Ostsee zurück und möchte gern folgende Frage in das Forum stellen - auch aus aktuellem Ärgernis: Geht es anderen Wohnmobilisten auch so, dass sie fast nirgends Abstellmöglichkeiten zum Kurzzeitparken finden, z.B. um 2 Std. spazieren zu gehen oder eine Runde mit dem Rad zu drehen? Auch Supermarkt - Parkplätze haben jetzt fast ausnahmslos das PKW - Symbol in der Beschilderung. Die einzig erlaubte Möglichkeit scheint tatsächlich ein Wohnmobil -Stellplatz zu sein (wenn denn vorhanden), der dann allerdings auch für 2 Stunden zwischen 15 .- und 25.- Euro kostet!
Meine ursprüngliche Idee, mich vom PKW zu trennen und den Bus als alleiniges Fahrzeug zu nutzen, habe ich ad acta gelegt.
Über die eine oder andere Rückmeldung würde ich mich freuen!
Gruß Andreas

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jerek am 07 Nov 2020 18:42:24

Was ist denn mit Parkplätzen an Sportstätten, Festplätzen usw.? Seitenstraßen im Gewerbegebiet, besonders abends und am Wochenende? Waldparkplätze, Parkplätze bei Ausflugszielen, Seen und sowas?
Gab es sowas bei euren Zielen an der Nordsee nicht? Das Problem mangelnder Parkplätze kenne ich eigentlich nur aus Innenstädten und hochfrequentierten Zielen.

WomoToureu am 07 Nov 2020 18:51:01

Selbstverständlich ist so wie von Dir geschildert, wobei man auch an die Einbruchgefahr denken sollte. Deshalb sind wir in der Regel auf einem SP oder CP und fahren dann von dort mit Bus und Bahn oder Pedelecs usw.

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ducatosupreme am 07 Nov 2020 18:55:09

...vielen Dank für die Antwort,Jerek, das sind natürlich Anregungen...allerdings sind solche Möglichkeiten bei uns scheinbar rar gesät, wenigstens in der Nähe der von mir bisher angefahrenen Ziele...auf einem Waldparkplatz habe ich im Übrigen vor zwei Wochen ein saftiges Ticket bekommen...

FastFood44 am 07 Nov 2020 18:59:00

Supermarktparkplätze sollte man nur benutzen wenn man Kunde ist während des Einkaufs.
Passt ihr auf keinen normalen PKW Parkplatz? Hintern ins Grüne hängen?

Jagstcamp-Widdern am 07 Nov 2020 19:06:44

pkw-parkplatz mit entsprechender beschilderung gibt halt leicht ne knolle...

alleswirdgut
hartmut

ducatosupreme am 07 Nov 2020 19:17:23

...richtig, das ist genau das Problem...ich wünsche mir (wünschen kann man sich ja viel) z.B. an Parkplätzen einen Hinweis, dass man Wohnmobile genau wie PKW abstellen darf, wenn das Parken auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (ein,zwei oder drei Std. oder bis 2200 Uhr o.ä.) und somit das Übernachten ausgeschlossen ist.
Dann könnte man mit dem Bus vielerorts entspannt parken.

ducatosupreme am 07 Nov 2020 19:19:35

...und eine normale PKW - Parkgebühr würde ich sogar gerne (?) bezahlen...

Gast am 07 Nov 2020 20:08:47

Innerhalb geschlossener Ortschaft kannst du das Womo doch einfach an den Strassenrand stellen, solange dort kein Parkverbot besteht und du niemanden behinderst.

drkklaus am 07 Nov 2020 20:53:57

Traurige Wahrheit

Sorry
Ich will am wenigsten Klugsch…
Wohnmobile, auch bis 3,5t, sind verkehrsrechtlich keine PKW!!!

