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TÜV Überprüfung auf privaten Stellplätzen mit Geldstrafe 1, 2, 3


muugel am 01 Feb 2021 10:51:47

Ich mal wieder,
habe Post von der Busgeldstelle bekommen.
Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage sollte ich das Verwarnungsgeld bis zu einem bestimmten Termin berappen sonst droht mir ein Bußgeld.
Die Behörde geht davon aus das ich jederzeit das Womo im öffentlichen Straßenverkehr nutzen könnte, welches bei einem abgemeldeten KFZ nicht der Fall wäre da die Schilder bzw.: die Siegel fehlen. :lol:
Unabhängig wo das Fahrzeug abgestellt ist.
Genau das ist der Punkt: Ich könnte das KFZ im Straßenverkehr bewegen, hab ich aber nicht.
Es geht mir nicht um die poplichen 15€ sondern um das Prinzip. Ich wurde mit einer Geldstrafe verwarnt, für etwas, was ich hätte tun können ( und genau das wurmt mich ). :twisted:
Ebenso muss ich das Fahrzeug mit gültigem TÜV bei einer Polizeidienststelle vorführen.
Also werde ich das nächstemal wie mir hier empfohlen die Schilder abschrauben und gut ist. 8)

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DieselMitch am 01 Feb 2021 11:00:36

muugel hat geschrieben:Es geht mir nicht um die poplichen 15€ sondern um das Prinzip. Ich wurde mit einer Geldstrafe verwarnt, für etwas, was ich hätte tun können ( und genau das wurmt mich ). :twisted:

Bist Du im ADAC?

Dann würde ich aus Spaß mal bei der Rechtsberatung dort anrufen, denn AFAIK kann man NICHT für etwas belangt werden, was man hätte tun KÖNNEN!
Gut, einige Politiker würden das liebend gerne so sehen :D , aber bisher gilt immer noch die Unschuldsvermutung und ein Verstoß kann erst geahndet werden, wenn er auch stattgefunden hat - oder kann man wegen Diebstahls verhaftet werden, weil man beim Juwelier am Schaufenster gestanden hat? :roll:

Im Endeffekt geht es um Gerechtigkeit und ums Prinzip, wie ich Dich verstanden habe.

WomoToureu am 01 Feb 2021 11:03:34

muugel hat geschrieben:...Also werde ich das nächstemal wie mir hier empfohlen die Schilder abschrauben und gut ist. 8)


Bedingt ja, wir haben vor einigen Jahren auch einen Bussgeldbescheid bekommen unsere HU Prüfung wäre um 1/2 Jahr überzogen. Einspruch gemacht und Parkvertrag aus Malaga beigefügt, da unser WOMO zu der Zeit im Ausland war und fertig war es.

Dein Bussgeld ist berechtigt, Du musst egal wo das Fahrzeug geparkt ist, wenn es zugelassen ist für eine gültige HU Überprüfung sorgen.

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duca250 am 01 Feb 2021 11:08:01

duca250 hat geschrieben:Moin,
ich gehe davon aus, dass das Womo zugelassen ist. In dem Fall gehen die Ordnungsbehörden davon aus, dass er jederzeit losfahren kann, aber eben dann mit abgelaufener HU.


...juup :lol:

Pechvogel am 01 Feb 2021 11:11:33

WomoToureu hat geschrieben:...
Dein Bussgeld ist berechtigt, Du musst egal wo das Fahrzeug geparkt ist, wenn es zugelassen ist für eine gültige HU Überprüfung sorgen.


Genau, es geht darum dass ein zugelassenes Fahrzeug gültigen TÜV haben muß. Daran ändert sich übrigens auch nichts wenn man die Nummernschilder abschraubt!
Lediglich die Halterermittlung würde schwieriger / aufwändiger. ( Es soll schon Polizeibeamte gegeben haben die in der Nachbarschaft "Klingel putzen" gegangen sind! )




Grüße
Dirk

Energiemacher am 01 Feb 2021 11:31:51

muugel hat geschrieben:Also werde ich das nächstemal wie mir hier empfohlen die Schilder abschrauben und gut ist. 8)


Die Empfehlung sollte lauten: Pünktlich zum TÜV und gut ist.


Grüße

Pechvogel am 01 Feb 2021 11:39:28

Energiemacher hat geschrieben:...
Die Empfehlung sollte lauten: Pünktlich zum TÜV und gut ist.


