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Achslasterhöhung ohne Auflastung möglich? 1, 2


DtMaahs am 06 Jun 2023 13:37:10

Schwimmbutz hat geschrieben:Straftat? Naja....nicht lieber Ordnungswidrigkeit?


Sorry , natürlich Ordnungswidrigkeit. bei knapp 6% überladung.

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PDF1 am 06 Jun 2023 16:40:39

Nachtrag zu F1 / F2:

Anbei ein Auszug aus meinem original Fahrzeugschein (vor Luftfederung).
Unser Wohnmobil (Dethleffs T6, 2021) liegt in der 3.500 kg Klasse und kann herstellerseitig auf ca 3.650 kg aufgelastet werden. Hierzu benötigt man nur das Gutachten von Fiat und keine weiteren Umbauten.



Warum werden die möglichen 3.650 kg nicht gleich bei F1 herstellerseitig eingetragen? Das macht mich stutzig wegen Maut, Führerschein .... Der Einbau der Linnepe Zusatzluftfederung ermöglicht F1 auf über 4.000 kg zu erhöhen, wenn die Rad-/Reifenkombination es hergibt.

Viele Grüße
Werner

babenhausen am 06 Jun 2023 18:19:22

PDF1 hat geschrieben:Warum werden die möglichen 3.650 kg nicht gleich bei F1 herstellerseitig eingetragen? Das macht mich stutzig wegen Maut, Führerschein ....

Viele Grüße
Werner


Wird das Fahrzeug direkt so angeboten fallen inzwischen eine große Anzahl von B Führerscheininhaber als potenzielle Kunden aus da sich viele eben vor Maut FS Erweiterung etc scheuen.

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PDF1 am 06 Jun 2023 18:40:02

Wird das Fahrzeug direkt so angeboten fallen inzwischen eine große Anzahl von B Führerscheininhaber als potenzielle Kunden aus da sich viele eben vor Maut FS Erweiterung etc scheuen.


Gemeint ist hier der Eintrag F1 im Fahrzeugschein und dieser soll sich eben nicht auf Maut und B Führerschein auswirken. Eintrag F2 bezieht sich auf Führerschein etc., wenn ich es richtig verstanden habe.

fschuen am 06 Jun 2023 20:58:11

Wer eine Tonne drüberliegt, sollte auflasten. Eine halbe ist grenzwertig, aber 150 kg sind albern. Eine Eintragung von 3650 kg zGm, und eigentlich auch 3850, macht so wenig Sinn, dass das eh keiner macht.

Gruss Manfred

Tinduck am 07 Jun 2023 08:15:26

fschuen hat geschrieben:Wer eine Tonne drüberliegt, sollte auflasten. Eine halbe ist grenzwertig, aber 150 kg sind albern. Eine Eintragung von 3650 kg zGm, und eigentlich auch 3850, macht so wenig Sinn, dass das eh keiner macht.

Gruss Manfred


Die albernen 150 Kg können in Österreich und der Schweiz aber schon ganz schön weh tun, wenn man sie als Überladung spazierenfährt - es fahren ja nicht alle nur in Deutschland rum?

Das Geld ist das eine, aber wenn die dann ausladen lassen... 150 Kg weniger dürften die meisten nicht mit Wasser ablassen hinbekommen.

bis denn,

Uwe

DtMaahs am 07 Jun 2023 08:35:52

Hallo zusammen

Ich finde die Frage von Werner berechtigt da das Technische Gesamtgewicht schon vorne auf dem Typenschild steht.

Typenschild Original bei mir:
3650 Kg
6150 Kg
1850 Kg
2000 Kg

Ein Zusatz Typenschild vom TÜV SÜD nach HA Auflastung
3500 Kg
VA 1850 Kg
HA 2240 KG

Welchen Grund könnte es also geben nicht schon ab Erstzulassung den Eintrag in F.1 zu nutzen,
Zumal keine dafür Technischen Änderungen nötig sind.

Acki am 07 Jun 2023 08:44:44

Tinduck hat geschrieben:....

Die albernen 150 Kg können in Österreich und der Schweiz aber schon ganz schön weh tun, wenn man sie als Überladung spazierenfährt - es fahren ja nicht alle nur in Deutschland rum?


Und das ist auch richtig so!
Auch wenn viele das überladen fahren immer noch als Kavaliersdelikt anschauen ...

