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Wie läuft beim Händler eine Inzahlungnahme ab? 1, 2


rkopka am 07 Feb 2021 23:31:31

Russel hat geschrieben:Ich verkaufe erst und kaufe dann, daher bisher kein Stress.

Ich habs bisher umgekehrt gemacht. Allerdings waren die "alten" Womos tatsächlich recht alt, wenig wert und sicher nichts für einen Händler. Außerdem konnte ich sie wegen Wechselkennzeichen einfach weiter angemeldet lassen und somit auch bewegen.

RK

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Gast am 08 Feb 2021 00:42:01

pwglobe hat geschrieben:zwei bis dreitausend Euro sind für mich viel Geld, dafür mache ich mir gerne die Mühe für den Privatverkauf

Mir ging es nicht um Mühe, sondern darum, spätere Ansprüche und Ärgernisse nach dem Verkauf zu 100% auszuschließen. Mein Seelenfrieden hat einen gewissen Preis, und den leiste ich mir gerne.

Semaj hat geschrieben:Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. [...] Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen.

Darauf haben sich schon so manche verlassen... das berühmte "gekauft wie gesehen". Man kann die Gewährleistungshaftung im Kaufvertrag als Privatmann ausschließen, das ist richtig (und noch so manches andere, wobei auch da mancher glaubt, nur weil der Vertragspartner das unterschreibt, sei das rechtssicher - das ist blanker Unsinn z. B. bei sitten- oder rechtswidrigen Formulierungen). Der entscheidende Angriffspunkt ist und bleibt aber immer die arglistige Täuschung, die sich vertraglich nicht ausschließen lässt. Wenn die Gegenseite die Geschütze auffährt, am besten noch juristischen Beistand im Gepäck hat und behauptet, der und der Mangel sei so offensichtlich, dass er bekannt gewesen sein müsse, dann befindet man sich schneller in einem dicken Rechtsstreit, als man ahnt. Gibt man dann nicht klein bei, reicht die Gegenseite Klage ein und der ganze Spaß wird von einem Richter (und vermutlich teuren Sachverständigen) beurteilt.

Hat man dann das Geld für die verkaufte Möhre bereits verkümmelt (neues Wohnmobil gekauft) und muss darauf hoffen, dass das Gericht bittschön zu den eigenen Gunsten entscheiden möge, wird das so manchen um seinen Schlaf bringen, da wette ich aber drauf. Stehen die Zeichen nach einer Verhandlung auf Schadensausgleich oder gar Wandlung und kommen vier- bis fünfstellige Summen ins Spiel, muss mancher, der solche Summen vielleicht nicht griffbereit im Portemonnaie hat, abends recht viel Pils trinken, um in den Schlaf zu kommen. Die schwierige Suche nach der Antwort auf die Frage, wo man das Geld hernehmen soll, treibt dann zusätzlich noch den Blutdruck in die Höhe.

Das Problem ist, dass bei diesen Fahrzeugen bestimmte Schäden charakteristisch sind, die, so sie augenscheinlich werden, schlagartig Riesenwertverluste nach sich ziehen - allen voran die Wasserschäden. Ein neu entdeckter Wasserschaden hat - je nach Größenordnung, die schnell exorbitant werden kann, weil selbige oft zu spät entdeckt werden - nicht selten eine Wertminderung des Fahrzeuges um 50% zur Folge, und dann sind wir im Handumdrehen bei den Schadenssummen und -ansprüchen, die ich erwähnte. Kommt sowas ein halbes Jahr nach dem Verkauf raus und das neue Mobil steht schon vor dem Haus, beginnen unruhige Zeiten.

Da helfen leider die typischen Einzelaussagen wie "ich hab' immer privat verkauft, nie ist was gewesen" genau so wenig wie "ich hab' fuffzich Jahre geraucht und nie war was, kann unmöglich ungesund gewesen sein". Gut, wenn die eigenen Erfahrungen so sind. Das sind genau solche Einzelschicksale wie jene der Betroffenen, die nach Privatverkauf unerwartet mal so richtig im Regen stehen.

