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Finanzamt sieht Wohnmobil als Freizeitgegenstand 1, 2


AdriaCoral2017 am 03 Mär 2021 11:20:34

Hallo,
kurz als Information vorab. Wir habe als kleine GmbH im Baubereich mehrere Baustellen im ganzen Bundesgebiet und haben bereits seit 2017 ein Adria Coral als Büromobil genutzt (Besprechungen / Übernachtungen). Es wurde die 1% Regelung angewandt und kein Fahrtenbuch geführt. So weit so gut. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde dieses Wohnmobil auch nicht beanstandet.
Mitte 2019 haben wir uns ein größeres und vor allem auch autarkeres Wohnmobil angeschafft. Bei diesem Wohnmobil besteht das Finanzamt darauf, dass dieses Wohnmobil ein "Freizeitgegenstand" ist, auf die familiären Bedürfnisse abgestimmt wurde und somit der Vorsteuerabzug nicht gerechtfertigt. Nachweis der dienstlichen Fahrten erfolgte nachträglich durch Auflistung Kilometer und durch Bestätigung der Auftraggeber (2019 ca. 30% dienstliche Fahrten). Ab 2020 wird ein Fahrtenbuch geführt. Nach mehrmaligem Schriftverkehr zwischen Steuerberater und Finanzamt ist keine Klärung in Sicht.
Das Finanzamt beruft sich auf § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG "Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen", das Wohnmobil wird vom Finanzamt als "ähnliche Zwecke" bewertet. Wir haben nun sämtliche bekannten Urteile rausgesucht, aber das Finanzamt beharrt auf seinem Standpunkt :roll: .....
Hat hier jemand einen Tipp oder Erfahrungen, wie wir noch Argumentieren können?

Viele Grüße,
Claudia

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topolino666 am 03 Mär 2021 11:30:01

Wenn Argumente nicht mehr ausreichen hilft klagen - die Urteile dazu habt Ihr ja schon rausgesucht.

Allerdings sprechen auch ein paar Daten gegen Euch (größeres Mobil; fehlendes Fahrtenbuch; nur 30 % dienstliche Nutzung), diese sollten nicht ausser Acht gelassen werden!

(Und wir hören ja momentan nur die eine Sicht der Dinge.)

Problem ist, bleibt und wird vermehrt kommen dass die FA bei Wohnmobilen hellhörig werden.

Wärt Ihr beim ersten Mobil geblieben wäre es vermutlich auch noch gut gegangen.

Wir selbst nutzen das Mobil auch geschäftlich, haben es aber NICHT im Geschäft stehen und daher auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

macagi am 03 Mär 2021 11:31:27

Also Rechts- und Finanzberatung darf man hier natürlich nicht erwarten, kann ich auch nicht leisten.

Die Frage ist warum das Wohnmobil unbedingt ins Betriebsvermögen muss, bei nur 30% dienstlichen Fahrten.
Nimm doch den pauschalen km Satz (Womo ist privat, keine 1% Regelung), und ihr steht vermutlich günstiger da.

Warum macht der Steuerberater diesen Vorschlag nicht?

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goorooj am 03 Mär 2021 11:37:03

Wenn sich das Finanzamt stur stellt muss es gerichtlich dazu gezwungen werden, ist ja immer so.
Deswegen gibt es ja soviele im Prinzip gleichlautende Urteile.
Wenn das den Stress Wert ist, ab zum Anwalt.

BadHunter am 03 Mär 2021 11:53:34

Soweit ich weiß muss ein Firmenfahrzeug auch zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden um als Firmenfahrzeug anerkannt werden, darunter gilt dann die Regelung mit dem Fahrtenbuch/beruflichen Kilometern.
Aber ich bin weder Anwalt noch Steuerberater, habe es nun von einem heute selbständigen ehemaligen Kollegen, der sich gerade einen neuen PKW kaufen will und der sich über jeden Sch... immer vorher ausgiebig informiert...