Wenn man auf der anderen Seite liest, wer alles Probleme z.B. mit den Bremsen bei Passfahrten und ähnlichem hat, dann ist halt schon klar, dass viele Wohnmobile - auch innerhalb der gesetzlichen Grenze - am technischen Limit bewegt werden! Und dann auch noch etwas mehr?! :nixweiss:

bernds2 am 07 Jun 2023 09:23:12

Du fährst bestimmt niemals auch nur einen einzigen Stundenkilometer zu schnell, richtig? Brav !

Tinduck am 07 Jun 2023 09:24:50

bernds2 hat geschrieben:Du fährst bestimmt niemals auch nur einen einzigen Stundenkilometer zu schnell, richtig? Brav !


In welchem Land ist das eigentlich das juristische Konzept, dass man Mist bauen darf, weil andere das auch machen?

Ziemlich flaches Diskussionsniveau.

bis denn,

Uwe

bernds2 am 07 Jun 2023 10:35:11

In keinem Land.

Aber dies typisch deutsche Zeigefingergehabe ist einfach nur peinlich und lächerlich, um nicht zu sagen zum kot..en.

andwein am 07 Jun 2023 10:55:36

bernds2 hat geschrieben:In keinem Land.
Aber dies typisch deutsche Zeigefingergehabe ist einfach nur peinlich und lächerlich, um nicht zu sagen zum kot..en.

Nein, andersherum!
Das Führerscheingehabe der deutschen Bundesbürger ist das Problem! Einen C1 für die Fahrer mit der B Klasse und alles ist OK. Das wird übrigens in allen EU Ländern so gehandhabt, nur Deutschland hat jahrelang eine Sonderregelungt gehabt und sich nicht an die EU Richtlinen gehalten.
Gruß Andreas

fschuen am 07 Jun 2023 11:06:24

Anscheinend ist bei manchen das Gewicht konstant, aber bei uns steigen Leute ein und aus, Kram wird ein- und ausgeladen und bei Regen steht Wasser auf dem Dach. Da weiss doch kein Mensch, was der Eimer genau wiegt, und ein bisschen Toleranz ist immer.

Die Fahrzeuge über 3,5 kommen in besagten Alpenländern auch in andere Bußgeldkategorien, sodass eine Überladung erheblich teurer kommen kann, auch wenn es 150 kg weniger sind.

Gruss Manfred

Tinduck am 07 Jun 2023 11:14:23

fschuen hat geschrieben:Anscheinend ist bei manchen das Gewicht konstant, aber bei uns steigen Leute ein und aus, Kram wird ein- und ausgeladen und bei Regen steht Wasser auf dem Dach. Da weiss doch kein Mensch, was der Eimer genau wiegt, und ein bisschen Toleranz ist immer.


Wo ist das Problem? Wenn man sein Mobil nicht nach der Polsterfarbe aussucht, kauft man sich halt was mit ausreichenden Reserven. Man muss sein genaues Gewicht nicht wissen, wenn genug Luft nach oben ist. Wenige Leute müssen plötzlich und unvermutet 20 Waschbetonplatten einladen.

Die Fahrzeuge über 3,5 kommen in besagten Alpenländern auch in andere Bußgeldkategorien, sodass eine Überladung erheblich teurer kommen kann, auch wenn es 150 kg weniger sind.


Da ich auch nicht aus Versehen überlade, ist mir die Höhe der Strafe schnurzpiepegal. Das ist nur ein Problem bei schlechter Planung und Fahrzeugwahl. Es gibt für alle Bedürfnisse die richtigen Führerscheine und Fahrzeuge. Natürlich doof, wenn man nach dem Motto 'Wasch mich, aber mach mich nicht nass' kauft.

Und wenn man zu knapp plant, muss man halt öfter mal zur Waage.

bis denn,

Uwe

babenhausen am 07 Jun 2023 11:34:21

Anscheinend ist bei manchen das Gewicht konstant, aber bei uns steigen Leute ein und aus, Kram wird ein- und ausgeladen und bei Regen steht Wasser auf dem Dach. Da weiss doch kein Mensch, was der Eimer genau wiegt, und ein bisschen Toleranz ist immer.


Hier eine Aufstellung in welchem Land und welche Toleranzen gestattet sind

--> Link

Aus Sicht der Überladungstoleranz leben wir in D im Lande der Glückseligen :lol:

UweHD am 07 Jun 2023 11:54:39

PDF1 hat geschrieben:Nachtrag zu F1 / F2:
Warum werden die möglichen 3.650 kg nicht gleich bei F1 herstellerseitig eingetragen? ...

