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Problem mit langem Hecküberhang beim Dethleffs Advantage


sharany am 09 Apr 2007 21:15:18

habe seit kurzem einen neuen Advantage T6611 (Modell 2007) mit dem Extra "Heckabsenkung". Bei unserer ersten Ausfahrt setzten wir beim auf- und abfahren einer Mainfähre mit dem Heck so auf, daß beim Verlassen der Fähre das Abschlußblech mitsamt Heckleuchteneinheit beschädigt wurde.

Das Fahrzeug war gerade mal 3 Tage alt.
Tourbericht hier:
--> Link

Nun befinde ich mich in der Diskussion mit Dethleffs und dem Fährbetreiber. Einer schiebt die Schuld auf den anderen und halten eigentlich mich für schuld.

Meine Frage nun, da ich sowohl hier als auch sonst im Internet nichts finde:
- kennt dazu jemand die Rechtslage ?
- sind solche Probleme bekannt ?
- gibt es Probleme bei Skandinavienfähren (Skandlines / TT-Lines / Stena Lines ?

Danke schonmal vorab.

Viele
Sharany

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oldi am 09 Apr 2007 21:28:11

hallo Sharany

also mit dem fährbetreiber wirst du kaum erfolg haben, denn egal was du befährst bist du dafür verantwortlich.

dethleffs wird sich da auch nichts annehmen, außer das die dir den tip geben eine luftfederung einzubauen.

ein tip in einem solchen fall, die gesamte breite der zufahrt nutzen und schräg raufzufahren.

ich bin mal bei flachwasser mit einer weserfähre übergesetzt,nachdem es bei meinem vordermann kratzende geräusche gab, hielt ich kurz an, pumpte meinen wagen hoch und fuhr langsam rüber.

gruß peter

fuzzy am 09 Apr 2007 21:39:55

ich vermute :

wenn Du ohne personal/einweiser der fähre gefahren bist, ist es Dein Fehler, dann ist es ein fall für Deine Vollkasko !
bei einer so kleinen Fähre ist wohl auch sicher kein einweiser dabei !

bei den großen fähren ist meist ein einweiser dabei, aber auch da fürchte ich ist es dein Ding !

den Hersteller kannst du dafür sicher nicht verantwortlich machen ! bei langen überhängen gibt es halt einige probleme und das ist nur eins davon.

bedanken würde ich mich beim händler der dich wohl evtl. nicht ausreichend informiert hat.

wenn der schaden nur die schürze betrifft so wie ich es auf deiner homepage sehe, würde ich es erstmal von hinten mit gfk matten verstärken und reparieren

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Gast am 09 Apr 2007 22:26:03

sharany hat geschrieben:habe seit kurzem einen neuen Advantage T6611 (Modell 2007) mit dem Extra "Heckabsenkung". Bei unserer ersten Ausfahrt setzten wir beim auf- und abfahren einer Mainfähre mit dem Heck so auf, daß beim Verlassen der Fähre das Abschlußblech mitsamt Heckleuchteneinheit beschädigt wurde.

Das Fahrzeug war gerade mal 3 Tage alt.
Tourbericht hier:
--> Link

Nun befinde ich mich in der Diskussion mit Dethleffs und dem Fährbetreiber. Einer schiebt die Schuld auf den anderen und halten eigentlich mich für schuld.


Hallo,

in diesem Fall ist es "Selbstrisiko".

Einzig allein kommst Du für den Schaden auf!!!


Keegan



Meine Frage nun, da ich sowohl hier als auch sonst im Internet nichts finde:
- kennt dazu jemand die Rechtslage ?
- sind solche Probleme bekannt ?
- gibt es Probleme bei Skandinavienfähren (Skandlines / TT-Lines / Stena Lines ?

Danke schonmal vorab.

Viele
Sharany

Gerd-R am 10 Apr 2007 08:23:05

Hallo,

die Beschädigung ist zwar sehr klein - aber bei einem 3 Tage alten WoMo besonders ärgerlich. Sharany, ich kann nachfühlen, dass Du "sauer" bist.

