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TÜV Überprüfung auf privaten Stellplätzen mit Geldstrafe 1, 2, 3


muugel am 25 Jan 2021 09:17:15

Hallo,
mein Wohnmobil steht seit Oktober auf einem von uns gemieteten Stellplatz. Im gleichen Monat war auch der TÜV fällig.
Das Mobil wurde und wird nicht bewegt, da wir es im Winter nicht nutzen. Auch liegen noch einige Reparaturen an, die für die HU nötig sind. Diese wollte ich auf das Frühjahr verschieben.
Einmal im Monat schauen wir nach dem rechten da der Stellplatz im Stadtkern, etwas entfernt, von unserem Wohnplatz liegt.
Pünktlich nach drei Monaten bekamen wir Post vom Ordnungsamt. 15 € und tüvabnahme innerhalb von 2 Wochen da der TÜV schon 3 Monate abgelaufen ist.

Nebenan steht ein KFZ welches seit Jahren abgemeldet ist,
das ist OK

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Luckydad am 25 Jan 2021 09:24:55

muugel hat geschrieben:Nebenan steht ein KFZ welches seit Jahren abgemeldet ist,
das ist OK

Ja, das ist leider so.
Wenn das Kennzeichen mit TÜV-Plakette sichtbar ist, dann darf Polizei oder Ordnungsamt (wenn sie es vom öffentlichen Grund aus sehen können) bei abgelaufenem TÜV tätig werden (weil dein Kfz für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug auf Privatgrund können Sie erst einschreiten, wenn z.B. Umweltschäden entstehen (können).
Also nächstes Mal einfach die Kennzeichen abmontieren (natürlich nur auf Privatgrund) und schon kann keiner etwas machen ...

mv4 am 25 Jan 2021 09:25:25

ist der stellplatz Privatgelände oder öffentlich ? ... wenn es Privatgelände ist, hat da das Ordnungsamt in deinem Fall nix zu machen. Meiner Meinung nach.

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mv4 am 25 Jan 2021 09:27:49

noch vergessen dazu zu schreiben....das Gelände muss abgesperrt sein!!..wenn es öffentlich zugänglich ist ist es rechtens Knöllchen zu verteilen

Gast am 25 Jan 2021 09:30:07

Moin, entweder hat dich einer angeschissen über den abgelaufenen tüv weil ihn Fahrzeug störte oder das Ordnungsamt hat den fehlenden tüv durch Zufall entdeckt bei Routine Kontrolle.

Das Ordnungsamt bekommt keinen automatisierten Hinweis von der Zulassungsstelle das der tüv abgelaufen ist.
Wenn hätte sich die Zulassungsstelle selber gemeldet!

Gruß

duca250 am 25 Jan 2021 09:33:22

Moin,
ich gehe davon aus, dass das Womo zugelassen ist. In dem Fall gehen die Ordnungsbehörden davon aus, dass er jederzeit losfahren kann, aber eben dann mit abgelaufener HU. Daher geht das Ticket in Ordnung und der TE muss die € 15,00 zahlen!

Anders verhält es sich bei dem Grundstück. Ist es von außen nicht einsehbar? ist es beschränkt öffentlich zugänglich? Beinhaltet die Zuwegung zum Womo evtl. eine Wegerecht?

Das das Ordnungsamt einen Hinweis über eine abgelaufene HU erhält, ist mir völlig neu. Vielleicht kann dazu RETourer was schreiben?
Grüße
der Duc

vx2200 am 25 Jan 2021 09:35:43

Das wirst bezahlen müssen:

--> Link

Energiemacher am 25 Jan 2021 09:36:13

duca250 hat geschrieben:Das das Ordnungsamt einen Hinweis über eine abgelaufene HU erhält, ist mir völlig neu.


Wir leben in einer Welt voller Denunzianten. :wink:

Wuidsau am 25 Jan 2021 09:58:39

Ja, die sehen das Fz., schleichen einmal drumherum, und Bingo!
Schraub die Kennzeichen ab!

Ging mir auch so mit nem chinesischen Scooter.
Federgabel schwergängig, Ölverbrauch usw., die Teileversorgung war bei diesem Modell schwierig.
Das Fz. war noch angemeldet, wurde aus Sicherheitsgründen nicht gefahren und war zusätzlich gesichert gegen versehentliches Fahren (entspr. Zettel war am Schlüssel angebracht.
Das Fz. stand mit dem Arsxxx zum Haus, also sind die Grünen extra dort hingelaufen.
Nur Pech für die Jungs daß ich zufällig wenige Tage vorher nen anderen Scooter gekauft hatte und am Überholen war und der Alte gerade abgemeldet wurde.

