Noch einmal langsam und für Alle zum Mitschreiben...
Die Gasprüfung ist nicht ausgesetzt, sondern wie vor 2007 genauso Pflicht... jeder Platzwart kann (und sollte) die Aufnahme ohne gültige Gasprüfung verweigern, ebenso jede Versicherung im Schadensfall die Zahlung. Die seit 2007 geltende TÜV-Relevanz bei Wohnmobilen (war übrigens bei Wohnwagen keine Relevanz, warum auch immer...) ist bis zu einer Neuregelung 2023 ausgesetzt, d.h., auch ohne Gasprüfung bekommt man TÜV.
Zu jedem Wohnmobil gibt es eine "Erstbescheinigung" vom Hersteller, ein A4-Blatt, auf dem die Geräte mit CE-Nummern aufgeführt sind. Liegt diese vor, erstellt der Gasprüfer eine "Folgebescheinigung", auch "Gelbes Heft", in das bis zu 3 Prüfungen eingetragen werden können. Die Erstbescheinigung bleibt immer Bestandteil dieser Folgebescheingung und wird am Besten an diese angeheftet.
Fehlt die Erstbescheinigung, so ist der Prüfer verpflichtet, alle Gasgeräte auf die vorhandenen CE-Nummern zu prüfen und ein (anderes) gelbes Heft mit der Eintragung der Geräte und CE-Nummern zu erstellen. Diesen erhöhten Aufwand läßt er sich natürlich bezahlen. Je nach Wohnmobil und Ort des Einbaus der
Heizung (unter dem Bett mit Typenschild nach hinten) und des Kochers (nur zugänglich nach Ausbau der Schubladen in der Küche) kann dieser Aufwand auch mal eine zusätzliche Stunde bedeuten.
LG Peter