Ich habe auch ein WoMo mit langem Überhang. Trotz großer Vorsicht übersieht man doch einmal eine tückische Stelle und man setzt auf. Das ist mir auch schon dreimal passiert. Einmal beim Wenden an einer falsch eingeschätzten Grundstückseinfahrt. Ein anderes Mal auf einer öffentlichen Strasse beim Abbiegen (scharf rechts und gleichzeitig starke Steigung). Das letzte Mal auf einem Stellplatz in Bayern beim Zufahren auf eine Ver- und Entsorgungsstation. In allen Fällen habe ich die Schuld bei mir gesucht. Man muss eben noch vorsichtiger sein.

Glücklicherweise hatte jedesmal nur das hintere Ende des Tiefrahmens leichten Bodenkontakt und Sichtprüfungen zeigten mir, dass keinerlei Beschädigungen entstanden sind.


Gerd

fuzzy am 10 Apr 2007 09:49:36

Gerd hat völlig Recht !

Wenn Du so einen langen Überhang hast, (ich übrigens auch)mußt Du ab sofort immer höllisch aufpassen, mit der Zeit kriegst Du aber ein Gefühl dafür, bist aber damit nicht aus dem Schneider ! :cry:

Seekater am 10 Apr 2007 14:48:28

sharany hat geschrieben:…daß beim Verlassen der Fähre das Abschlußblech mitsamt Heckleuchteneinheit beschädigt wurde.
…..
Meine Frage nun, da ich sowohl hier als auch sonst im Internet nichts finde:
- kennt dazu jemand die Rechtslage ?


Soweit ich als iuristischer Laie das beurteilen kann ist die Rechtslage folgende:

- Bei Einweisern ist – außer wenn diese unterwiesen und so etwas wie ein Vertrag besteht (die Bundeswehr handhabt das so) – keine unmittelbare Haftung für sein Tun. Die Fahrer trägt – auch bei Verschulden des Einweisers – immer eine Mitschuld. Außerdem bleibt in dem hier geschilderten Fall noch das Problem, daß der Einweiser einer ursächlichen Verschuldung bezichtigt wird und das wohl auch noch bewiesen werden muß. Ich befürchte ohne Ortstermin mit Gutachter, bei dem geprüft werden muß, ob das Auto überhaupt tauglich für diese Fähre ist oder bei andersartigem Verlassen der Fähre der Schaden vermieden hätte können, geht hier gar nichts. Zudem ist schon an der Fragestellung ersichtlich, daß das gar nicht so einfach ist: Wie genau ist das Auto gefahren, wie war Beladung des Autos, Beladung der Fähre, Wasserstand alles das spielt hier rein und kann vermutlich nicht einwandfrei und objektiv festgestellt werden.
Einen gewissen Hinweis liefert da auch die Bundeswehr: Dort sind die Einweiser zwar – teilweise – mit in der Haftung, haben dann aber nur die Berechtigung einen einzelnen Typ Fahrzeug, z.B. MAN 5-Tonner einzuweisen. Soll der Einweiser einen anderen Fahrzeugtyp einweisen, muß er auch für diesen Fahrzeugtyp eine separate Schulung machen, bei dem ihm Gelegenheit gegeben wird sich mit Wendekreis, Bodenfreiheit etc. des Fahrzeugs zu befassen. Wie soll das ein Fähreinweiser, an dem alle möglichen Fahrzeugtypen auftreten bewältigen.

Ein anderer Ansatz wäre dann noch festzustellen, ob es im Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung maximale Rampwinkel gibt, die eine öffentliche Straße annehmen darf. Wenn es das gibt, wäre dann zu klären, ob ein privater Betreiber dann auf die Abweichung von der STVP hinweisen muß. Ich persönlich bezweifle allerdings ersteres (meiner Meinung nach gibt es in der STVO keinen maximale zulässigen Rampwinkel)

sharany hat geschrieben:….
- sind solche Probleme bekannt ?
- gibt es Probleme bei Skandinavienfähren (Skandlines / TT-Lines / Stena Lines ?


ja das ist bekannt, in den Foren ist immer wieder davon zu lesen. Recherchiere 'mal nach "Bodenfreiheit" und "Überhang" da müßtest Du fündig werden. Vor Fahrzeugen mit langem Überhand wird – je nach Fährerfahrungen – immer mal wieder gewarnt / von Problemen berichtet.


sharany hat geschrieben:…. Nun befinde ich mich in der Diskussion mit Dethleffs ….. und halten eigentlich mich für schuld.


