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Garantie Gewährleistung Montage Solar bei Kleinunternehmen


skyfox55 am 29 Jan 2021 13:44:48

Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit Dichtigkeits-, Aufbaugarantie etc. wenn ich z.B. eine Solarkomplettanlage nicht durch den Carado Händler sondern durch eine freien Händler / Werkstatt verbauen lasse?
Das Fahrzeug ist 9 Monate alt. Gibt es hier Probleme zu erwarten?
Die fachliche Beratung bei dem Kleinunternehmen war deutlich besser als beim Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde.
Daher spiele ich intensiv mit dem Gedanken.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

lg
Michael

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rolf51 am 29 Jan 2021 13:52:58

Hallo Michael,
ich mache es so.
Beim Händler wo gekauft, lasse ich den Durchgang mit Dose montieren, somit ist die Dichtheitsgarantie gewährleistet. Die Solaranlage kann dann selbst montiert werden.

Bergbewohner1 am 29 Jan 2021 17:59:04

So wie du auch nur ein einziges Loch nicht vom Vertragshändler bohren läst, ist die Garantie weg, wenn der Garantiegeber es will.

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WomoTechnikService am 29 Jan 2021 18:29:42

skyfox55 hat geschrieben:wie verhält es sich mit Dichtigkeits-, Aufbaugarantie etc. wenn ich z.B. eine Solarkomplettanlage nicht durch den Carado Händler sondern durch eine freien Händler / Werkstatt verbauen lasse? Das Fahrzeug ist 9 Monate alt. Gibt es hier Probleme zu erwarten?


Ich spreche jetzt mal für mich und meine Firma. Wenn ich als freie Werkstatt eine Solaranlage montiere, gebe ich natürlich Garantie auf die Dichtheit der von mir eingebauten Dachdurchführung.

rolf51 hat geschrieben:Beim Händler wo gekauft, lasse ich den Durchgang mit Dose montieren, somit ist die Dichtheitsgarantie gewährleistet. Die Solaranlage kann dann selbst montiert werden.


Das haben auch schon Kunden bei mir angefragt, ob sie das so machen sollen, ich lehne das jedes Mal ab. Weiß ich, was der Händler für eine Dose verbaut, welchen Kleber er nimmt usw... Was ist im Garantiefall, wer ist verantwortlich, da schiebt es einer auf den anderen... Ich habe auch meine eigene Methode der dichten Dachdurchführung, ich bohre zwei 7mm-Löcher, wo genau das Solarkabel durchpasst, dieses wird durchgesteckt und eingeklebt. Das ist von Haus aus schon mal dicht und darüber kommt jetzt noch die Dachdurchführung, so dass, selbst wenn diese undicht oder beschädigt wird, keine Feuchtigkeit eindringt. Wenn der Händler ein Loch macht und eine Dachdurchführung darüber setzt, viel Spaß beim Fädeln! Einzig Challenger (und eventuell Chausson) verbauen serienmäßig einen richtigen "Abzweigkasten", der mit einem dicken Rohr nach innen geht, ähnlich diesem, nur größer: --> Link. Der Deckel läßt sich abschrauben und drin liegen mehrere PG-Verschraubungen, die man dann einsetzen kann und für Solar, Satanlage und eventuell weiter Kabel verwenden kann.

Bergbewohner1 hat geschrieben:So wie du auch nur ein einziges Loch nicht vom Vertragshändler bohren läst, ist die Garantie weg, wenn der Garantiegeber es will.


Das ist so nicht richtig, siehe oben. Der Händler wird das vielleicht erzählen, weil er es selbst machen will...

LG Peter

Russel am 29 Jan 2021 19:22:45

Wenn ich als Firma ein Loch bohre habe ich auch die Gewährleistung auf die Dichtheit des Loch. So einfach ist das

chrisc4 am 29 Jan 2021 19:31:17

In den Garantiebedienung der Dichtheitsgarantie steht, es muss eine von Bürstner autorisierten Werkstatt sein.
Da die 10 jährige Garantie freiwillig ist, können solche Klauseln zur verbindlichen Bedingung werden.

