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wir haben uns die Tage einen Kenwood Naviceiver DMX5020DABS eingebaut, mit dem man via Apple CarPlay auch navigieren kann: --> Link
Prompt wurde ich auf der ersten Probefahrt mit dem Navi von der Polizei (zufällig) angehalten. Durch die noch offene Verkabelung am Sicherungskasten aufmerksam geworden, klärte mich der Polizist dann darüber auf, dass das Gerät eigentlich nicht während der Fahrt vom Fahrer bedient werden düfte, da es keinen manuellen Knopf für die Lautstärkereglung besitzt. Andernfalls wäre das eine nach StVO verbotene Touchscreen-Bedienung.
Der Polizeibeamte meinte das zwar nur als freundlichen Hinweis, aber ich war doch einigermaßen baff.... das war mir so nicht bewusst.
Ist dieses de-facto Verbot von Touchscreen Naviceivern hier allgemein bekannt? Und wie geht ihr damit um?
Meinung, nicht Wissen... i.d.R. muss ich das Navi nicht währende der Fahrt bedienen, sonder ja zu Fahrtbeginn... Meine Navi (mit Android Auto) kann ich während der Fahrt mit Spracheingabe (Handy) steuern, ich nehme an, das geht auch mit Apple Carplay.
ManfredK am 02 Aug 2021 10:57:54
UweHD hat geschrieben:Ist dieses de-facto Verbot von Touchscreen Naviceivern hier allgemein bekannt? Und wie geht ihr damit um?
Beste Grüße, Uwe
Uwe das resultiert aus einem Gerichtsurteil gegen einen Tesla Fahrer --> Link und ist kein generelles Verbot. Es kommt eher darauf an was du konkret machst. Das Eintippen eines Navigationszieles das eine relativ lange Blickabwendung von der Straße erfordert ist sicherlich kritisch, das Einstellen der Lautstärke das evtl. nur mit 2 Klicks zu eledigen ist und kaum eine Blickabwendung erfordert ist zulässig.....
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Tinduck am 02 Aug 2021 11:02:56
Die modernen Dinger haben doch alle Sprachbedienung, unser Garmin 780 auch. Einfach aktivieren und damit bedienen. Die Polizei ist nur noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
bis denn,
Uwe
mafrige am 02 Aug 2021 11:05:33
UweHD hat geschrieben:Hallo zusammen ... Der Polizeibeamte meinte das zwar nur als freundlichen Hinweis, aber ich war doch einigermaßen baff.... das war mir so nicht bewusst.
Ist dieses de-facto Verbot von Touchscreen Naviceivern hier allgemein bekannt? Und wie geht ihr damit um? Beste Grüße, Uwe
Bei der letzten Änderung in § 23 Absatz 1a ist seit dem 19.10.2017 eindeutig festgelegt, dass sämtliche elektronischen Geräte von der Regelung erfasst werden. Damit gilt das Bedienungsverbot nicht nur für Handys, sondern explizit auch für Touchscreens, wie der Navigation oder andere E-Geräte! Ausnahme bleibt das Radio mit den Knöpfen und alles was Schalter oder Knopf hat.
Rockerbox am 02 Aug 2021 11:06:22
Wenn dem so wäre dürfte man in den heutigen PKWs auch keine Sender mehr ändern dürfen, denn auch das geht bei den aktuellen Radios fast nur mehr per Touchscreen. Laut meinem Kenntnisstand darf das zu bedienende Gerät nicht in der Hand gehalten werden, also ist mE das Tippen auf einen Touchscreen grundsätzlich nicht verboten.
Genausowenig wie grundsätzlich Essen während der Fahrt nicht verboten ist, wer sich aber die Stulle bei 120 km/h schmiert oder in der Kühltasche auf der Rückbank kramt und dabei den Verkehr aus den Augebn verliert wird im Fall des Falles Probleme kriegen ....
Siehe auch hierzu:
Seit dem Oktober 2017 gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist (§ 23 Abs. 1a StVO).
wolfherm am 02 Aug 2021 11:11:04
Mal eine Frage an die, die bisher geantwortet haben: Gebt ihr hier abgesichertes Wissen weiter oder vermutet ihr nur? Bei einigen hört sich das nach Lebensweisheitenableitungen an… ..
Rockerbox am 02 Aug 2021 11:14:41
wolfherm hat geschrieben:Mal eine Frage an die, die bisher geantwortet haben: Gebt ihr hier abgesichertes Wissen weiter oder vermutet ihr nur? Bei einigen hört sich das nach Lebensweisheitenableitungen an… ..