Ich füllte den Anhörungsbogen entspr. aus und das Verfahren wurde eingestellt (hier ging es um einen längeren Zeitraum). Gib das zu und schreibe daß Du zum Auswintern demnächst als erstes zum TÜV fährst und den Bescheid zum Nachweis zusendest und das Fz. beim nächsten Termin im Winter vorm Einwintern vorstellst, da später in der Halle eingelagert bis Frühjahr.
Evtl. reicht das.

AndreasS am 25 Jan 2021 10:14:55

Hallo,
gelten nicht wegen Corona andere Fristen???
War doch zumindest in 2020 so...

schnecke0815 am 25 Jan 2021 10:17:07

Müßte doch jedem klar sein - Fahrzeug angemeldet ohne TÜV = Ordnungswidrigkeit

Genau dafür gibt es Saisonkennzeichen. Allerdings darf das Fahrzeug dann nicht auf einem Stellplatz im Stadtkern stehen solange dieser
öffentlich zugänglich ist was wohl hier der Fall ist.

stegi am 25 Jan 2021 10:32:33

Hallole,
mich hat die Überschrift in die Irre geleitet. Dein Womo stand/steht nicht auf einem privaten Grundstück?
Steht es auf einem privaten Grundstück/Stellplatz, den du vom Grundstückseigentümer gemietet hast und der folglich Privatgelände ist?
Das Ganze ist für mich nicht ganz verständlich.
Mein Womo steht auf einem Privatgrundstück. Wenn ich die HU überzogen hätte,
würde ich vor dem Losfahren auf öffentlichen Straßen zum Hu/TÜV einen HU-Termin vereinbaren mit Beleg und diesen dann bei ersten Fahrt mitführen.
Vielleicht kannst du noch eine einvernehmliche Lösung mit dem Ordnungsamt finden.
Guten Erfolg wünscht
Stegi

Jagstcamp-Widdern am 25 Jan 2021 10:46:10

wenn das fahrzeug abgemeldet ist, brauchst du zum abstellen auf privatgrund keine gültige hu (aber zur zulaszung).
angemeldet brauchst du auch auf privatgrund hu.
also, wie schon angemerkt: immer die kennzeichen ab!

alleswirdgut
hartmut

Jagstcamp-Widdern am 25 Jan 2021 10:48:55

edit: ein abgemeldetes fahrzeug ist in juristischer sicht ersma "abfall"! :mrgreen:

alleswirdgut
hartmut

Energiemacher am 25 Jan 2021 10:51:02

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:also, wie schon angemerkt: immer die kennzeichen ab!



oder noch einfacher: zeitig zum TÜV (vermeidet auch schmutzige Finger :mrgreen: )

Das Bußgeld wird hoffentlich nicht Existensvernichtend wirken. Wegen EUR 15,- wäre mir jegliche Mühe nicht Wert.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.

Pechvogel am 25 Jan 2021 10:52:58

AndreasS hat geschrieben:...gelten nicht wegen Corona andere Fristen???...


Wer den TÜV überzieht muss ab 2 Monaten mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Am 27.03.2020 hat unser Verkehrsminister Scheuer aber eine Sonderregelung wegen Corona angekündigt, nach der erst ab 4 Monate überziehen ein Bußgeld fällig wird.
Diese Sonderregelung gilt auch für den Lockdown ab 16.Dezember 2020.
Allerdings gibt es
1. keinen Rechtsanspruch auf die Sonderregelung
und
2. war der TÜV ja schon vor dem erneuten Lockdown abgelaufen

Ich fürchte Du musst die 15,-€ bezahlen.

Oder anders: mach´ TüV und ärgere nicht über die 15,- €!
Ist halt Lehrgeld.



Grüße
Dirk

kielius am 25 Jan 2021 10:58:34

Wo bekommt man für 15 € so viel neues, nutzbares Wissen?

Pechvogel am 25 Jan 2021 11:08:29

kielius hat geschrieben:Wo bekommt man für 15 € so viel neues, nutzbares Wissen?


Na, hier im Forum natürlich! :D :lol:




Grüße
Dirk

nanniruffo am 25 Jan 2021 11:24:59

Der Tip mit dem "Nummernschildabschrauben" ist z.B. auch auf einem Privatgrundstück nicht so ganz vollständig.

