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TÜV Überprüfung auf privaten Stellplätzen mit Geldstrafe 1, 2, 3


dieter2 am 26 Jan 2021 11:00:39

Moderation:Dein Beitrag beantwortet nicht die Frage des Themenstarters, beachte bitte unsere Postingregeln
und verzichte auf Postings, die vom Thema abweichen - oder die die Motivation des Themenerstellers
werten. Wir wünschen uns sachliche und hilfreiche Antworten im Forum - und keine Vorwürfe,
Belehrungen oder Spott. Sowas hilft niemandem weiter.


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JACKYONE am 26 Jan 2021 11:10:58

pipo hat geschrieben:Uff, also ganz ehrlich halte ich diese Aussage für völlig übertrieben, obwohl ich nicht ausschließen möchte, dass es so vorgefallen ist.
Ich komme vom Dörpe und wenn ich sehe wieviele Trecker und Autos ohne HU auf Privatgrundstücken stehen, könnte die Gemeinde von den Bussgeldern ein neues Schwimmbad und drei Sportplätze bauen :lach:



Sorry, was soll diese Aussage??
Willst du mir unterstellen, hier was unrichtiges zu schreiben? Was du siehst oder nicht, steht hier nicht zur Debatte - halte dich bitte etwas zurück!!
Es war genau so, wie ich es geschrieben habe!! Habe selber den Schriftverkehr und die Telefonate für meinen Vater geführt!


Robert

JACKYONE am 26 Jan 2021 11:15:57

RolWi hat geschrieben:
Ohne jetzt den "wirklichen" Sachverhalt zu kennen, vermute ich mal : schlechter Anwalt. Welche "Gefahr" soll hier "in Verzug" gewesen sein?
Leider würde diese Diskussion dem TE wirklich nicht weiterhelfen.

LG
RolWi


Auch du hast scheinbar keine Ahnung, und kannst dir deine "Vermutungen" schenken!! Von wegen schlechter Anwalt - er hätte ja daran verdienen können.
Ist doch ganz einfach:
Polizei fährt Streife , sieht oder hört was vertächtiges, sieht Schuppen und will nachsehen, schon ist es passiert. Polizei ist zu zweit-
wie willst du dagegen was machen???

Robert

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wolfherm am 26 Jan 2021 11:57:12

Hallo Robert,

Bitte einen etwas gemäßigteren Ton.

JACKYONE am 26 Jan 2021 11:59:44

wolfherm hat geschrieben:Hallo Robert,

Bitte einen etwas gemäßigteren Ton.



Sorry, werde mich bemühen - aber wenn man hier schon fast der Lüge bezichtigt wird, dann werde ich leider mal etwas schärfer im Ton.

Robert

wolfherm am 26 Jan 2021 12:01:41

Du kannst solche Beiträge melden oder auch negativ bewerten. Aber du musst das nicht hier austragen. Siehe mal in meiner Signatur.

Rockerbox am 26 Jan 2021 12:11:23

OT aber weils grad passt:

at Wolfgang: wieviele müssen denn auf "Beitrag stört" klicken, bis sich was tut? Ich hatte dies schon des öfteren gemacht, aber kaum eine Reaktion feststellen können.

Fledermaus am 26 Jan 2021 12:13:10

Servus Muugel

Ich sag mal Danke für die Info, :daumen2:
Was es nicht alles gibt,

Für mich, Ich würde ich die Strafe bezahlen, jeder Gedanke über diese würde mehr als 15€ ausmachen.
und die Überprüfung das nächste mal zum richtigen Zeitpunkt machen. :D

Wie das in Österreich geregelt ist :nixweiss:
Muss auf meinen Kofferanhänger mal schauen :lupe:

pipo am 26 Jan 2021 12:58:21

Ich würde das gerne sachlich klären, daher meine Antwort hier im Tröd
JACKYONE hat geschrieben:Sorry, was soll diese Aussage??
Willst du mir unterstellen, hier was unrichtiges zu schreiben? Was du siehst oder nicht, steht hier nicht zur Debatte - halte dich bitte etwas zurück!!

Ich habe in einem sachlichen Ton geschrieben, dass ich mir aufgrund meiner eigenen Erfahrungen das so nicht vorstellen kann. Du hast eine Meinung, ich habe eine Meinung, Ich habe dich weder direkt noch indirekt der Lüge bezichtigt.