BadHunter am 03 Mär 2021 11:58:02

BadHunter hat geschrieben:Soweit ich weiß muss ein Firmenfahrzeug auch zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden um als Firmenfahrzeug anerkannt werden, darunter gilt dann die Regelung mit dem Fahrtenbuch/beruflichen Kilometern.


Nachtrag: gerade gefunden, dass auch die 1%-Regelung möglich sein kann bei einer beruflichen Nutzung zwischen 10 und 50%, also nicht zwingend über 50%... Das gilt zumindest für PKW, kann aber nachvollziehen, wenn die Rechtsprechung bei Wohnmobilen anders wäre.... Da ist es wohl auch etwas Glückssache, wie der Finanzbeamte tickt...

goorooj am 03 Mär 2021 12:00:55

Wir hatten auch zwei Autos um dem Stress zu entkommen. Eins privat und eins für die Firma.
Mit welchem du wohin fährst kontrolliert ja dann im Endeffekt keiner.

2 Wohnmobile sind allerdings etwas aufwändig denke ich. Aber wenn sich das bei euch finanziell lohnen würde... irgendwas kleines für die Freizeit....

AdriaCoral2017 am 03 Mär 2021 12:24:57

Hallo,

hier mal als Ergänzung. Büromobil wird mit 1% Regelung als Lohnbestandteil versteuert, da es als Dienstwagen im Anstellungsvertrag auch für private Fahrten vorgesehen ist. Bei der Betriebsprüfung hat der kompetente Betriebsprüfer auch gleich mal schnell eine Ermittlung per km-Pauschale vorgenommen und gleich abgewunken, da diese Ermittlung natürlich günstiger für uns wäre. Aus seiner Sicht ist unsere Behandlung als Dienstwagen mit 1% Regelung vollkommen in Ordnung. Wir haben die 1% Regelung auch genau aus diesem Grund angewandt, damit es keine Probleme bei auch vertraglich geregelter privater Nutzung gibt. Auch eine ebenfalls durchgeführte Lohnsteuerprüfung hatte keine Beanstandungen. Nur die Abt. für die Umsatzsteuer sieht dies anders..... Ärgerlich ist vor allem die Feststellung, dass das Wohnmobil auf die familiären Bedürfnisse zugeschnitten ist (Bettenanzahl :roll:) - also keine Kinder, dann ist es zulässig?

pipo am 03 Mär 2021 12:31:23

Wohnmobilvermietung eröffnen und dann als Baufirma das Wohnmobil für Betriebseinsätze entsprechend mieten. Muss natürlich durchgerechnet werden.

schnecke0815 am 03 Mär 2021 12:39:30

AdriaCoral2017 hat geschrieben:Wir habe als kleine GmbH im Baubereich mehrere Baustellen im ganzen Bundesgebiet und haben bereits seit 2017 ein Adria Coral als Büromobil genutzt (Besprechungen / Übernachtungen).


Vielleicht als Personengesellschaft eine Firma gründen. Als Kleinunternehmer darf man bis € 22.000 im Jahr einnehmen ohne umsatzsteuer-
pflichtig zu sein. Diese Firma vermietet das Wohnmobil bei Bedarf an die GmbH, allerdings ohne Ausweis der MWST. Die sicherlich vorhandenen
Mehrkosten für Versicherung fließen entsprechend in die Rechnungen ein.
Ob sich das Ganze lohnt müßte der Steuerberater mal durchrechnen.

pluplus am 03 Mär 2021 13:09:59

Finanzamt welches ein Fahrtenbuch akzeptiert ist schon sehr ungewöhnlich....
Das wird doch regelmäßig moniert und gekippt.
Um den ganzen Stress aus dem Weg zu gehen die 1% Regelung.
Das ist aber nur meine Erfahrung.
Der Freizeitwert bei einem Wohnmobil ist schon sehr hoch. Das als Betriebsausgaben durch zu bekommen ist schon sehr sportlich.
Noch wenn Mann! sich "verbessert" hat, mit dem Mobil.
Viel Glück dabei.