Für Wohnmobile gelten die Vorschriften über den ruhenden Verkehr der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO, § 12 - Halten und Parken, § 13 - Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit mit Parkuhr oder Parkscheinautomat). Das Parken allgemein ist bundesrechtlich erschöpfend geregelt und bietet daher keinen Raum für landes- oder kommunalrechtliche Regelungen.
ergo -->>
Wohnmobile werden weder als Pkw noch als Lkw im Fahrzeugschein eingetragen, sondern gehören zu den „sonstigen“ Kraftfahrzeugen (vgl. Hentschel, 37. Auflage zu § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Rz 18). Sofern ein Wohnmobil verkehrsrechtlich als solches zugelassen ist, darf es grundsätzlich auf allen Parkplätzen geparkt werden, die entweder
- ausdrücklich durch das Zusatzzeichen 1048-17 StVO (Piktogramm eines Wohnmobils) das Parken von Wohnmobilen gestatten oder
- nicht durch ein Zusatzschild 1048-10 StVO (Piktogramm eines PKW-Limousine von der Seite!) Personenkraftwagen vorbehalten sind.

:evil: Und jetzt wird es putzig. :evil:
Auf den meisten Autobahnraststätten können/dürfen wir, aber auch zum Beispiel Motorräder mit Seitenwagen, nicht Parken.
Es sei denn auf dafür extra ausgewiesenen Plätzen oder die Kennzeichnung für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge, Verkehrszeichen 1010-50 (Piktogramm eines PKW-Limousine von Vorn!) ist vorhanden. Darauf hat der ADAC bereits vor Jahren hingewiesen. Veränderungen sind hier und da bereits ersichtlich.

Grüße aus der Lausitz
drkklaus
P.S. Auf dem Parkplatz eines Discounters (nicht städtisches Gebiet) werde ich si-cherlich stehen können, zum Einkaufen natürlich. Und ich habe noch niemals gehört, dass jemand auf den Autobahnparkplätzen durch die Ordnungsorgane abgemahnt worden ist (Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit). Es sei denn ein kleines Womo blockiert einen Parkplatz der LKW. Bei Not am Abend (Lenkzeiten) regeln das die Brummifahrer schnell selbst.

ducatosupreme am 07 Nov 2020 21:12:23

...tja Paul, all diese Tatsachen habe ich mir auch schon "reingezogen", leider erst nach dem Kauf des Busses (der allerdings ansonsten wirklich Klasse ist)...und das macht mich ja auch ärgerlich - ärgerlich auch auf den Verkäufer des Händlers, der mir zum Kastenwagen geraten hatte, weil ich damit ja "überall parken kann". Na ja - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

palstek am 07 Nov 2020 21:28:20

Das mit dem PKW-Schild ist so eine Sache.... natürlich ist dadurch offiziell das Parken mit dem Womo verboten, aber nicht immer so gemeint. Oft sollen damit nur LKW ferngehalten werden. So durften wir Wohnmobilisten noch vor einigen Jahren nicht legal an Autobahnpark- und -rastplätzen parken, weil es dort nur PKW- und LKW-Schilder gab. Mittlerweile werden dort auch Womo-Schilder nachgerüstet.

In touristisch belasteten Gemeinden hingegen bedeutet das PKW-P-Schild auch tatsächlich, dass keine Womos erwünscht sind. Gerade an der Ostsee kann man davon ausgehen. Hier würde ich mich daran halten.

Andernorts hatte ich noch nie Probleme - man sollte aber gesittet und möglichst platzsparend parken, keine Stühle etc. rausstellen, nicht durch quer parken 5 Plätze belegen etc. Eine Garantie für knöllchenfreies Parken auf PKW-Plätzen gibt es aber leider nicht.

ducatosupreme am 07 Nov 2020 22:15:49

...so ist es wohl, Palstek (auch Segler?)...ich bin allerdings tatsächlich überwiegend an der Ostseeküste unterwegs und helfe mir mit einem Schild neben dem Parkticket im Fenster: "Bin in spätestens 2 Stunden wieder weg"...vielleicht hilft das ja manchmal ;-)

WomoTechnikService am 07 Nov 2020 23:11:08

drkklaus hat geschrieben:Wohnmobile sind verkehrsrechtlich keine PKW!!!


Alle (auch über 3,5t) in den letzten Jahren (nach der Übernahme der EU-Fahrzeugklassen) erstzugelassenen Wohnmobile sind wie jeder PKW als Fahrzeugklasse M1 "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz" zugelassen... einfach mal in den Schein schauen.