Gruß
Hans

chrisc4 am 29 Jan 2021 19:37:17

Ergänzung
Selbst wenn eine Undichtigkeit an einer ganz anderen Stelle auftreten sollte, hast du keine Chance, weil die Garantie komplett erloschen ist.

Fledermaus am 29 Jan 2021 19:50:56

chrisc4 hat geschrieben:Ergänzung
Selbst wenn eine Undichtigkeit an einer ganz anderen Stelle auftreten sollte, hast du keine Chance, weil die Garantie komplett erloschen ist.


Servus
Aber ich kann mir nicht vorstellen, das da irgendein Käufer so eine Garantie möchte, und noch für Überprüfungen bezahlt.

Wer sollte sowas machen :lach:

chrisc4 am 29 Jan 2021 20:01:20

Wer liest das Kleingedruckte in den Garantiebedienung vor dem Kauf?
Wer macht dann den Kauf davon abhängig?
Das böse Erwachen kommt dann wenn ein Feutigkeitsschaden auftritt und die Kosten abgerechnet werden sollen.

rolf51 am 16 Feb 2021 18:07:32

Hallo,
habe bei Hymer nachgefragt.
Wenn ein Hymer- Händler oder der Eigner eine Bohrung ausführt, ist dafür verantwortlich falls es an dieser Stelle zu den Undichtheiten kommen sollte. Alle anderen Undichtheiten die nicht mit der Bohrung in Verbindung gebracht werden können, übernimmt die Dichtheitsgarantie vom Hersteller.

kdupke am 16 Feb 2021 18:48:52

Wer es macht ist auch in der Gewährleistung.

Die Garantie gilt aber ggf. noch viel länger.

Wenn ein Loch bereits vorhanden ist - Stichwort Solarvorbereitung - dann ist es einfacher sich mit der Garantie vom Aufbauhersteller auseinanderzusetzen.

Allerdings muß man sich dann ggf. einen Einbauer suchen, der versteht, dass er natürlich auf die Ausführung seiner Arbeit Gewährleistung zu geben hat aber halt nicht in die Garantie eingreift.

Ich habe immer wieder Löcher von anderen machen lassen - gut das war Beton und teilweise sowohl dicker Beton, als auch große Löcher. Aber da war ich auch froh, dass ich dieses Risiko und die Gewährleistung dafür nicht zu tragen hatte.

Am Ende hat der Solaranlagenerrichter die Gewährleistung für Solar am Hals und die Garantie bleibt bei dem Aufbauhersteller - alle haben was davon, vor allem aber der Wohnwagenbesitzer.

gruss kai, irgendwo gibts bei uns eine SAT-Vorbereitung mit Kabel, muß ich mal schauen, ob ich da nicht WIFI/LTE durchbringe ;-)

Wuidsau am 16 Feb 2021 23:46:28

Servus,
wenn der Löcherbohrer oder der nachfolgende "Solarteur" ungeeignetes Material benutzt, können beide Parteien kräftig auf die Nase fallen!
Das gesamte Material muß UV-fest sein!

Bergbewohner1 am 17 Feb 2021 18:27:15

Hallo Peter und die anderen, ich würde es nicht geschrieben haben, wenn es nicht so wäre.
Ich habe bei 2 unterschiedlichen Herstellern die Garantie verloren, weil eine nicht Vertragswerkstatt arbeiten am Aufbau vorgenommen hat und es waren nur "Kleinigkeiten".
Auch habe ich bei Eura die Aufbaugarantie verloren, weil ich zwar bei einem Eurahändler-der aber kein Vertragshändler war- einen Karmann gekauft hatte und dieser Händler die Dichtigkeitsgarantie durch geführt hatte.
Alle weiteren 2 Dichtigkeitsprüfungen wurden dann beim Vertragshändler durchgeführt.
Hat alles nichts genützt, die Garantie war weg und die hatten recht, da war nichts zu machen.
Also seit vorsichtig, wenn ihr was am Aufbau machen last und es ist kein autorisierter Vertragshändler, dann holt euch vorher die schriftliche Genehmigung ein.
Steht aber auch meistens so in den Garantiebedingungen.

