aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Verliere ich das H wenn der Ausbau draußen ist?


Gast am 08 Jan 2021 18:06:02

Hallo,
ich hoffe die Frage gibts nicht schon, hab sie hier zumindest nicht gefunden.
Ich habe mir im März einen 207 D Mercedes mit alter Wohnmobilausstattung gekauft. Ich habe jedoch alles rausgeschmissen, weil mir dieser altmodische Wohnmobilstil überhaupt nicht gefällt und ich vorhabe den Bus selbst nach eigenem Geschmack auszubauen. Jetzt hat er im April den TÜV und ich schaffe es nicht ihn bis dahin auszubauen. Verliert er dann beim TÜV die Bezeichung Wohnmobil und vielleicht das H Kennzeichen gleich mit? Sowas hat mir nämlich ein Freund erzählt..
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße, Maike

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Joachim260 am 08 Jan 2021 18:14:47

Hallo

wenn du ein H-Kennzeichen möchtest muß das Fahrzeug weitestgehend in originalem und erhaltenswertem Zustand sein.

Ich würd mal sagen das wird nix.

Gruß
Joachim

Gast am 08 Jan 2021 18:16:52

Hallo,
ich hab ja schon ein H. Und das Auto ist auch in einem guten erhaltungswürdigen Zustand. Meine Frage ist ob es das H verliert, wenn der Ausbau fehlt.

Anzeige vom Forum


pwglobe am 08 Jan 2021 18:23:46

HurdyGurdyGirl hat geschrieben:Hallo,
ich hab ja schon ein H. Und das Auto ist auch in einem guten erhaltungswürdigen Zustand. Meine Frage ist ob es das H verliert, wenn der Ausbau fehlt.


Ja, weil es dann kein Wohnmobil mehr ist.

Jagstcamp-Widdern am 08 Jan 2021 18:24:17

das dürfte von prüfer zu prüfer variieren... :roll:
wenn du eine werkstatt deines vertrauens (mit hu-service) hast, sprich mit denen!

alleswirdgut
hartmut

Ruedi1952 am 08 Jan 2021 18:25:49

Ein H verliert man wenn das Fahrzeug nicht mehr den originalen Zustand entspricht. Der Zustand zu schlecht ist usw.
In der Regel ehe man was macht erst mit der zuständigen Prüfstelle absprechen was man vorhat.

Joachim260 am 08 Jan 2021 18:28:27

Du hast aber die alten Möbel ausgebaut, dadurch ist es nicht mehr in originalem Zustand.
Du kannst es jetzt als Transporter mit H zulassen.
Wenn du es wieder als Womo ausbauen möchtest aber innen im neuen Design wird das mit H nichts werden.

Meine Empfehlung wäre mal beim Tüv vorbei zu gehen, der wird dich detailiert aufklären.

Joachim

Gast am 08 Jan 2021 18:33:11

Danke Leute für eure Antworten, jetzt weiß ich Bescheid! Danke Joachim für deine letzte Antwort, die war sehr informativ! :)

Gast am 08 Jan 2021 18:38:29

Joachim260 hat geschrieben:Du hast aber die alten Möbel ausgebaut, dadurch ist es nicht mehr in originalem Zustand.
Du kannst es jetzt als Transporter mit H zulassen.
Wenn du es wieder als Womo ausbauen möchtest aber innen im neuen Design wird das mit H nichts werden.

Meine Empfehlung wäre mal beim Tüv vorbei zu gehen, der wird dich detailiert aufklären.

Joachim



Hallo Joachim noch eine Frage..
Wenn es dann offiziell ein Transporter mit H ist und irgendwann fertig ausgebaut ist und zum nächsten TÜV geht..kann es dann einfach ein ausgebauter Transporter mit H bleiben oder dürfen Transporter hinten nichts drin haben?

