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Kastenwagen - LKW Zulassung in Womo-Zulassung ändern


Vantastic am 03 Feb 2021 19:10:37

Hallo liebe Foris.

Ich bin gerade auf der Suche nach einem passenden Kastenwagen,zum selbstausbau, es wird zu 99%ein Sprinter irgendwo zwischen 313-318,jenachdem was sich findet.

Was mir aufgefallen ist, das fast alle Fahrzeuge die ich gesehen habe als LKW geschlossener Kasten zugelassen sind.

Wie habt ihr denn das mit der Umschreibung zu Womo gemacht.

Der TÜVer sagt, das einfacher ist gleich einen zu nehmen der Als PKW geschlossener Kasten zugelassen ist, wenn es sowas gibt in der 3,5t Klasse.

Weil man für die LKW irgendwelche Bescheinigungen braucht für Bremsen und Fahrwerk z. B., damit man die umschreiben kann zum Womo.

Ich hoffe ich konnte mein Problem einigermaßen erklären.

Danke euch schonmal im voraus.

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babenhausen am 03 Feb 2021 20:38:25

Vantastic hat geschrieben:Hallo liebe Foris.


Der TÜVer sagt, das einfacher ist gleich einen zu nehmen der Als PKW geschlossener Kasten zugelassen ist, wenn es sowas gibt in der 3,5t Klasse.

Weil man für die LKW irgendwelche Bescheinigungen braucht für Bremsen und Fahrwerk z. B., damit man die umschreiben kann zum Womo.





Da hast du einen "besonders" qualifizierten Mann erwischt :roll:

So kann man sich auch Arbeit vom Hals halten.
Suche die einen TÜV Menschen derAhnung hat mit dem kommst du nicht weit :idea:

Vantastic am 03 Feb 2021 20:53:59

Hallo

Danke dir.

Er hat am Telefon eigentlich schon einen recht kompetenten Eindruck gemacht.
So kann man sich täuschen.

Darf die Dekra eigentlich sowas auch machen oder nur der TÜV hier in den alten Bundesländern?

Vg

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DieselMitch am 03 Feb 2021 21:22:55

Pfff... manche Sachen darf inzwischen auch der GTÜ und so.

Eine kleine Suche brachte folgende Hilfen: --> Link

DieselMitch am 03 Feb 2021 21:24:33

Und hier auch nochmal eine Hilfe: --> Link

Vantastic am 03 Feb 2021 21:32:19

OK, danke da hab ich erstmal issl Lesemarterial.

Lg

goorooj am 04 Feb 2021 01:01:07

Wat? Sowas hab ich ja noch nie gehört.

Ich hatte meinen als lkw zugelassen gekauft, bin als Ich mit Ausbau fertig war zum gtü. Der wollte genau die Inneneinrichtung sehen, dass genug Licht drin ist und das Leergewicht von der Waage, paar Fotos gemacht, das wars. Hat 20 Minuten gedauert.

andwein am 04 Feb 2021 12:19:59

Vantastic hat geschrieben:......Ich bin gerade auf der Suche nach einem passenden Kastenwagen,zum selbstausbau, es wird zu 99%ein Sprinter irgendwo zwischen 313-318,jenachdem was sich findet. Was mir aufgefallen ist, das fast alle Fahrzeuge die ich gesehen habe als LKW geschlossener Kasten zugelassen sind. Wie habt ihr denn das mit der Umschreibung zu Womo gemacht.

Hier gibt es zu allem ein bisschen Lesestoff: --> Link
Gruß Andreas

Vantastic am 04 Feb 2021 21:52:47

Hallo

Also hier in der Gegend wird das wohl noch sehr interessant mit der Zulassung.

War heute bei der Dekra, die haben mich zum TÜV wieder geschickt mit meinem Anliegen.

Die Dekra hier macht sowas nicht.

Ich bin mal gespannt wie das ausgeht.

