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Konformitätserklärung importierte Lion Zellen


frankkk am 02 Mär 2021 13:30:41

Meine Frage lautet:
Bekomme ich eine Konformitätserklärung für selbsteingeführte Accu-Zellen aus China.
Ist auf dem Accu ein CE Siegel?
Muß ich meiner Fahrzeug Versicherung die selbstgebastelte Batterie melden?
Wer kann dazu was aussagen.

grüsse Frankkk

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Pechvogel am 02 Mär 2021 13:38:13

Ist die Frage wirklich ernst gemeint? :eek:
Sofern Du unter einem CE-Zeichen verstehst dass es sich um "China-Export" handelt: ja, so ein Zeichen bekommst Du. :D
Wenn Du darauf spekulierst dass die Zellen CE-Konform sind, dann hast Du wohl eher schlechte Karten!

Warum meinst Du dass Zellen die Du in der EU kaufst so viel teurer sind?
Weil der Importeur, das kann auch ein Privatmann sein!, für die Sicherheit der, in die EU, eingeführten Waren haftet.
Und wenn der Importeur den Nachweis der CE-Konformität führen muss kostet das Geld. Und leider nicht wenig!!



Grüße
Dirk

ManfredK am 02 Mär 2021 13:56:53

Eigentlich ist noch nicht mit dem CE (also dem echten CE) getan.... Die Akkus müssten eigentlich nach ECE R010 geprüft sein.... zumindest wenn sie während des Fahrens in die Fahrzeugelektrik eingebunden sind.

--> Link)&from=EN

Sollte ein Prüfer bei der HU auf eine nicht genehmigte Anlage stoßen, droht ein "erheblicher Mangel" mit Verweigerung der Plakette.
Der Prüfer darf aber im Rahmen der HU nichts demontieren.... Akkus unter dem Sitz oder im Doppelboden sollten daher rechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.

Vielleicht zur sachlichen Info aus der ECE R10:

Definition EUB (Elektrische/Elektronische Unterbaugruppe:... bezeichnet ein elektrisches und/oder elektronisches Gerät oder eine Gerätegruppe, das/die zusammen mit den zugehörigen elektrischen Anschlüssen und Leitungen Teil eines Fahrzeugs sein soll und eine oder mehrere besondere Funktionen erfüllt. .....

Da fällt eine Batterie sicher darunter und zwar unabhängig von der Bauart

Entscheidungsbaum ob die R10 auf eine EUB anwendbar ist --> --> Link)&from=DE Punkt 3.2.1

Da dürfte in den meisten Fahrzeugen ein normal eingebundener Akku wohl ebenfalls darunter fallen. Ob ein herkömmlicher Blei-Säure/AGM/GEL Akku evtl. als passiv gilt und deswegen nicht geprüft werden muss? Ein Lithium-Akku mit BMS ist sicher ein aktives Bauteil. Die Bauteile müssten mit einem R10 Prüfkennzeichen versehen werden

Das Thema dürfte aber nicht nur die Lithium Akkus betreffen, sondern auch alle anderen elektronischen Bauteile (Solarregler, EBL, Booster, Heizungen, Kühlschränke usw.usw.) die im Fahrbetrieb in die Fahrzeugelektrik eingebunden sind.
Damit ist das so komplex, dass ich mal gespannt und entspannt abwarte, was Prüforganisationen am Ende draus machen..... (da die Thematik im Grunde ja nicht wirklich neu ist...)

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frankkk am 02 Mär 2021 15:30:47

ManfredK hat geschrieben:Sollte ein Prüfer bei der HU auf eine nicht genehmigte Anlage stoßen, droht ein "erheblicher Mangel" mit Verweigerung der Plakette.Der Prüfer darf aber im Rahmen der HU nichts demontieren.... Akkus unter dem Sitz oder im Doppelboden sollten daher rechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.

Damit ist das so komplex, dass ich mal gespannt und entspannt abwarte, was Prüforganisationen am Ende draus machen..... (da die Thematik im Grunde ja nicht wirklich neu ist...


Die Komponenten die der Hersteller/Verkäufer einbaut wird ja legal sein,das gibt es ja mit Brief und Siegel.
Aber dann was so alles auf dem freien Markt verkauft wird für den Endverbraucher ein Problem.

Danke für deine Antwort.
Das ist jetzt die Technische Seite.
Und wie ist es mit der Versicherung?
Nicht anmelden weil man sich ein Kuckus Ei legt.Nach dem Motto wen es Abbrennt vielleicht schaut ja die Versicherung nicht hin.
Eine andere Wahl hat man ja nicht.