Das Ganze will natürlich auf den Einzelfall bezogen sein. Verkauft man ein Wohnmobil von - mal angenommen - fünf oder weniger Jahren Alter, würde ich einen Privatverkauf auch riskieren, wenn ich mir bei reinem Gewissen sicher wäre, dass da nichts dran ist, wovon ich wüsste. Das hat aber primär mit Alter und Verschleiß der Substanz zu tun, mit anderen Worten: es ist unwahrscheinlich, dass ein so junges Fahrzeug einen schweren Schaden aufweist. Je mehr das Alter allerdings Richtung zehn Jahre und mehr geht, desto gründlicher würde ich das Risiko abwägen. Muss aber natürlich jeder selber wissen, was er riskieren will. Natürlich tut die Verlustdifferenz beim Verkauf an den Gewerblichen weh, ich fand das auch nicht schön. Aber es bleibt für jeden eine Abwägungssache.

Grundsätzlich glaube ich darüber hinaus schon, dass die Gegenseite heutzutage wesentlich schneller auf die Barrikaden geht, wenn dort Unzufriedenheit und Frust herrschen, als das vielleicht vor zwanzig oder dreißig Jahren noch der Fall gewesen wäre. Freilich ist da nichts Falsches dran, denn wir leben in einem Rechtsstaat und der gibt einem die Möglichkeit, solche Zivilstreitsachen gerichtlich entscheiden zu lassen, das finde ich gut. Man muss aber auch akzeptieren, dass da in unseren Zeiten wesentlich schneller und nachdrücklicher von Gebrauch gemacht wird, als das früher mal der Fall war. Das wiederum ist besonders dann blöd, wenn man auf der Beklagtenseite im Saal sitzt - und ich finde, so etwas will bei den hier besprochenen finanziellen Größenordnungen mit bedacht sein.

TiborF am 08 Feb 2021 09:24:54

He Phil - was für ein famouser Beitrag ........... dafür ein :daumen2: von mir
Du solltest öfter mal was schreiben, ich mag deinen Schreibstil sehr. Eine sehr objektive Bewertung und eigene Gedanken zum Thema Privatverkauf

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Rockerbox am 08 Feb 2021 09:42:13

Philoucamper hat geschrieben: Man kann die Gewährleistungshaftung im Kaufvertrag als Privatmann ausschließen, das ist richtig (und noch so manches andere, wobei auch da mancher glaubt, nur weil der Vertragspartner das unterschreibt, sei das rechtssicher - das ist blanker Unsinn z. B. bei sitten- oder rechtswidrigen Formulierungen).


Philoucamper hat geschrieben:
Der entscheidende Angriffspunkt ist und bleibt aber immer die arglistige Täuschung, die sich vertraglich nicht ausschließen lässt.


Naja, dass man arglistige Täuschung vertraglich nicht aussließen kann ist wohl selbstredend, ebenso hätte man bei sitten- oder rechtswidrigen Formulierungen Probleme, von vorsätzlichem Betrug will ich gar nicht sprechen.

Es gibt aber ausreichend "vernünftig" formulierte Kaufverträge im Netz (z.B. ADAC), mit denen man relativ beruhigt verkaufen kann. Wer was verschweigt ist selber schuld.

Verkauft man allerdings ein wie auch immer "frisiertes" Fahrzeug an einen Händler und der kommt drauf, dann wird sich auch ein Händler rechtliche Schritte überlegen, das hängt also nicht zwingend damit zusammen, ob man an privat oder an einen Händler verkauft. Und ein Rechtsstreit mit einem Händler ist sicher nicht weniger "lustig" als mit einer Privatperson.

Wenn man allerdings bedenkt, wie viele Fahrzeuge tagtäglich von und an privat verkauft werden halte ich das Risiko - sofern man den Käufer nicht wissentlich über den Tisch zieht - als durchaus überschaubar.