LG Peter

drkklaus am 07 Nov 2020 23:22:09

Hallo Peter,
korrekt M1 steht drin.
Ist das also definitiv auch die verkehrsrechtliche Gleichstellung zum PKW?
Das wäre nach EU-Recht für uns ein Zugewinn. :lol:
Die wohl östlichsten Forumsgrüße sendet
Klaus

ducatosupreme am 07 Nov 2020 23:25:36

...hallo Peter, dass ist tatsächlich ein sehr interessanter Hinweis - vielen Dank dafür - in meinem Brief/Schein steht darunter allerdings (leider) der Zusatz "Wohnmobil"...

Birdman am 08 Nov 2020 00:24:07

drkklaus hat geschrieben:... Auf den meisten Autobahnraststätten können/dürfen wir, aber auch zum Beispiel Motorräder mit Seitenwagen, nicht Parken. ...

Über 3,5to. schon.

drkklaus am 08 Nov 2020 00:24:30

Hallo Peter

Zu SM im Feld 4 habe ich nichts im Internet genaues gefunden. :oops:
Aber ich glaube nicht...
Wir sind verkehrsrechtlich kein PKW, auch nicht nach der neuen EU-Eingruppierung.
Das wäre ja zu schön für uns reisendes Volk. :cry:
Grüße
drkklaus

drkklaus am 08 Nov 2020 00:34:34

Birdman
der TN hat glaube ich ausdrücklich die unter 3,5t Klasse angesprochen.
Selbst als > 3,5t würde ich mich auf einen LKW-Platz nicht stellen,
oder mach das mal am Wochenende auf der BAB... :evil:
Die bemitleidendswerten Brummis werden Dir den Weg aufzeigen. :twisted:
Grüße
drkklaus

drkklaus am 08 Nov 2020 11:28:58

Muss mich selbst schnell korrigieren (SM ist was anderes :) )
drkklaus hat geschrieben:
Zu SM im Feld 4 habe ich nichts im Internet genaues gefunden.

Nach Systematisierung des Kraftfahrt-Bundesamtes --> Link
M1 -> Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
SA -> Wohnmobil
ergo -->> leider nix mit PKW :cry:
Grüße
drkklaus

Birdman am 08 Nov 2020 13:31:11

drkklaus hat geschrieben:Birdman
der TN hat glaube ich ausdrücklich die unter 3,5t Klasse angesprochen.
Selbst als > 3,5t würde ich mich auf einen LKW-Platz nicht stellen,
oder mach das mal am Wochenende auf der BAB...

Schon klar, mir ging es nur um die pauschale Aussage Wohnmobile dürften dort nicht legal parken.

Tinduck am 08 Nov 2020 13:52:26

drkklaus hat geschrieben:Birdman
der TN hat glaube ich ausdrücklich die unter 3,5t Klasse angesprochen.
Selbst als > 3,5t würde ich mich auf einen LKW-Platz nicht stellen,
oder mach das mal am Wochenende auf der BAB... :evil:
Die bemitleidendswerten Brummis werden Dir den Weg aufzeigen. :twisted:
Grüße
drkklaus


Nirgendwo anders stehe ich mit 5,2 T zGG auf der Autobahnraststätte, weil ich woanders nicht stehen darf, dort aber schon! Die PKW-Parkplätze haben inzwischen ja auch gern mal nen 2,20er Idiotenbalken, da passt eh nur noch ein Cali drunter her.

Wir haben bisher keinerlei Ärger deswegen mit LKW-Fahrern gehabt, die wissen das nämlich auch. Ich will ja auch dort nicht übernachten, sondern ne halbe Stunde Fahrpause machen. Und man muss sich mit seinem modifizierten Brötchenlaster ja auch nicht so doof hinstellen, dass nur ein Fahrzeug auf den Parkstreifen passt...

bis denn,

Uwe

rkopka am 08 Nov 2020 14:03:42

Tinduck hat geschrieben:Nirgendwo anders stehe ich mit 5,2 T zGG auf der Autobahnraststätte, weil ich woanders nicht stehen darf, dort aber schon! Die PKW-Parkplätze haben inzwischen ja auch gern mal nen 2,20er Idiotenbalken, da passt eh nur noch ein Cali drunter her.

Ich hab sowas auch schon gesehen, aber mit etwas höherem Balken. Ich bin zumindest drunter durchgekommen, weil ich es überhaupt nicht wahrgenommen hatte :eek: . Auf dem Parkplatz waren aber Womos dezidiert erlaubt am LKW Platz, wie ich nachher gesehen habe.