Allerdings musste ich nach fast 40 Jahren als Fahrzeughalter- und führer zur Kenntnis nehmen, dass alle angemeldeten Fahrzeuge auch eine gültige HU besitzen müssen. Egal in welchem Zustand sie sich befinden. Man lernt eben nicht aus.

muugel am 26 Jan 2021 13:13:30

Hallo Leutz,
So Ihr,
hab heute beim Ordnungsamt angerufen welches mich weiter zur Hauptverwaltung weitergeleitet hat.
Am Tele hatte ich ein sehr nettes Fräulein, welche Ich den Vorgang von meiner Seite aus geschildert habe und sie es nochmals prüfen lässt ob dies so rechtens ist.
Schauen wir mal, dann sehen wir schon…
was die nächsten Tage ( Beim Busgeldeintreiben geht der Staat ja recht schnell vor )bringen

Energiemacher hat geschrieben:Das Bußgeld wird hoffentlich nicht Existensvernichtend wirken. Wegen EUR 15,- wäre mir jegliche Mühe nicht Wert.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.

Will dich net angreifen, heut sind es15 € morgen 2000 Lenze wegen eben mal irgendwas.....was die Mühe net Wert ist, dagegen anzustänkern..15 Euro sind für einige viel Geld mach mal die Augen auf und wofür bezahlen???? Auf verdacht ich könnte fahren????

1stchoice am 26 Jan 2021 13:39:54

dieter2 hat geschrieben:Jedes angemeldete Fahrzeug was prüfpflichtig ist muß in den vorgeschriebenen Fristen geprüft werden


weiß vielleicht jemand wie das bei der Verwendung von Saisonkennzeichen ist, z.B 3-10 und HU in November fällig?

Trollo am 26 Jan 2021 13:48:43

Moin

Ein Auto mit Saisonkennzeichen darf in der Ruhephase auch nicht zum TÜV gefahren werden. Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, muss das Fahrzeug im ersten Monat nach der Betriebspause zur HU.

Gruß
Michael

DieselMitch am 26 Jan 2021 13:49:15

dieter2 hat geschrieben:Jedes angemeldete Fahrzeug was prüfpflichtig ist muß in den vorgeschriebenen Fristen geprüft werden


1stchoice hat geschrieben:weiß vielleicht jemand wie das bei der Verwendung von Saisonkennzeichen ist, z.B 3-10 und HU in November fällig?

Da Du Dich mit Deinem Fahrzeug außerhalb des angemeldeten Zeitraums ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten darfst, kannst Du ja erst dann wieder zur HU, wenn der Saisonzeitraum erreicht ist, in Deinem Fall also März.
Da gibt es dann auch kein Ticket und, als angenehme Nebenwirkung, bekommt Dein HU-Stempel eine März-Ausrichtung ... AFAIK :)

rkopka am 26 Jan 2021 14:20:45

Fledermaus hat geschrieben:Wie das in Österreich geregelt ist :nixweiss:
Muss auf meinen Kofferanhänger mal schauen :lupe:

Nicht viel anders. Neben mir am privaten Parkplatz (aber nicht abgesperrt) stand ein PKW mit abgelaufenem Pickerl. Erst hatte er eine Warnung am Scheibenwischer, dann waren die Kennzeichen weg.
Es gab auch mal einen Fall mit Wechselkennzeichen wo ein Fahrzeug auf einer aufgelassenen Tankstelle ohne Kennzeichen stand und eine Strafe bekam. Andererseits war mein Hänger am privaten Grund (durch den Garten erreichbar, aber nicht gut sichtbar) mehr als 2 Jahre ohne gültiges Pickerl, ohne daß sich wer gemeldet hat.

RK

xiquadrat am 26 Jan 2021 14:23:38

RolWi hat geschrieben:Ohne jetzt den "wirklichen" Sachverhalt zu kennen, vermute ich mal : schlechter Anwalt. Welche "Gefahr" soll hier "in Verzug" gewesen sein?

das hat nichts mit schlechtem Anwalt zu tun. Auf was du hier anspielst - the fruit of the poisonous tree - mag in amerikanischen TV-Serien ein Einwand sein, das deutsche Rechtssystem kennt das so nicht. Fernsehen und Youtube eignen sich halt doch eher eingeschränkt zur Fortbildung ;)

Gast am 26 Jan 2021 17:36:54

Servus

Sogar auf dem Parkplatz einer Werkstatt muß (müßte) Alles was angemeldet und ein Nummernschild dran hat, gültige HU haben.
Bei mir am Hof stehen öfter Hänger oder Traktor, wo ich den ganzen Winter überziehe, oder zumindest bis ich dasnächste Mal auf die Straße muß. Da achte ich sehr darauf dass man das NR-Schild von der Straße aus nicht sieht.