BiggiK am 08 Feb 2021 11:13:09

Hallo,
Ich bin auch der Meinung, wenn man ein Fahrzeug guten Gewissens verkaufen kann, dann auch an privat. Eventuell bestehende Mängel müssen ehrlich benannt und in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Auf Fragen des Käufers muss man natürlich wahrheitsgemäß antworten. Dann noch einen Zeugen dabei und einen guten Vertragsentwurf nutzen und es sollte keine Probleme geben.
Wer natürlich ein Womo mit Mängeln an den Mann bringen will und dies mit arglistiger Täuschung versucht, könnte damit vor Gericht landen. Das ist aber auch richtig so.
Gerade beim Kauf von privat kommt es sehr darauf an, wie man Menschen einschätzen kann. Man schaut natürlich immer nur vor den Kopf, das ist klar. Aber wenn ich ein Womo oder Auto von privat kaufe und ich habe kein gutes Gefühl dabei, weil mir der Verkäufer nicht koscher vor kommt, dann lasse ich das.
Eine Rechtsschutzversicherung ist übrigens eine hilfreiche Sache auch in Fällen, wo es nachträglich zu Ärger kommt.
Eine Inzahlungnahme ist für den Verkäufer natürlich völlig stressfrei und man muss dafür dann eben einen geringeren Erlös in Kauf nehmen.
Gruß Birgit

Russel am 08 Feb 2021 11:16:04

Danke Rockerbox,

Warum hier immer von den schlimmsten Extremfällen ausgegangen wird ist mir schleierhaft.

dieter2 am 08 Feb 2021 11:23:59

Eine Inzahlungsnahme beim Händeler, da setzen die Richter voraus das die Sachverstand haben und ein Womo richtig begutachten können.
Die werden es schwer haben nachträglich zu reklamieren.

rkopka am 08 Feb 2021 11:26:24

Russel hat geschrieben:Warum hier immer von den schlimmsten Extremfällen ausgegangen wird ist mir schleierhaft.

Weil sie möglich sind und auch immer wieder passieren. Also sollte man sie zumindest in die Überlegungen einbeziehen. Die meisten gurten sich freiwillig an, obwohl praktisch nie was passiert. Ich hab ihn erst einmal in meinem Leben gebraucht, war aber froh darüber. Statistisch könnte ich drauf verzichten.

RK

jochen-muc am 08 Feb 2021 11:35:33

rolf51 hat geschrieben:Händler 1, neues Fahrzeug am Juli abholen und das Alte auf den Hof stellen mit fest ausgemachter Betrag bei Übernahme.
Händler 2, neues Fahrzeug am April abholen, für das Alte hatte ich 4 Wochen Zeit den privat zu verkaufen.

Händler 1 hat mir 2000€ mehr geboten, Händler 2 dafür 10% Rabatt auf das neue.



Welchen hast den dann genommen ?

Gast am 08 Feb 2021 11:56:06

Wir haben uns unser neues Fahrzeug beim Händler auf dem Hof angeschaut, von unserem alten Fahrzeug berichtet (wir waren mit unserem PKW dort - das alte WoMo hatte der Händler noch gar nicht live gesehen) und dann nannte er uns schon einen Preis. Am nächsten Tag noch einmal mit dem WoMo hingefahren, kurz nachverhandelt, weil wirklich sehr gut in Schuss und dann war das Geschäft in Sack und Tüten. Er hat nirgends irgendwas verglichen oder so.

Ein paar Tage vorher ein ähnliches Spiel, da hat der Händler unsere WoMo-Daten in den PC eingegeben und nannte uns dann einen Vergleichspreis (ebenfalls ohne den Wagen live gesehen zu haben) - na da hätte ich es auch gleich verschenken können. Der hat von uns nie wieder was gehört.

Ist wohl auch immer unterschiedlich.

Viele Grüße
Antje

Gast am 08 Feb 2021 23:54:23

TiborF hat geschrieben:He Phil - was für ein famouser Beitrag ........... dafür ein :daumen2: von mir

Hihi - danke für die Blumen :juggle:

TiborF hat geschrieben:Du solltest öfter mal was schreiben, ich mag deinen Schreibstil sehr

Das mach' ich ja bereits, aber ich bin doch erst ein paar Tage hier Bild


Rockerbox hat geschrieben:Es gibt aber ausreichend "vernünftig" formulierte Kaufverträge im Netz (z.B. ADAC), mit denen man relativ beruhigt verkaufen kann. Wer was verschweigt ist selber schuld.