Ich glaube auch das der TÜV demnächst mitmischt.
gruss Frankkk

Tinduck am 02 Mär 2021 15:38:05

Na ja. Ob die Ladeleitung übers Trennrelais jetzt eine 'Einbindung in die Fahrzeugelektronik während der Fahrt' bedingt... sicher eine spannende Frage. Wie Du schon sagtest, müsste das dann für alle elektrischen Komponenten im Aufbau gelten, tut es aber offensichtlich nicht, sonst wären unsere Kisten ja alle schon stillgelegt und kein Hersteller könnte mehr Womos in Verkehr bringen.

Die erwähnte Norm ist für Steuergeräte etc. geschaffen worden, die hohe Betriebssicherheitsanforderungen erfüllen müssen und direkter Teil des Fahrzeugmanagements sind.

bis denn,

Uwe

ManfredK am 02 Mär 2021 18:27:15

Tinduck hat geschrieben:Die erwähnte Norm ist für Steuergeräte etc. geschaffen worden, die hohe Betriebssicherheitsanforderungen erfüllen müssen und direkter Teil des Fahrzeugmanagements sind.

bis denn,

Uwe


Die ECE R010 betrifft sicher ganz wesentlich die Sicherheit des Fahrzeuges (Steuergeräte, Datenbus usw.) und wird in der Norm auch als wesentlicher Punkt herausgestellt.
Es gibt da aber noch einen weiteren Punkt...

a) Anforderungen bezüglich der Störfestigkeit gegen gestrahlte und leitungsgeführte Störungen
bei Funktionen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Kontrolle über das Fahrzeug, ..... (wie Uwe schon sagte)

b) Anforderungen bezüglich der Kontrolle ungewollter gestrahlter und leitungsgeführter Emissionen zum Schutz des Verwendungszwecks elektrischer oder elektronischer Ausrüstungen im
eigenen oder benachbarten Fahrzeugen oder in deren Nähe und der Kontrolle von Störungen durch Zubehör, das nachträglich in das Fahrzeug eingebaut worden sein kann;


c) zusätzliche Anforderungen an Fahrzeuge mit Anschlusssystemen für das RESS .....

Unter dem Punkt "b" könnte sich der Rest tummeln.....

Es gibt auf dem Markt ja einige Akkus (LiFePO4) die mit einer ECE R010 Prüfung versehen sind. Ob alle anderen unkritisch sind, oder gar nach Punkt 3.2.1 der ECE R010 nicht überwachungspflichtig sind..... sollen besser die Spezialisten entscheiden.

Man sollte sich nur bewusst sein, das elektrische/elektronische Ausstattung ggfs. nach ECE R010 geprüft sein muss. Im Rahmen der HU wäre es aber nicht zulässig z.B. Sitzverkleidungen zu entfernen um die elektrischen/elektronischen Komponenten auf Kennzeichnung mit der ECE R010 zu prüfen.

Die ECE R010 hat meiner Meinung nach auch nichts mit der Versicherung zu tun. Da kommt es tatsächlich dass ein CE-geprüftes Gerät zum Einsatz kommt. Bei selbstgebauten Akkus muss mit Sicherheit eine vergleichbare Konstruktion erfolgen. Aber das überlasse ich auch lieber den Spezialisten die im Fall eines Falles mit Sicherheit auftauchen.

Tinduck am 03 Mär 2021 09:53:24

ManfredK hat geschrieben:
b) Anforderungen bezüglich der Kontrolle ungewollter gestrahlter und leitungsgeführter Emissionen zum Schutz des Verwendungszwecks elektrischer oder elektronischer Ausrüstungen im
eigenen oder benachbarten Fahrzeugen oder in deren Nähe und der Kontrolle von Störungen durch Zubehör, das nachträglich in das Fahrzeug eingebaut worden sein kann;



Hältst Du diesen Punkt für kritisch bei einem Akku-BMS? Der Bluetooth-Standard sollte, wenn eingehalten (?), keine KFZ-Komponenten stören, und ansonsten ist da doch nix drauf, was hochfrequent abstrahlen würde, schon gar nicht über die Akkuanschlüsse? Oder doch?
Bei den Bausätzen mit passiven Balancern und Abschaltrelais ist es nochmal unkritischer.

Ändert nichts daran, dass keine ECE R010-Zertifikation da ist. Aber die hat ja, wie gesagt, auch kein anderes der 12-V-Elektrogeräte im Aufbau.

bis denn,

Uwe

Gast am 03 Mär 2021 10:47:45

Tinduck hat geschrieben:...Ändert nichts daran, dass keine ECE R010-Zertifikation da ist. Aber die hat ja, wie gesagt, auch kein anderes der 12-V-Elektrogeräte im Aufbau...