Bei der Diskussion mit Dethleffs gibt es aus meiner Sicht 2 Ansätze:

Ein mindest Ramp-Winkel (so heißt die Eigenschaft, die zu mehr oder minder frühzeitigem "Aufsitzen" führt) ist soweit ich weis nicht definiert, um eine Zulassung zum Straßenverkehr zu erlangen. Hier gibt es also kaum Ansatzmöglichkeiten beim Hersteller.

Etwas anderes ist das beim Händler bei dem Du das Fahrzeug gekauft hat. Wenn Dethleffs ausdrücklich mit der Eignung des Fahrzeuges für beliebige Fähren wirbt oder wenn Du beim Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen hast, daß das Fahrzeug für Fährüberfahrten verwendet werden soll und Du – aufgrund der Werbung – von der Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft ausgehen mußtest. Dieses ist aus meiner Sicht der einzigste halbwegs erfolgversprechende Weg. Doch auch hier müßtest Du – nicht nur an dieser einen, sondern an möglichst vielen anderen Fähren – den erforderlichen Rampwinkel nachweisen. Dethleffs würde dann – so sich dieser Beweis führen läßt – ein Fahrzeug fertigen, das nicht für Fähren tauglich ist und somit einer Nutzungseinschränkung unterliegt auf die hingewiesen werden muß. Ob diese Nutzungseinschränkung Dir dann zumutbar ist oder nicht muß dann allerdings auch noch geklärt werden (sprich konnte der Händler erkennen, daß Dir diese Eigenschaft eines Fährtauglichen Rampwinkels wichtig ist). Wohlgemerkt der Händler – er ist Dein Vertragspartner und nicht Dethleffs.
Ein anderer Ansatzpunkt wäre der Vergleich der Rampwinkel an verschiedenen WoMos. Verfügt Dein Auto über ein besonders geringen Rampwinkel, wäre das ebenfalls ein Indiz für eine Nutzungseinschränkung auf die der Hersteller hinweisen muß.
Dein Händler mit Dethleffs im Rücken kann dann jedoch auch ähnlich vorgehen. Sprich wie weit streuen die Rampwinkel bei WoMos, wie weit dies bei den Fähren. Dein WoMo kann durchaus am unteren Bereich des "WoMo-üblichen" liegen und die Fähre am oberen Bereich des "Fähren üblichen" und Deiner Sorgfalt als Fahrer obliegt es eben zu prüfen, ob beides zusammen paßt…… Daß das einem WoMo-Neuling gar nicht so ohne weiteres möglich ist, steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Ob sich ein Vorgehen lohnt – kann aus meiner Sicht nur in einem Beratungsgespräch in einem mit der Materie gut bewandertem Anwalt (und Rechtschuztversicherung) geklärt werden.

Ich persönlich würde es lassen – der Schaden ist nicht so hoch, daß sich ein derartiger Aufwand lohnt. Wie sagte man früher dazu: Lehrgeld gezahlt.

Viele
Seekater

dokabastler am 10 Apr 2007 15:27:43

Hallo,

mein beileid...ich hätte auch einen Riesenhals....3 Tage alt...und auch noch ein problem von dem man weiß, daß es wiederkommt.....diverse Stellplätze, Rampen, garagenzufahrten was weiß ich.....gut ist nur, daß man ein Gefühl kriegt was geht und was nicht und im Hirn so eine Art Warnlampe angeht.......


Ich denke, daß Ihr rechtlich wenig Handhabe habt.......Ihr müßt zukünftig leider bei der Beladung und beim Fahren höllisch aufpassen...und ggf. tatsächlich eine Luftfederung an der Hinterachse nachrüsten (ich würde das in Eurem Fall machen, ich hab bei mir am Mobil auch eine obwohl ich praktisch 0 Überhang habe, machen...) ....vielleicht versuchen, daß ich Dethleffs und der Verkäufer da dran beteiligen.....

Ansonsten fällt Euer Problm (so wie auch das mit dem verkauf von Mobilen, die reisefertig nur 300 kg oder weniger Zuladung haben) unter die RUbrik:
"Ist schon eine Frechheit was die Hersteller so alles verkaufen".....sieht schön aus und ist wenig praxistauglich..