StefanF am 03 Mär 2021 13:13:15

goorooj hat geschrieben:
2 Wohnmobile sind allerdings etwas aufwändig denke ich. Aber wenn sich das bei euch finanziell lohnen würde... irgendwas kleines für die Freizeit....

Diese Diskussion mit dem Finanzamt hatten wir auch schon hinter uns (allerdings bei den PKWs). Hier akzeptiert das Finanzamt das nur, wenn das Privatfahrzeug hochwertiger ist (also teurer). Dann kann auf die 1%-Regel und ein Fahrtenbuch verzichtet werden.

Gruß, Stefan

goorooj am 03 Mär 2021 13:30:21

StefanF hat geschrieben:Diese Diskussion mit dem Finanzamt hatten wir auch schon hinter uns (allerdings bei den PKWs). Hier akzeptiert das Finanzamt das nur, wenn das Privatfahrzeug hochwertiger ist (also teurer). Dann kann auf die 1%-Regel und ein Fahrtenbuch verzichtet werden.


Da siehst du mal wie pervers die aktuellen Regeln sind. Der Staat macht grossen Aufriss wegen Umwelt aber wenn mindestens ein Kombi für den Job einfach notwendig ist und dir ein kleines Einkaufsauto oder vielleicht sogar ein Fahrrad ( weil in der Stadt ) privat reichen würde dann ist das nicht vorgesehen...

thomas56 am 03 Mär 2021 13:42:16

StefanF hat geschrieben:Diese Diskussion mit dem Finanzamt hatten wir auch schon hinter uns (allerdings bei den PKWs). Hier akzeptiert das Finanzamt das nur, wenn das Privatfahrzeug hochwertiger ist (also teurer). Dann kann auf die 1%-Regel und ein Fahrtenbuch verzichtet werden.



Das Argument hier ist, dass es dem Finanzamt schwer zu vermitteln ist, dass man eine 500km Tour lieber mit einem Dacia macht obwohl ein Bentley zur Verfügung steht.

BeaFrank am 03 Mär 2021 14:15:02

Hallo zusammen, ja ja das liebe FA die finden doch immer Gründe einem Steine in den Weg zu legen.
Wenn sie zahlen sollen, dann bist du der Böse aber wehe sie können was von dir holen, dann geht das ganz schnell und wenn es dein letzter € ist, juckt es die auch nicht. :aerger:
Hauptsache den Großen geht es gut, der kleine Mann interessiert doch nicht. :x
Gruß Frank :hallo:

AdriaCoral2017 am 03 Mär 2021 14:20:11

Wir haben natürlich nur noch ein Wohnmobil, das alte wurde in Zahlung gegeben.

Fledermaus am 03 Mär 2021 14:32:53

Servus
Bin zwar aus Österreich, kenne die Problematik aus eigener Erfahrung.

Abgesehen von der Anfangsproblematik mit Vorsteuer,...

Habt ihr schon mal durchgerechnet ob ihr nach Willen des FA nicht besser aussteigt.

Fledermaus am 03 Mär 2021 15:19:35

Servus nochmal
Ist es eine Argumentation für das FA in Deutschland.
Hast du auf deinem Einsatzort kein WC oder Waschgelegenheit oder keinen Pausenraum, keine angemessene Schlafmöglichkeit, also über das Arbeitsrecht argumentieren. Du musst für die Mitarbeiter diese Möglichkeiten Gesetzlich herstellen und dies gilt auch für dich. Oder brauchst du das Womo als Büro, Besprechungsraum, PC-Arbeitsplatz vor Ort/unterwegs,...
Habt ihr Kleinkinder und die müssen beaufsichtigt werden? (Betriebskindergarten)
Usw......

Gast am 03 Mär 2021 16:47:54

Wenn es nur 30% dienstliche Nutzung sind, wie der TE schreibt, wird das WoMo überwiegend privat genutzt. Das Finanzamt macht alles richtig. Wer von uns braven Steuerbürgern will anderen sein Hobby finanzieren?