Mein Onkel hatte HU 4 Mon. überzogen, den Wagen zur Werkstatt gestellt, P offen und von Strasse einsehbar....Strafzettel!!!
Hätte er die Schilder abgeschraubt, wäre nichts gewesen.

Gruß
Franzl

muugel am 27 Jan 2021 09:36:35

Hallo Leutz,
So Ihr,
hab Gestern beim Ordnungsamt angerufen welches mich weiter zur Hauptverwaltung weitergeleitet hat.
Am Tele hatte ich ein sehr nettes Fräulein, welche Ich den Vorgang von meiner Seite aus geschildert habe und sie es nochmals prüfen lässt ob dies so rechtens ist.
Schauen wir mal, dann sehen wir schon…
RolWi hat geschrieben:Unpassend finde ich in diesem Zusammenhang dann den Einwand des TE bezüglich des schon seit Jahren abgemeldeten Nachbarfahrzeugs. Aus welchem Grund weiß er, dass da "nichts passiert". Weil ihm das Fahrzeug auch gehört? Oder woher weiß er, dass da nichts passiert oder bereits passiert ist?

Der abgemeldete Transporter der schon Jahre neben mein WOMO steht dient als Zwischenlager für Zeitungen die Morgens ausgeliefert werden. Ich kenne den Jungen Mann für dem 15€ viel sind, er hatte zum Glück kein Strafzettel.
Mal sehen was raus kommt

Pechvogel am 27 Jan 2021 10:05:05

muugel hat geschrieben:...
Der abgemeldete Transporter der schon Jahre neben mein WOMO steht dient als Zwischenlager für Zeitungen die Morgens ausgeliefert werden. Ich kenne den Jungen Mann für dem 15€ viel sind, er hatte zum Glück kein Strafzettel.
...


Nochmal:
der Transporter ist abgemeldet! Nur angemeldete Fahrzeuge müssen TÜV haben!
Egal wo das angemeldete Fahrzeug steht, es darf legal im Strassenverkehr bewegt werden und muss daher TÜV haben.
Ein Fahrzeug das nicht angemeldet ist, darf nicht am Strassenverkehr teilnehmen und braucht deshalb auch keinen TÜV.

Es geht um "angemeldet = TÜV pflichtig"!


Grüße
Dirk

Rockerbox am 27 Jan 2021 10:23:46

Auch bei abgemeldeten Fahrzeugen auf öffentlich zugänglichen Flächen muss man vorsichtig sein, bei uns kommt da gern das Ornungsamt mit den bekannten roten Aufklebern auf der Windschutzscheibe, das kann bis zum Abschleppen führen! Es muss auf einem Platz stehen, der öffentlich nicht zugänglich ist.

Pechvogel am 27 Jan 2021 10:52:20

Hallo Adi,
dass hatte ich ja so ähnlich beschrieben, führt hier aber immer wieder am Thema vorbei!
Es geht ja nicht um ein abgemeldetes Fahrzeug sondern um ein zugelassenes dass keine gültige TÜV-Prüfung hat!



Grüße
Dirk

Rockerbox am 27 Jan 2021 10:57:45

Hallo Dirk,

ja, das war mir klar, es ging mir um den "Vergleich" mit dem abgemeldeten Transporter, der dort steht, der dürfte dort ja auch nicht abgestellt werden ....

Pechvogel am 27 Jan 2021 11:06:47

Rockerbox hat geschrieben:... dem abgemeldeten Transporter, der dort steht, der dürfte dort ja auch nicht abgestellt werden ....


Warum nicht?
Der TE hat im Eingangspost geschrieben dass es sich um ( privat also nicht öffentlich ? ) angemietete Stellplätze handelt. Da darf ich zur Not auch einen Gabelstapler drauf stellen.
Da könnte sogar eine Kette oder gar eine Schranke vor sein, so dass kein "Unbefugter" dort rangieren kann.

Bleibt aber immer noch das angemeldete Womo des TE, das ja jederzeit auf die Strasse könnte, das aber keinen TÜV hat!


Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 27 Jan 2021 11:16:53

zum abgemeldeten kfz:
ein stillgelegtes kfz ist juristisch ersma "abfall" und demgemäsz fachgerecht zu entsorgen :!:
wenn das nicht so wäre, stünden noch heute (wie vor 30 jahren) auf jeder wiese und jedem hof fahrzeugwracks.
es kann also auch paszieren, dasz man dem ordnungsamt und/oder der abfallbehörde "glaubhaht versichern" musz, dasz man beabsichtigt den blechernen abfall wieder seiner naturgemäszen nutzung, nämlich der "teilnahme am straszenverkehr", zuführen will. :eek:
man sollte also "schlachtfahrzeuge", die z.b. als teilelager für den old- oder youngtimer dienen, tunlichst "unsichtbar" wegstellen. 8)

alleswirdgut
hartmut

Pechvogel am 27 Jan 2021 11:34:13

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:zum abgemeldeten kfz:
ein stillgelegtes kfz ist juristisch ersma "abfall" und demgemäsz fachgerecht zu entsorgen :!:
...


Gilt das auch für die Neuwagen die beim Händler auf´m Hof stehen?

Aber bitte zurück zum Thema:
"angemeldetes Fahrzeug ohne TÜV".


Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 27 Jan 2021 12:18:04

dirk,
beim händler geht man von der "glaubhaften versicherung" aus, das fahrzeug wieder in den verkehr bringen zu wollen oder dieses in pl zu entsorgen...

alleswirdgut
hartmut

schnecke0815 am 27 Jan 2021 15:12:39

Pechvogel hat geschrieben:Der TE hat im Eingangspost geschrieben dass es sich um ( privat also nicht öffentlich ? ) angemietete Stellplätze handelt.


Er schrieb etwas von angemieteten Stellplatz, nix von privat oder öffentlich. Stecke ich ein paar Münzen in die Parkuhr habe ich
ebenfalls, wenn auch nur kurz befristet, einen Stellplatz angemietet.

Heuberger am 27 Jan 2021 17:06:52

Ich zitiere mal aus der AnlageVIII zum §29StVZO. Dort ist das Vorführen des Fahrzeuges zur Hauptunteruchung bis ins Detail geregelt. Dort ist folgendes zu lesen:
"Der Halter oder sein Beauftragter haben das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf des Monats, der durch die Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 2 und die Eintragungen im Fahrzeugschein oder im Nachweis nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie im Untersuchungsbericht nachgewiesen ist, beim aaSoP oder PI zur Hauptuntersuchung vorzuführen."
Da gibt es keine Ausnahmen, ob das Fahrzeug auf öffentlichem oder privatem Grund steht. Auch nicht ob es in einer Scheune aufbewahrt wird. Dehalb ist das Knöllchen auf dem privaten Grund und auch in der Scheune rechtens.

Gruß Heuberger

Kuhtreiber am 27 Jan 2021 17:08:59

Heuberger hat geschrieben:Da gibt es keine Ausnahmen, ob das Fahrzeug auf öffentlichem oder privatem Grund steht. Auch nicht ob es in einer Scheune aufbewahrt wird. Dehalb ist das Knöllchen auf dem privaten Grund und auch in der Scheune rechtens.
Gruß Heuberger


So ist es :top:

spider53 am 27 Jan 2021 17:45:19

1stchoice hat geschrieben:
weiß vielleicht jemand wie das bei der Verwendung von Saisonkennzeichen ist, z.B 3-10 und HU in November fällig?


In diesem Fall mußt du erst im März zum TÜV, auch die erhöhte Gebühr wegen Überziehung von mehr als 2 Monaten (zumindest hier in Hessen) wird nicht fällig. Ich habe das selbst beim letzten TÜV erlebt, Saison 3-10, TÜV in September, zum Tüv bin ich im März. Auch die an der Kasse war erstaunt, als ihr Rechner den Beleg erstellt hat und hat beim Leiter der TÜV-Stelle nachgefragt.

Ich gehe grundsätzlich erst zwei Monate nach Fälligkeit zum TÜV, beim PKW bin ich jetzt schon ein Jahr weiter.

Gruß spider53

rkopka am 27 Jan 2021 19:19:42

spider53 hat geschrieben:Ich gehe grundsätzlich erst zwei Monate nach Fälligkeit zum TÜV, beim PKW bin ich jetzt schon ein Jahr weiter.