Bis später

goorooj am 05 Feb 2021 09:57:25

Probiers beim GTÜ.
Zumindest für Oberbayern kann ich bestätigen dass der das Gutachten macht.

Jagstcamp-Widdern am 05 Feb 2021 12:12:18

das macht jede zugelaszene prüforganisation, allerdings brauchts den "inschenör", nicht den normalen prüfer! :ja:

alleswirdgut
hartmut

Vantastic am 05 Feb 2021 12:54:48

Hört sich ziemlich einfach an, aber hier bei mir scheint wohl nicht so einfach zusein.

Habe jetzt mal die gtü angemailt.

Mal sehen was da raus kommt.

Vantastic am 05 Feb 2021 17:29:33

Hallo

So nach einem halbstündigen Telefonat mit der Dekra in den neuen Bundesländern hat sich folgendes ergeben, ich schreib mal wie ich es verstanden habe:

Fahrzeuge mit LkW Zulassung dürfen lauter sein und mehr Abgase entwickeln, als PKW.

Wenn man nun einen LKW umschlüsseln
will zum Womo, muss dieser auch die Abgas und Geräusch Vorschriften eben dieser erfüllen.
Hier wird aber nochmal zwischen bis 3,5t und bis 7,5t Unterschieden.

Das KBA hat dafür eine Tabelle entwickelt, in der diese Werte stehen.

Wenn nun die Werte im Fahrzeugschein des LKW umzuschlüsseln Gehen, so daß es für die PKW Norm passt, dann ist das alles kein Problem.

So habe ich das verstanden.
Also alle Selbstausbauer haben entweder Glück gehabt das der Prüfer nicht auf diese Werte geschaut hat und es einefach umgetragen hat oder die Werte haben einfach gepasst.

Der Dekra Mann hat allerdings auch zu mir gesagt, daß man einfach als LKW weiterfährt und die einbauten einfach als Ladung deklariert.

Ich habe aber, glaube ich in den von euch verlinkten Berichten irgendwo gelesen, das es trotzdem Probs mit den Cops geben kann, das wenn alles Fest eingebaut ist es nicht mehr als Ladung gilt, weil diese ja nicht ohne weiteres entfernt werden kann.

Da ist doch gleich die Überlegung, wenn man als LKW fährt und die Versicherungskostensich noch in Grenzen halten, die Einbauten mit einer Rechtskonformen schnellbefestigung zu versehen, also man könnte doch alles auf solche Airline Schienen bauen wenn die so heißen?

Sitze werden da ja auch drauf befestigt oder sehe ich dasjetzt falsch?

Vg

Jagstcamp-Widdern am 05 Feb 2021 17:48:23

lkw wird versicherungstechnisch richtich teuer, das mir der "ladung" würde schon gehen.
ich habe umschlüsseln lkw zum so kfz wohnmobil bisher 8x ohne probs gemacht, allerdings zuletzt vor 7 jahren...
wenn das jezz wirklich son tamtam ist - oh je! :roll:
aber ich glaubs noch nicht....

alleswirdgut
hartmut

goorooj am 05 Feb 2021 17:59:13

Ich habs letztes Jahr gemacht bei 3,5t, bist du denn da drüber?

Gast am 05 Feb 2021 18:22:33

Das hängt vom Erstzulassungsdatum ab. Je älter desto unkomplizierter.

Vantastic am 05 Feb 2021 19:34:04

Hallo

Bin bei einem 3,5t Fahrzeug, Sprinter 313-318, je nachdem was es wird.

Und ob es von Baujahr abhängt weiß ich nicht, der Dekra Mann sprach nur von der Emissionsklasse und von der Geräuschklasse, das wären die Faktoren die beim Umschlüsseln zählen.

Ich muss mir jetzt jedesmal erst nen Foto Vom Fahrzeugschein geben lassen, dann zur Dekra damit, da wird geprüft obs geht, dann kann ich kaufen,ausbauen, nochmal hin und Abnahme machen lassen.

