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Wohnmobilkauf kein Baujahr angegeben


fatboy69 am 09 Mär 2021 21:08:40

Moin zusammen,

ich habe mir meinen Traum erfüllt und ein gebrauchtes Womo bei einem Händler gekauft. Die Anzeige und der Kaufvertrag enthielten immer die Erstzulassung aus Mitte 2020, aber nie das Baujahr. Nach Erhalt des Kfz.-Briefes stellte ich dann fest, dass das Fahrzeug bereits Anfang 2018 gebaut wurde. Seht Ihr hier die Möglichkeit auf Anspruch von Schadensersatz? Schließlich hätte ich beim Wiederverkauf einen höheren Wertverlust. Hinzukommt der baldige notwendige Zahnriemenwechsel und der Austauch der „alten“ Reifen.

Würde mich über Eure Einschätzungen sehr freuen,

BG

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schnecke0815 am 09 Mär 2021 21:13:53

Möchtest du Klartext hören oder getröstet werden?

Hallo übrigens.

mv4 am 09 Mär 2021 21:15:25

es steht immer nur die Erstzulassung in der Zulassung...ich sehe da schlechte Chancen auf irgendwelchen Ansprüchen..gerade bei Wohnmobilen steht das Basisfahrzeug manchmal ein halbes jahr auf Halde ehe es zur eigentlichen Fertigung zum Wohnmobil kommt.

Gut dein Fall ist schon etwas speziell...keine Ahnung warum das Mobil solange auf dem Hof stand.

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chrisc4 am 09 Mär 2021 21:18:45

Hat es schon den neuen Motor mit Euro 6d-Temp?
Vermutlich nicht. Du hast dich zuwenig informiert :eek:
Das muss aber sehr viel billiger angeboten worden sein :)
Klar ist es dann weniger wert als ein aktuelles Modell.

Gruß
Hans

topolino666 am 09 Mär 2021 21:28:07

6d-Temp?????

Der TE schreibt von "alten Reifen" und Zahnriementausch, d.h. das WoMo ist schon älter!

An den TE: wo im Brief steht denn das Produktionsdatum - das bekommt man sonst nur über die Reifen-DOT und so raus.

topolino666 am 09 Mär 2021 21:35:31

Sorry - habs überlesen. 2020 / 2018 steht. Dann sinds aber noch keine alten Reifen! ;-)

Meine Frage lasse ich aber stehen! :-)

Pechvogel am 09 Mär 2021 21:39:48

"Baujahr" ist beim Womo ja auch immer relativ:
Baujahr der Basis also des Fahrzeugs oder
Baujahr des Aufbaus?

Allerdings könnte Baujahr 2018 beim Fahrzeug u.U. ein Problem bei einer Neuzulassung in 2021 geben ( Stichwort: Abgas und Laufzeit der Ausnahmegenehmigung ).




Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 09 Mär 2021 21:42:39

das auto wurde als ez 2020 angeboten und du hast ez 2020 gekauft.
gips einen paszus im vertrag, der behauptet ez = bj :?:

alleswirdgut
hartmut

fatboy69 am 09 Mär 2021 21:43:50

Danke für Eure ersten Meinungen. Hier die Antworten auf Eure Fragen.

- Ich gehe beim Chassis mittlerweile von einem Baujahr 2017 aus. D.h. das lt. Fiat kommendes Jahr der Zahnriemenwechsel fällig ist.
- Der Kfz..Brief ist vom Aufbauhersteller Anfang 2018 erstellt worden (Strmpel unten rechts). Daher konnte ich das Fertigstellungsdatum erkennen.

chrisc4 am 09 Mär 2021 21:45:24

Er schreibt doch dass es ein Gebrauchtfahrzeug war. Das hatte zumindest bereits Tageszulassungen. Also kein Problem!

chrisc4 am 09 Mär 2021 21:51:27

Du musst aufpassen daß du das nicht mit dem Datum der Typenzulassung etc.verwechselst.

DoReNo am 09 Mär 2021 23:00:28

Hallo
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe weiss ich, dass Neuzulassungszeitpunkt noch lange nichts über Baujahr aussagt.
Wenn ich schon soviel Geld ausgebe dann lasse ich mir vom Verkäufer alle relevanten Papiere zeigen und lasse die für mich wichtigen Angaben in den Kaufvertrag schreiben.
Wenn Ihnen der Verkäufer vor Zeugen nicht das Baujahr mit 2020 zugesichert hat..sehe ich schwarz für evt Schadenersatz oder Rückabwicklung.