Das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind, ist selbst auf privatem Grund nicht so uneingeschränkt zulässig. Das private Grundstück muss nämlich dazu noch für den öffentlichen Zugang abgesperrt sein. Die private Einfahrt oder wie oben ein gemietete Stellplatz, die aber für Jedermann zugängliche sind, stellen keine guten Abstellpltze für abgemeldete Fahrzeuge ohne Kennzeichen bzw. Fahrzeuge ohen gültigen TÜV-Stempel dar.

Tom

muugel am 25 Jan 2021 11:28:12

Es kann doch nicht sein das das KFZ ohne TÜV auf nen gemieteten Stellplatz steht und ich Kohle zahlen muß...
ist doch egal ob 1 Cent oder 200 Euro....
Das Teil steht auf einem PRIVATGRUNDSTÜCK.......Es steht... Es wird nicht bewegt.....ES STEHT!
Wenn ich mit abgelaufenen TÜV fahre und angehalten werde sehe ich das ja noch ein..

TiborF am 25 Jan 2021 11:47:18

muugel hat geschrieben:Es kann doch nicht sein das das KFZ ohne TÜV auf nen gemieteten Stellplatz steht und ich Kohle zahlen muß...
ist doch egal ob 1 Cent oder 200 Euro....
Das Teil steht auf einem PRIVATGRUNDSTÜCK.......Es steht... Es wird nicht bewegt.....ES STEHT!
Wenn ich mit abgelaufenen TÜV fahre und angehalten werde sehe ich das ja noch ein..


Ich würde die 15 Euro erst einmal bezahlen und evtl. dennoch Widerspruch einlegen.
Nenne dem Ordnungsamt einen Werkstatt-Termin (den du schnellmöglichst vereinbaren solltest jetzt), vielleicht bekommst Du dann die 15 Euro zurück erstattet.

Womofreund2 am 25 Jan 2021 11:51:54

Wo liegt eigentlich die Obergrenze des Bußgeldes? Würde mich mal interessieren, was mein ungenutzter PKW Anhänger mit HU 05/2011 kosten würde.

Gast am 25 Jan 2021 12:02:44

Hallo,

also wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht, also außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum, so würde ich zumindest einen Widerspruch einlegen.
Wenn du dann zahlen musst, weißt du zumindest, dass die Verwaltung das Geld schon doppelt und dreifach ausgegeben hat. :D

pipo am 25 Jan 2021 12:09:57

nanniruffo hat geschrieben:Die private Einfahrt oder wie oben ein gemietete Stellplatz, die aber für Jedermann zugängliche sind, stellen keine guten Abstellpltze für abgemeldete Fahrzeuge ohne Kennzeichen bzw. Fahrzeuge ohen gültigen TÜV-Stempel dar.

Dann müssten Flughäfen, auf denen fast auschließlich nicht angemeldetet Fahrzeuge fahren ein Eldoado für Ordnungsamtsmitarbeiter sein :mrgreen:
Ab dem ist ja nicht so und zwar aus folgendem Grund:
Zum öffentliche Verkehrsraum gehören öffentliche Straßen und Plätze sowie grundsätzlich alle Parkplätze, die nicht zu einem Privatgrundstück gehören.
Was viele nicht wissen: Auch private Straßen und Wege, die von der Allgemeinheit mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers genutzt werden dürfen, zählen zum öffentlichen Verkehrsraum. Dies sind beispielsweise Parkplätze von Geschäften und sogar private Straßen, die mit "Anlieger frei" ausgeschildert sind.
Nicht dazu gehören andererseits private Grundstücke, die nur für einen eng begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Allein auf einem solchen Privatgrundstück darf man also ein abgemeldetes Auto abstellen.

Trollo am 25 Jan 2021 12:15:29

Es ist doch völlig egal, ob ich das Knöllchen für gerecht halte oder nicht. Es ist auch rechtlich irrelevant, ob das Fahrzeug steht oder bewegt wird. Wie ich das persönlich empfinde ist völlig egal.

Fakt ist, das Knöllchen wurde zu recht verteilt. Auch die Mutmaßungen, wie die Ordnungshüter auf das Fahrzeug aufmerksam wurden bringen nix.

Zahl die 15 EUR und gut iss. Was soll ein Einspruch bringen außer die Kosten in die Höhe zu treiben?

Mir wären meine Nerven zu schade, um mich wegen so einer Lappalie aufzuregen und zu beschäftigen.