RK

drkklaus am 08 Nov 2020 16:07:10

Tinduck, ropka
Ohne Frage, verkehrsrechtlich habt Ihr natürlich Recht. :!:
LG
drkklaus

Fledermaus am 08 Nov 2020 16:26:32

Servus
Bei mir steht M1 Personenkraftwagen, bei 4500kg im Zulassungsschein (Österreich)
Dann darf ich wohl dort parken eventuell passen Bodenmakierungen nicht.

Tinduck am 08 Nov 2020 16:38:05

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Bei mir steht M1 Personenkraftwagen, bei 4500kg im Zulassungsschein (Österreich)
Dann darf ich wohl dort parken eventuell passen Bodenmakierungen nicht.


Es gibt in D inzwischen Urteile von Oberlandesgerichten, dass Womos als ‚Personenkraftwagen Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung‘ nicht als PKW im Sinne der StVO gelten und deshalb nicht auf Parkplätzen mit Zusatzschild ‚PKW‘ geparkt werden dürfen, egal wie schwer oder leicht sie sind. Und eigentlich sollte in den Papieren auch nicht M1, sondern SA stehen.

--> Link

Die Diskussion vor Ort wird man in jedem Fall verlieren, den Prozess auch, wenn man auf seinem ‚Recht‘ besteht.

bis denn,

Uwe

drkklaus am 08 Nov 2020 16:41:35

Ja, ja Fledermaus, die Europäische Eingruppierung…
Was steht rechts neben Deinem M1? Feld 4
LG
drkklaus

Fledermaus am 08 Nov 2020 16:57:01

Servus Tindruck
Wahrscheinlich wirst du recht haben. Habe von einer SA Einstufung in Österreich noch nichts gehört, nur im Forum über Deutschland. Und trotzdem steht bei mir im Zulassungschein Personenkraftwagen und das bleibt er in jedem Land.

Es stellt sich die Frage wer sich nicht an EU Vorgaben hält, da gibt es eine auf die Mütze.

Dann gab es da noch irgendwas mit einem internationalen Abkommens der Verkehrszeichen.

EU Regelung sind wir wieder weit entfernt

Fledermaus am 08 Nov 2020 17:13:55

Servus drkklaus
Habe es noch in Papierformat ( März 2018) und da gibt es kein Feld 4
Und jetzt, ist das Womo ein PKW oder Womo? :trotz:


Möchte aber trotzdem sagen das ich mich als Gast nach den Gepflogenheiten des Gastlandes verhalten möchte.

drkklaus am 11 Nov 2020 21:56:49

Hallo Tinduck.
Entsprechend Deiner Ausführung wäre trotzdem für mich interessant was in Deiner Zulassung steht (Feld J und dann 4).
drkklaus hat geschrieben:Tinduck, ropka
Ohne Frage, verkehrsrechtlich habt Ihr natürlich Recht.

Wohnmobile über 3,5 t dürfen auch auf den Parkplätzen parken, die durch das Zusatzschild 1048-12 StVO (LKW Seitenansicht) ausgewiesen sind.
Das Zusatzschild bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t, also nicht nur auf LKW!

:evil: :cry: Fazit -> Die unter 3,5-Tonner-Wohnmobiele sind eine ganz besondere Spezies im Verkehr.
:!: Eine unterdrückte Minderheit :!: :cry: :evil:

Und jetzt die 50.000 Euro Frage:
Darf ein als Wohnmobil mit über 3,5 t zugelassenes Fahrzeug, auf einem Parkplatz stehen, welcher mit dem Zusatzzeichen 1048-17 StVO (Wohnmobil seitlich) versehen ist?
100.000 Euro Frage:
Darf ich als über 3,5 t zugelassenes Wohnmobil eine Straße befahren welche für LKW, Zusatzschild 1048-12 StVO (LKW Seitenansicht), gesperrt ist?

Ich will hier am wenigsten klugsch..
Ich versuche wirklich nur Klarheit und Sicherheit schaffen. :idea:
Wir sollten alle an solchen Disputs im Forum eher Spaß und einen Zugewinn haben. :lol:

Hochachtungsvolle Grüße an alle nicht frotzelnden Forumianer
drkklaus

P.S. Fledermaus hat mich hier persönlich angesprochen.
Fledermaus hat geschrieben:Servus drkklaus
Habe es noch in Papierformat ( März 2018) und da gibt es kein Feld 4
Und jetzt, ist das womo ein PKW oder Womo?