Das frage ich mich auch.
Wir fahren einen Adria Coral, der auf einem Jumper mit Heavy Chassis aufgebaut ist. Laut CoC-Bescheinigung liegt die technisch zulässige Gesamtmasse bei 4005kg.
Adria verkauft den Wagen wahlweise mit 3.500kg oder eben 4005kg zGG ohne weitere technischen Änderungen.

'Wir haben uns für die 3.500kg Variante entschieden, auch weil dann die Anhängelast mit 2.000kg eingetragen wird. Bei einem zGG von 4005kg reduziert sich diese entsprechend, weil das Zug-Gesamtgewicht des Jumper lediglich 5.500kg beträgt.

Auch bei uns steht nun sowohl unter F.1 als auch unter F.2 "3.500kg" im Fahrzeugschein. Warum man unter der technisch zulässigen Masse (F.1) bei einer Ablastung von F.2 "auf dem Papier" nicht weiterhin 4005kg einträgt, entzieht sich meiner Kenntnis.

fschuen am 07 Jun 2023 14:45:27

Tinduck hat geschrieben:[
Die albernen 150 Kg können in Österreich und der Schweiz aber schon ganz schön weh tun, wenn man sie als Überladung spazierenfährt - es fahren ja nicht alle nur in Deutschland rum?


Da lohnt ein Blick auf die Bussgeldtabellen der Länder, die ein bisschen mehr hergeben als die unbrauchbare Übersicht weiter oben. Dabei ist nicht nur interessant, wo die Bussgeldtabelle anfängt, sondern vor allem, wo sie aufhört. Ab einer bestimmten Überladung landet man vor dem Richter, und das sollte man auf jeden Fall vermeiden. In Österreich sind das 15% bis dreieinhalb Tonnen, bei schwereren Fahrzeugen aber nur >5%. Folge: der Dreieinhalbtonner hat ab 4025 kg ein echtes Problem. Hat man auf 3,85 to aufgelastet, erst ab 4043 kg, dank der Reserven. Bei 3,65 to aber schon mit 3833 kg, und dann ist es die Auflastung, die ganz schön weh tut. Deshalb die etwas wertende Aussage mit "albern", zumal man die Rennerei und die Kosten der Maut ja auch noch hat, und zwar in jedem Fall.

Gruss Manfred

babenhausen am 07 Jun 2023 14:57:05

fschuen hat geschrieben:
Da lohnt ein Blick auf die Bussgeldtabellen der Länder, die ein bisschen mehr hergeben als die unbrauchbare Übersicht weiter oben. Dabei ist nicht nur interessant, wo die Bussgeldtabelle anfängt, sondern vor allem, wo sie aufhört. Ab einer bestimmten Überladung landet man vor dem Richter, und das sollte man auf jeden Fall vermeiden. I
Gruss Manfred


Dazu hast du sicher eine Busgeldtabelle als Link der jeweiligen Bundesländer Österreichs und auch ab welcher Überladung ein Gerichtsverfahren ansteht.Das wären wirklich brauchbare Informationen ansonsten sind es einfach auch nur unbrauchbare Aussagen.

nkag16 am 07 Jun 2023 15:00:08

Schon interessant, wohin sich auch dieser Faden entwickelt. Die Eingangsfrage des TE war doch schon beantwortet.

UweHD am 07 Jun 2023 16:18:23

nkag16 hat geschrieben:Schon interessant, wohin sich auch dieser Faden entwickelt...

Wenn die hier irgendwo das magische Wort "3,5t" erwähnst, geht das früher oder später immer in einen Glaubenskrieg über :)

Acki am 07 Jun 2023 18:25:00

nkag16 hat geschrieben:Schon interessant, wohin sich auch dieser Faden entwickelt. Die Eingangsfrage des TE war doch schon beantwortet.

Wenn die Frage beantwortet ist, kann man ja beginnen über "Nebensächlichkeiten“ zu diskutieren … und diejenigen, die keine Argumente mehr finden - oder sich suf den Schlips getreten fühlen - können damit beginnen andere zu beleidigen!?
q.e.d … :wink:

bernds2 am 07 Jun 2023 18:38:02

Acki hat geschrieben:..... können damit beginnen andere zu beleidigen!

Nunu, sowas macht hier doch niemand.
Immer schön freundlich bleiben.

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