mrspeed am 14 Aug 2022 15:06:08


herrhausk am 16 Aug 2022 13:37:42

Für Inspektionen im KFZ-Bereich gilt lt. DGH Rechtsprechung:

Vertragsklauseln, die den Käufer eines Fahrzeugs zum Erhalt der Garantieansprüche an Vertragswerkstätten binden, stellen einen Verstoß gegen das deutsche AGB-Recht dar und sind deshalb nicht wirksam.

Vorraussetzung für den Garantieerhalt ist, dass die Arbeiten fachgerecht ggf. nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden. Dabei ist es also unerheblich, ob es sich bei der Werkstatt um einen Vertragswerkstatt oder ein Nicht-Vertragswerkstatt handelt.

Jetzt kann man sich Gedanken machen, ob die Nachträgliche Anbringung eins Zubehörteils mit Dachdurchführung durch eine freie Fachwerkstatt zum kompletten Verlust der Dichtigkeitsgarantie führen kann.

HalbvetteVenus am 16 Aug 2022 13:48:07

herrhausk hat geschrieben:
Vertragsklauseln, die den Käufer eines Fahrzeugs zum Erhalt der Garantieansprüche an Vertragswerkstätten binden, stellen einen Verstoß gegen das deutsche AGB-Recht dar und sind deshalb nicht wirksam.



Sorry, aber das ist und bleibt falsch. Was Du meinst, ist die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleitung).
Wenn es um Dichtigkeitsgarantie geht, kann der Hersteller seine Bedingungen frei formulieren. Dazu gibt es schon etliche Beiträge in diesem und auch in vielen anderen Foren :wink: :lanz:

HalbvetteVenus am 16 Aug 2022 13:49:51

Nachtrag: pardon, der Schnitzel-Smiley in meinem letzten Beitrag ist sinnfrei und meiner Kurzsichtigkeit geschuldet

Pechvogel am 16 Aug 2022 14:14:25

HalbvetteVenus hat geschrieben:Nachtrag: pardon, der Schnitzel-Smiley in meinem letzten Beitrag ist sinnfrei und meiner Kurzsichtigkeit geschuldet

Das kommt halt davon wenn man fremdgeht:
HalbvetteVenus hat geschrieben:...in diesem und auch in vielen anderen Foren...
:mrgreen: :kuller: :kuller:




Grüße
Dirk

HalbvetteVenus am 16 Aug 2022 14:16:31

:oops: :oops: :oops: :lach:

herrhausk am 16 Aug 2022 19:02:06

HalbvetteVenus hat geschrieben:
Sorry, aber das ist und bleibt falsch. Was Du meinst, ist die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleitung).
Wenn es um Dichtigkeitsgarantie geht, kann der Hersteller seine Bedingungen frei formulieren. Dazu gibt es schon etliche Beiträge in diesem und auch in vielen anderen Foren :wink: :lanz:


Sorry aber da liegst du falsch. Es geht nicht um Sachmängelhaftung, die ist durch AGB oder "Garantiebedingungen" garnicht auszuschließen. Der Hersteller kann seine Garantiebedingungen natürlich frei formulieren, ob seine Formulierungen im Falle eines Rechtsstreits bestandhaben, steht auf einem anderen Blatt.

Das BGH hat den früher üblichen Ausschlussbedingungen bei Garantieversprechen enge Grenzen gesetzt - u.a. ist die Koppelung des Garantieversprechens an Vertragswerkstätten unzulässig.



VG HerrHausK

Gast am 31 Aug 2022 08:14:47

Das Stichwort zu der unwirksamen Einschränkung der Dichtheitsgarantie dürfte hier "die unangemessene Benachteiligung der anderen Vertragspartei" sein. Sie ist nämlich weder fachlich noch sachlich gerechtfertigt.

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