Bei abgelaufenem TÜV am besten so parken, dass die Plakette nicht sichtbar ist oder einfach pünktlich zum TÜV fahren bzw. Termin ausmachen.

Gruß
Michael

null550 am 25 Jan 2021 12:55:19

nanniruffo hat geschrieben:Das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind, ist selbst auf privatem Grund nicht so uneingeschränkt zulässig. Das private Grundstück muss nämlich dazu noch für den öffentlichen Zugang abgesperrt sein.
Tom


Wo ist das bitte geregelt? Nachdem ich vorübergehend meinen Hallenplatz aufgeben musste und wegen Corona nicht wegfahren will/darf, habe ich mein Womo auf meiner Garagenzufahrt abgestellt und vorübergehend stillgelegt und die Kennzeichen abgenommen. Steht also auf meinem Privatgrundstück 7 m von der Strasse entfernt zugänglich. Und das soll nicht erlaubt sein ?

womo-2 am 25 Jan 2021 12:59:21

Moderation:Dein Beitrag beantwortet nicht die Frage des Themenstarters, beachte bitte unsere Postingregeln
und verzichte auf Postings, die vom Thema abweichen - oder die die Motivation des Themenerstellers
werten. Wir wünschen uns sachliche und hilfreiche Antworten im Forum - und keine Vorwürfe,
Belehrungen oder Spott. Sowas hilft niemandem weiter.


womo-2 am 25 Jan 2021 13:12:21

hmarburg hat geschrieben:Wenn du dann zahlen musst, weißt du zumindest, dass die Verwaltung das Geld schon doppelt und dreifach ausgegeben hat. :D


:wall:

jottefiks am 25 Jan 2021 13:43:45

hmarburg hat geschrieben:Hallo,

also wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht, also außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum, so würde ich zumindest einen Widerspruch einlegen.
Wenn du dann zahlen musst, weißt du zumindest, dass die Verwaltung das Geld schon doppelt und dreifach ausgegeben hat. :D



Also der Steuerzahler, also wir alle. Und wozu?

Swch am 25 Jan 2021 13:46:56

Hallo zusammen

Privat Stellplatz plus Kette, dann kann dir keiner was.

Also ich merke es mir so:
Garageneinfahrt = öffentlich
Garageneinfahrt mit Kette und Garage verschlossen = privat

Aber auch da gibts Fallstricke:
Womo mit Stromkabel kann nach 30 Tagen ein Baugesuch nach sich ziehen.

Also am Besten in eine Halle unterstellen. Gut gegen Schnee, Salz, BösenBlick und du kannst Stromkabel dran lassen, HU, abgemeldet - scheiss egal ;-)

Lieber Gruss,
Sascha

Pechvogel am 25 Jan 2021 13:48:41

Ich denke dass muß man etwas differenzierter sehen:
laut §29 STVZO muß ein Halter eines zugelassenen Fahrzeuges dieses in regelmäßigen Abständen dem TÜV, oder einer vergleichbaren Institution, zur Abnahme vorführen.
Dabei ist es vollkommen uninteressant wo das Fahrzeug steht sondern nur dass es zugelassen ist.
D.h.
- "TÜV abgelaufen" und zugelassen => Bußgeld von 15,- Euro laut Bußgeldkatalog Nr. 329101
- "TÜV abgelaufen" aber nicht zugelassen => kein Bußgeld

ABER:
"TÜV abgelaufen, nicht zugelassen und im öffentlichen Verkehrsraum => Bußgeld, aber das ist eine andere Baustelle



Grüße
Dirk

rabi am 25 Jan 2021 14:36:43

Swch hat geschrieben:Aber auch da gibts Fallstricke:
Womo mit Stromkabel kann nach 30 Tagen ein Baugesuch nach sich ziehen.


Das hab ich ja noch nie gehört. Hast du da eine Quelle für?

RolWi am 25 Jan 2021 14:40:53

null550 hat geschrieben:mein Womo auf meiner Garagenzufahrt abgestellt ... Steht also auf meinem Privatgrundstück 7 m von der Strasse entfernt zugänglich. Und das soll nicht erlaubt sein ?


Sicher steht es auf somit auf deinem Privatgrund, ist aber, wie bereits hier erwähnt möglicherweise "öffentlich zugänglich" . Dieses Kriterium ist zwingend für ein Einschreiten. Wenn die Voraussetzungen also bei dem gemieteten Stellplatz beim TE auch vorliegen, war der Eingriff der Ordnungsbehörden rechtens. Somit erklärt sich auch, dass Fahrzeuge die auf geschlossenen Privatgeländen ohne TÜV stehen, nicht geahndet werden können. Weil die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist.

