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Moin zusammen, ich habe mir meinen Traum erfüllt und ein gebrauchtes Womo bei einem Händler gekauft. Die Anzeige und der Kaufvertrag enthielten immer die Erstzulassung aus Mitte 2020, aber nie das Baujahr. Nach Erhalt des Kfz.-Briefes stellte ich dann fest, dass das Fahrzeug bereits Anfang 2018 gebaut wurde. Seht Ihr hier die Möglichkeit auf Anspruch von Schadensersatz? Schließlich hätte ich beim Wiederverkauf einen höheren Wertverlust. Hinzukommt der baldige notwendige Zahnriemenwechsel und der Austauch der „alten“ Reifen. Würde mich über Eure Einschätzungen sehr freuen, BG Möchtest du Klartext hören oder getröstet werden? Hallo übrigens. es steht immer nur die Erstzulassung in der Zulassung...ich sehe da schlechte Chancen auf irgendwelchen Ansprüchen..gerade bei Wohnmobilen steht das Basisfahrzeug manchmal ein halbes jahr auf Halde ehe es zur eigentlichen Fertigung zum Wohnmobil kommt. Gut dein Fall ist schon etwas speziell...keine Ahnung warum das Mobil solange auf dem Hof stand. Hat es schon den neuen Motor mit Euro 6d-Temp? Vermutlich nicht. Du hast dich zuwenig informiert :eek: Das muss aber sehr viel billiger angeboten worden sein :) Klar ist es dann weniger wert als ein aktuelles Modell. Gruß Hans 6d-Temp????? Der TE schreibt von "alten Reifen" und Zahnriementausch, d.h. das WoMo ist schon älter! An den TE: wo im Brief steht denn das Produktionsdatum - das bekommt man sonst nur über die Reifen-DOT und so raus. Sorry - habs überlesen. 2020 / 2018 steht. Dann sinds aber noch keine alten Reifen! ;-) Meine Frage lasse ich aber stehen! :-) "Baujahr" ist beim Womo ja auch immer relativ: Baujahr der Basis also des Fahrzeugs oder Baujahr des Aufbaus? Allerdings könnte Baujahr 2018 beim Fahrzeug u.U. ein Problem bei einer Neuzulassung in 2021 geben ( Stichwort: Abgas und Laufzeit der Ausnahmegenehmigung ). Grüße Dirk das auto wurde als ez 2020 angeboten und du hast ez 2020 gekauft. gips einen paszus im vertrag, der behauptet ez = bj :?: alleswirdgut hartmut Danke für Eure ersten Meinungen. Hier die Antworten auf Eure Fragen. - Ich gehe beim Chassis mittlerweile von einem Baujahr 2017 aus. D.h. das lt. Fiat kommendes Jahr der Zahnriemenwechsel fällig ist. - Der Kfz..Brief ist vom Aufbauhersteller Anfang 2018 erstellt worden (Strmpel unten rechts). Daher konnte ich das Fertigstellungsdatum erkennen. Er schreibt doch dass es ein Gebrauchtfahrzeug war. Das hatte zumindest bereits Tageszulassungen. Also kein Problem! Du musst aufpassen daß du das nicht mit dem Datum der Typenzulassung etc.verwechselst. Hallo Wenn ich ein Fahrzeug kaufe weiss ich, dass Neuzulassungszeitpunkt noch lange nichts über Baujahr aussagt. Wenn ich schon soviel Geld ausgebe dann lasse ich mir vom Verkäufer alle relevanten Papiere zeigen und lasse die für mich wichtigen Angaben in den Kaufvertrag schreiben. Wenn Ihnen der Verkäufer vor Zeugen nicht das Baujahr mit 2020 zugesichert hat..sehe ich schwarz für evt Schadenersatz oder Rückabwicklung. Erstzulassung nicht Neuzulassung :cry: Vielen Dank an alle. Weiß jetzt bescheid. Schönen Abend noch! Hallo, bei Wohnmobilen kann es schon passieren, dass zwischen Baujahr und Erstzulassung über 1 Jahr liegen. Bei Individualherstellern oder Premiumherstellern kann es noch länger sein. Unser Eurocargo ist auch Bj. 12/2013 und Erstzulassung 02/2015, war mir beim Kauf bekannt hat mich aber nicht gestört. Der Verkäufer hatte uns die CoC Papiere gezeigt, hier konnte man das Baujahr der Basis sehen, bzw. das Datum der Ausstellung CoC Papiere. CoC Original IVECO Magirus AG 30.12.2013 CoC Fa. Maier 15.05.2014 CoC Phoenix 22.12.2014 Bei Phoenix geht das Fahrzeug erst zum Ausrüster wird entsprechend umgebaut und dann zum Wohnmobilhersteller für den Aufbau bzw. Ausbau. hallo: Und dann gibt es auf den Scheiben des Fahrerhauses und der Frontscheibe eine einstellige Zahl die deren Herstellung angibt. und dann kann man eine gewisse Zeit bis zm Einbau beim Fahrgestellhersteller 1-6 Monate zurechnen. Das ist immer das Erste was ich anschaue und schon bin ich informiert... So long KH ....und die Zulassung dürfte unabhängig von der Abgasklasse kein Problem sein. Man bekommt selbst Euro 0 noch zugelassen, wenn es keine Neuzulassung ist, und da wir hier über ein Gebrauchtfahrzeug reden, ist der Fall ja wohl klar. bis denn, Uwe