Auf meine KN bekam ich bislang keine Antwort.
ERGO -> keine Antwort

WomoToureu am 11 Nov 2020 22:03:09

drkklaus hat geschrieben:..das Zusatzschild 1048-12 StVO (LKW Seitenansicht) ausgewiesen sind...also nicht nur auf LKW!


Da die Beiträge zumindest teilweise auch das Ausland betreffen, im Ausland spricht weder das Zusatzschild noch das rote runde "LKW Schild" auch Wohnmobile über 3,5 t nicht an. So fahren wir mit unserem 4,25 t Wohnmobil z.B. in Frankreich wenn ein Verbotsschild B8 also das "LKW Schild" steht einfach durch, da es nur den gewerblichen Güterverkehr betrifft. Mit dem Zusatzschild haben wir als Wohnmobilisten im Ausland sowie nichts zu tun.

drkklaus hat geschrieben:Darf ich als über 3,5 t zugelassenes Wohnmobil eine Straße befahren welche für LKW, Zusatzschild 1048-12 StVO (LKW Seitenansicht), gesperrt ist?
In Deutschland natürlich nicht, da bedeutet das LKW Zeichen eben alle Kfz über x Gewicht außer PKW ...

drkklaus am 11 Nov 2020 22:44:26

:lol: Das ist eben das Schöne am Forum :lol:
Wir bekommen auch eine internationale Vekehrsteilnehmerschulung. :idea:
drkklaus

rolfk am 11 Nov 2020 23:02:40

Ich liebe nutzloses Wissen... :D

fschuen am 12 Nov 2020 09:13:45

drkklaus hat geschrieben:Wohnmobile, auch bis 3,5t, sind verkehrsrechtlich keine PKW!!!


Das mag ein Stück weit stimmen, trotz der vielen Ausrufezeichen. Aufgrund der Stufenzulassung ist es aber auf einem Pkw (in meinem Fall) aufgebaut, "Personenbeförderung" steht im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung, und ich parke häufig und sorgsam platzsparend mit der Weissware auf Pkw-Parkplätzen, bislang unbeanstandet - was kostet das eigentlich?

Das pikanteste Detail ist meines Erachtens, dass der Pkw weder in der StVO noch in der StVZO definiert ist. Also ein Zusatzschild für etwas undefiniertes. Das wird keine Seite vor Gericht bringen. Aber wenn man keine Womos dort haben will, kann man das ja mit dem Womo-Zusatzschild zum Ausdruck bringen - hab ich auch schon so gesehen. Verkehrszeichen müssen eindeutig sein, und das sind sie im Fall des Pkw-Symbols für Womos bis 3,5 Tonnen nicht.

Gruss Manfred

thomas56 am 12 Nov 2020 09:20:06

fschuen hat geschrieben:Verkehrszeichen müssen eindeutig sein, und das sind sie im Fall des Pkw-Symbols für Womos bis 3,5 Tonnen nicht.



das verstehe ich nicht, auf dem PKW-Symbol erkenne ich eindeutig einen PKW und nicht ein Womo? :gruebel:

rolfk am 12 Nov 2020 10:31:46

fschuen hat geschrieben:Verkehrszeichen müssen eindeutig sein, und das sind sie im Fall des Pkw-Symbols für Womos bis 3,5 Tonnen nicht.

Gruss Manfred


Das mag so sein, es ist eine Grauzone.
Und sobald man die zu unverschämt zu seinem Vorteil ausnutzt, wird das ganze reguliert - und meist strenger als notwendig.

Auf dem Weg ist ma gerade..... grossen Dank an die Unverbesserlichen.

Tinduck am 12 Nov 2020 14:18:16

drkklaus hat geschrieben:Hallo Tinduck.
Entsprechend Deiner Ausführung wäre trotzdem für mich interessant was in Deiner Zulassung steht (Feld J und dann 4).


Bei mir steht noch veraltet bei J: 21 (Wohnmobil über 2,8 Tonnen) und unter 4. 0500 (Aufbau Wohnmobil). Unter 5. steht dann auch So. KFZ. Wohnmobil über 2,8 T.