Zumal der Tatbestand keine Bedingung an den örtlichen Aufenthalt des Fahrzeugs stellt.

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen.
Der Termin **) war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat 15,00 EUR

Eine Steigerung, auch monitär, dann nach 4 und mehr Monaten.

Unpassend finde ich in diesem Zusammenhang dann den Einwand des TE bezüglich des schon seit Jahren abgemeldeten Nachbarfahrzeugs. Aus welchem Grund weiß er, dass da "nichts passiert". Weil ihm das Fahrzeug auch gehört? Oder woher weiß er, dass da nichts passiert oder bereits passiert ist?

In meiner früheren Tätigkeit habe ich derartige Einreden der Betroffenen zu häufig gehört. Letztendlich sollen diese Aussagen nur vom eigenen Fehverhalten ablenken.

Dem TE sei noch gesagt: Dem Ordnungsamt ist es egal, ob mit dem "Nicht Reisen Können Wollen" und verbundenen Werkstattterminen der TÜV später gemacht werden soll. Dort wird nur entschieden: TÜV war vor 2 oder 4 oder mehr Monaten fällig und der Fahrzeugführer hat es "unterlassen" usw...

Also mein Tipp: Ärgern, zahlen, nächste Baustelle

Gruß
RolWi

JACKYONE am 25 Jan 2021 14:55:32

RolWi hat geschrieben:
Somit erklärt sich auch, dass Fahrzeuge die auf geschlossenen Privatgeländen ohne TÜV stehen, nicht geahndet werden können. Weil die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist.

Gruß
RolWi


Sorry - aber auch das ist nicht richtig!!! ( Wie man Vater erfahren mußte.)
Traktor, zugelassen, TÜV mehrere Monate abgelaufen. Steht in einem verschloßenem Schuppen, auf Privatgrund, in 10mtr. Entfernung
geht als einziger öffentlicher Weg im Umkreis von 1Km ein Waldweg vorbei. Polizei fährt Streife, hält an , geht zum Schuppen , schaut durch das Fenster und sieht das Kennzeichen - Verwarnungsgeld.
Laut Rechtsanwalt keine Chance dagegen vorzugehen, als Ausrede kommt immer : Gefahr in Verzug, da dürfen die überall reinschauen.

LG Robert

JACKYONE am 25 Jan 2021 14:57:26

Nachtrag :

War also NICHT öffentlich zugänglich!

PS: Kann man die Beiträge nicht mehr ändern ??
LG Robert

RolWi am 25 Jan 2021 15:15:47

JACKYONE hat geschrieben:Laut Rechtsanwalt keine Chance dagegen vorzugehen, als Ausrede kommt immer : Gefahr in Verzug, da dürfen die überall reinschauen.

LG Robert


Ohne jetzt den "wirklichen" Sachverhalt zu kennen, vermute ich mal : schlechter Anwalt. Welche "Gefahr" soll hier "in Verzug" gewesen sein?
Leider würde diese Diskussion dem TE wirklich nicht weiterhelfen.

LG
RolWi

pipo am 25 Jan 2021 15:52:40

JACKYONE hat geschrieben:Polizei fährt Streife, hält an , geht zum Schuppen , schaut durch das Fenster und sieht das Kennzeichen - Verwarnungsgeld.
Laut Rechtsanwalt keine Chance dagegen vorzugehen, als Ausrede kommt immer : Gefahr in Verzug, da dürfen die überall reinschauen.

Uff, also ganz ehrlich halte ich diese Aussage für völlig übertrieben, obwohl ich nicht ausschließen möchte, dass es so vorgefallen ist.
Ich komme vom Dörpe und wenn ich sehe wieviele Trecker und Autos ohne HU auf Privatgrundstücken stehen, könnte die Gemeinde von den Bussgeldern ein neues Schwimmbad und drei Sportplätze bauen :lach:

uli644 am 25 Jan 2021 15:56:14

Aus eigener Erfahrung, der Unterschied in Bezug auf TÜV ist die Frage, ist das Fzg angemeldet ist, dann müss TÜV gültig sein, egal, wo es steht, oder abgemeldet, dann ist der TÜV egal.

Es spielt dabei keine Rolle, ob das angemeldete Fahrzeug ohne TÜV auf öffentlichen Grund bewegt wird, oder in einer privaten Scheune versteckt ist.