DoReNo am 09 Mär 2021 23:02:58

Erstzulassung nicht Neuzulassung :cry:

fatboy69 am 09 Mär 2021 23:06:22

Vielen Dank an alle. Weiß jetzt bescheid. Schönen Abend noch!

pwglobe am 10 Mär 2021 09:02:18

Hallo,
bei Wohnmobilen kann es schon passieren, dass zwischen Baujahr und Erstzulassung über 1 Jahr liegen.
Bei Individualherstellern oder Premiumherstellern kann es noch länger sein.
Unser Eurocargo ist auch Bj. 12/2013 und Erstzulassung 02/2015, war mir beim Kauf bekannt hat mich aber nicht gestört.
Der Verkäufer hatte uns die CoC Papiere gezeigt, hier konnte man das Baujahr der Basis sehen, bzw. das Datum der Ausstellung CoC Papiere.
CoC Original IVECO Magirus AG 30.12.2013
CoC Fa. Maier 15.05.2014
CoC Phoenix 22.12.2014
Bei Phoenix geht das Fahrzeug erst zum Ausrüster wird entsprechend umgebaut und dann zum Wohnmobilhersteller für den Aufbau bzw. Ausbau.

kamann am 10 Mär 2021 09:11:19

hallo:
Und dann gibt es auf den Scheiben des Fahrerhauses und der Frontscheibe eine einstellige Zahl die deren Herstellung angibt. und dann kann man eine gewisse Zeit bis zm Einbau beim Fahrgestellhersteller 1-6 Monate zurechnen.
Das ist immer das Erste was ich anschaue und schon bin ich informiert...
So long KH

Tinduck am 10 Mär 2021 09:16:19

....und die Zulassung dürfte unabhängig von der Abgasklasse kein Problem sein. Man bekommt selbst Euro 0 noch zugelassen, wenn es keine Neuzulassung ist, und da wir hier über ein Gebrauchtfahrzeug reden, ist der Fall ja wohl klar.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 10 Mär 2021 09:28:23

fatboy69 hat geschrieben:...
ich habe mir meinen Traum erfüllt und ein gebrauchtes Womo bei einem Händler gekauft. Die Anzeige und der Kaufvertrag enthielten immer die Erstzulassung aus Mitte 2020... stellte ich dann fest, dass das Fahrzeug bereits Anfang 2018 gebaut wurde. ...Hinzukommt der baldige notwendige Zahnriemenwechsel und der Austauch der „alten“ Reifen....


Wo ist denn jetzt bitte das Problem?
Du hast dir bei einem Händler ein gebrauchtes Womo angesehen, es hat dir gefallen, Erstzulassung war 2020 und was anderes hat dir der Händler auch nicht erzählt ( ob der Händler das Produktionsdatum kennt wissen wir nicht ).

Also freu´ Dich dass Du, in der jetzigen Marktsituation, ein passendes Womo gefunden hast!
Ärgern kannst Du dich höchstens darüber dass wir momentan noch nicht verreisen dürfen.

Übrigens: Zahnriemenwechsel, Inspektionsintervalle u.ä. zählen bei den Herstellern immer ab dem Datum der Erstzulassung! Die Zeiten der Gewährleistung und Garantie beginnen auch erst mit der EZ zu laufen.
Und Reifen gelten bis 5 Jahre nach ihrer Produktion als "neu" und bis 3 Jahre nach Herstellung sogar als "fabrikneu".





Grüße
Dirk

babenhausen am 10 Mär 2021 09:31:21

pwglobe hat geschrieben:CoC Original IVECO Magirus AG 30.12.2013
CoC Fa. Maier 15.05.2014
CoC Phoenix 22.12.2014


Die IVECO Magirus AG (Ulm) hat dein Auto nicht gebaut,das muss früher in Brescia geschehen sein,die Ulmer erstellen nur die Papiere für den Deutschen Markt.
Produziert werden nur Stralis Sattelzugmaschinen in Ulm.

Tdr01 am 10 Mär 2021 09:31:53

Der Zahnriemenwechsel hat erstmal nichts mit dem Herstelldatum zu tun.

Beginn der Gewährleistung und allen anfallenden Servicethemen beginnt mit der Erstzulassung
und/oder mitder Anmeldung des Fahrzeugs durch den ausliefernden Händlers bei Fiat.
Was er warschienlich nicht gemacht hat.

Davon ab, mein Fiat Unterbau ist aus 2015, Carthago hat dann 2016 gebaut,
Erstzulassung April 2017.
Somit noch Euro 5, wußte ich aber vorher, war für mich kein KO Kriterium.