Tinduck am 03 Mär 2021 16:58:19

Das sind doch alles keine Argumente, es gibt Hotels und Pensionen. Niemand kann plausibel machen, das er unbedingt ein Wohnmobil für diese Zwecke einsetzen muss, das ist auch dem FA klar. Machen ja wohl auch 99% der Leute so, die auf Montage unterwegs sind.

Das Finanzamt sieht das halt so, dass das Privatvergnügen über die Firma quer subventioniert wird, sonst könnte man ja auch ein Büromobil mit personenmäßig passender Schlafgelegenheit und nicht ein Familienmobil mit Schlafplätzen für Kind und Kegel anschaffen?

bis denn,

Uwe

steuertantegabi am 03 Mär 2021 17:08:51

Hallo "Pfeffersalz"

Das stimmt so nicht.
Der TE schreibt, dass das Wohnmobil von einer GmbH angeschafft wurde. Und eine GmbH hat keinen privaten Bereich, daher auch rein rechtlich keine private Nutzung.

Durch die Berechnung des Eigenanteils, entweder durch Fahrtenbuch bzw. der 1%-Regelung, holt sich der Staat einen großen Brocken zurück.
Mal ganz abgesehen vorn der Steuerpflicht beim Verkauf.

Hallo Uwe:
Das Finanzamt darf keinem vorschreiben, wie und wo man aus betrieblichen Gründen übernachtet. Das ist allein Sache des Steuerpflichtigen.

Das geschilderte Problem geht schon sehr in die Tiefe des Steuerrechts. Da kann nur der eigene Steuerberater helfen.

Gabi

macagi am 03 Mär 2021 17:31:58

Tinduck hat geschrieben:Das sind doch alles keine Argumente, es gibt Hotels und Pensionen. Niemand kann plausibel machen, das er unbedingt ein Wohnmobil für diese Zwecke einsetzen muss, das ist auch dem FA klar. Machen ja wohl auch 99% der Leute so, die auf Montage unterwegs sind.


Ds würde ich aus eigener Erfahrung so nicht sagen.
Es gibt viele Handwerker die entweder ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen haben, und diesen nutzen um bei Auswärtsaufträgen wochen oder monateweise auf Campingplätzen zu übernachten. Man kann so sehr viel Geld sparen. Für das was du in einer Pension/Hotel in ein paar Tagen bezahlst bist du einen Monat auf dem Campingplatz.

WomoTechnikService am 03 Mär 2021 17:34:59

Tinduck hat geschrieben:...es gibt Hotels und Pensionen. Niemand kann plausibel machen, das er unbedingt ein Wohnmobil für diese Zwecke einsetzen muss, das ist auch dem FA klar. Machen ja wohl auch 99% der Leute so, die auf Montage unterwegs sind.


Gerade in der heutigen (Corona-)Zeit sind Hotels und Pensionen geschlossen. Sie dürften zwar Monteure beherbergen, aber es rechnet sich nicht, wegen vielleicht 5% Auslastung das Hotel zu betreiben, zu heizen, die Küche in Betrieb zu halten usw.... Auch hier an der Ostsee sind immer wieder Wohnmobile zu sehen, wo Monteure, Bauarbeiter usw. drin wohnen, weil sie hier arbeiten. Sogar das Wasserstraßenamt Stralsund hat seine Vermesser mit einem Wohnmobil geschickt. Das Ordnungsamt hat extra für diese Wohnmobile auch in der Lockdownzeit eine Stromsäule und die Entsorgung in Betrieb gelassen.

LG Peter

goorooj am 03 Mär 2021 17:56:45

Ist es denn als Büromobil oder Wohnmobil zugelassen?
Wenn es entsprechende Sitz- Arbeits- und Schreibmöglichkeiten hat und als Büromobil zugelassen ist, sehe ich nicht wie sich das Finanzamt da auf Dauer rauswinden kann...

pipo am 03 Mär 2021 18:12:00

goorooj hat geschrieben:Ist es denn als Büromobil oder Wohnmobil zugelassen?
Wenn es entsprechende Sitz- Arbeits- und Schreibmöglichkeiten hat und als Büromobil zugelassen ist, sehe ich nicht wie sich das Finanzamt da auf Dauer rauswinden kann...