Da hast du aber etwas zu schnell geschossen!
Zum Beispiel:

Truma Inet Box in ihrer CE Konformitätserklärung den Hinweis:

Das Produkt erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
2014/53/EU Funkanlagen
UN ECE R10 Elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen


Ebenfalls die Truma Combi-Heizungen beziehen sich auf eine UN ECE. Diese betrifft aber mehr den Betrieb während der Fahrt.

Auch die Kühlschränke von Thetford richten sich nach der UN ECE R10.

Weiterhin bestätigen auch ten Haaft bei den SAT-anlagen die Einhaltung der UN ECE R10

Alles nachzulesen in den Bedienungsanleitungen.

ManfredK am 03 Mär 2021 11:59:59

Tinduck hat geschrieben:...Bei den Bausätzen mit passiven Balancern und Abschaltrelais ist es nochmal unkritischer...
Uwe


Das könnte natürlich sein.... oder auch nicht. Die Beurteilung ob es hinsichtlich einer Störung genügt oder nicht, überlasse ich den Spezialisten. Ich denke da kommen wir Laien technisch nicht weiter.

Es gibt mittlerweile fast in jedem Bereich Komponenten die nach ECE R010 geprüft sind. Es gibt einen offiziellen Beanstandungsgrund in der HU mit Verweigerung der Plakette (natürlich nur wenn zufällig entdeckt) - scheint also nicht so unkompliziert zu sein.

Es wird wohl keine Hexenjagd im Ramen der HU geben, aber zufällig könnte der ein oder andere drüber stolpern.

Eine evtl. fehlende CE Kennzeichnung (z.B. Selbstbau) könnte u.U. auch mal in der Kaskoversicherung aufschlagen....

frankkk am 03 Mär 2021 20:29:20

ManfredK hat geschrieben:Es wird wohl keine Hexenjagd im Ramen der HU geben, aber zufällig könnte der ein oder andere drüber stolpern.
Eine evtl. fehlende CE Kennzeichnung (z.B. Selbstbau) könnte u.U. auch mal in der Kaskoversicherung aufschlagen...


Eine Abfrage von Zubehör besteht ja bei Neuanmeldung und wird registriert.
Bei späterer Umrüstung/Aufrüstung wird ......na ja.
gruss Frankkk

lowbattery am 04 Mär 2021 20:59:57

ManfredK hat geschrieben:Eigentlich ist noch nicht mit dem CE (also dem echten CE) getan.... Die Akkus müssten eigentlich nach ECE R010 geprüft sein

Nicht zwangsläufig. Relevant in R10 wären wohl 2.12, 3.2.1 und 3.2.9 sowie 6.5 bis 6.10.

R10 3.2.9: "Bauteile, die als Nachrüstteile verkauft werden und zum Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmt sind, benötigen keine Typgenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen (siehe Absatz 2.12). In einem solchen Fall muss der Hersteller eine Erklärung dazu ausstellen, dass die EUB die Anforderungen dieser Regelung erfüllt und insbesondere die Grenzwerte der Absätze 6.5, 6.6, 6.8 und 6.9. [...]".
Eine Aufbaubatterie fällt nicht unter die Kriterien aus Absatz 2.12. Es genügt also eine Erklärung der des Herstellers. Diese erfolgt im Rahmen der Erklärung der CE-Konformität. So machen es z.B. Liontron oder CS-Batteries und wie Holger schon schrieb viele andere Hersteller von Aufbauelektrik /-elektronik.

R10 3.2.1: Entscheidungsbaum Pfad "passive EUB, z.B. Zündkerzen, Kabel,..." -> "keine Anwendung R10".
Herkömmliche Batterien gelten als passive EUB. Damit müssen Zellen ebenfalls als passiv gelten. Also wäre für Zellen kein CE erforderlich, jedenfalls nicht in Bezug auf R10.

R10 3.2.1 Entscheidungsbaum Pfad "ohne Werkzeug entfernbar" -> "mit Kabelbaum verbunden" -> "Anwendung R10".
BMS und andere Elektronik fällt unter R10, ist aber zumindest an der Aufbaubatterie nicht von 2.12 betroffen. Bei Eigenbau müsste damit das BMS ein CE-Prüfzeichen haben. Einige Versionen z.B. der Daly-BMS haben das auch.

R10 3.2.1 Entscheidungsbaum Pfad "ohne Werkzeug entfernbar" -> "mit Kabelbaum verbunden" -> "über typgenehmigte Schnittstelle verbunden"-> "keine Anwendung R10". Wenn die Verbindung zur Starterbatterie über einen Ladebooster mit e-Prüfzeichen erfolgt, dann käme demnach R10 nicht zur Anwendung. Bsp. Votronic VBCS oder VCC.

