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Finanzamt sieht Wohnmobil als Freizeitgegenstand 1, 2


MoniDieter am 07 Mär 2021 00:43:56

Äh... ich vergaß :oops: :

es gibt dann selbstverständlich auch die Verpflichtung eine gültige Fahrerkarte zu stecken, sowie denselben korrekt zu bedienen.

Gute Fahrt wünscht Dieter

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pipo am 07 Mär 2021 11:35:20

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wenn ein Pkw/Geländewagen mit Hänger betrieblich gefahren wird, braucht man auch keinen Fahrtenschreiber, das gilt nur für LKW Zulassung.

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wenn es dann über 3,5 Tonnen ist brauchst du auch einen digitalen Fahrtenschreiber.

Du widersprichst dich in Deinen eigenen Aussagen :roll:

wolfherm am 07 Mär 2021 12:53:25

Moderation:Auch hier geht es um ein gänzlich anderes Thema.....bleibt doch mal dabei. Den Fahrtenschreiber könnt ihr im Forum „Der fidele Trucker...“ diskutieren.


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Gerry01 am 07 Mär 2021 21:22:11

Das Thema ist in der Tat sehr komplex. Die Rechtsprechung dazu ist entsprechend. Man findet hier mehr oder weniger alles, pro und contra.
Bevor ich hier einen Rechtsstreit riskieren würde, Einsprüche sind kostenlos, Verfahren vor den Finanzgerichten sind relativ billig, Steuerberater wollen aber ihr Honorar und ohne fachliche Unterstützung ist das hier nicht machbar, würde ich zunächst mal rechnen.
Wie bereits oben angeklungen ist, ist der finanzielle Nutzen der Zuordnung des Wohnmobils zum Betriebsvermögen der GmbH fraglich.
Der Vorsteuerabzug wäre möglich, das Wohnmobil kann abgeschrieben werden, die laufenden Ausgaben sind Betriebsausgaben. Das ist die erfreuliche Seite.
Ein Privatanteil ist zu versteuern. Das sind 1% vom Bruttolistenpreis pro Monat, d.h, nach gut 8 Jahren sind die abgeschriebenen Anschaffungskosten privat versteuert.
Diese pauschalen Privatanteile unterliegen der Umsatzsteuer. D.h. auch der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten ist nach 8 Jahren neutralisiert.
Man kann zwar ein Fahrtenbuch führen und versuchen den privaten Nutzungsanteil nachzuweisen, aber bei einem Freizeitgegenstand wie einem Wohnmobil wird ein Betriebsprüfer noch genauer hinschauen als bei einem Pkw der von einem Handelsvertreter 40.000km im Jahr gefahren wird. Ein Fahrtenbuch zu kippen gelingt fast immer wenn der Prüfer akribisch genug vorgeht.
Hinzu kommt dass im ersten Jahr offensichtlich ein betrieblicher Anteil der Nutzung von lediglich 30% erklärt wurde. Streiten kann man dann noch, analog zur Rechtsprechung zu Ferienwohnugen,
wie die Tage der Nichtnutzung zu werten sind.
Dazu kommt wie auch oben schon erwähnt, der Verkaufserlös des guten Stücks ist voll zu versteuern, unabhängig von Anteil der betrieblichen / privaten Nutzung.
Das wurde durch die Rechtsprechung bestätigt.
Ein Wohnmobil ist sehr wertstabil, dadurch trifft es euch hier mit Sicherheit irgendwann. Der Verkaufspreis unterliegt auch in voller Höhe der Umsatzsteuer, ebenfalls unabhängig von den Nutzungsanteilen.
D.h. der Vorsteuerabzug beim Kauf wird durch die laufende Versteuerung des Privatanteils und dem Verkaufserlös in vielen Fällen mehr als aufgezehrt.
Unklar ist warum manche Steuerberater ohne realistische Kalkulation mit aller Gewalt den Status des Betriebsvermögens um jeden Preis durchsetzen möchten.
Selbst wenn sich das Finanzamt mit seiner Rechtsauffassung, dass es sich hier um einen Freizeitgegenstand ähnlich einer Yacht handelt nicht durchsetzen kann, würde ich mir vorher ausrechnen (lassen) ob ich den Rechtsstreit tatsächlich ausfechten will. Die Berechnung ist selbst für einen mittelmäßigen Steuerberater machbar weil für eine GmbH immer der gleiche Steuersatz gilt.
Alternativ wie oben auch schon geschrieben: Wohnmobil im Privatvermögen, Nutzung zu dienstlichen / betrieblichen Fahrten pauschal pro Kilometer, Nachweis durch entsprechende Aufzeichnungen.

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