Dann darf es aber auch nur im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit genutzt werden. Jedes Finanzamt dürfte schnell auf die Führung eines Fahrtenbuches pochen.

Bergbewohner1 am 03 Mär 2021 18:38:29

goorooj hat geschrieben:Ist es denn als Büromobil oder Wohnmobil zugelassen?
Wenn es entsprechende Sitz- Arbeits- und Schreibmöglichkeiten hat und als Büromobil zugelassen ist, sehe ich nicht wie sich das Finanzamt da auf Dauer rauswinden kann...

Wenn es dann über 3,5 Tonnen ist brauchst du auch einen digitalen Fahrtenschreiber.
Für unseren PKW verlangt das Finanzamt in unregelmäßigen Abständen die Führung eines Fahrtenbuches über 3 Monate, damit sie feststellen können, ob die 1 % Regel nicht überschritten wird.

kdupke am 03 Mär 2021 18:48:54

Aber dann wäre doch alles OK - denn es wurde doch für die Firma angeschafft und nicht als von uns allen subventioniertes Fahrzeug, oder?

Ich glaube, einfach eine Wohnmobilvermietung aufmachen, bei der gewerbliche Kunden das 10fache zahlen, verglichen mit privaten Kunden, ist eine 'einfache' Möglichkeit, uns alle an den Kosten zu beteiligen.

Oder ein Mobil, welches eindeutig nicht privat benutzt werden will - so wie mit Arbeitskleidung: Ein Polo ist absetzbar, wenn ein Firmenname drauf steht - sonst nicht.

gruss kai

Nille am 03 Mär 2021 19:05:42

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wenn es dann über 3,5 Tonnen ist brauchst du auch einen digitalen Fahrtenschreiber.

Hast Du für diese Aussage eine Belastbare Quelle?
Bergbewohner1 hat geschrieben:Für unseren PKW verlangt das Finanzamt in unregelmäßigen Abständen die Führung eines Fahrtenbuches über 3 Monate, damit sie feststellen können, ob die 1 % Regel nicht überschritten wird.


Das hat wenig mit der 1% Regelung zu tun. Es geht den Finanzbeamten um die Feststellung, dass das Fahrzeug (egal ob Womo oder PKW) zu einem relevanten Anteil betrieblich genutzt wird. Wenn der betriebliche Anteil unter 10% der Fahrten fällt, ist das Fahrzeug grundsätzlich dem Privatvermögen zuzuordnen. Zwischen 10 und 50% betrieblicher Anteil obliegt es der Wahl der Firma ob das Fahrzeug im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen zu halten ist.

Über 50% betrieblicher Nutzung ist das Fahrzeug immer dem BV zuzuordnen. Wenn wie in dem Fall des TE ein betrieblicher Anteil des Fahrten über 30% anzusetzen ist, kann das FA das eigentlich nicht ablehnen. Wenn die Beamten aus § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG selbstständig irgendwelche anderen Auslegungen ableiten und auch auf freundliche Ansprache nicht reagieren, bleibt nur der Weg zu klagen oder einen Nachweis zu führen, dass die Fahrten für die Firma über 50% der Gesamtfahrleistung ausmachen.

Alternativ steht einem natürlich der Weg offen, für die 30 % der Fahrten die tatsächlichen KM Kosten (also nicht die lächerlichen 30 Cent) abzusetzen. Das kann bei der aktuellen Marktlage sogar günstiger sein. Alternativ macht die Ehefrau eine Reisemobilvermietung auf und die GmbH mietet das RM zum marktüblichen Tagessatz.

WomoTechnikService am 03 Mär 2021 22:29:17

Nille hat geschrieben:Alternativ macht die Ehefrau eine Reisemobilvermietung auf und die GmbH mietet das RM zum marktüblichen Tagessatz.


Wird vom Finanzamt "Gestaltungsmissbrauch" genannt... Kenn ich noch aus meiner Versicherungszeit, die Frau vom Direktionsleiter baute ein Bürohaus und vermietete es an die Mitarbeiter.