Gruß
Thomas

klink_bks am 10 Mär 2021 09:40:46

:D Hallo FG ! :D

Ein anderes Problem könnte sich aber stellen,
wenn dein Womo nicht EURO 6temp hat, kann es evtl. auch vom
Dieselabgasskandal betroffen sein.
Ich schreibe deshalb evtl., weil das alles noch sehr schwebend ist.
Gibt aber auch einen thread hier im Forum.
Nur als Info für dich gedacht.

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

klink_bks am 10 Mär 2021 09:42:21

klink_bks hat geschrieben::D Hallo FG ! :D
.......
Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim



Entschuldigung,
meinte natürlich BG.

Gruss
Achim

abenn am 10 Mär 2021 09:50:54

Hallo,

ich finde das Thema gerade weil wir auch was Neus/Anderes suchen sehr spannend.
Bei mobile.de könnte man/frau auch das Baujahr und die Erstzulassung getrennt angeben, machen viele aber nicht.
Viel spannender in dem Zusammenhang finde ich die Frage der Dichtigkeitsgarantie. Beginnt die bei einem Neufahrzeug aus z.B. 2019 tatsächlich im März 20121 wenn ich als Endkunden kaufe? Die meisten Händler haben darauf KEINE oder eine AUSWEICHENDE Antwort gegeben.
Reifen und Zahnriemen ist ja nicht in der Garantie enthalten, aber was ist mit der Garantie für Fahrzeug und Aufbau. Die Garantie dürfte bei einem tatsächlichen Neufahrzeug eigentlich erst bei Erstzulassung durch den Kunden anlaufen ob das die Beteiligten Garantiererbringer auch so sehen.

VG
Alf

Tinduck am 10 Mär 2021 10:04:01

Die Dichtigkeitsgarantie beginnt normalerweise mit der Übergabe des Fahrzeugs an den ersten Käufer.

Beim Unterbau muss normalerweise der Garantiebeginn durch den Händler beim Hersteller angegeben werden, die haben da Online-Portale für. Üblich ist da auch die Übergabe an den Erstkäufer.

Beim Gebrauchtkauf kann man beides rausbekommen. Für die Dichtigkeitsgarantie gibt es ein Prüfheft, da steht der Beginn drin. Für das Basisfahrzeug kann das jedes Marken-Autohaus rausbekommen, wenn man die Fahrgestellnummer hat.

bis denn,

Uwe

pwglobe am 10 Mär 2021 10:58:38

babenhausen hat geschrieben:Die IVECO Magirus AG (Ulm) hat dein Auto nicht gebaut,das muss früher in Brescia geschehen sein,die Ulmer erstellen nur die Papiere für den Deutschen Markt.
Produziert werden nur Stralis Sattelzugmaschinen in Ulm.

Hallo, mir ist bekannt, dass der Eurocargo nicht in Ulm gebaut wird, es ging um die zeitlichen Abläufe.
Auf dem italienischen Certificate 24.12. und der deutschen Datenbescheinigung 30.12., jetzt ist es ganz genau. :wink:
Die CoC Papiere werden mit Vergabe der Produktionsnummer ca. 24h vor Produktionsstart erstellt, aber mit dem Datum der Fertigstellung.
Bedeutet unser Eurocargo wurde 1 Jahr und 42 Tage vor der Erstzulassung gebaut.

Mann am 10 Mär 2021 11:03:16

fatboy69 hat geschrieben:Vielen Dank an alle. Weiß jetzt bescheid. Schönen Abend noch!


solche Aussagen gehen voll an euch vorbei?

thomas56 am 10 Mär 2021 11:25:36

Tinduck hat geschrieben:Die Dichtigkeitsgarantie beginnt normalerweise mit der Übergabe des Fahrzeugs an den ersten Käufer.



Bei Phoenix z.B. beginnt die Garantie mit Gefahrübergang beim Händler und wenn der Wagen dann 2 Jahre in der Austellungshalle steht, der Händler sich nicht kümmert, hast du im Garantiefall ev. ein großes Problem!

Tinduck am 10 Mär 2021 12:36:40

thomas56 hat geschrieben:Bei Phoenix z.B. beginnt die Garantie mit Gefahrübergang beim Händler


Nicht die kundenfreundlichste Regelung...

thomas56 hat geschrieben: und wenn der Wagen dann 2 Jahre in der Austellungshalle steht, der Händler sich nicht kümmert, hast du im Garantiefall ev. ein großes Problem!


Aber auch da sollte das im Serviceheft dann ersichtlich/protokolliert sein, oder?

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 10 Mär 2021 13:21:46

Tinduck hat geschrieben:Die Dichtigkeitsgarantie beginnt normalerweise mit der Übergabe des Fahrzeugs an den ersten Käufer.
...