Viel Erfolg bei der problemlösung


günter

dieter2 am 10 Apr 2007 16:19:27

dokabastler hat geschrieben:"Ist schon eine Frechheit was die Hersteller so alles verkaufen".....sieht schön aus und ist wenig praxistauglich..
günter


Da sprichst Du alle Hersteller an die eine abgesenkte Heckgarage bauen.
Aber das WoMo Volk will es so haben,dann wird es eben so gebaut und verkauft.
Aber meine Meinung zu den "Fährenunglück",man kan nicht so blauäugig mit so
ein neues Womo durch die Gegend fahren.
Gerade weil es neu ist schaut man schon mal ein bischen genauer hin.
Währe das gleiche wenn der Überhang vom Womo in der Kurve ausschwenkt und irgend wo gegen kommt und man macht
den Hersteller für den langen Überhang verantwortlich.
Also die Schuld bei sich selber suchen :)

Dieter

MichaelW am 10 Apr 2007 16:38:31

bei einem Concorde habe ich die Tage am Heck so eine "Mini-Achse" mit zwei reelen weißen Kunstoff-Rollen gesehen, das dient m.E. zumindest bei Fährrampen/Auffahrten sicherlich dem Schutz des Fahrzeug Hecks.

An meinem ersten Mobil habe ich mir auch mal eine "Stoßstangen"-Ecke abgefahren :oops:, bin bei mir zuhause an einem Hydranten Hinweisschild hängen geblieben, welches sich fies in einer Hecke versteckt hat:oops: , aber das übt, seit 5 Jahren keine Hecküberhangschäden mehr zu verzeichnen gehabt :wink:

dokabastler am 12 Apr 2007 14:00:44

Hi dieter2

klar ist man immer im Prinzip selber schuld.......und daß man bei den ersten fahrten erst recht vorsichtig ans Werk gehen sollte ist auch klar..

aber mal ehrlich und realistisch
Die meisten Womokäufer können das kaum wissen, daß der teufel so in manchen Details steckt.......sagt und schreibt ja auch niemand außer wir Erfahrungsmenschen im Forum........

Ich seh das eher so, daß die hersteller schöne, verkaufsfördernde Sachen versprechen (wie z.B. Garage) und dabei Nachteile (wie weniger Wohnraum oder eben hecküberhang) die damit u.U. verbunden sind und für manche Käufer ein echtes Problem sind, natürlich nicht so deutlich nennen......klar wird sowas als Wettbewerbsvorteil dann beworben und auch nachgefragt....

ist doch das gleiche mit vielen Mobilen die alles haben und können...nur keine Zuladung mehr, weil da de as großere fahrgestell gefragt wäre oder ein Iveco statt einem DUC...aber wer sagt das dem Erstkäufer......

oder die schöne versprechung von 4 oder 6 Schlafstellen, von denen sich dann 4 Stück als Pygmäenlager herausstellen......

oder im verbindung mit langem hecküberhang auch durchdrehende Räder bei Vorderradantrieb....beim Auto gibts so was nciht, wer rechnet schon damit....

wer da in begeisterung und ohne Hintergrundinfo einfach auf Prospekte, pm (da wurde jahrelang die fehlende zuladung auch kaum gemaßregelt) oder sonstein Blattl oder eine Womoschau beim Händler als Info vertraut, der kauft sich leicht Probleme auch mit ein.......

ich oder wir sind Gott sei Dank über diese Phase hinaus, aber ansatzweise hat uns das doch alle mal getroffen......

günter

Gast am 12 Apr 2007 22:09:11

... aber das WoMo Volk will es so haben, dann wird es eben so gebaut und verkauft...


... ha ha ha ... "wir sind das Volk & blablabla ..."

... nein, es ist genau anders herum: die Hersteller (hier = Massen-Produzenten mit ca. >2.500 Fzg. p.A.) haben und wollen keine Ahnung von den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Kunden haben ~ sie produzieren auf Teufel komm raus kostengünstig um viel Geld zu verdienen ... (maximal außen hui aber innen pfui!!!) ~

~ als Sitzmöbel für den ganzen Tag und die halbe Nacht werden in der Regel z.B. nur "Sitzkisten" mit weichen Polstern ohne ergonomische Ausprägung angeboten ... nein, wer denkt da Böses ?... : der Kunde will es so ... inclusive Bandscheibenvorfall ~ ha ha ha ...