In den verlinkten Berichten von euch habe ich glaube ich auch mal gelesen, daß einer zum TÜV ist, komplett ausgebaut, und der müsste alles wieder rausbauen, weil sich sein Fahrzeug nicht umschlüsseln ließ, weiß jetzt aber nicht welches Fahrzeug das war.

Also ganz so einfach ist es wohl nicht mehr,aber ich bleibe natürlich dran.

Torsti5 am 05 Feb 2021 22:12:44

Vantastic hat geschrieben:Hallo

Bin bei einem 3,5t Fahrzeug, Sprinter 313-318, je nachdem was es wird.

.


Von allen Sprintern mit Bezeichnung 3XX bis 5XX fahren auf deutschen Straßen Wohnmobile umher. Weshalb soll also keine Umschreibung möglich sein. Lass mal DEKRA usw. mal beiseite und ruf eine große TÜV Niederlassung an. Frag nach jemanden der sich damit auskennt.

Vantastic am 05 Feb 2021 23:31:26

Ich kann leider auch nur wiedergeben, was ich gesagt bekomme.

In meiner Gehegend hier gibt es zwei grosse TÜV Zentren,das sind also nicht irgendwelche kleinen "Klitschen", es sind zwei Hauptzentren.

In einem der beiden war ich ja schon bzw. Habe da mit einem Mitarbeiter gesprochen zu dem anderen Zentrum fahre ich morgen.

In meinem Fall hat mir aber die Dekra heute, am meisten weitergeholfen.

Ihr könnt ja gern mal, bei euren TÜV Stationen anrufen und mal Spaßenshalber fragen, wie sich dieses Problem in euren Gegenden verhalten würde, das wäre echt interessant. :-)

Gast am 06 Feb 2021 09:05:41

Vantastic hat geschrieben:Und ob es von Baujahr abhängt weiß ich nicht, der Dekra Mann sprach nur von der Emissionsklasse und von der Geräuschklasse, das wären die Faktoren die beim Umschlüsseln zählen.


Die alten Fahrzeuge hatten keine Emissions- und Geräuschklassen. Da waren die erlaubten Emissionen und Geräusche für Pkw und Lkw gleich. Da ist eine Umschlüsselung problemlos möglich.

Wenn es ein neueres Fahrzeug werden soll, kauf die einen Bus. der ist als M1 oder M2 zugelassen und es muss bei der Umschreibung nicht umgeschlüsselt werden.

Ruf den TÜV in Lambsheim an. Dort ist eine Abgasprüfstelle. Die können dir genau sagen bis zu welchem Erstzulassungsdatum eine Umschlüsselung zwischen Lkw und Pkw problemlos möglich ist.

Joachim260 am 06 Feb 2021 09:27:47

Hallo
Ich weiß jetzt nicht ob es das beim Sprinter auch gibt, aber beim Transit gibt es die sogenanten Havy Duty Motoren, diese sind nicht nach WLTP geprüft sondern nach HDT Emisionsklassen eingestuft , und da kann es dann durchaus nötig sein diese umzuschlüssel.

Gruß
Joachim

Torsti5 am 06 Feb 2021 10:34:46

Vantastic hat geschrieben:I
Ihr könnt ja gern mal, bei euren TÜV Stationen anrufen und mal Spaßenshalber fragen, wie sich dieses Problem in euren Gegenden verhalten würde, das wäre echt interessant. :-)


Dies habe ich in eigener Sache schon getan. Ich habe mir aktuell einen Sprinter 419 bestellt. Der wird zunächst als LKW zugelassen und nach dem Umbau umgeschrieben. Laut TÜV Ansbach und Würzburg kein Problem.

Gruß Thomas

Vantastic am 06 Feb 2021 12:31:46

Danke für eure vielen Tipps und Ideen.

