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Hallo alle zusammen und erstmal ein frohes neues Jahr! Ich bin neu hier und erhoffe mir Hinweise und Tips. Seit einem halben Jahr bin ich stolzer Besitzer eines Wohnmobils von Rapido. Es ist ein auf DB Sprinter 316 CDI aufgebauter Randonneur 771 M. Ich würde gerne eine Anhängerkupplung an das Fahrzeug anbauen, wurde jedoch vom Verkäufer der Anhängerkupplung an den Aufbauhersteller Rapido mit der Bitte um Freigabe einer entsprechenden Anhängerkupplung verwiesen. Eine Anfrage bei Rapido erbrachte leider bis zum heutigen Tage keine Hilfe, weil ich das übersandte Dokument nicht entschlüsseln kann. Hat hier im Forum vielleicht jemand ein Wohnmobil Rapido 771M mit eingetragener Anhängerkupplung. Würde mich sehr über einen entsprechenden Tip freuen, welches Modell und Hersteller der AHK und welche Unterlagen es von Rapido dazu gibt. Schöne Urlaube wünscht Karl-Heinz
Hallo, soviel wie ich weiß, müssen AHK,s nicht eingetragen werden. Ist bei meinem LMC auf Fiat auch so.
voenk am 03 Jan 2021 23:25:45
Beim PKW sind Anhängerkupplungen nicht eintragungspflichtig. Warum sollte es beim Womo anders sein.
Habe gerade bei meinem PKW ein AHK anbauen lassen.
Anzeige vom Forum
soul am 04 Jan 2021 00:03:56
ist schon eine anhängelast eingetragen? wenn nicht musst dich an den mercedesimporteur wenden. dann schaust bei den gängigen herstellern für die anhängevorrichtungen, für wohnmobile, wer für dein fahrzeug eine anbietet. ob die dann wirklich eintragungsfrei ist, sagt dir der tüv. beim pkw sind ja schon alle haltepunkte für die anhängevorrichtung gegeben. daher gibts hier auch eine e-nummer dafür bei einem Womo gar nicht. außer es wäre ein kastenwagen. sonst eben fahrzeugspezifisch, ob rahmenverlängerung notwendig ist oder was sonst umgebaut werden muss. bei mir musste bei meinem bürstner-womo ein anderer abwassertank verbaut werden. also alles ist möglich.
Marsu123 am 04 Jan 2021 10:27:28
Urlauber2017 hat geschrieben:. Eine Anfrage bei Rapido erbrachte leider bis zum heutigen Tage keine Hilfe, weil ich das übersandte Dokument nicht entschlüsseln kann. Karl-Heinz
Moin Moin,
stell das Dokument doch mal hier ein. Bestimmt kann dir Jemand beim Entschlüsseln helfen.
Grüße Ralf.
Urlauber2017 am 05 Jan 2021 14:44:36
Hallo und Danke für alle Antworten! Die Werkstatt bei der ich nach dem Anbau einer Anhängerkupplung nachgefragt hatte, gab mir zur Aufgabe, eine Nachfrage beim Aufbauhersteller zur Freigabe einer Anhängelast zu erlangen. Die Anfrage bei Rapido war nicht hilfreich und dauerte ewig und endete mit der Übersendung eines Dokuments in französischer Sprache. Eine Nachfrage beim TÜV ergab, dass dieses Dokument für die Lösung meines Problems wertlos ist, weil nichts dergleichen daraus hervorgeht. Der TÜV sagte, ich brauche eine Anhängelastbescheinigung /-freigabe vom Fahrgestellhersteller, da die Anhängerkupplung am Fahrgestell verschraubt wird und nicht am Aufbau. Mercedes hüllt sich in Schweigen. Bin im Moment etwas ratlos! Wenn jemand so ein Wohnmobil mit Anhängerkupplung hat, würde ich mich freuen, entsprechende Kopien gegen Auslagenerstattung zu bekommen. Viele Grüße Urlauber 2017
Luckydad am 05 Jan 2021 19:29:25
Urlauber2017 hat geschrieben:Hallo und Danke für alle Antworten! ich brauche eine Anhängelastbescheinigung /-freigabe vom Fahrgestellhersteller, da die Anhängerkupplung am Fahrgestell verschraubt wird und nicht am Aufbau. Mercedes hüllt sich in Schweigen.
Urlauber2017 hat geschrieben: da die Anhängerkupplung am Fahrgestell verschraubt wird und nicht am Aufbau. Mercedes hüllt sich in Schweigen. Urlauber 2017
Wenn die AHK an das Fahrgestell geschraubt wird, schau einfach mal in die Bedienungsanleitung von deinem Mercedes. Da sollte das alles drinstehen. etwa so :
Dann reicht eine AHK mit E-Kennzeichnung aus. Grüße Ralf.