Ich hab mir weg. dem Mist mal nen Punkt eingehandelt. Hatte ein Motorrad, umgebaut für die Rennstrecke. Nicht abgemeldet, weil ich die Teilkasko weiter laufen lassen wollte.
Das Teil hatte keine Beleuchtung, kein Nummernschild, Reifen ohne Rillen..... Damit fährt echt niemand auf öffentlichen Straßen.

Als ich es dann abgemeldet habe habe ich den Punkt bekommen. Die Dame beim Abmelden hat es genau genommen. Einspruch etc haben nix gebracht.

Von daher, wenn angemeldet dann auf TÜV achten, ... oder halt zahlen.

dieter2 am 25 Jan 2021 16:38:36

Verstehe die Diskussion nicht.

Jedes angemeldete Fahrzeug was prüfpflichtig ist muß in den vorgeschriebenen Fristen geprüft werden.
Ob es auf den Hof steht oder zerlegt im Keller liegt.
So steht es in den Gesetzen.

Wir können froh sein das es noch keinen automatischen Abgleich der Ämter gibt.

spinnerei am 25 Jan 2021 17:46:33

Das Problem steigert sich leider noch, wenn der TE die 15 EUR zahlt ist die Sache ja noch nicht erledigt. Das OA hat ja 14 Tage Frist für die HU gegeben. Diese läuft ja jetzt, unabhängig, ob die 15 EUR bezahlt werden oder nicht.

Wenn er da nicht aufpasst, kann das bis zur Zwangsstilllegung mit den entsprechenden Kosten führen.

D.h. jetzt ab die in Puschen und Werkstattermin machen, am besten gleich mit HU, oder wenigsten HU /auch wenn man dann durchfällt. Ausser das Fahrzeug hat so einen Mangel, daß bei der HU eine Stilllegung kommt.

surfoldie11 am 25 Jan 2021 17:56:15

Es geht noch schlimmer.
Parkplatz an unserem Einkaufzentrum mit Aldi und Anderen. Dazu SIXT -Autovermietung. Dort stehen monatlich dutzende tagelang neue Fahrzeuge auf dem allgemeinem Kundenparkplatz. Der gehört SIXT anteilig, Keine Nummernschilder, NIX. Die Rennleitung kennt dies. Es sei "abgesprochen" war die Antwort neulich. Den Nachbarn haben sie aber angemeckert wegen gleichem Verhalten. Stellte sein Kiste ohne Schilder daneben. Gut, dann gehts vor Gericht! Wurde eingestellt - warum wohl......Es gibt für solche Firmen eben keine Sonderregel -hier schon.

kamann am 25 Jan 2021 18:37:27

hallo:
Ich würde die 15 Euro zahlen und die Schilder abschrauben.
Zur Technichen Kontrolle darf man bei uns auch mit abgelaufenem Kennzeichen auf direktem Weg fahren!!
So long KH

dieter2 am 25 Jan 2021 19:32:43

kamann hat geschrieben:hallo:
Ich würde die 15 Euro zahlen und die Schilder abschrauben.
Zur Technichen Kontrolle darf man bei uns auch mit abgelaufenem Kennzeichen auf direktem Weg fahren!!
So long KH

Schilder abschrauben reicht nicht, auch abmelden.

DieselMitch am 25 Jan 2021 19:54:42

kamann hat geschrieben:hallo:
Ich würde die 15 Euro zahlen und die Schilder abschrauben.
Zur Technichen Kontrolle darf man bei uns auch mit abgelaufenem Kennzeichen auf direktem Weg fahren!!
So long KH

dieter2 hat geschrieben:Schilder abschrauben reicht nicht, auch abmelden.

JETZT nicht mehr, aber als Anregung in voreilenden Gehorsam schon.

Ergo: Wenn ich mir so einen Rostlochsammler :lach: auf den Hof stelle aber nicht abmelden will, dann ab mit den Kuchenblechen. Was man nicht sieht, kann man nicht ahnden.

pipo am 26 Jan 2021 09:48:42

dieter2 hat geschrieben:Jedes angemeldete Fahrzeug was prüfpflichtig ist muß in den vorgeschriebenen Fristen geprüft werden.
Ob es auf den Hof steht oder zerlegt im Keller liegt.

Klare und deutliche Aussage. Hatte ich so auch nicht auf dem Schirm, aber das ist für mich die Kernaussage des Tröds :top:

Wir können froh sein das es noch keinen automatischen Abgleich der Ämter gibt.

Bei den Rundfünkgebühren klappt es aber schon :lach:

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