Wo ist denn jetzt bitte das Problem? Du hast dir bei einem Händler ein gebrauchtes Womo angesehen, es hat dir gefallen, Erstzulassung war 2020 und was anderes hat dir der Händler auch nicht erzählt ( ob der Händler das Produktionsdatum kennt wissen wir nicht ). Also freu´ Dich dass Du, in der jetzigen Marktsituation, ein passendes Womo gefunden hast! Ärgern kannst Du dich höchstens darüber dass wir momentan noch nicht verreisen dürfen. Übrigens: Zahnriemenwechsel, Inspektionsintervalle u.ä. zählen bei den Herstellern immer ab dem Datum der Erstzulassung! Die Zeiten der Gewährleistung und Garantie beginnen auch erst mit der EZ zu laufen. Und Reifen gelten bis 5 Jahre nach ihrer Produktion als "neu" und bis 3 Jahre nach Herstellung sogar als "fabrikneu". Grüße Dirk
Die IVECO Magirus AG (Ulm) hat dein Auto nicht gebaut,das muss früher in Brescia geschehen sein,die Ulmer erstellen nur die Papiere für den Deutschen Markt. Produziert werden nur Stralis Sattelzugmaschinen in Ulm. Der Zahnriemenwechsel hat erstmal nichts mit dem Herstelldatum zu tun. Beginn der Gewährleistung und allen anfallenden Servicethemen beginnt mit der Erstzulassung und/oder mitder Anmeldung des Fahrzeugs durch den ausliefernden Händlers bei Fiat. Was er warschienlich nicht gemacht hat. Davon ab, mein Fiat Unterbau ist aus 2015, Carthago hat dann 2016 gebaut, Erstzulassung April 2017. Somit noch Euro 5, wußte ich aber vorher, war für mich kein KO Kriterium. Gruß Thomas :D Hallo FG ! :D Ein anderes Problem könnte sich aber stellen, wenn dein Womo nicht EURO 6temp hat, kann es evtl. auch vom Dieselabgasskandal betroffen sein. Ich schreibe deshalb evtl., weil das alles noch sehr schwebend ist. Gibt aber auch einen thread hier im Forum. Nur als Info für dich gedacht. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
Entschuldigung, meinte natürlich BG. Gruss Achim Hallo, ich finde das Thema gerade weil wir auch was Neus/Anderes suchen sehr spannend. Bei mobile.de könnte man/frau auch das Baujahr und die Erstzulassung getrennt angeben, machen viele aber nicht. Viel spannender in dem Zusammenhang finde ich die Frage der Dichtigkeitsgarantie. Beginnt die bei einem Neufahrzeug aus z.B. 2019 tatsächlich im März 20121 wenn ich als Endkunden kaufe? Die meisten Händler haben darauf KEINE oder eine AUSWEICHENDE Antwort gegeben. Reifen und Zahnriemen ist ja nicht in der Garantie enthalten, aber was ist mit der Garantie für Fahrzeug und Aufbau. Die Garantie dürfte bei einem tatsächlichen Neufahrzeug eigentlich erst bei Erstzulassung durch den Kunden anlaufen ob das die Beteiligten Garantiererbringer auch so sehen. VG Alf Die Dichtigkeitsgarantie beginnt normalerweise mit der Übergabe des Fahrzeugs an den ersten Käufer. Beim Unterbau muss normalerweise der Garantiebeginn durch den Händler beim Hersteller angegeben werden, die haben da Online-Portale für. Üblich ist da auch die Übergabe an den Erstkäufer. Beim Gebrauchtkauf kann man beides rausbekommen. Für die Dichtigkeitsgarantie gibt es ein Prüfheft, da steht der Beginn drin. Für das Basisfahrzeug kann das jedes Marken-Autohaus rausbekommen, wenn man die Fahrgestellnummer hat. bis denn, Uwe
Hallo, mir ist bekannt, dass der Eurocargo nicht in Ulm gebaut wird, es ging um die zeitlichen Abläufe. Auf dem italienischen Certificate 24.12. und der deutschen Datenbescheinigung 30.12., jetzt ist es ganz genau. :wink: Die CoC Papiere werden mit Vergabe der Produktionsnummer ca. 24h vor Produktionsstart erstellt, aber mit dem Datum der Fertigstellung. Bedeutet unser Eurocargo wurde 1 Jahr und 42 Tage vor der Erstzulassung gebaut.