Insofern zumindest klare Verhältnisse :)

bis denn,

Uwe

zuckerbaecker am 13 Nov 2020 21:59:15

Um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen.
Gibts noch mehr die ähnliche Erfahrungen gemacht haben?

Dieses Problem hatte ich noch nie.

Ich finde immer einen Parkplatz.

huohler am 13 Nov 2020 22:09:32

Es stand schon mehr oder weniger in der ersten Antwort :
An Touri Hotspots, vor allem in der Saison oder in Großstädten wo es fasst nur Parkhäuser gibt ist das so. Damit muss man als Womofahrer leben. Im "normalen" Leben ist das aber eigentlich fasst nie ein Problem eine Parkmöglichkeit zu finden, auch mit meinem >7m TI.

Hubert

drkklaus am 13 Nov 2020 23:13:21

Ja, um wieder zum Thema des TN zurückzukommen.
Nützlich für uns Womofahrer ist eine vorherige Recherche.
Da gibt doch das Internet aber auch sehr viele App´s.
Gute, schlechte, teure, kostenlose…
Meine bisherige beste Erfahrung ist Park4night.
Grüße
drkklaus

Gast am 14 Nov 2020 09:03:16

Hi!

Bevor Du Dich entscheidest den Pkw in die ewigen Jagdgründe zu schicken, solltest Du Deine regelmäßigen Ziele durchgehen. Arbeit, Einkaufen, Onkel Doktor etc. Auch eine dauerhafte Abstellmöglichkeit zu Hause ist wichtig. Ich komme mit meinem 7m Mobil hervorragend klar, wohne aber auch eher ländlich und bin es gewohnt größere Fahrzeuge zu fahren und auch einzuparken.
Mein Problemkind war lange Zeit München, da war die ein oder andere Extrarunde vorprogrammiert. Das habe ich mit Carsharing gelöst. Ich stelle das Womo im Industriegebiet etc. ab und fahre mit dem Sharing Pkw in die City. Nicht ganz so dekadent wären die Öffis.
Auf Tour findet sich eigentlich auch immer etwas legales zum Parken. Vielleicht mal mit ein paar Metern Wanderung verbunden, aber es geht. Allerdings meide ich auch die absoluten Hotspots. Bodensee im Sommer wäre so Einer. Da habe ich ausreichend Lehrgeld bezahlt bei der Nutzung des Pkw Parkplatzes vor der Insel in Lindau.
Übrigens, ob Ihr einen Pkw oder ein Wohnmobil fahrt, kann man ganz einfach auf dem Steuerbescheid und der Versicherungsrechnung ablesen. ;D

WomoTechnikService am 14 Nov 2020 10:29:31

kampino hat geschrieben:Übrigens, ob Ihr einen Pkw oder ein Wohnmobil fahrt, kann man ganz einfach auf dem Steuerbescheid und der Versicherungsrechnung ablesen. ;D


Steuerrechtlich und verkehrsrechtlich ist nicht immer dasselbe... ein Pickup oder "Hundefänger" kann auch als LKW angemeldet und versteuert werden, trotzdem wird niemand ihm einen PKW-Parkplatz verwehren...

LG Peter

Ladebooster am 14 Nov 2020 23:52:02

Der Themenstarter schrieb, daß er einen Kastenwagen auf Ducato-Basis hat. Der wird also wohl 5,60 m, 6,00 m oder 6,40 m lang sein. Das sind doch Wagen, die auch massenweise bei Handwerkern zum Einsatz kommen. Etwas, das man tagtäglich sieht, nur steht dann eben "Maler Schulz" oder "Dachdecker Meier" drauf und die Dinger sind meistens weiß.

Kann es sein, daß bei solchen Kastenwagen gerne "M1" eingetragen wird und bei Teil- und Vollintegrierten eher "SA" - abhängig von Lust, Laune und Kenntnistand des jeweilgen Sachbearbeiters?

Gast am 15 Nov 2020 09:51:50

Bei Teilintegrierten wird auch M1 eingetragen

Tinduck am 15 Nov 2020 13:47:19

SA ist nur ein Zusatz zu M1, wenn ich das richtig verstanden habe. Der macht aus dem PKW ein Wohnmobil.

bis denn,

Uwe

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