Die Spielchen spart man sich in A. Der Prüfungsmonat bleibt immer gleich bei der Erstzulassung. Hat natürlich den Effekt, wenn man es sehr lang überzieht, muß man u.U. einen Monat nach der Prüfung (keine Mehrkosten, soweit ich beim Hänger bemerkt habe), wieder hin.

RK

Pechvogel am 27 Jan 2021 22:29:44

spider53 hat geschrieben:...Ich gehe grundsätzlich erst zwei Monate nach Fälligkeit zum TÜV, beim PKW bin ich jetzt schon ein Jahr weiter.


Und wenn es richtig schei.e läuft fährt dir einer hinten rein und dein Auto hat keinen TÜV.
Oder du fährst mal wem rein und dein Auto hat keinen TÜV. Was mag die Versicherung sagen?? :gruebel: :nixweiss:


Grüße
Dirk

Trollo am 27 Jan 2021 22:56:25

spider53 hat geschrieben:

Ich gehe grundsätzlich erst zwei Monate nach Fälligkeit zum TÜV, beim PKW bin ich jetzt schon ein Jahr weiter.

Gruß spider53


......superschlau, da hast Du aber in 10 Jahren ganz schön viel gespart :lol:

Gruß
Michael

jwjakarta am 28 Jan 2021 23:58:03

Pechvogel hat geschrieben:Und wenn es richtig schei.e läuft fährt dir einer hinten rein und dein Auto hat keinen TÜV.
Oder du fährst mal wem rein und dein Auto hat keinen TÜV. Was mag die Versicherung sagen?? :gruebel: :nixweiss:


Grüße
Dirk


TÜV ist keine Vorraussetzung für Versicherungsschutz...
Fährt man jedoch ohne TÜV wissentlich mit gravierenden Mängeln (z.B. ein dem Halter bekannter Defekt an der Lenkung löst einen Unfall aus) und es kracht dann reguliert die Versicherung zwar erstmal den Schaden , wird dann aber ihr Geld zurückfordern...

jwjakarta am 29 Jan 2021 00:24:12

spider53 hat geschrieben:
Ich gehe grundsätzlich erst zwei Monate nach Fälligkeit zum TÜV, beim PKW bin ich jetzt schon ein Jahr weiter.

Gruß spider53


Wie schafft man denn mit dem PKW 6x TÜV (6x 2 "gesparte" Monate = 1 Jahr weiter) in 9 Jahren ?

Bis einschliesslich 2011 wurde noch rückdatiert auf den "vergessenen" Monat"...

Gast am 29 Jan 2021 20:29:57

jwjakarta hat geschrieben:
Bis einschliesslich 2011 wurde noch rückdatiert auf den "vergessenen" Monat"...


Bis stimmt, du hast aber ab wann rückdatiert wurde nicht geschrieben....waren nur 4 Jahre insgesamt, denn bis 2006-7 war es so wie jetzt.

Gast am 29 Jan 2021 20:34:28

Trollo hat geschrieben:
......superschlau, da hast Du aber in 10 Jahren ganz schön viel gespart :lol:

Gruß
Michael


Mach das seit 45 Jahren,
allein in 10 Jahren, wenn TÜV fällig August, überziehen bis Oktober, dann nicht mehr fahren bis April, dann HU sind schon...8 Monate in 2 Jahren....jetzt kommst du :lach: :lach:
Für die weitere Rechnung sind Erbsenzähler gefragt...

Gast am 29 Jan 2021 20:39:57

muugel hat geschrieben:Hallo Leutz,
So Ihr,
hab Gestern beim Ordnungsamt angerufen welches mich weiter zur Hauptverwaltung weitergeleitet hat.


Ist ja lustig, bei uns hat das Ordnungsamt mit abgelaufener HU nichts am Hut.
Macht die Polizei, und sonst Niemand...also bei uns, in der Holledau, wo das Bier wächst.. :lol:
Werd mal Tochter fragen, ist Bullette in München.

RolWi am 30 Jan 2021 00:41:20

bayernfranzl hat geschrieben:
Ist ja lustig, bei uns hat das Ordnungsamt mit abgelaufener HU nichts am Hut.
Macht die Polizei, und sonst Niemand...also bei uns, in der Holledau, wo das Bier wächst.. :lol:


Der "ruhende" Verkehr ist erst einmal originäre Aufgabe des Ordnungsamtes. Der "fließende" Verkehr die der Polizei.