Oder abmelden! Dann kannste sogar die, entwerteten, Schilder wieder anschrauben! :D




Grüße
Dirk

Shadowschubi am 01 Feb 2021 12:14:06

Hallo erstmal.....
Ich habe mir jetzt nicht alle Antworten zu diesem Eintrag durchgelesen, aber aus Erfahrung als KoBB in Berlin kann ich folgendes sagen.
Erstmal muss man folgendes unterscheiden:
1. Rechtlich öffentlicher Verkehrsraum
2. Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum
3. Abgeschlossenes Privatgrundstück

Zu 1 zählt alles was für jedermann genutzt werden kann, hier muss das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen sein (TÜV, Haftpflicht, Steuer)
Zu 2 zählt alles, was vom Grundstückseigentümer gewollt ist, wie Tankstelle, Abstellplatz, Parkplatz Supermarkt usw.
hier muss auch alles ordnungsgemäß zugelassen sein, da das Grundstück auch jederzeit von den Ordnungsbehörden betreten werden kann
Zu 3 wenn ich mein Grundstück verschlossen habe und es nicht zugänglich ist, dann darf die Ordnungsbehörde mal höfflich klingeln und maximal die Kennzeichen entstempeln, wenn ein Ersuchen vorliegt. Vergleichbar mit einer verschlossenen Garage.

Als Kurzform von mir, wenn jemand genauere Infos haben möchte, dann einfach anschreiben

Gast am 01 Feb 2021 13:39:17

muugel hat geschrieben: Unabhängig wo das Fahrzeug abgestellt ist.
Genau das ist der Punkt: Ich könnte das KFZ im Straßenverkehr bewegen, hab ich aber nicht.
Es geht mir nicht um die poplichen 15€ sondern um das Prinzip. Ich wurde mit einer Geldstrafe verwarnt, für etwas, was ich hätte tun können ( und genau das wurmt mich ). :twisted:


Servus
Ich denke da liegst du total falsch, denn dann könnte ein stehendes Fahrzeug, egal wo es steht, mit abgelaufenem TÜV ja nie zur Rechenschaft gezogen werden.

pipo am 01 Feb 2021 13:53:38

bayernfranzl hat geschrieben:Ich denke da liegst du total falsch, denn dann könnte ein stehendes Fahrzeug, egal wo es steht, mit abgelaufenem TÜV ja nie zur Rechenschaft gezogen werden.

Das ist aber nicht seine Aussage :!:
Er bezieht sich auf angemeldete Fahrzeuge, nicht auf abgemeldete :ja:

thomas56 am 01 Feb 2021 13:57:00

Früher gab es noch die AU-Plakette vorne auf dem Nummernschild.
Meine Frau hat über Monate auswärts gearbeitet und war nur am WE zu Hause. Es gab in den 80ern schon kein Pardon wegen abgelaufener AU.....egal mit welchem Argument.

schaetzelein am 01 Feb 2021 14:12:58

Shadowschubi hat geschrieben:Zu 3 wenn ich mein Grundstück verschlossen habe und es nicht zugänglich ist, dann darf die Ordnungsbehörde mal höfflich klingeln und maximal die Kennzeichen entstempeln, wenn ein Ersuchen vorliegt. Vergleichbar mit einer verschlossenen Garage.


das bedeutet im Umkehrschluss, wenn ich mein Fahrzeug auf meinem privaten Grund stehen habe, und keinen abschließbaren Zaun habe um den Zugang zu verwehren, dann können die Ordnungshüter jederzeit mein Grundstück betreten und mein Fahrzeug kontrollieren ?
Das hieße ja auch, dass eigentlich jeder mein Grundstück betreten darf, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen ?

dieter2 am 01 Feb 2021 14:16:36

muugel hat geschrieben:Genau das ist der Punkt: Ich könnte das KFZ im Straßenverkehr bewegen, hab ich aber nicht.
Es geht mir nicht um die poplichen 15€ sondern um das Prinzip. Ich wurde mit einer Geldstrafe verwarnt, für etwas, was ich hätte tun können ( und genau das wurmt


Was Du tun oder nicht tun kannst spielt doch keine Rolle.

Du bist verpflichtet Dein angemeldetes Fahrzeug zur HU vorzuführen wenn es drann ist.

Ob Du damit fährst oder es steht auf Böcken im Hinterhof, mit oder ohne Nummernschild.

Wenn es ein Ordnunggshüter sieht hast Du Pech gehabt,wenn es keiner sieht eben Glück gehabt.

Gruss Dieter

Gruss Dieter

pipo am 01 Feb 2021 14:59:36

schaetzelein hat geschrieben:Das hieße ja auch, dass eigentlich jeder mein Grundstück betreten darf, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen ?

In begründeten Fällen darf die Exekutive auch ohne Deine Einwilligung auf Dein Grundstück. Egal ob Offen, mit Zaun, mit einer Mauer oder mit Stacheldraht und Hunden gesichert :ja:

Trollo am 01 Feb 2021 15:32:36

muugel hat geschrieben:.