Stimmt. Aber dann bleibt immer noch die Unwägbarkeit, dass das Fahrzeug größere Schäden hat, von denen man als Verkäufer wirklich nichts ahnt. Und genau sowas passiert bei Feuchtigkeitsschäden eben sehr oft, dass die eines Tages augenscheinlich werden und es trifft einen der Schlag, obwohl man bis zu diesem Moment vollkommen ahnungslos war.

Und genau solche Situationen kommen ganz blöd in den Terminplan, wenn man das Fahrzeug gerade verkauft hat und der Käufer ein paar Tage / Wochen / Monate später auf eine solche Katastrophe stößt. Selbst wenn man davon wirklich nichts gewusst hat, wird die Gegenseite womöglich das Gegenteil unterstellen, und dann geht der ganze Wahnsinn los. Dann steht man beteuernd da und behauptet, man habe nichts gewusst und nichts geahnt, und der Käufer stellt sich dagegen und unterstellt einen Betrug im großen Stil.

Das endet immer in der Zwickmühle, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche paar Schuhe sind. Und dazwischen ist manchmal leider jede Menge Platz für unfassbar viel Ärger, kaputte Nerven, schlaflose Nächte, Anwälte, viel Geld und eine Gerichtsverhandlung.

Was ich damit sagen will: es gibt Risiken, die kann man mit reinstem Gewissen nicht kalkulieren. Niemand, der wirklich ahnungslos sein etwas ältliches Wohnmobil verkaufen will, kann hundertprozentig sicher sein, dass nichts dran ist (und ich werde nicht müde zu erinnern, dass in diesem Markt gerade unsichtbare Schäden immense Wertverluste bedeuten, wir reden hier nicht von ein paar abgefahrenen Bremsklötzen). Dumm ist, wenn man Pech hat und man schlittert in eine solche Geschichte. Selbst wenn einem der Richter am Ende glaubt, dass man wirklich von nichts gewusst hat, hat einen das bis dahin auf jeden Fall Geld, Nerven, Lebenszeit und Schlaf gekostet - es sei denn, man ist ganz eiskalt abgebrüht und hat schon alles gesehen. Dazu gehöre ich leider nicht, daher muss ich das alles nicht haben und das Risiko nicht eingehen.

Rockerbox am 09 Feb 2021 08:46:12

Philoucamper hat geschrieben:
.... dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche paar Schuhe sind. Und dazwischen ist manchmal leider jede Menge Platz für unfassbar viel Ärger, kaputte Nerven, schlaflose Nächte, Anwälte, viel Geld und eine Gerichtsverhandlung.


Das hast du selbstverständlich recht, vor Gericht und auf hoher See ist man wie man so schön sagt in Gottes Hand ....

aber "viel Geld" und "Anwalt" kann man auch mit einer Rechtsschutzversicherung lösen ....

Philoucamper hat geschrieben:Und genau sowas passiert bei Feuchtigkeitsschäden eben sehr oft, dass die eines Tages augenscheinlich werden und es trifft einen der Schlag, obwohl man bis zu diesem Moment vollkommen ahnungslos war.


Aber auch sowas kann man mit relativ geringem Aufwand umgehen bzw. absichern, man hat (oder besorgt sich) ein Feuchtemessgerät und geht im Zuge des Verkaufs die chronischen Stellen gemeinsam mit dem Käufer durch und vermerkt dies im Kaufvertrag. Zugegeben, etwas Aufwand, aber im Sinne einer vertrauensvollen Verkaufsabwicklung für beide Seiten duchaus angebracht. Würde ich z.B. auch beim ANKAUF machen ....

Kommt eben immer auf die spezifische Situation an, wenn ich ein 6 Jahre altes Mobil verkaufe, welches regelmäßig seine jährliche Dichtheitsprüfung bekommen hat würde ich mir über diesen Punkt z.B. gar keine Sorgen machen.

Wer das alles nicht will stellt die Hütte eben zum Händler.

rolf51 am 09 Feb 2021 09:03:07

jochen-muc hat geschrieben:

Welchen hast den dann genommen ?