LG Peter

Pechvogel am 03 Mär 2021 22:59:12

WomoTechnikService hat geschrieben:...Wird vom Finanzamt "Gestaltungsmissbrauch" genannt...


Vor allem wenn es nur immer den selben Mieter gibt.






Grüße
Dirk

urmel71 am 03 Mär 2021 23:00:32

macagi hat geschrieben:

Nimm doch den pauschalen km Satz (Womo ist privat, keine 1% Regelung), und ihr steht vermutlich günstiger da.



Genau so mache ich es seit Jahren und hatte diesbezüglich mit dem Finanzamt nie Probleme. Eine separate Reisekostenabrechnung erstellen und gut ist.

pipo am 04 Mär 2021 08:46:09

Nille hat geschrieben:Hast Du für diese Aussage eine Belastbare Quelle?

Verordnung Nr. 3821/85 EWG bzw.Nr. 561/2006 EG
Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel bei der 50Km Regel, die Handwerksbetriebe, die nur in einem 50Km Radius unterwegs sind vom Einbau eines digitale Fahrtenschreibers entbinden.
Im Übrigen müssen auch Gespanne über 3,5T einen digitale Fahrtenschreiber einbauen.

Pechvogel am 04 Mär 2021 09:14:10

Ohne irgendjemandem zu nahe treten zu wollen:
der Fahrtenschreiber bei 3,5T gilt auch für "PKW" die einen Anhänger "zur Güterbeförderung" mitführen. Es gilt also das zulässige Gesamtgewicht des Zuges.
Die 50km "Handwerker Ausnahmeregelung" ist, meiner Meinung nach, eine Regelung die 100km Luftlinie um den Unternehmenssitz gilt.

Dann gilt dass grundsätzlich alles nur wenn es sich um einen "Berufskraftfahrer" handelt, der seinen Arbeitsplatz quasi permanent im Fahrzeug hat.
Der Fahrtenschreiber also zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten dient.
D.h. es gilt nicht für gelegentliche Fahrten zur Baustelle wenn man dann "hauptberuflich" auf der Baustelle arbeitet.

Nachzulesen z.B. hier --> Link

Und dann ist natürlich immer noch die Frage ob man, im Falle einer Kontrolle, gerade privat oder gewerblich unterwegs ist. Dem Finanzamt dürfte der Fahrtenschreiber jedenfalls egal sein. Zumal man unterstellen kann dass ein Womo nicht als Arbeitsplatz für einen Berufskraftfahrer angeschafft wird.





Grüße
Dirk

BURAN am 04 Mär 2021 09:18:33

mein Vw bis ist nach zähen Verhandlungen nun auch anerkannt . Habe die Vorsteuer zurückerhalten
Allerdings musste ich mit Fahrtenbuch nachweisen , Welchen Anteil ich gewerblich fahre
Es gab deshalb extra eine vorsteuerprüfung
Gestolpert ist das Finanzamt über die Versteuerung als Wohnmobil ..
Lustiger Weise dass ich zum Zeitpunkt des Rückrufs gerade mit dem Statiker auf der Baustelle im Auto
Mein vorgängerfahrzeug einen Knaus 63o Kastenwagen hatte ich ohne Probleme mit Fahrtenbuch zu 4o %gewerblich versteuert

Wegen der etwas abfälligen Bemerkungen zur gewerblichen Abschreibung sei gesagt ...die Versteuerung mit der 1%Regelung rechnet sich in den wenigsten Fällen ... Denn das Finanzamt setzt für die 1%..auch bei Gebrauchtwagen den Listenpreis an ,Welchen kaum jemand zahlt .. Zudem muss der Verkaufspreis nach der Abschreibung nach 6 Jahren voll versteuert werden ...
Beispiel :
Womo kostet 100000 Liste netto
Kaufpreis 90000

Privat versteuert in 6 Jahren 72x1% aus 100000 ergibt 72000€ Privatanteil zu versteuern
Verkauf nach 6 Jahren mit 60000km ... Für 50000 netto voll zu versteuern mit