So lese zumindest ich es hier: --> Link

Gruß,
Stefan

EUB = "Elektrische/Elektronische Unterbaugruppe".

pwglobe am 05 Mär 2021 11:49:35

Hallo,
ich habe mal eine Anfrage an meine Versicherung gestellt.
Mündliche Auskunft: „Alle Einbauten im Fahrzeug müssen hierfür zugelassen sein, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz."
„Kommt es zum Beispiel zu einem Fahrzeugbrand, wird der Schaden am Fahrzeug nicht erstattet."
Ich bekomme auch noch eine schriftliche Stellungnahme.
Übrigens gibt es auch Bleibatterien ohne Zulassung für die Nutzung in Fahrzeugen.
Ich habe ausrangierte AGM aus USV Anlagen genutzt, die halten im Wohnmobil noch mindestens 3 Jahre. Manche hatten die entsprechenden Aufkleber nicht, habe mir darüber nie Gedanken gemacht.

huohler am 05 Mär 2021 12:07:00

pwglobe hat geschrieben:„Kommt es zum Beispiel zu einem Fahrzeugbrand, wird der Schaden am Fahrzeug nicht erstattet."


Vielleicht, wenn das Teil am Brand ursächlich war, aber nicht wenn der Brand offensichtlich nichts mit dem nicht zugelassenen Teil zu tun hat.
Da würde die Versicherung in jedem Womo ein nicht zugelassenes LED-Leuchtmittel im Aufbau finden.

Hubert

Tinduck am 05 Mär 2021 12:18:20

pwglobe hat geschrieben:Mündliche Auskunft: „Alle Einbauten im Fahrzeug müssen hierfür zugelassen sein, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz."
„Kommt es zum Beispiel zu einem Fahrzeugbrand, wird der Schaden am Fahrzeug nicht erstattet."


Was hast Du von einer Versicherung anderes erwartet?

Das ist immer die pauschale Antwort. Im Schadensfall müssen sie aber nachweisen, dass der Einbau ursächlich für den Brand war, wenn sie mit Hinweis darauf die Leistung verweigern. Da trifft man sich dann vor Gericht, wie so oft, wenn eine Versicherung zahlen soll. Freuen tun sich Gutachter und Anwälte.

bis denn,

Uwe

rkopka am 05 Mär 2021 12:20:59

Tinduck hat geschrieben:Hältst Du diesen Punkt für kritisch bei einem Akku-BMS? Der Bluetooth-Standard sollte, wenn eingehalten (?), keine KFZ-Komponenten stören, und ansonsten ist da doch nix drauf, was hochfrequent abstrahlen würde, schon gar nicht über die Akkuanschlüsse? Oder doch?

Sobald wo ein Prozessor drauf ist, hat der einen Takt, der abstrahlt (wenn auch wohl schwach). Viele Ausgänge (LEDs, Anzeigen, evt. auch Lastwiderstände) werden mit PWM angesteuert und man hat noch einen Takt. Das BMS läuft wahrscheinlich intern mit weniger Spannung und hat dafür einen DCDC und schon wieder Takt.
Über die Probleme bei Radio/TV und USB Buchsen wurde schon öfter geschrieben. Wir hatten im Job ein Tablet aus den USA mit Zusatzhardware von uns, dem wir nur mit sehr viel Mühe das Strahlen so weit abgewöhnen konnten, daß wir die Prüfungen geschafft haben. Wenn man das genau auslegt, kann viel passieren, was man nur mit entsprechendem Meßpark kontrollieren kann.

RK

Gast am 05 Mär 2021 12:36:16

Tinduck hat geschrieben:... Im Schadensfall müssen sie aber nachweisen, dass der Einbau ursächlich für den Brand war, wenn sie mit Hinweis darauf die Leistung verweigern. ...


Die fragen einfach, was verbaut wurde und verlangen von dir die CE Konformitätserklärungen zu den Produkten.

Und dann, keine Erklärungen, kein Geld.

pwglobe am 05 Mär 2021 17:01:18

hmarburg hat geschrieben:Und dann, keine Erklärungen, kein Geld.


So ist es und ein selbstgebauter LiFePo4 Akku Pack oder von Ali hat nun mal keine Erklärung und Prüfzertifikat.
Wenn jemand das Risiko eingehen möchte, kann er dies tun liegt in der persönlichen Verantwortung.
Mir ist das Risiko zu groß, bei einem Wert deutlich über 100.000€ gehe ich auf Nummer sicher.

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