Wenn dir mein o.a. Post zu "ungenau" ist gerne noch den Link zum Paragraphen:
Danke für den Link, wollt ich grad selber posten. Ist nämlich lesenswert - mein persönlicher Favorit: beim Zweirad dürfen die Füsse nur von den Pedalen oder Rasten genommen werden, wenn der Strassenzustand das erfordert. Und was sieht man? Dauernd setzen diese gesetzlosen Rad- und Motorradfahrer den Fuss auf dem Boden, wenn sie vor ner roten Ampel stehen. Bei einwandfreiem Strassenzustand! Denen gehören doch mal ordentliche Bussgelder reingedrückt. Warum halten die sich nicht an die Vorschriften?
Gruss Manfred
Rockerbox am 02 Aug 2021 11:28:36
Ich weiß, was du meinst, Manfred, aber der Absatz bezieht sich aufs "Fahren" und nicht aufs "Stehen" ..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.
ManfredK am 02 Aug 2021 11:36:44
Rockerbox hat geschrieben:...Seit dem Oktober 2017 gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist (§ 23 Abs. 1a StVO).
Das OLG (link siehe mein Post vorher) hat hier einen reinen Touchscreen eines Tesla als "verbotenes" elektronisches Gerät gewertet, dass weder aufgenommen noch gehalten wurde da die Bedienung wohl so umfangreich war (Einstellen des Wischintervalls) dass die Blickabwendung zu lange gedauert hat (5 Untermenüs) und es deswegen zu einem Unfall gekommen ist.
Es kommt daher wohl nicht nur auf den § 23, Abs. 1a Punkt 1 an sondern ebenso (ersatzweise) auf den Punkt 2b an.
Im Falle der Lautstärkenveränderung beim Kenwood ist ein direkter Zugriff auf laut/leiser möglich, so dass die Dauer der Blickabwendung unkritisch ist. Daher kein pauschales Verbot von Navigationsgeräten "ohne" direkten Knopf.
ManfredK am 02 Aug 2021 11:39:20
wolfherm hat geschrieben:...Gebt ihr hier abgesichertes Wissen weiter oder vermutet ihr nur?
Siehe Link von mir zum Urteil OLG..... Keine Ahnung ob die Richter "wissen" aber sie haben geurteilt..... --> Link
ManfredK am 02 Aug 2021 11:54:32
Für diejenigen die tiefer in die Materie des § 23 einsteigen wollen --> --> Link
marvin42 am 02 Aug 2021 12:52:11
:tach: Wenn man mal Tante Gurgel bemüht findet man zu dem Thema z.B. bei Rechtsanwalt Punkt de das übliche: Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand :D Auf jeden Fall ist eine Sprachsteuerung zu bevorzugen
UweHD am 02 Aug 2021 13:16:56
RaGu hat geschrieben: ...Meine Navi (mit Android Auto) kann ich während der Fahrt mit Spracheingabe (Handy) steuern, ich nehme an, das geht auch mit Apple Carplay.
Das geht natürlich auch bei Apple Carplay, allerdings erfordern einige Funktionen doch noch, dass man einen der 5 virtuellen "Buttons" auf der linken Seite des Navidisplays klickt - u.a. genau die Aktivierung der Spracheingabe :mrgreen: Und wohl auch die Einstellung der Lautstärke, zumindest habe ich da noch keine Möglichkeit der Sprachsteuerung gefunden.
Der Polizeibeamte (der im übrigen super freundlich war und auch kein Fass aufgemacht hatte, dass ich keine Fz-Papiere dabeihatte) bezog sich bei seinem Hinweis übrigens konkret auf den fehlenden Laut/Leise Knopf. Vermutlich ist das in der Praxis wohl das Unterscheidungsmerkmal, denn 100% der Funktionalität wird wohl bei keinem nachgerüsteten Navi mehr über Drucktasten zu bedienen sein - nicht wie bei einer integrierten Lösung wie z.B. beim I-Drive.
Ehrlich gesagt wäre ein Gerät mit Drehknopf auch mein Favorit gewesen, das bin ich vom PKW so gewohnt und kann ich - zumindest bei BMW - auch für meinen nächsten PKW in 2022 wieder so haben (I-Drive). Leider gibt es aber im Moment einen kompletten Lieferverzug bei Kenwood, und das DMX5020 war als einziges "sofort" lieferbar (dauerte dann aber doch noch 3 Wochen....). Und ohne Headunit keine Rückfahrkamera, und das wollte ich mir in unserer Einfahrt nicht auf Dauer antun :roll:
andwein am 02 Aug 2021 17:53:17
Tinduck hat geschrieben:Die modernen Dinger haben doch alle Sprachbedienung, unser Garmin 780 auch. Einfach aktivieren und damit bedienen. Die Polizei ist nur noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. bis denn, Uwe
Der Schluss ist falsch! In diesem Fall ist der User des Radios noch nicht im 21 Jahrhundert angekommen oder er hat die BA nicht gelesen. Sorry, die Zeiten in der man den Überbringer schlechter Nachrichten umgebracht hat sind vorbei. Oder sehe ich da was falsch?? Gruß Andreas
suedkind am 02 Aug 2021 18:13:22
wolfherm hat geschrieben:Mal eine Frage an die, die bisher geantwortet haben: Gebt ihr hier abgesichertes Wissen weiter oder vermutet ihr nur? Bei einigen hört sich das nach Lebensweisheitenableitungen an… ..