Es geht mir nicht um die poplichen 15€ sondern um das Prinzip. Ich wurde mit einer Geldstrafe verwarnt, für etwas, was ich hätte tun können ( und genau das wurmt mich ). :twisted:

Also werde ich das nächstemal wie mir hier empfohlen die Schilder abschrauben und gut ist. 8)


Das nächste Mal würde ich einfach pünktlich zum TÜV fahren.

Was heißt hier es geht ums Prinzip? Die rechtliche Lage ist klar, ob Dir persönlich das passt oder nicht oder ob’s Dich wurmt ist dabei unerheblich. Mich wurmen auch einige geltende Gesetze, na und?

Ich hoffe, die Behörde hat Dir den durch Dich veranlassten erhöhten Aufwand in Rechnung gestellt.

Dir wurden zu recht 15 Euro in Rechnung gestellt. Um weitere unnötige Kosten zu vermeiden, hätte ich mal schnell bezahlt und das ganze ad akta gelegt. Die Diskussionen hier führen zu nix und drehen sich im Kreis.

Wie man persönlich das bestehende Gesetz findet ist doch völlig unerheblich. Wenn ich gegen Gesetze verstoße, muss ich auch die Konsequenzen tragen.

Gruß
Michael

Tinduck am 01 Feb 2021 15:37:33

Klar kann jeder dein Grundstück betreten. Du darfst ihn noch nicht mal hauen, wenn er lieb bleibt, nur die Polizei rufen und verklagen auf Hausfriedensbruch. So ist das nun mal im Rechtstaat.

In Texas würd ich das eher nicht probieren :D

Davon ab wäre das auch nicht fein, die OA-MA mit der Flinte zu traktieren.

Wo ist denn jetzt eigentlich die Unklarheit? Zugelassene Fahrzeuge sind fristgemäß zum TÜV vorzuführen. Macht man das nicht, zahlt man die Strafe für das Ablaufenlassen des TÜV. Die ist auch fällig, wenn man nicht damit fährt! Wäre das OA auf Zack, würden die die TÜV-Daten von den Prüforganisationen einfordern und automatisch Bussgeldbescheide verschicken, wenn die Frist abgelaufen ist und das Fahrzeug nicht bei der HU war...

bis denn,

Uwe

Gast am 01 Feb 2021 15:41:36

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Das ginge viel bequemer über das KBA. Die haben die aktuellen Daten auch, sogar mit dem Kilometerstand bei der HU.
Wer einen aktuellen Perso hat, kann das kostenfrei innerhalb weniger Minuten für seine eigenen Fahrzeuge einsehen.

andwein am 01 Feb 2021 16:51:57

muugel hat geschrieben: Es geht mir nicht um die poplichen 15€ sondern um das Prinzip. Ich wurde mit einer Geldstrafe verwarnt, für etwas, was ich hätte tun können ( und genau das wurmt mich ).

Vielleicht solltest du deine Prinzipien in der richtigen Reihenfolge anwenden!!
1. Prinzip: Zum TÜV wenn er fällig ist und Plakette holen
2. Prinzip: Beim Ordnungsamt Widerspruch einlegen wenn trotzdem eine Verwarnung kommt
Gruß Andreas

dieter2 am 01 Feb 2021 17:00:10

Die 15 € Verwarnungsgeld sind ja nicht das Einzige , in der Regel hängt da noch ein Mängelbericht drann :roll:

Dann heist es zum TÜV oder abmelden :wink:

Gast am 01 Feb 2021 18:13:09

pipo hat geschrieben:Das ist aber nicht seine Aussage :!:
Er bezieht sich auf angemeldete Fahrzeuge, nicht auf abgemeldete :ja:


Meine Aussage bezieht sich auch auf Angemeldete

schaetzelein am 01 Feb 2021 18:39:36

pipo hat geschrieben:In begründeten Fällen darf die Exekutive auch ohne Deine Einwilligung auf Dein Grundstück. Egal ob Offen, mit Zaun, mit einer Mauer oder mit Stacheldraht und Hunden gesichert :ja:


wenn ich das aus Krimi`s :D richtig interpretiere, dann nur wenn Gefahr in Verzug ist oder ?
Ansonsten brauchen sie nen Durchsuchungsbefehl um mein Grundstück betreten zu dürfen.
Aber wenn es eben nicht abgesperrt ist, was ist dann ?

wolfherm am 01 Feb 2021 18:49:56

Wenn sie was durchsuchen wollen, benötigen sie einen Durchsuchungsbeschluss .....Befehl war in brauner Vorzeit.

Wenn sie das Grundstück betreten, durchsuchen sie es noch lange nicht.

mv4 am 01 Feb 2021 19:08:38

Wenn das Grundstück abgesperrt ist, ...kann das Grundstück gegen deinen Willen von Vollzugsbeamten nur betreten werden, mit richterlichen Durchsuchungsbeschluss, und oder bei Gefahr in Verzug ( zb. Verhinderung einer Straftat usw.)