Gast am 08 Jan 2021 18:47:14

Da fällt mir ein: Ich habe an andrer Stelle gelesen, dass man einen Bus mit H auch neu ausbauen darf, wenn der Ausbau nicht zu modern ist. Also wenn der Ausbau auch vor 30 Jahren hätte vorgenommen werden können geht das mit dem H. Aber ich geh am besten mal zum TÜV. Also danke euch noch mal :)

Joachim260 am 08 Jan 2021 21:44:41

HurdyGurdyGirl hat geschrieben:Hallo Joachim noch eine Frage..
Wenn es dann offiziell ein Transporter mit H ist und irgendwann fertig ausgebaut ist und zum nächsten TÜV geht..kann es dann einfach ein ausgebauter Transporter mit H bleiben oder dürfen Transporter hinten nichts drin haben?


Hallo

da wird es dann interessant und es Bedarf tiefergehender Recherchen. Der Ausbau ist dann so zu gestallten, daß er Ladung ist, also mit einfachen Mitteln ausgebaut werden kann. Ich wollte mal ein 4x4 ExMo selbst ausbauen, wär dann aber doch zu teuer geworden und ich hab es dann gelassen. Dabei bin ich auch auf Festeinbau/Ladung gestoßen, ist aber schon länger her, so daß ich es nicht mehr genau weis. Wenn ich mich richtig erinnere kann dann sogar die Gasflasche als Ladung laufen, darf aber während der Fahrt nicht angeschlossen sein, Gasprüfung entfällt dann auch.
Geh zum TÜV, wie du es ja schon geschrieben hast, und mach dich dort schlau.

Joachim

Joachim260 am 08 Jan 2021 21:45:41

HurdyGurdyGirl hat geschrieben:Da fällt mir ein: Ich habe an andrer Stelle gelesen, dass man einen Bus mit H auch neu ausbauen darf, wenn der Ausbau nicht zu modern ist. Also wenn der Ausbau auch vor 30 Jahren hätte vorgenommen werden können geht das mit dem H. Aber ich geh am besten mal zum TÜV. Also danke euch noch mal :)


Das ist richtig

babenhausen am 08 Jan 2021 21:54:47

HurdyGurdyGirl hat geschrieben:Da fällt mir ein: Ich habe an andrer Stelle gelesen, dass man einen Bus mit H auch neu ausbauen darf, wenn der Ausbau nicht zu modern ist. Also wenn der Ausbau auch vor 30 Jahren hätte vorgenommen werden können geht das mit dem H. Aber ich geh am besten mal zum TÜV. Also danke euch noch mal :)


Genau an solchen Dingen werfen sich die Zwistigkeiten auf.....Schönheit liegt im Auge des Betrachters was für den einen Prüfer H fähig ist ,ist für den anderen nicht akzeptabel.

Irmie am 08 Jan 2021 22:47:28

Hallo,

das Problem läßt sich einfach lösen! Fahre vor dem Umbau zum TÜV, egal wann der Termin ist.
Für den altersgerechten Umbau hat Reimo Möbel im Angebot. Die sind zwar für den T3 von 1980 bis 1990. Sie sind im Reimo-Katalog von 2020 auf den Seiten 67 - 69 zu finden.

Gerade das Model Jolly in Naturholz (naturbelassenes Vielschicht-Pappelholz) läßt sich gut auf andere Fahrzeuge konvertieren. Es sieht aus wie das Original, da es immer noch das gleiche Modell ist. Wenn man für dein Fahrzeug passende Teile dazu baut, sieht das kein Mensch.

Irmie

zuckerbaecker am 09 Jan 2021 00:17:47

Ich habe an andrer Stelle gelesen, dass man einen Bus mit H auch neu ausbauen darf, wenn der Ausbau nicht zu modern ist. Also wenn der Ausbau auch vor 30 Jahren hätte vorgenommen werden können geht das mit dem H.


Das gilt bei Oldtimern.
Aber NICHT bei Wohnmobilien.
Kann man in den offiziell einsehbaren Richtlinien nachlesen.
Einfach googeln.
Das Ding muss 30 Jahre alt sein und in den ERSTEN 10 Jahren als WoMo eingetragen sein.

zuckerbaecker am 09 Jan 2021 00:30:58


pepe20 am 09 Jan 2021 00:44:31

Die Threaderöffnerin hat sich abgemeldet...

schueppe am 09 Jan 2021 01:19:52

3 extra Themen für das gleiche Problem eröffnen,und das letzte dann noch als Gast,Hut ab

Elgeba am 09 Jan 2021 01:26:28

Reisende soll man nicht aufhalten,was soll`s.