Allerdings ist dies Ländersache und kann unterschiedlich gehandhabt werden. Darum kann es sehr wohl sein, dass dort wo du wohnst, verschiedene Aufgaben des O-Amtes durch die Polizei übernommen werden. Hier in NRW sind die O-Ämter häufig so gut besetzt, dass Sie diese Aufgaben in eigener Regie übernehmen können.

Gruß
RolWi

Gast am 30 Jan 2021 11:31:10

Trollo hat geschrieben:
......superschlau, da hast Du aber in 10 Jahren ganz schön viel gespart :lol:

Gruß
Michael

bayernfranzl hat geschrieben:
Mach das seit 45 Jahren,
allein in 10 Jahren, wenn TÜV fällig August, überziehen bis Oktober, dann nicht mehr fahren bis April, dann HU sind schon...8 Monate in 2 Jahren......

Ich fahre zum TÜV wenn diese fällig ist, weil meine Fahrzeuge technisch IMMER in Ordnung sind. Mir, wegen gefühlt gesparten €3, 24, so ein Hassel zu machen, ist es mir einfach nicht Wert. Alleine der Gedanke an sowas, käme bei mir in die "Box der Dinge, die die Welt nicht braucht"

Da fährt man ein Fahrzeug mit einem Wert von 50 - 100TEUR und geizt, dann alle 2 Jahre an 100 Talern für den TÜV. Ich spare mir a dieser Stelle, den Begriff, wie ich das nenne würde ;-)

Gruß

BadHunter am 30 Jan 2021 12:12:06

Naja, unser Fahrzeug hat über 3,5 t, wir haben den seit etwas mehr 15 Jahren, Gesamtalter dieses Jahr im Sommer 26 Jahre.
Aufgrund des zGG müssen wir ja jedes Jahr zum Tüv, Saisonkennzeichen kommt für mich nicht in Frage... Ich nutze jedes Jahr die erlaubten 2 Monate Überziehung der HU, Fahrzeug ist regelmäßig zur Wartung in der Werkstatt, somit also auch die HU problemlos und das Fahrzeug immer technisch OK.
So haben wir praktisch in den 15 Jahren schon 30 Monate "gewonnen", also bisher 2 Mal die Tüv- und AU-Gebühr gespart, rund 250 €. OK, das mag auf die Jahre kaum was ausmachen, aber mir geht es auch irgendwie ums Prinzip... Wir fahren im Schnitt pro Jahr 6-7000 Km, andere Fahrzeuge unter 3,5 t oft weitaus mehr, und die müssen nur alle 2 Jahre zum Tüv? Ist nun mal leider so, aber nicht unbedingt immer fair...

Energiemacher am 30 Jan 2021 15:28:21

BadHunter hat geschrieben:aber nicht unbedingt immer fair...


Die Welt ist hart aber herzlos......wirklich schlimm!

Scheint mir eher wie die Rache des kleinen Mannes! Hast also ~EUR 17,- Jahr gespart. Respekt! :-)

ICH persönlich kann das nicht nachvollziehen! :mrgreen:

JACKYONE am 30 Jan 2021 15:37:54

Tüvintervall durch überziehen verlängern?
Hab ich auch schon gemacht, um den TÜV von Dez. auf Juni zu verlegen. Ich mache meine Rep. im Freien bei Wärme und Trockenheit lieber als bei Kälte u. Nässe.

LG Robert

thomas56 am 30 Jan 2021 15:57:06

ich komme auf 60 Übernachtungen im Jahr, das Fahrzeug ist dabei vielleicht 8 Tage/Jahr auf der Straße und muss jährlich zum Tüv. Da gönne ich mir die 2 Monate um den Intervall auf 14 Monate zu erhöhen. :D

mh1226 am 30 Jan 2021 15:58:41

bayernfranzl hat geschrieben:


Da fährt man ein Fahrzeug mit einem Wert von 50 - 100TEUR und geizt, dann alle 2 Jahre an 100 Talern für den TÜV. Ich spare mir a dieser Stelle, den Begriff, wie ich das nenne würde ;-)

Gruß


Kann leider noch nicht positiv bewerten aber Daumen hoch, diese Mentalität fällt mir hier öfter auf

wolfherm am 30 Jan 2021 16:01:39

Moderation:Bleibt bitte beim Thema. Es geht hier nicht darum, den Termin zu schieben oder die Motivation für die Verschieberei positiv oder negativ zu beurteilen. Wer sich nicht daran hält, wird hier verschoben.......


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