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Ungerechtfertigte TÜV-Zeitspanne erhalten 1, 2


macagi am 19 Mai 2021 06:34:03

papagei hat geschrieben:Hallo,

Der Halter ist verantwortlich für die Einhaltung der Termine, nicht die Prüfstelle.
Nachzulesenden im §29 der StVZO. Alle Vorgaben richten sich an den den Halter.
Gruß


Wo steht das?
--> Link

Natürlich muss ich die Termine als Halter einhalten - aber was ist wenn der Termin falsch ist?

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amino am 19 Mai 2021 07:19:56

Also nur mal so am Rande hatte ich mit meinem Wohnmobil ein Vollkasko Schaden mit einem Jahr TÜV abgelaufen.

Der Gutachter meiner Versicherung kommt raus.
Schaut sich mein Wohnmobil an ...die Reifen ...
Schaut auf den TÜV Stempel (ich wollte dann schnell dazwischen reden, das ich gerade an dem Tag zum TÜV wollte als der Unfall passierte )

Er blockte direkt ab und sagte das interessiert die Versicherung nicht.
2 Wochen später hatte ich das Geld auf meinem Konto.

marvin42 am 19 Mai 2021 07:26:31

:tach:
Moin,
jedenfalls nicht in der StVO wie dein --> Link suggeriert sondern
macagi hat geschrieben: papagei hat geschrieben:
Hallo,

Der Halter ist verantwortlich für die Einhaltung der Termine, nicht die Prüfstelle.
Nachzulesenden im §29 der StVZO. Alle Vorgaben richten sich an den den Halter.
Gruß

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BOWO am 19 Mai 2021 08:49:25

Also ich fahre 4,5 t. Bei der letzten Prüfung (war auch die erste nach 2 jahren) hat mir der Prüfer den Tipp gegeben beim Erreichen des 3. Prüftermin nach 6 Jahren lieber einen Monat früher zu kommen, dann gäbe es eine Verlängerung um 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr. Scheint also ein bekannter Trick zu sein und auch legal.

xiquadrat am 19 Mai 2021 11:41:46

macagi hat geschrieben:Wo steht das?
"...gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29... "

also wenn schon, dann sollte man schon auch in der richtigen Verordnung schauen bevor man zu schlussfolgern anfängt ... es geht nicht um die Strassenverkehrsordnung (StVO), sondern um die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO)...
hier der Link --> Link

wenn man schon vermeintliche Grauräume ausloten möchte, sollte wenigstens die Quelle stimmen ;)

mithrandir am 19 Mai 2021 23:31:44

BOWO hat geschrieben:.......hat mir der Prüfer den Tipp gegeben beim Erreichen des 3. Prüftermin nach 6 Jahren lieber einen Monat früher zu kommen, dann gäbe es eine Verlängerung um 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr. Scheint also ein bekannter Trick zu sein und auch legal.

Darum geht es hier nicht.
Es geht darum, dass der Prüfer in der Eile nicht merkt, dass er ein >3,5 Mobil vor sich hat und 2 Jahre TÜV gibt, obwohl es nur ein Jahr geben dürfte.
Mein Teil ist 14 Jahre alt und die letzten drei Mal ist mir das passiert.

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