solche Aussagen gehen voll an euch vorbei?
Bei Phoenix z.B. beginnt die Garantie mit Gefahrübergang beim Händler und wenn der Wagen dann 2 Jahre in der Austellungshalle steht, der Händler sich nicht kümmert, hast du im Garantiefall ev. ein großes Problem!
Nicht die kundenfreundlichste Regelung...
Aber auch da sollte das im Serviceheft dann ersichtlich/protokolliert sein, oder? bis denn, Uwe
Jein! ;D Die Garantie(n) beginnen i.d.R. mit der Erstzulassung! Das ist dann zwar auch die "Übergabe an den ersten Käufer", dieser kann aber auch das Autohaus / der Händler selber sein! Stichwort: "Tageszulassung". Grüße Dirk
Ja sollte! Aber es ist nicht ausreichend, dass der Händler das Serviceheft abstempelt, es muss auch der Kontrollabschnitt zum Hersteller. Erst dann ist die Garantie lückenlos. Vielleicht fahren einige Händler lieber Risiko, bevor der Erstkäufer den Wagen sofort als "Standuhr" entlarvt? :D
Hallo Thomas, bei Phoenix kein Problem. Anruf im Service Center, Problem geschildert. Wohnmobil gekauft Dichtigkeitsprüfung vom Vorbesitzer versäumt. Termin im Service Center Prüfung durchgeführt, Garantie wieder erteilt.
Ja, Nein, Ja Die Garantien, z.b. Dichtigkeitsgarantie, beginnen mit der Erstzulassung Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) auf Chassis beginnen bei Fiat/VW/MB mit dem Werksauslieferdatung (Herstellerdatum) und bei Ford mit dem Auslieferdatum vom Händler an den Kunden. Die Gewährleistung auf den Aufbau beginnen mit dem Auslieferdatum bzw. der Erstzulassung. Und dabei kann es dann schon zu Interpretationsschwierigkeiten kommen ob hier die "Erstzulassung für den Straßenverkehr (Tageszulassung)" oder die "Erstzulassung auf den Kunden" gemeint ist! Alles nicht so einfach wenn man es doppelt nimmt, Gruß Andreas
Hallo Andreas, auch nicht ganz richtig. Die Gewährleistung beginnt mit der Inverkehrbringung, dies war mein Glück bei einem Schaden, da unser IVECO eine verlängerte Gewährleistung von 5 Jahren hatte. Meines Wissens ist dies bei MB auch so.
also Garantie ist nicht dasselbe wie die Sachmängelhaftung. Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzlich geregelte Pflicht des Händlers gegenüber dem Kunden. Da du das Chassis nicht unabhängig vom Aufbau kaufst, sondern das Gesamtpaket als Wohnmobil von einem Händler, gilt die Sachmängelhaftung des Händlers gegenüber dem Kunden für das Gesamtpaket ab Übergabe. Ob der Hersteller nun irgendwelche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrgestellhersteller hat, oder der Händler gegenüber dem Hersteller, und ab wann die gelten, kann dir als Kunde erst mal egal sein. Mit beiden hast du kein direktes Vertragsverhältnis, sondern nur und ausschließlich mit dem Händler. Vollkommen anders gelagert ist die Garantie. Das sind freiwillige Verpflichtungen der Hersteller. Insofern sind auch die Garantiebedingungen frei gestaltbar, und da können durchaus unterschiedliche Startfristen gelten. Das liegt alles in der Gestaltungsfreiheit des Garantiegebers. Die Sachmängelhaftung jedoch nicht, die ist gesetzlich geregelt. |
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