Das Ordnungsamt ist zb. nicht befugt ein abgesperrtes Grundstück ohne Einwilligung des Eigentümers zu betreten.

schaetzelein am 01 Feb 2021 19:29:14

wolfherm hat geschrieben:Wenn sie was durchsuchen wollen, benötigen sie einen Durchsuchungsbeschluss .....Befehl war in brauner Vorzeit.


das scheint mir aber aktuell zu sein ;D :pfeil: --> Link

wolfherm am 01 Feb 2021 19:44:00

Ah, ist jetzt Amazon gesetzgebend bei uns? :D

schnecke0815 am 01 Feb 2021 20:03:28

Woher sollen die Chinesen wissen das es Beschluss und nicht Befehl heißt :D

Fledermaus am 01 Feb 2021 20:10:33

schnecke0815 hat geschrieben:Woher sollen die Chinesen wissen das es Beschluss und nicht Befehl heißt :D


Vielleicht sind die Matten für Österreich :lach:

pipo am 01 Feb 2021 20:46:27

schaetzelein hat geschrieben:wenn ich das aus Krimi`s :D richtig interpretiere, dann nur wenn Gefahr in Verzug ist oder ?

Wenn Opa Willi immer mal wieder durch div. Verkehrsdelikte auffällt, dann kann die Exekutive, um Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden auch ohne Durchsuchungsbeschluss das Grundstück betreten..

Tinduck am 02 Feb 2021 11:19:26

Boah, was für ne Diskussion.

Die Exekutive kann auch einfach mal auf euer Grundstück kommen, um euch zu fragen, ob in letzter Zeit irgendwas merkwürdiges in der Nachbarschaft vorgefallen ist. Wäre mir neu, dass die einen Durchsuchungsbeschluss brauchen, um an der Tür zu klingeln oder mal kurz in den Garten zu gehen, weil sich da was Verdächtiges bewegt hat. Und wenn man sich dann künstlich aufregt und einen auf Reichsbürger macht, wird sich sicher ein Grund finden, um das ganze etwas auszudehnen... :D Oberschlaue und Besserwisser sind bei unseren Ordnungsorganen höchst beliebt!

Ist ausserdem auch total an der Diskussion vorbei. Angemeldete Fahrzeuge sind fristgerecht zu TÜVen, ansonsten setzt es halt Bussgeld, wenns auffällt. Auch, wenn das Fahrzeug zerlegt im Keller liegt und der Nachbar euch verpetzt.

bis denn,

Uwe

schaetzelein am 02 Feb 2021 14:35:00

Tinduck hat geschrieben: Und wenn man sich dann künstlich aufregt und einen auf Reichsbürger macht, wird sich sicher ein Grund finden, um das ganze etwas auszudehnen... :D Oberschlaue und Besserwisser sind bei unseren Ordnungsorganen höchst beliebt!
Uwe


ich schätze mal dass du dich da grade total im Ton vergriffen hast. :evil:

Gast am 02 Feb 2021 14:56:54

schaetzelein hat geschrieben:
ich schätze mal dass du dich da grade total im Ton vergriffen hast. :evil:


Das kann ja bei DIESEM, mittlerweile absurden Thema auch mal passieren, dabei wurde schon auf Seite sachlich korrekt festgestellt: Ist der TÜV abgelaufen, muß man sich innerhalb der geltenden Fristen einen neuen holen PUNKT! Alles andere ist alberne Rumeierei.

Lieber Admin, mach bitte dicht.

Gruß

WomoToureu am 02 Feb 2021 15:02:24

schaetzelein hat geschrieben:ich schätze mal dass du dich da grade total im Ton vergriffen hast. :evil:


Ich glaube, dass Du das mißverstanden hast und der Kollege das nicht böse oder ähnlich meinte, sondern als Scherz.

wolfherm am 02 Feb 2021 15:54:59

Man muss sich auch nicht jeden Schuh anziehen, der so hin gestellt wird.......

schaetzelein am 02 Feb 2021 16:25:32

wolfherm hat geschrieben:Man muss sich auch nicht jeden Schuh anziehen, der so hin gestellt wird.......


man sieht ja an den positiven Bewertungen für diesen Beitrag von Uwe,
wie manche hier ticken. Das sagt doch alles :eek:

wolfherm am 02 Feb 2021 16:33:57

Da wir ja jetzt vom Fachlichen ins Zwischenmenschliche abschweifen, mache ich mal zu. Zumal die richtige Antwort ja schon lange vorliegt......

Falls der TE noch aktuelle Informationen nachtragen möchte, kann er sich bei mir melden. Dann öffne ich wieder.

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