Hallo Jochen,
den Händler 2. Da ich sowieso erst am April das Wohnmobil zulasse.

mkiefer am 09 Feb 2021 11:34:29

Hallo,
bei einem meiner Wohnmobile habe ich das Nachfolgefahrzeug im September bestellt der Liefertermin sollte der Mai im darauf folgenden Jahr sein. Beim Abschluss des Kaufvertrag wurde ein verbindlicher Preis für die Einmalzahlung des "alt Fahrzeug" vereinbart. Es wurde eine maximale Kilometerleistung festgeschrieben (die konnte ich beim besten willen nicht erreichen). Ich habe das Fahrzeug im Januar privat verkauft und 500 Euro mehr bekommen. Aber auch etwa 20 Anrufe vom Käufer! Es war sein erstes Wohnmobil! Wie geht das? Das geht nicht, oder habe ich was falsch gemacht.

Bei meinem letzten habe ich das neue direkt aus der Halle gekauft. Der Händler hat mir einen sehr guten Preis gemacht. Freitag Fahrzeug abgegeben Samstag den neuen abgeholt. Am Montag stand mein altes Fahrzeug für 5000 mehr in Mobile, am Mittwoch war das Fahrzeug weg. Es stand am Freitag schon nicht mehr auf dem Hof des Händler.

Ich war mit beiden Lösungen einverstanden und sehr zufrieden.

Michael

Russel am 09 Feb 2021 17:52:49

Bei 2000 € Unterschied würde ich auch nicht groß nachdenken, bei mir ging es aber um andere Beträge.
55 000€ (Händler) zu 82 000€ (privat verkauft)!

Tinduck am 10 Feb 2021 12:24:56

Russel hat geschrieben:Bei 2000 € Unterschied würde ich auch nicht groß nachdenken, bei mir ging es aber um andere Beträge.
55 000€ (Händler) zu 82 000€ (privat verkauft)!


Das war dann aber ein sehr unverschämter Händler oder ein sehr dummer Privatkäufer, oder beides... dass man beim Privatverkauf mehr als 50% mehr bekommt als beim Händlerankauf, ist absolut nicht üblich, ausser bei Kernschrott im 5000-Euro-Bereich.

Natürlich gibt es auch Händler, die 'Abwehrangebote' machen, wenn sie sich das Fahrzeug nicht antun möchten, aus welchem Grund auch immer.

bis denn,

Uwe

Grandeur am 10 Feb 2021 22:12:07

Hallo,

ich denke es ist schwierig, entweder wenn das Fahrzeug jung ist und/oder viele Dinge nachgerüstet wurden. Der Besitzer sieht die ganzen Nachrüstkosten und der Händler sieht, wenn er auf den Handelsplattformen wegen dem Zubehör auf Seite 2 oder weiter hinten steht, schlechte Chancen hat das Wohnmobil zu verkaufen, vorallem wenn Mietwagenrückläufer deutlich günstiger angeboten werden. Wieso sollte der Händler das Risiko eingehen?
Oder das Wohnmobil hat viele Mängel. Der Besitzer sieht sie nicht als Mangel, der Händler hat monatelang die Werkstatt mit Kundenaufträgen gefüllt. Also Wohnmobil besser durch niedrigen Inzahlungnahmepreis ablehnen. Oder er gibt die Möhre an die Gebrauchtwohnmobil-Spezialisten, über die man im Forum immer wieder lesen kann.

Gruß Grandeur

Russel am 11 Feb 2021 15:05:06

Tinduck hat geschrieben:Das war dann aber ein sehr unverschämter Händler oder ein sehr dummer Privatkäufer, oder beides... dass man beim Privatverkauf mehr als 50% mehr bekommt als beim Händlerankauf, ist absolut nicht üblich, ausser bei Kernschrott im 5000-Euro-Bereich.
Uwe


Naja, bei meinem besten Freund war es wie vorher schon geschrieben 66000 zu 90000€, sind nicht ganz 50%....
Keines der Womo war Kernschrott oder voller Mängel, das beide Käufer Dumm waren und beide Händler unverschämt kann natürlich sein.
In beiden Fällen wurden die Womos zum Vergleichspreis auf Mobile verkauft, in ähnlichen Regionen der Händler VK Preise.
Die Zahlen sind aus dem richtigem Leben, keine Vermutungen oder Erzählungen.

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