... und was große Womo's mit Tiefgarge und Platz für 7 Fahrräder und 2 Ponys darin angeht: ... klaro: wer so'n Scheiß gekauft, und sich dann über'n zu langen Überhang beschwert ist selbst Schuld ~ und bestätigt dem Hersteller damit: alles ok ~ wir wollen das ~

:ooo: :ooo: :ooo:

Dakota am 12 Apr 2007 22:45:21

Moin,

als Neuwagenbesitzer muss ich mich schon mit den Ausmaßen meines neues Mobil vertraut machen, notfalls muss ich meine Beifahrer bemühen :wink:

Wenn Du dich auf andere verlässt bist Du verlassen, siehe deinen "Mangel" nicht ganz schlossener Frischwassertank :D

dieter2 am 13 Apr 2007 00:09:39

captain-krabbe hat geschrieben:... und was große Womo's mit Tiefgarge und Platz für 7 Fahrräder und 2 Ponys darin angeht: ... klaro: wer so'n Scheiß gekauft, und sich dann über'n zu langen Überhang beschwert ist selbst Schuld ~ und bestätigt dem Hersteller damit: alles ok ~ wir wollen das ~

:ooo: :ooo: :ooo:


...genau so ist es.
Die Hersteller beobachten genau was sich verkaufen läst und was stehen bleibt.

Und mit der Fähre und den aufsetzen,das ist schon ärgerlich und kostet unnötiges Geld.
Aber nach den Womohersteller rufen hat mich doch schon irritiert.

Das währe so als wenn ich unter einer Brücke hängen bleibe und den Hersteller anrufe das das Womo zu hoch ist 8)

Dieter

audiquattro20v am 13 Apr 2007 09:00:40

.... oder ich beschwere mich das der Kaffee zu heiß war und ich mir die Zunge verbrannt habe....................

..... aber den Ärger soll man immer rauslassen. Es hilft.

Bergbewohner1 am 13 Apr 2007 19:58:20

audiquattro20v hat geschrieben:.... oder ich beschwere mich das der Kaffee zu heiß war und ich mir die Zunge verbrannt habe....................

..... aber den Ärger soll man immer rauslassen. Es hilft.

Das hat in den USA einer Kundin einige Millionen eingebracht, als sie sich heißen Kaffe auf die Schenkel goß.

Advantage am 13 Apr 2007 21:39:57

Hallo,

wir haben auch einen 6611. Auf dem schönen Stellplatz in Füssen bin ich über den Dolen der Entsorgestation gefahren. Als ich mir das Ganze anschaute war mir sofort klar, dass nur eine Rückwärtsfahrt einen Schaden verhindern kann, sonst wäre die Fuhre auch aufgesessen.

Habe mir zwischenzeitlich überlegt, evtl. eine Luftfederung einbauen zu lassen.

Wieviel cm mehr an Bodenfreiheit bringt die denn ???

Hat schon jemand Erfahrung ???

Vielen Dank

agu am 13 Apr 2007 22:35:32

Mit der Luftfederung kann ich sicherlich 10-15 cm anheben bzw. absenken. Ob das auch bei einer zusätzlich installierten funktioniert kann ich nicht beurteilen.

Gast am 14 Apr 2007 09:50:19

Bei meinem Bürstner hatte ich Luftfederung. Die brachte immerhin knapp 20 cm Differenz.

Bei meinem Concorde habe ich unter dem Heck zwei Räder mit einem Durchmesser von 25 cm. Bevor das Heck aufsetzen würde (Fähre, etc.) würde der Wagen hinten aufrollen. Die Räder sind so angebracht, das am Heck, im normalen Fall, kein Schaden entstehen kann.

Eine Fähre am Rhein, Bingen, verweigerte mir die Auffahrt mit dem Bürstner, das war letztes Jahr.
Mit dem Concorde käme ich aber auch nicht auf die Idee eine Rheinfähre nehmen zu wollen.

Bei der Fähre nach Kreta, legte zusätzlich beim rückwärts auffahren der Maat Matten unter den Rahmen und diese Matten wurden von zwei starken Männern mit dem Wagen mitgezogen.