Ich bleibe dran an dem Thema.

Das mit dem TÜV in Lambs Heim werde ich machen dann kann ich noch genauer suchen, wenn es da wirklich mit dem Baujahr passt.
Ansbach und Würzburg ist auch nicht sehr weit weg, da frage ich auch nach.

Allerdings muss ich sagen, das ich diese Unterschiede zwischen den verschieden tüv Stationen, die eine machen es, die anderen nicht, sehr bedenklich finde.
Aber wen interessiert das schon :-)

Vantastic am 06 Feb 2021 12:37:12

Hab noch was vergessen, das mit den als Bus zugelassen Fahrzeugen habe ich auch schon in Betracht gezogen, allerdings sind die Kilometerstände dieser Fahrzeuge, meist jenseits von gut und Böse.

Habe auch Ausschau nach diesen Mixto Ausführungen gesucht, da ist abundzu auch mal einer dabei der der Pkw Zulassung hat, aber die stehen dann irgendwo oben an der See :-(.

andwein am 06 Feb 2021 14:25:05

Vantastic hat geschrieben:......So nach einem halbstündigen Telefonat mit der Dekra in den neuen Bundesländern hat sich folgendes ergeben, ich schreib mal wie ich es verstanden habe: Vg

Wenn du die Infos unter meinem Link gelesen hättest, hättest du folgende Infos bekommen, Hier auszugsweise:
Mit einer Umschlüsselung in Pkw <3,5t, M1/SA, also in eine andere Fahrzeugklasse wird es aber wegen der unterschiedlichen Abgasvor-schriften u.U. schwierig bis sehr schwierig.
Denn wenn ein Fahrzeug der Klasse N1 oder N2 mit einer Typgenehmigung in Verkehr gebracht wird, ist eine Umschlüsselung auf die Fahrzeugklasse M1 nur möglich, wenn das Fahrzeug alle Voraussetzungen eines Klasse M1 Fahrzeuges bei der Neuzulassung erfüllt.
Hier einmal ein Beispiel am MB Sprinter:
Die Schadstoffklasse Euro 5 oder 6d hängt davon ab, wie hoch die max. Last für den Sprinter ausgelegt ist.
• z. B. 4,1t (N2), Folglich Schadstoffklasse 6, da der 416 / 419 CDI Sprinter als Lkw ausgelegt ist.
• Anders bei den Sprintern 314 ff. CDI, diese sind von Mercedes nur bis 3,5t (N1) zugelassen, daher Schadstoffklasse 5.

Wenn man auf 3,5t ablastet, dann bleibt es bei Schadstoffklasse 6, es ist aber immer noch Fahrzeugklasse N1. Umschlüsseln kann man jetzt auf Fahrzeugklasse Pkw (M1/SA), das Fahrzeug muss aber dann auch die gültige Emissionsklasse der Pkw für Neuzulassung erfüllen.
Gruß Andreas

Vantastic am 06 Feb 2021 15:25:12

Deinen Beitrag habe ich gelesen, allerdings, lasse ich mir solche Sachen auch nochmal erklären,damit ich es besser verstehe.;-)

Wirkowski am 31 Mär 2021 19:21:12

Hallo,
Gerne unterstütze ich mit einer weiteren Frage und Antwort.
Ich habe bei TÜV Süd und KÜS nachgefragt.
Mein Transit 3500 Transporter soll umgeschrieben werden.
Beide würden es machen, wenn der Umbau den Kriterien genügt. Soweit so gut.
KÜS verweist auf den TÜV bezüglich dieser und der TÜV äußert sich nicht konkret und verweist auf ein Merkblatt, dass ich aber noch nicht gefunden habe.
Kennt das einer und kann es zu Verfügung stellen?

Schöne Grüße
Euer Wirkowski

ManfredK am 31 Mär 2021 22:34:15

Wo man das Merkblatt bekommt: --> Link

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