Somit hat man 122000 Euro versteuert , aber nur 90000 abgeschrieben
Differenz vonn 32000 Euro
Allerdings sind die Betriebskosten dann ebenfalls ansetzbar .. Also etwa 18000 €in Summe
abgezogen wird die Mehrwertsteuerdifferenz von 19%aus 40000 ..also knapp 8000

Unterm strich hat man 16000 Euro mehr versteuert als gespart ... Ca 4000 €

Kein Grund auf die 1% Regelung neidisch zu sein--oder diese zu nutzen

LG


Klaus

Gast am 04 Mär 2021 09:25:58

Deine Rechnung
"Somit hat man 122000 Euro versteuert , aber nur 90000 abgeschrieben
Differenz vonn 32000 Euro"

Hört sich viel an, allerdings zahlst du nur deinen Steueranteil auf die 32.000 Euro. Also vielleicht bis zu 12.000 (?) je nach Steuersatz. Deswegen ist Fahrtenbuch günstiger bei überwiegend betrieblicher Nutzung.

AdriaCoral2017 am 04 Mär 2021 11:42:14

Hallo,

vielen Dank für alle Hinweise und Tipps. Wir haben dem Finanzamt zusammen mit dem Steuerberater ausführlich geschildert, dass das Wohnmobil eben auch als Büromobil genutzt wird. Teilweise für Übernachtungen vor Ort, aber auch als mobiler Arbeitsplatz zwischen den Terminen oder für Besprechungen / Aufmaß etc. und auch als Arbeitsplatz im Urlaub. Hier könnten wir für 2020 natürlich noch mit den geänderten Bedingungen durch Corona argumentieren, die die Nutzung eines Büromobils noch notwendiger gemacht haben. Neben der betrüblichen Nutzung ist es als Dienstwagen Bestandteil des Lohns und wird mit 1% der Bruttolistenpreises versteuert, inkl. allem Zubehör. Wir haben somit, wie wir dachten, eigentlich steuerlich alles richtig gemacht und versteuern eben unseren Privatanteil an der Nutzung des Dienstwagen als geldwerten Vorteil. Wie schon gesagt, Betriebsprüfer und Lohnsteuerprüfung haben nichts bemängelt.

Nur die Umsatzsteueraußenprüfung bemängelt, dass das Wohmobil auf die familiären Bedürfnisse abgestimmt ist und es sich um einen typischen Freizeitgegenstand handelt, obwohl wie ja die betriebliche Nutzung von 30 % eindeutig nachgewiesen haben. Irgendwelche Konstellationen einer Vermietung wollten wir auch nicht konstruieren, da einem das bestimmt auf die Füße fällt und zudem ist die Ehefrau auch richtige Angestellte der GmbH. Um es kurz zusammen zu fassen: Private Nutzung ja, aber bitte haben sie keine Kinder anhand derer die familiären Bedürfnisse für ein Wohnmobil abgezählt werden können. :roll:

BURAN am 04 Mär 2021 18:19:24

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Du hadt es nicht richtig gelesen ...bei dem beispiel ...zahlst du viel mehr als du sparst ....bei vergünstigten fahrzeugen (nachlass , grauimport oder gebrauchtwagen ) und solchen mit hohem werterhalt ...rechnet sich das niemals ...ist einfache mathematik

schnecke0815 am 04 Mär 2021 19:39:34

AdriaCoral2017 hat geschrieben:

Nur die Umsatzsteueraußenprüfung bemängelt, dass das Wohmobil auf die familiären Bedürfnisse abgestimmt ist und es sich um einen typischen Freizeitgegenstand handelt, obwohl wie ja die betriebliche Nutzung von 30 % eindeutig nachgewiesen haben.