Es kam zum aufsetzen, aber das war dann kein Problem.

Schade um Deinen neuen Wagen, eine böse Erfahrung gleich am Anfang.


Gast am 14 Apr 2007 14:15:43

... hier ein Foto.
So ist Concorde das Problem angegangen.
Bei leichten Auf- und Abfahrten, hilft es tatsächlich.


pezz88 am 14 Apr 2007 20:46:25

Gute simple Lösung bei dem Concord!
Da könnten sich die anderen Hersteller etwas abgucken...

Ab was für einem Maß wir denn der Hecküberstand problematisch?

agu am 15 Apr 2007 19:51:15

pezz88 hat geschrieben:Ab was für einem Maß wir denn der Hecküberstand problematisch?

Das hängt vom Fahrgestell ab. Unser Flair hat 2m Überstand aber einen Iveco-Leiterrahmen. Bisher musste ich das Heck noch nie mittels Luftfederung anheben. Bei einem Ducato mit Alko-Tiefrahmen sind sicherlich 2 m schon kritisch.

dokabastler am 17 Apr 2007 08:45:03

Hi,

gute Lösung bei COncorde...wenn mans braucht

bei vielen normalen Womos geht gar kein Träger bis ganz zur Heckkante...oder zumindest kein stabiler...
wenn man da die Rollen einfach an den Unterboden schraubt oder an zu schwache Teile, dann verdrückts das ganze Heck erst recht weil die Fuhre noch eher aufsetzt . oder zumidnest die Teile an denen die Rädchen festgemacht waren sind hin...hab ich auch schon mal gesehen......

die Räder sind daher leide keine Lösung für alle
vielleicht könne manche an der Halterung der AHK was machen?
Aber AHK mit einem überlange Hecküberhang ist auch nicht lustig

günter

Advantage am 17 Apr 2007 11:57:09

Hallo,

dann habe ich ja "Alles", einen tiefen Rahmen, eine Anhängerkupplung und einen langen Überstand. Bin also ein absolutes Glückkind :D

Beschäftige mich daher mit der Luftfederung.

Habe jetzt die Hersteller Linnepe oder Goldschmitt in Erwägung gezogen.

Hat jemand Erfahrung mit den beiden Herstellern ???

Vielen Dank

Gast am 17 Apr 2007 14:08:59

Advantage hat geschrieben:Habe jetzt die Hersteller Linnepe oder Goldschmitt in Erwägung gezogen.

Hat jemand Erfahrung mit den beiden Herstellern ???


Wir haben unter unserem Dethleffs A6771 die Luftbälge von Goldschmitt drunter und sind bestens zufrieden damit.

dokabastler am 17 Apr 2007 15:38:04

Hallo Dieter,

als erstes müßte doch dann das geschwungene teil unter dem Anhänger-kugelkopf schleifen - oder?? das müßte doch das tiefeste teil sein?? und auch ganz weit hinten......

günter

Advantage am 18 Apr 2007 00:08:37

Hallo,

ich habe mich mal unters Fahrzeug begeben, das erste Teil, welches es kostet ist die Steckdose der Anhängerkupplung, dann kommt die Rundung des Kugelkopfes.

@ BossCatOne

was hat Deine Luftfederung gekostet ?, hast Du einen eingebauten Kompressor ? und was wiegt das Ganze ?

Wenn ich so weiter mache muss meine Frau mit dem Zug nachkommen :D zGG 3,5 t (natürlich das Womo, ... nicht meine Frau)

und Danke an Alle

Gast am 18 Apr 2007 00:50:02

...Wenn ich so weiter mache muss meine Frau mit dem Zug nachkommen :D zGG 3,5 t...


... stellt sich die Frage: was ist günstiger, mit der Bahn fahren oder deine Frau ablasten (sorry :D )~ meine natürlich das Womo auflasten lassen ...

Spaß beiseite: 6611 mit 3,5 to ~ au backe ~ das ist bestimmt ein bißchen mager ~ Empfehlung: Goldschmitt !!! (habe da selbst von 3,5 auf 3,85 to aufgelastet) ~ toller Laden ~ super Arbeit ~ fairer Preis ~

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