Orvell hat geschrieben: Kann ich eine solche Anlage problemlos in DE einbauen und in der CH abnehmen lassen?
Ich würde mal sagen ja.
Man kann davon ausgehen, dass die Regelungen für die Montage eines Gastanks europaweit gelten.
Für die Installation der Flüssiggasanlage gilt europaweit die EN 1949, als europäische Norm.
Wenn EN Normen in Landesrecht übernommen werden, müssen sie gleichlautend sein.
So ist es für
Deutschland DIN EN 1949
Österreich ÖNORM EN 1949
Schweiz SN EN 1949.
Speziell für die Befestigung von Gastanks steht in der DIN EN 1949
12 Installation von Flüssiggastanks zur Versorgung von Flüssiggasgeräten
12.1 Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile
!Es ist erforderlich, dass Flüssiggastanks der Druckgeräte-Richtlinie und den technischen Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil I, Anhang 10, entsprechen. Es ist erforderlich, dass der Flüssiggasbehälter mindestens mit den nachfolgenden Ausrüstungsteilen ausgestattet sein und es ist erforderlich, dass diese den Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil I, Kapitel 6.3, entsprechen:
So steht es dann zwangsläufig auch in der SN EN 1949 und ÖNORM EN 1949.
Die Tanks müssen nach einer UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa) Regelung montiert werden.
In Wikipedia kann man dazu lesen.
Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, englisch United Nations Economic Commission for Europe, abgekürzt UNECE, auch UN/ECE, kurz auch ECE, ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC), deren Hauptziel es ist, paneuropäische wirtschaftliche Integration zu fördern.
Die Schweiz ist ebenfalls Mitglied.
Gruß
Scout