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neue EU Regeln für 2021


rkopka am 25 Dez 2020 00:21:48

Laut ÖAMTC:
""Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen verpflichtend eingebaut werden", erklärt Friedrich Eppel, stv. Leiter der ÖAMTC-Technik. In der EU-Verordnung 2019/2144 wurde festgelegt, dass ab 01.09.2019 keine Typisierung neuer Fahrzeugmodelle und ab 01.09.2021 keine Neuzulassung von Fahrzeugen ohne die genannten Warnsysteme erlaubt ist."

Da M1 sollte das wohl auch für Womos gelten ? Oder gibts da wieder Ausnahmen ? Für wie lang ? Dürfte für einige der Sitze hinten, besonders klappbare gar nicht so einfach sein !? Wie sieht das bei Selbstumbauern aus ?

"Bereits vor dem Jahreswechsel müssen bestimmte Fahrzeugklassen über einen Hörfunk-Empfang verfügen: Konkret schreibt die EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vor, dass in allen neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M ab 21.12.2020 ein Empfänger eingebaut sein muss, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digitalen terrestrischen Rundfunk (z. B. DAB+) ausgestrahlt werden, ermöglicht."

D.h. wenn ein Radio drin sein muß, wird das u.U.irgendein mit dem Fahrzeug zugelassenes Billigteil sein, das dann rausgeschmissen wird, wenn man einen bestimmten Naviceiver will ? Oder wird es so integriert wie schon bei vielen PKW, wo man das Radio kaum noch tauschen kann, weil es so stark in das Bordsystem integriert ist, sowohl mechanisch als auch elektronisch. DAB+ wiederum ist in Österreich z.B. kaum brauchbar, da nur in wenigen Gegenden mit eher unbekannten Privatsendern vertreten. Hoffentlich streichen sie dann nicht das normale UKW, wie es hier nötig ist.

RK

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DieselMitch am 25 Dez 2020 13:39:28

AFAIK gilt der Bestandsschutz.

Wenn Dein "Oldtimer" :mrgreen: keine Warneinrichtung hat, musst Du auch keine nachrüsten. Die Regelung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge ... nur: Welches Fahrzeug seit Jahrzehnten hat KEINEN Gurtwarner???

rkopka am 25 Dez 2020 13:50:50

DieselMitch hat geschrieben:AFAIK gilt der Bestandsschutz.

Wenn Dein "Oldtimer" :mrgreen: keine Warneinrichtung hat, musst Du auch keine nachrüsten. Die Regelung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge ... nur: Welches Fahrzeug seit Jahrzehnten hat KEINEN Gurtwarner???

Mir gings um Neufahrzeuge. Immerhin haben wir oft hinten noch die 4er Dinette, die nicht Standard vom Basisfahrzeug ist. Teils sogar (legale) Klappsitze. Kommen da dann auch überall Sensoren rein ? Hat das schon ein aktuelles Womo ? Und wenn jemand eine Bank mit Gurten hinten bei seinem Selbstbau ergänzen will, gilt dann als Neufahrzeug oder nur mit der ursprünglichen Erstzulassung. Irgendwann wird die aber auch schon da hineinfallen.

RK

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Fledermaus am 25 Dez 2020 15:17:29

Servus
Und bin ich dann verpflichtet GIS Gebühren zu bezahlen?

Sorry. Betrifft zwar nicht 2021 doch die kommenden Jahre. Verpflichtung für Assistent Systeme wie zum B. Verkehrszeichen Erkennung, werden die dann EU weit angepasst? ( LKW -Verkehrszeichen)

Gast am 25 Dez 2020 18:19:15

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Und bin ich dann verpflichtet GIS Gebühren zu bezahlen?

Verpflichtung für Assistent Systeme wie zum B. Verkehrszeichen Erkennung, werden die dann EU weit angepasst?


Das ist echt geil, und immer auf dem neusten Stand.. :ja: :D
hat mich schon oft vor bösen Fallen gerettet.
Einzig mithalten kann, manchmal, die TomTom Radar App, aber nur wenn Jemand vor dir die Falle bereits gemeldet hat.

Fledermaus am 25 Dez 2020 19:08:54

bayernfranzl hat geschrieben:Das ist echt geil, und immer auf dem neusten Stand.. :ja: :D
hat mich schon oft vor bösen Fallen gerettet.
Einzig mithalten kann, manchmal, die TomTom Radar App, aber nur wenn Jemand vor dir die Falle bereits gemeldet hat.


Servus
Du hast das schon?
hab das im Fernseher gesehen, hätte das auch gern, das Fahrzeug hatte bei der 70er Tafel die Geschwindigkeit automatisch verringert. Gail, will haben. :ja:

Aber erkennt das System auch: zb. "LKW 60 kmh" in Deutschland wäre das für mein Womo interessant, jedoch im rest der EU wäre es uninteressant.
Erkennt das System das ich in Deutschland oder Österreich bin, oder wird es eine Vereinheitlichung der Verkehrszeichen geben?

gastino am 27 Dez 2020 12:45:56

DieselMitch hat geschrieben:Wenn Dein "Oldtimer" :mrgreen: keine Warneinrichtung hat, musst Du auch keine nachrüsten. Die Regelung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge ... nur: Welches Fahrzeug seit Jahrzehnten hat KEINEN Gurtwarner???


Also meins ist ziemlich neu (Ducato EZ 2020). Da ist der Gurtwarner praktisch nur für den Fahrer aktiv, weil vermutlich in den Sitzen gar keine Sensorik verbaut ist. In den Sitzen an der Dinette sowieso nicht.

Es ist wieder ein kleiner Mosaikstein, um mit mehr oder weniger sinnlosen und bevormundenden Regeln die Preise für Produkte nach oben zu treiben und einem riesigen Beamtenapparat seine Daseinsberechtigung zu geben. Eigenverantwortung ist schließlich vollkommen altmodisch...

Hinsichtlich Pflicht zu DAB+ gilt aber nur, dass Radios damit ausgestattet sein müssen. Es gibt aber keine Pflicht, grundsätzlich ein Radio einbauen zu müssen. Siehe konkrete Formulierung hier: --> Link
Faktisch wird sich da für Wohnmobile wenig ändern. Nur wenn der Ausbauer ein Radio einbaut, muss es DAB+ haben. Das hatten aber die eingebauten Naviceiver ohnehin schon.

Fledermaus am 27 Dez 2020 12:49:55

Bezüglich Gurte habe ich denn lästigen Warnton von meiner Fiat Werkstatt löschen lassen, bei der Fahrt Gurte ich mich , am CP oder auf eigenem Grundstück nicht

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