papagei hat geschrieben:Hallo,
Der Halter ist verantwortlich für die Einhaltung der Termine, nicht die Prüfstelle.
Nachzulesenden im §29 der StVZO. Alle Vorgaben richten sich an den den Halter.
Gruß
Wo steht das?
--> Link
Natürlich muss ich die Termine als Halter einhalten - aber was ist wenn der Termin falsch ist?