Dann überlege doch einmal ob dir ein guter Schreiner (oder du selbst) herausnehmbare Leichtbaumöbel anfertigt wie z.B. einen Aktenschrank.
Hat das Wohnmobil einen Alkoven? Den Aktenschrank könnte man dort plazieren.
Den Esstisch mit Drucker und Laptop zustellen und in die Heckgarage, sofern vorhanden, eine Kleiderstange für Helm, Gummistiefel und Einteiler
zum überziehen über den Anzug. Eventuell noch abnehmbare Schilder von der GmbH auf die Außenhaut und fertig ist das Geschäftsfahrzeug.
Alles herausnehmbar denn ansonsten wäre ja eine sinnvolle Eigennutzung nicht möglich, der Umsatzsteueraußenprüfung vorführen.

BURAN am 05 Mär 2021 11:53:38

[quote="BURAN"][mod]Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.[/mod]

das ging vom Mobile aus irgendwie nicht ... hängts an meiner Technik ?

wolfherm am 05 Mär 2021 13:45:37

Das Problem wird nicht die Technik sein......es gibt eine Vorschaufunktion, da kannst du vor dem Absenden prüfen, ob es richtig ist und ggf. anpassen.

felix52 am 05 Mär 2021 18:54:00

Traditionell gilt im Steuerrecht die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" sozusagen als Fiskuskompetenzerweiterung".
Findet man einmal eine Gesetzeslücke, gibt es eben oben genannte "wirtschaftliche" Betrachtungsweise. Es geht dann nicht mehr
um Gesetzeseinhaltung, sondern um "Gewinnermittlung".
Früher nannte man das etwas direkter "Steuereintreibung".
In meinem Fall ist es so, dass die Herrschaften dazu wegen unsrer Tätigkeit Zugeständnisse machen müssen.
Hoffe ich jedenfalls. Werde dazu in einigen Monaten berichten.
Ein Anfang ist getan. Aber es dauert offt soooo lange. Der Staat braucht unsere "Kohle". :mrgreen:

No mercy

Bergbewohner1 am 06 Mär 2021 18:43:53

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Wir fahren mit unserem LKW nur innerbetrieblichen Werksverkehr und haben einen Radios von 75 Km.
Wenn ein Pkw/Geländewagen mit Hänger betrieblich gefahren wird, braucht man auch keinen Fahrtenschreiber, das gilt nur für LKW Zulassung.

Karmann-Schmitti am 06 Mär 2021 18:59:29

Moin ...

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wenn ein Pkw/Geländewagen mit Hänger betrieblich gefahren wird, braucht man auch keinen Fahrtenschreiber, das gilt nur für LKW Zulassung.

Hast Du da eine belastbare Quelle ?
Das wäre nämlich für meine beiden Aussendienster von größtem Interesse ...

Pechvogel am 06 Mär 2021 19:03:28

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wir fahren mit unserem LKW nur innerbetrieblichen Werksverkehr und haben einen Radios von 75 Km.
Wenn ein Pkw/Geländewagen mit Hänger betrieblich gefahren wird, braucht man auch keinen Fahrtenschreiber, das gilt nur für LKW Zulassung.


Wo hast Du das denn her?
Die 3,5t beziehen sich nicht auf das Zugfahrzeug sondern auf das Gesamtgewicht des Gespanns!!
--> Link



Grüße
Dirk

MoniDieter am 07 Mär 2021 00:40:00

Ein Kraftfahrzeug im Güterverkehr mit über 3,5 to zGG. hat die Digitachopflicht.
Es gibt die Handwerkerregel, die gilt, wenn der Fahrer seine Maschinen oder Material zur Baustelle transportiert und die handwerkliche Arbeit im Vordergrund steht. Dann sind handschriftliche Aufzeichnungen zu führen.
Ein Geländewagen mit Anhänger über 3,5 to zGG. muß, wenn er transportiert, und der Transport der Zweck der Fahrt ist einen Digitacho verbaut haben. Ob als LKW zugelassen oder PKW, das ist egal.
Ein Wohnmobil transportiert eher wohl nichts, sondern wird "umgesetzt".... Interessante Fragestellung. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht.
Die Damen und Herren vom Finanzamt betrachten dann wohl eher die steuerliche Behandlung der Anschaffung des Digitachos :mrgreen:

Gruß Dieter

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