Würde ich sowas posten hätte ich schon einen Rüffel.
Rockerbox am 02 Aug 2021 18:35:33
wolfherm hat geschrieben:Mal eine Frage an die, die bisher geantwortet haben: Gebt ihr hier abgesichertes Wissen weiter oder vermutet ihr nur? Bei einigen hört sich das nach Lebensweisheitenableitungen an… ..
suedkind hat geschrieben:Würde ich sowas posten hätte ich schon einen Rüffel.
Quod licet iovi non licet bovi ...... :lach:
UweHD am 02 Aug 2021 20:16:23
andwein hat geschrieben: ...In diesem Fall ist der User des Radios noch nicht im 21 Jahrhundert angekommen oder er hat die BA nicht gelesen...
Tja, leider hilft das Lesen der BA nur unzureichend weiter, wenn man letztlich zur Initiierung eines Sprachkommandos doch noch eine "Taste" am Touchscreen drücken muss :) Und für die Lautstärkeregelung gibt es überhaupt keine Anbindung an die Sprachsteuerung bei Apple Carplay.
Von daher hatte der Kollege der Polizei schon recht: Ohne Lautstärkeregler fällt es ziemlich schwer, so ein Gerät StVO-konform zu bedienen - WENN man die geltenden Gesetze so interpretiert, dass man überhaupt keinen Touchscreen während der Fahrt nutzen darf.
ManfredK am 02 Aug 2021 22:13:57
UweHD hat geschrieben:....WENN man die geltenden Gesetze so interpretiert, dass man überhaupt keinen Touchscreen während der Fahrt nutzen darf.
Und diese Schlussfolgerung ist sowohl nach Kommentar als auch nach OLG Urteil falsch
UweHD am 02 Aug 2021 22:30:03
ManfredK hat geschrieben: ...Und diese Schlussfolgerung ist sowohl nach Kommentar als auch nach OLG Urteil falsch
Dann hoffe ich mal, dass du recht hast, und ich nicht im Knast lande wenn ich die Lautstärke reguliere :D
"Das man zur Änderung der Lautstärke des Radios nichts zum Drehen findet, sondern tatschen muss, nehmen wir als bedienungstechnischen Unsinn hin und hoffen auf das erste Facelift. "
Anscheinend hat der ID.4 keinen Knopf zur Lautstärkeregelung. Nur Touchscreen. Würde VW so was einbauen wenn es illegal wäre?
topolino666 am 03 Aug 2021 07:04:16
macagi hat geschrieben:Würde VW so was einbauen wenn es illegal wäre?
.... Nein, VW würde nie was Unerlaubtes einbauen, natürlich nicht!
(Sorry für OT, aber bei der Vorlage! ;-) )
Rockerbox am 03 Aug 2021 07:08:27
Außerdem wären ALLE Zubehör-Radios ohne Drehregler illegal ..... sind sie aber nicht, wie das Gesetz eindeutig aussagt.
Tinduck am 03 Aug 2021 08:13:53
UweHD hat geschrieben:Tja, leider hilft das Lesen der BA nur unzureichend weiter, wenn man letztlich zur Initiierung eines Sprachkommandos doch noch eine "Taste" am Touchscreen drücken muss :) Und für die Lautstärkeregelung gibt es überhaupt keine Anbindung an die Sprachsteuerung bei Apple Carplay.
Also, bei Garmin reicht ein gesprochenes 'OK, Garmin', um die Sprachsteuerung zu aktivieren.
Und die Lautstärke des Navis hab ich noch nie verstellt, immer volle Pulle, ich will die Ansagen ja hören, wenn der olle 2.8er brüllt :D
Von daher hatte der Kollege der Polizei schon recht: Ohne Lautstärkeregler fällt es ziemlich schwer, so ein Gerät StVO-konform zu bedienen - WENN man die geltenden Gesetze so interpretiert, dass man überhaupt keinen Touchscreen während der Fahrt nutzen darf.
Das ist ja nun nicht richtig, wenn man dem oben verlinkten Urteil folgt. Entscheidend ist die Dauer der nötigen Bedienung. 5 Untermenüs geht nicht, direkter Zugriff über Touchscreen dürfte einem altmodischen Regler gleich kommen. Leider eine Grauzone, mit der sich dann ein Gericht beschäftigen darf, wenns hart auf hart kommt.
bis denn,
Uwe
macagi am 03 Aug 2021 09:06:24
topolino666 hat geschrieben:.... Nein, VW würde nie was Unerlaubtes einbauen, natürlich nicht!