Andiklos am 06 Jan 2021 14:57:29
Hallo, hast Du bei der Firma gefragt, wo Du das Fahrzeug gekauft hast? Dafür ist er da und sollte Dir doch helfen. Falls privat gekauft, hilft Dir vlt doch noch die Firma, wo es der Vorbesitzer gekauft hat. Die Bedienungsanleitung ist zwar eine Hilfe, aber keinesfalls eine Bestätigung über Anhängelasten. Die stehen nur in der Zulassungsbescheinigung, bzw im Datenblatt. Das ist zunächst bindend! Eine Anhängelastbescheinigung vom Hersteller des Fahrgestells wäre ja schon einmal ein Anfang, aber wieso hat der TÜV Dir nicht gesagt, dass er die Daten des Fahrzeugherstellers (Rapido) benötigt, denn nur er könnte ja auch für seine Fahrzeuge eine andere Anhängelast vorsehen! Tu mir doch einmal den Gefallen und scanne das Datenblatt ein. Das solltest Du haben, es ist genau so wichtig wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2! Ich schau dann einmal hinein.
Gruß Andreas
Andiklos am 06 Jan 2021 15:01:09
voenk hat geschrieben:Beim PKW sind Anhängerkupplungen nicht eintragungspflichtig. Warum sollte es beim Womo anders sein.
Habe gerade bei meinem PKW ein AHK anbauen lassen.
Hi, das gilt nicht für alle Fahrzeuge, obacht! Ich hatte dazu einmal einen längeren Beitrag geschrieben!
Gruß Andreas
Urlauber2017 am 06 Jan 2021 17:25:54
Hallo für alle helfenden Hände! Neben der Frage zur Anhängerkupplung, hat sich leider mein Drucker/Scanner verabschiedet, weshalb ich die Dokumente nicht scannen kann. Ich arbeite am Problem. Bin noch in einem Life-Chat mit Mercedes, wo sich ein sehr hilfsbereiter Mitarbeiter meines Problems angenommen hat und versucht, mit zu helfen. Herzlichen Dank schonmal für alle Hinweise. Viele Grüße Urlauber 2017
Andiklos am 06 Jan 2021 18:48:22
Ei, Du kannst auch selber schauen: EU Übereinstimmungsbescheinigung bei Massen unter Punkt 18... Zulassungsbescheinigung Teil1 (ehem. FzSchein) unter Q1 und Q2 Kannst Du das Dokument von Rapido abfotografieren? Dann würde ich mir das einmal anschauen.
Das wäre der erste Schritt.
Andreas
Wouter am 21 Jun 2022 22:46:20
Hallo gibt es mittlerweile neue Kenntnisse ich hab das gleiche Problem mit mein Rapido 997M
Hier ist kein Anhängerkupplung verbaut und Rapido weigert sich die COC zu erstellen auch Mercedes schweigt.
Dies obwohl es viele gleiche Modell gibt mit Anhängerkupplung.
soul am 22 Jun 2022 00:06:30
Wouter hat geschrieben:Hier ist kein Anhängerkupplung verbaut und Rapido weigert sich die COC zu erstellen auch Mercedes schweigt. Dies obwohl es viele gleiche Modell gibt mit Anhängerkupplung.
was wäre, wenn du dir von einer rapidowerkstatt/händler diese anbringen lässt?
oktf76 am 22 Jun 2022 16:17:18
Wouter hat geschrieben:Hallo gibt es mittlerweile neue Kenntnisse ich hab das gleiche Problem mit mein Rapido 997M
Hier ist kein Anhängerkupplung verbaut und Rapido weigert sich die COC zu erstellen auch Mercedes schweigt.
Dies obwohl es viele gleiche Modell gibt mit Anhängerkupplung.
Unser Rapido M96 hat eine vom Hersteller angebrachte Anhängerkupplung. Welche Daten werden benötigt?
DieselMitch am 22 Jun 2022 17:14:47
Eigentlich müssten zwei CoC vorhanden sein, eine für die Stufe 1 (Fahrgestellhersteller) und eine für die Stufe 2 (Aufbaudraufschrauber) :ja:
Mindestens in der ersten CoC müsste auf jeden Fall eine Anhängelast eingetragen sein. Was auch helfen würde: Zum TÜV gehen und da mal einen auf "mer stelle uns mal janz dumm" machen. Die sollten zumindest Unterlagen haben, die zum Basisfahrgestell weiter helfen.
Nur so eine Idee ...
Scout750 am 10 Okt 2025 08:29:18
Urlauber2017 hat geschrieben:Hallo für alle helfenden Hände! Bin noch in einem Life-Chat mit Mercedes, wo sich ein sehr hilfsbereiter Mitarbeiter meines Problems angenommen hat und versucht, mit zu helfen. Herzlichen Dank schonmal für alle Hinweise. Viele Grüße Urlauber 2017
Hallo Zusammen, ist zwar alles schon etwas her, mich würde aber das Ergebnis interessieren, habe auch ein 771M jetzt mit AHK, aber ohne Daten im Fahrzeugschein :-( Danke für die Rückmeldung Gruss Oliver