Jein! ;D
Die Garantie(n) beginnen i.d.R. mit der Erstzulassung! Das ist dann zwar auch die "Übergabe an den ersten Käufer", dieser kann aber auch das Autohaus / der Händler selber sein! Stichwort: "Tageszulassung".





Grüße
Dirk

thomas56 am 10 Mär 2021 13:33:35

Tinduck hat geschrieben:Aber auch da sollte das im Serviceheft dann ersichtlich/protokolliert sein, oder?


Ja sollte!
Aber es ist nicht ausreichend, dass der Händler das Serviceheft abstempelt, es muss auch der Kontrollabschnitt zum Hersteller. Erst dann ist die Garantie lückenlos.
Vielleicht fahren einige Händler lieber Risiko, bevor der Erstkäufer den Wagen sofort als "Standuhr" entlarvt? :D

pwglobe am 10 Mär 2021 14:16:46

thomas56 hat geschrieben:Bei Phoenix z.B. beginnt die Garantie mit Gefahrübergang beim Händler und wenn der Wagen dann 2 Jahre in der Austellungshalle steht, der Händler sich nicht kümmert, hast du im Garantiefall ev. ein großes Problem!


Hallo Thomas, bei Phoenix kein Problem.
Anruf im Service Center, Problem geschildert.
Wohnmobil gekauft Dichtigkeitsprüfung vom Vorbesitzer versäumt.
Termin im Service Center Prüfung durchgeführt, Garantie wieder erteilt.

andwein am 10 Mär 2021 17:04:41

Pechvogel hat geschrieben:........Die Garantie(n) beginnen i.d.R. mit der Erstzulassung! Das ist dann zwar auch die "Übergabe an den ersten Käufer", dieser kann aber auch das Autohaus / der Händler selber sein! Stichwort: "Tageszulassung". Grüße Dirk

Ja, Nein, Ja
Die Garantien, z.b. Dichtigkeitsgarantie, beginnen mit der Erstzulassung
Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) auf Chassis beginnen bei Fiat/VW/MB mit dem Werksauslieferdatung (Herstellerdatum) und bei Ford mit dem Auslieferdatum vom Händler an den Kunden.
Die Gewährleistung auf den Aufbau beginnen mit dem Auslieferdatum bzw. der Erstzulassung. Und dabei kann es dann schon zu Interpretationsschwierigkeiten kommen ob hier die "Erstzulassung für den Straßenverkehr (Tageszulassung)" oder die "Erstzulassung auf den Kunden" gemeint ist!
Alles nicht so einfach wenn man es doppelt nimmt, Gruß Andreas

pwglobe am 10 Mär 2021 17:13:01

andwein hat geschrieben:Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) auf Chassis beginnen bei Fiat/VW/MB mit dem Werksauslieferdatung (Herstellerdatum) und bei Ford mit dem Auslieferdatum vom Händler an den Kunden.

Hallo Andreas, auch nicht ganz richtig.
Die Gewährleistung beginnt mit der Inverkehrbringung, dies war mein Glück bei einem Schaden, da unser IVECO eine verlängerte Gewährleistung von 5 Jahren hatte.
Meines Wissens ist dies bei MB auch so.

xiquadrat am 11 Mär 2021 09:17:04

andwein hat geschrieben:Die Garantien, z.b. Dichtigkeitsgarantie, beginnen mit der Erstzulassung
Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) auf Chassis beginnen bei Fiat/VW/MB mit dem Werksauslieferdatung (Herstellerdatum) und bei Ford mit dem Auslieferdatum vom Händler an den Kunden....

also Garantie ist nicht dasselbe wie die Sachmängelhaftung. Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzlich geregelte Pflicht des Händlers gegenüber dem Kunden. Da du das Chassis nicht unabhängig vom Aufbau kaufst, sondern das Gesamtpaket als Wohnmobil von einem Händler, gilt die Sachmängelhaftung des Händlers gegenüber dem Kunden für das Gesamtpaket ab Übergabe.

Ob der Hersteller nun irgendwelche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrgestellhersteller hat, oder der Händler gegenüber dem Hersteller, und ab wann die gelten, kann dir als Kunde erst mal egal sein. Mit beiden hast du kein direktes Vertragsverhältnis, sondern nur und ausschließlich mit dem Händler.

Vollkommen anders gelagert ist die Garantie. Das sind freiwillige Verpflichtungen der Hersteller. Insofern sind auch die Garantiebedingungen frei gestaltbar, und da können durchaus unterschiedliche Startfristen gelten. Das liegt alles in der Gestaltungsfreiheit des Garantiegebers. Die Sachmängelhaftung jedoch nicht, die ist gesetzlich geregelt.

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