Gruß Bernd

Gast am 09 Jan 2021 14:48:10

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:das dürfte von prüfer zu prüfer variieren... :roll:
wenn du eine werkstatt deines vertrauens (mit hu-service) hast, sprich mit denen!

alleswirdgut
hartmut


Servus
Würde ich auch sagen.
Den Prüfer, den ich kenne, würde es nicht interessieren, weil es nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun hat, und der Zustand, noch dazu, nur vorrübergehend ist.

Anders könnte es bei einer Verkehrskontrolle verlaufen.

Ich hatte mal einen als LKW zugelassen Patrol, mit Trennwand und ausgebauter Sitzbank eingetragen. Da hatte ich auch nur vor der Polizei Angst, wenn ich im Orginalzustand rumfuhr.

Ein Fahrzeug verliert ja auch nicht die Zulassung wenn du Sitzbänke ausbaust, obwohl er für 8 zugelassen ist.

Ich schreib hier nur meine Meinung, aber ich mach mich schlau.

Gruß

Gast am 15 Jan 2021 20:43:01

Servus

Ich habe bei DEKRA nachgefragt. Der Auftrag an die Prüfer lautet....wenn bei der HU auffällt, dass das Fahrzeug nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, ist die Plakette für die HU zu verweigern.
Heißt....wenn ein Wohnmobil leer ist, und für andere Zwecke benutzt wird, oder ein historisches Fahrzeug von dem historischen Zustand abweicht.

Ich würde sagen das läuft auf das Erklärungsgeschick des Besitzers und die Laune des Prüfes hinaus. Ich würde das vorher abklären, oder meine Frau schicken... :lach:

Gruß
Franzl

Gast am 15 Jan 2021 22:07:07

Code: --> Link
§29 StVZO
...(3) Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
...

Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit sind zu prüfen.

Werden die Einbauten eines Wohnmobils entfernt liegt eine Änderung der Fahrzeugart vor:

Code: --> Link
§19 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Teilt bei einem solchen Fahrzeug der PI oder aaSoP die Plakette zu, obwohl die Vorschriftmäßigkeit nicht vorliegt (BE erloschen) macht sich der PI bzw. aaSoP einer Falschbeurkundung strafbar. Die Zuteilung der Plakette ist rechtlich ein Verwaltungsakt.

Also alles nicht so easy, wie es den Anschein hat.

Tinduck am 16 Jan 2021 15:56:29

Das heisst, streng genommen darf ich den Herd nicht ausbauen und dann mit dem Womo fahren, weil ohne Kochgelegenheit ja keine Zulassung als Wohnmobil erfolgen kann - und deshalb auch erlischt?

bis denn,

Uwe

Gast am 16 Jan 2021 16:51:25

Tinduck hat geschrieben:Das heisst, streng genommen darf ich den Herd nicht ausbauen und dann mit dem Womo fahren, weil ohne Kochgelegenheit ja keine Zulassung als Wohnmobil erfolgen kann - und deshalb auch erlischt?


Wenn nur einzelne vorgeschrieben Gegenstände ausgebaut werden und dies von vorübergehender Natur wäre, würde ich nicht von einer Änderung der Fahrzeugart sprechen, aber ein erheblicher Mangel wäre es allemal.

Wenn aber die gesamte Inneneinrichtung entfernt wird, steht da ein Fahrzeug, dass die Bedingungen für einen Pkw nicht erfüllt, ebensowenig für ein Wohnmobil aber sehrwohl die Bedingungen für einen Lkw. Und damit wäre es zweifelsfrei eine Änderung der Fahrzeugart.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Rücktritt vom Verkauf
ADAC KEINE Leistung bei mehr als 3,20 Meter Höhe
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt