xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

T6 1 Easy Camper kaufen Vorabzahlung


Beckinio am 21 Sep 2021 19:46:44

Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und brauche mal Euren Rat. Ich habe bei EbayKleinanzeigen sowie bei Mobile einen für uns optimalen T6.1 Camper bei Freizeit Wittke in Berlin gefunden. Dies kam für uns ziemlich unerwartet, da wir gerade am sondieren der Angbeote waren und normalerweise eine Lieferzeit von 6-9 Monate normal ist. Dieser Camper war als sofort zu erwerben. Also habe ich dort angerufen und um ein paar Änderungswünsche gefragt um ein unverbindliches neues Angbeot zu erhalten. Alles passte soweit.....ich habe mich dann um die Finanzierung und den baldigen Verkauf des alten Fahrzeuges gekümmert. Alles war geklärt um den Camper zu kaufen, also habe ich bei Freizeit Wittke angerufen, noch ein wenig gehandelt bei Barankauf....alles passte. Kurz den weiteren Ablauf besprochen und mir wurde mitgeteilt, dass 3000€ Anzhahlung notwendig sind. Naja....ok...nicht optimal aber verständlich. Dann teilte mir der Verkäufer mit, dass das Fahrzeug wohl erst mitte November verfügbar wäre, da es wohl noch zu einer Messe benötigt wird....Ich war natürlich nicht sehr begeistert, aber teilte dem Verkäufer mit, dass wenn er mir noch ein wenig am Preis oder Zubehör entgegen kommt, dass auch ok ist. Er wollte das mit dem Chef abklären und wollte sich dann bei mir melden. So gut soweit dachte ich.....20min später rief er nochmals an. Sie könnten mir mit einem Fahrradanhänger entgegen kommen, da das Fahrzeug doch erst Ende November verfügbr wäre....anstatt 1. Messe, gibt es wohl 2. Messen wo das Fahrzeug ausgestellt werden sollte. Mhhhhhh.....ich war nicht sehr erfreut. Nun kommt aber hinzu, dass er mir mitteilte, dass bei Unterschrift 30.000€ fällig wären. Wir haben zirka 20min. darüber diskutiert, dass ich das als nicht praktikabel ansehe und hier doch ein sehr pfader Beigeschmack beim Erwerb des Campers entsteht.

Mir ist eigentlich klar, dass ich das auch wenn der Campermarkt boomt, nicht machen werden. Ich sende nicht ohne irgendeiner Sicherheit so einen hohen Beitrag. Er teilte mir mit, dass das wohl bei Wohnmobilen normal sei und wollte mal Eure Einschätzung zu diesem Fall wissen. Kennt jemand so ein vorgehen, wie war es bei Euch und kennt jemand Freizeit Wittke. Leider wohne ich 500km entfernt, so dass ich nicht einfach dort hinfahren kann. Was würdet Ihr machen? Freue mich von Euch zu hören. Liebe Grüße

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mkiefer am 21 Sep 2021 20:21:07

Hallo,
ich würde kein Fahrzeug nehmen, welches schon auf 2 Messen jeden Tag von Unmengen an Menschen besichtigt wurde. Alles wir geöffnet, die Leute liegen auf dem Matratzen und nehmen keine Rücksicht. Da muss schon ein kräftiger Rabatt her.
Ich habe noch nie ein Fahrzeug gekauft und eine Anzahlung dafür geleistet.
Scheint mir ein wenig seltsam.
Michael

mkiefer am 21 Sep 2021 20:24:38

Ich habe noch was vergessen.
Wenn du eine Anzahlung von 30.000,00 Euro leistest ist bei einer Insolvenz des Unternehmen das ganze Geld und das Fahrzeug erst einmal futsch.
Michael

Anzeige vom Forum


Ginnes am 21 Sep 2021 20:37:48

Ich kann da auch nur abraten; wir haben für unseren Neuen 0€ Anzahlung geleistet und das ist m.E. auch normal so.
Das ganze Geschäftsgebaren klingt etwas sehr seltsam.

Ginnes

topolino666 am 21 Sep 2021 20:45:40

Wir haben unser Fahrzeug auch aus der Ausstellung gekauft. Der Verkäufer hat in der Minute nach Vertragsunterzeichnung das Fahrzeug verschlossen und ein Schild "Sorry verkauft" ins WoMo gehängt. Das "mein" Fahrzeug noch auf 2 (!) Messen geht-> für mich ein nogo!!

Beckinio am 21 Sep 2021 21:07:49

Danke für die schnellen Antworten. Ich sehe das genauso wie Ihr. Finde das Geschäftgebaren auch sehr komisch. Danke

teuchmc am 21 Sep 2021 21:20:38

Moin! Eigentlich hat diese Firma nen guten Ruf. Aber bei ner „Anzahlung“ in der Höhe von 30 Mille wäre ich raus.
Dann die Kiste noch uff 2 Messen, wo der geneigte Hipster in jede Ecke kraucht ohne Rücksicht uff Verluste, nee Danke.
Dann noch 500 km( pro Tour) wegen jeden Schxxß möglicherweise fahren. Neeeeee……
Nur meine bescheidene Ansicht zu dem Problem.
Sonnigen weiterhin. Uwe

BiggiK am 21 Sep 2021 21:43:01

Eine so hohe Anzahlung würde ich nicht leisten. Mein mobil wurde von mir mit 3000 Euro angezahlt und ich bekam vorab den fahrzeugbrief per Post zugeschickt. Dann habe ich es zugelassen und rechtzeitig kurz vor der Abholung den restlichen Betrag überwiesen. So war das mobil rechtlich schon in meinem Besitz bevor der Kaufpreis überwiesen wurde. Bei einer Insolvenz ist das mobil so sicher.
Bei Reklamationen ist ein 500 km weg zum Händler ein Graus. Und glaube mir, es gibt immer Reklamationen nach der Übergabe.
Gruß Birgit

leverkusen3 am 21 Sep 2021 22:10:55

Hallo

Eine Anzahlung, bei der nicht direkt der Fahrzeugbrief übergeben wird, würde ich nur noch gegen eine Bankbürgschaft leisten.
Bei einer Insolvenz des Händlers ist das Geld sonst weg.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

goorooj am 22 Sep 2021 00:47:34

Alter Schwede.

Ich kann mir jetzt zwar nicht vorstellen wie im Moment irgendein Womo-Händler insolvent gehen sollte, aber ich hab schon die irrsinnigsten dinge erlebt...
Beim Autokauf gibts geld gegen schlüssel und Papiere, beim immobilienkauf fliesst das geld auch erst wenn der grunbdbucheintrag durch ist. ich würde da die finger davon lassen, das klingt nicht sauber.

rolf51 am 22 Sep 2021 07:19:15

Hallo,
ich habe auch nach der Bestellung 10% angezahlt, sehe ich nicht so problematisch, den Rest vor Übergabe damit ich das Fzg. zulassen konnte. Glaube kaum das ein Hymer Zentrum so schnell insolvent wird.

wolfherm am 22 Sep 2021 07:33:08

leverkusen3 hat geschrieben:Hallo

Eine Anzahlung, bei der nicht direkt der Fahrzeugbrief übergeben wird, würde ich nur noch gegen eine Bankbürgschaft leisten.
Bei einer Insolvenz des Händlers ist das Geld sonst weg.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas


Welchen Fahrzeugbrief meinst du? Den gibt es seit Jahren schon nicht mehr. Nennt sich Zulassungsbescheinigung und ist kein Eigentumsnachweis. Also nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Jjoerg am 22 Sep 2021 07:44:22

Guten Morgen,
ich kann mich Uwe nur anschließen.
Ich kenne die Firma durch verschiedene Umbauten an meinem alten Wohnmobil und dort wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt und die Beratung war echt top.
Allerdings bei 30.000 € ???
Lg Jörg

zulu am 22 Sep 2021 08:16:29

BiggiK hat geschrieben:...
So war das mobil rechtlich schon in meinem Besitz bevor der Kaufpreis überwiesen wurde.
...


Meines Wissens stimmt das so nicht, wie wolfherm auch schon schrieb.

Der BESITZ der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeug-BRIEF) ist kein Kfz-EIGENTUMS-Nachweis.

Dazu (Eigentumsnachweis) braucht es einen gültigen Kaufvertrag und einen Beleg darüber, dass der Kaufpreis auch tatsächlich und vollständig bezahlt wurde (übrigens ganz egal von wem).
Erst dann gehört das Kfz tatsächlich dem Käufer, der im Kaufvertrag steht.
Selbst dann, wenn das Kfz (noch) nicht in seinem BESITZ ist.

Also nicht in falscher Sicherheit wiegen, dass einem das Fahrzeug schon gehören würde, wenn man den "Brief" hat.
Aber das wurde ja auch schon geschrieben.

Und zum TE: 30.000,- € Vorkasse ?
Ohne den Verkäufer persönlich zu kennen ?
Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben ?
Niemals!!
Meine Meinung.
Aber jeder ist seines Glückes Schmied ...

pepe27 am 22 Sep 2021 08:22:15

Das Procedere haben wir leider auch erfahren. Bist Du nicht einverstanden, steht der nächste Interessent schon hinter Dir vor dem Verkaufsbüro.

Zunächst hast Du die "Verbindliche Bestellung " unterschrieben, in der sind die AGB mit angefügt, die auch die Bezahlung regeln:
"Kaufpreis ist fällig bei Übergabe der Ware und Rechnung "
Jetzt kommt die Sache mit dem Brief (Jeder weiß wohl, was gemeint ist, auch wenn er jetzt EU konform anders bezeichnet wird)

Beim einem Händler wurde der problemlos gegen eine Anzahlung von 1.000€ übersandt. Beim letzten Kauf war nichts zu machen, ohne Geld kein Brief! Wir konnten uns dann doch noch auf 90 % Anzahlung einigen und Alles lief bestens.

Das nächste Mal würde ich aber mit einem Überführungskennzeichen abholen und erst dann bezahlen.

Gruß
Peter

duca250 am 22 Sep 2021 08:28:13

pepe27 hat geschrieben:Das nächste Mal würde ich aber mit einem Überführungskennzeichen abholen und erst dann bezahlen.


...Vorsicht! Kein Kaskoschutz vor, während und nach der Überführung bis zur Zulassung. Denn dieser beginn erst mit der Zulassung und auch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Also vorher mit dem Versicherer eine Deckungszusage besprechen und nicht einfach blind drauslosfahren.
Grüße
der Duc

Tinduck am 22 Sep 2021 08:36:59

Ich frage mich, wie man überhaupt auf die Idee kommt, ein Fahrzeug zu kaufen, das man vorher noch nie gesehen hat und das offensichtlich über alle möglichen Campingmessen geschlörrt wird. Da hätte ich schon meine Bedenken.

Die 30K Anzahlung (immer noch, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben) schiessen dann echt den Vogel ab.

Wenn das so weitergeht, nehmen die Händler demächst schon vor Besichtigung 10%, die bei Nichtgefallen nicht zurückerstattet werden...

bis denn,

Uwe

rkopka am 22 Sep 2021 08:44:57

duca250 hat geschrieben:...Vorsicht! Kein Kaskoschutz vor, während und nach der Überführung bis zur Zulassung. Denn dieser beginn erst mit der Zulassung und auch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Also vorher mit dem Versicherer eine Deckungszusage besprechen und nicht einfach blind drauslosfahren.

Geht das denn überhaupt so blind ? Ich mußte bisher jedes Fahrzeug erst zulassen und vorführen für eine (kurze) Besichtigung, bevor die Kasko gültig wurde. Wie sollen die denn ein unbekanntes Fahrzeug versichern, das vielleicht schon Schäden hat ?

Ich hab beim letzten Womo €1000 angezahlt (das war die Kaution von der Testfahrt davor). Das reichte wohl. Wobei auch noch einige Ein/Umbauten vorgenommen wurden, bis ich es abgeholt habe. Dient wohl eher dazu, daß der Verkäufer sieht, daß der Käufer es ernst meint. Der Rest kurz vor der Übernahme.

RK

duca250 am 22 Sep 2021 08:54:58

rkopka hat geschrieben:Geht das denn überhaupt so blind ?


...in Deutschland gibt es das sogenannte Kurzzeitkennzeichen, gültig für max. 5 Tage. Die Beantragung erfolgt bei der Zulassungsbehörde, dazu ist eine gültige Bestätigung des Versicherers und ein gültige HU (TÜV) Voraussetzung. Die Kennzeichen werden vom Amt zugeteilt und gelten ab dem Tag der Zuteilung bzw. Ausgabe. Damit ist ein Kraftfahrzeug Haftpflicht versichert (Pflichtversicherung) und kann überführt werden. In Österreich mag es andere "Spielregeln" geben?
Grüße
der Duc

rkopka am 22 Sep 2021 09:03:57

rkopka hat geschrieben:Geht das denn überhaupt so blind ?
duca250 hat geschrieben:...in Deutschland gibt es das sogenannte Kurzzeitkennzeichen, gültig für max. 5 Tage.

Sowas gibts hier auch. Ich meinte eher die Frage nach dem Kaskoschutz ohne Besichtigung (die ja normalerweise erst nach Überführung stattfinden kann).

RK

duca250 am 22 Sep 2021 09:06:59

...nach Besichtigung :gruebel:

Nee, so was gibts nur bei sehr hochwertigen Fahrzeugen im Luxus-Segment oder bei Oldtimern ab einem gewissen Marktwert. Bei so einem überteuerten Bulli vom Pfuschkonzern (sorry, bin Bulli-geschädigt...) gibts so was nicht. Aber wir kommen jetzt auch vom Thema ab!
Grüße
der Duc

UweHD am 22 Sep 2021 09:12:06

Beckinio hat geschrieben: ...dass bei Unterschrift 30.000€ fällig wären....

Unser Händler war auch gut 400km von unserem Wohnort entfernt, also eine ähnliche Situation.
Bei uns lief das so, dass wir nach Unterzeichnung des Vertrages eine Proforma-Rechnung und den FZ-Brief zugeschickt bekamen, mit den folgenden Zahlungsalternativen:
    * Überweisung anhand der Proformarechnung
    * Teilüberweisung anhand der Proformarechnung + Barzahlung des restlichen Betrages vor Ort
    * Komplette Barzahlung bei Abholung

So etwas sehe ich bei Kauf bei einem Händler als seriös an, eine Vorabzahlung von 30k€ halte ich für zumindest ungewöhnlich

bhomburg am 22 Sep 2021 09:12:40

Bei Zulassung eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzichen besteht in Deutschland normalerweise kein Kaskoversicherungsschutz. Das muss man mit der Versicherung extra aushandeln. Nicht alle - speziell die günstigen Direktversicherer die nur reine Standardprodukte vertreiben - machen da mit.

Tinduck am 22 Sep 2021 09:14:07

rkopka hat geschrieben:Sowas gibts hier auch. Ich meinte eher die Frage nach dem Kaskoschutz ohne Besichtigung (die ja normalerweise erst nach Überführung stattfinden kann).

RK


Ist in Deutschland bei normalen KFZ eher unüblich. Ich hab schon so einiges an Fahrzeugen versichert, life sehen wollte die vorher bisher niemand.

bis denn,

Uwe

Beckinio am 22 Sep 2021 09:37:03

Hallo zusammen....vielen lieben Dank erst einmal für Eure zahlreichen Antworten. Natürlich werde ich NICHT 30k€ überweisen und finde die Herangehensweise des Händler auch als sehr unseriös
aus den genauen Gründen welche Ihr hier alle beschrieben habt. Ich werde dem Händler klar mitteilen, dass wenn er das Fahrzeug noch auf zwei Messen ausstellen möchte und er 30k€ direkt haben möchte,
er sich gerne einen anderen Käufer suchen kann der dieses Vorgehensweise aktzeptiert. Ich glaube nämlich nicht das er so schnell einen findet, auch nicht wenn der Camper/Wohnmobilmarkt boomt.

UweHD am 22 Sep 2021 09:44:57

Tinduck hat geschrieben: ...Ich hab schon so einiges an Fahrzeugen versichert, life sehen wollte die vorher bisher niemand....

Ist auch meine Erfahrung in D.
(Voll-)kaskoschutz bei PKW über die Schlüsselnummer + EZ-Datum, beim Wohnmobil (gerade in Juni durchexerziert) über den FZ-Wert anhand Kaufvertrag.
Bei Oldtimern oder stark umgebauten Fahrzeugen über Wertgutachten.
Eine Besichtigung durch die Versicherung habe ich noch nie erlebt.

Pechvogel am 22 Sep 2021 10:12:41

Ich habe damals ein Womo von einem Händler aus der Vermietung gekauft.
Es war vor Besichtigung schon klar dass ich das Womo erst 6 Wochen später bekommen konnte u.a. weil noch zwei Vermietungen anstehen sollten.
Wir haben damals einen Kaufvertrag unterschrieben in dem auch akribisch jeder kleine Kratzer festgehalten wurde. Die Mängelliste kam vom Verkäufer und war sehr pingelig!!
Alles was danach noch an Mängeln gekommen wäre hätte er entweder reparieren müssen oder einen entspr. Preisnachlass gewähren müssen ( bis hin zum Rücktritt vom Vertrag für beide Seiten ).
Anzahlung: KEINE!
Als der Verkäufer das Womo, dann als "fertig" gemeldet hat ( die letzte Vermietung hatte dann nicht mehr stattgefunden => Mieter hatte anderes Fahrzeug bekommen ) hat mir seine Bank die Fahrzeugpapiere per Einschreiben zugeschickt.
Ich das Womo angemeldet und die 200km zum Händler zum Abholen.

Bezahlt dann "während" der Übergabe / Kontrolle / Einweisung per Sofortüberweisung.

Eine Anzahlung von 3.000,- könnte ich, selbst bei dem jetztigen Boom, irgendwie verstehen.
Mehr aber nicht! Wozu auch??




Grüße
Dirk

pwglobe am 22 Sep 2021 10:22:14

Hallo,
verlange einfach eine Bankbürgschaft vom Händler, dann bist du abgesichert.
Wenn er darauf nicht eingeht, würde ich von dem Geschäft Abstand nehmen.
Eine Vorauszahlung ohne Bürgschaft in dieser Höhe ist unseriös.

Gast am 22 Sep 2021 10:58:47

Moin,

zum Thema Anzahlung. Wir waren im November unterwegs, um ein neues Wohnmobil zu bestellen, mit den heute üblichen
Lieferzeiten. Der erste Händler wollte 10% vom Kaufpreis bei Vertragsunterzeichnung und die komplette Restzahlung zwei Wochen
vor der Übergabe. Bei dem zweiten, wo wir dann auch bestellt haben, war von einer Anzahlung keine Rede. Auch nicht bei
der Zusendung der Papiere. Überweisung kurz vor der Übergabe und gut war es. Davor haben wir das Womo aber schon ausgiebig
begutachten können.

xiquadrat am 22 Sep 2021 11:31:23

zulu hat geschrieben:[
Dazu (Eigentumsnachweis) braucht es einen gültigen Kaufvertrag und einen Beleg darüber, dass der Kaufpreis auch tatsächlich und vollständig bezahlt wurde (übrigens ganz egal von wem).
Erst dann gehört das Kfz tatsächlich dem Käufer, der im Kaufvertrag steht.
Selbst dann, wenn das Kfz (noch) nicht in seinem BESITZ ist.

weder noch.... Eigentum an der Sache begründet sich nur durch die Übergabe der Sache an sich (Ausnahme Immobiliengeschäfte). Da sind weder Kaufvertrag, noch Papiere relevant. Die Übergabe des Geldes ist höchstens insofern relevant, wenn ein Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der Ware vereinbart wurde. Aber auch das ersetzt nicht die Übergabe, weil rein rechtlich gesehen die beiden Verfügungsgeschäfte (Geld und Ware) getrennte Rechtsgeschäfte sind. D.h. auch wenn du deiner Zahlungsverpflichtung laut Kaufvertrag nachgekommen bist, begründet dies an sich kein Eigentum.

Zum Kaufvertrag allgemein :--> Link
Abstraktionsprinzip: --> Link

Tinduck am 22 Sep 2021 12:16:34

xiquadrat hat geschrieben:D.h. auch wenn du deiner Zahlungsverpflichtung laut Kaufvertrag nachgekommen bist, begründet dies an sich kein Eigentum.


Was wiederum heisst, dass selbst ein vollständig bezahltes Womo mit vorher zum neuen 'Eigentümer' geschickten Brief, das noch auf dem Hof des Händlers steht, noch in dessen Eigentum und damit auch in seiner Konkursmasse ist.

Konsequenz: nie vor der Fahrzeugübergabe den Kaufpreis überweisen.

bis denn,

Uwe

UweHD am 22 Sep 2021 12:34:11

Tinduck hat geschrieben: ...Konsequenz: nie vor der Fahrzeugübergabe den Kaufpreis überweisen....

Die gute alte Sitte beim Fahrzeugkauf "Geld gegen Auto" hat schon ihren Sinn.
Mit den aktuell stärker werdenden Anstrengungen innerhalb der Eurozone, Bargeldgeschäfte zurückzudrängen bzw. ab einer bestimmten Summe gänzlich zu verbieten, wird das aber immer schwieriger werden. Demnächst wohl dann per Sofortüberweisung vor Ort, initiiert via Smartphone. Geht bei meiner Bank aber derzeit auch nicht oberhalb eines überschaubaren Limits.
Bitcoin wäre noch machbar, müssten aber beide Geschäftspartner entsprechende Wallets besitzen.

xiquadrat am 22 Sep 2021 12:51:26

Tinduck hat geschrieben:Was wiederum heisst, dass selbst ein vollständig bezahltes Womo mit vorher zum neuen 'Eigentümer' geschickten Brief, das noch auf dem Hof des Händlers steht, noch in dessen Eigentum und damit auch in seiner Konkursmasse ist.

ja, genau so ist es. Du bist dann zwar Eigentümer des Briefes, aber nicht des Fahrzeugs. Das verbleibt in der Konkursmasse, ebenso wie das bezahlte Geld.

xiquadrat am 22 Sep 2021 13:00:02

UweHD hat geschrieben:Demnächst wohl dann per Sofortüberweisung vor Ort, initiiert via Smartphone. Geht bei meiner Bank aber derzeit auch nicht oberhalb eines überschaubaren Limits.

soweit ich weiss, bieten die meisten Banken an, dieses Limit kurzfristig auch zu erhöhen. Muss man halt vorher absprechen, möglicherweise lassen einige sich das auch nochmal bezahlen.
UweHD hat geschrieben:Bitcoin wäre noch machbar, müssten aber beide Geschäftspartner entsprechende Wallets besitzen.

na ja, da kann die Transaktion aber auch dauern, oder aber ziemlich Gebühren fressen. Und wer will schon wissen wo der Kurs bis dahin steht ... ;)

Pechvogel am 22 Sep 2021 13:18:15

Tinduck hat geschrieben:...Konsequenz: nie vor der Fahrzeugübergabe den Kaufpreis überweisen...


Nicht ganz:
Du könntest ja das Womo da stehen lassen und z.B. noch ´ne Solaranlage nachrüsten lassen. Und dann?

Wenn Du ein Übergabeprotokoll hast, d.h. also ein Schriftstück aus dem hervorgeht dass der Händler dir das Fahrzeug übergeben / ausgeliefert hat, ist es egal wo das Womo steht. ( Übrigens auch wenn es noch nicht zugelassen sein sollte ).



Grüße
Dirk

Tinduck am 22 Sep 2021 13:40:01

Ja, das war dann aber auch eine formelle Übergabe, die den Eigentumszustand geändert hat. Macht nur kaum jemand, bevor das Fahrzeug komplett fertig ist.

bis denn,

Uwe

xiquadrat am 22 Sep 2021 13:55:57

Pechvogel hat geschrieben:Nicht ganz:
Du könntest ja das Womo da stehen lassen und z.B. noch ´ne Solaranlage nachrüsten lassen. Und dann?

Wenn Du ein Übergabeprotokoll hast, d.h. also ein Schriftstück aus dem hervorgeht dass der Händler dir das Fahrzeug übergeben / ausgeliefert hat, ist es egal wo das Womo steht. ( Übrigens auch wenn es noch nicht zugelassen sein sollte ).

da fängt's dann an wirklich kniefieselig zu werden. Übergabe im rechtlichen Sinn bedeutet nicht, dass ein Schriftstück angefertigt wird, sondern dass die Verfügungsgewalt an der Sache übergeht. Und was das dann konkret bedeutet, kann durchaus strittig werden (etwa Besitz der Fahrzeugschlüssel....). Auf ein Übergabeprotokoll allein würde ich mich da definitiv nicht verlassen. Schon gar nicht wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Da geht's um Mängel bzw. Mängelfreiheit und findet damit definitionsgemäß *vor* der Übergabe der Sache statt.

Am sichersten ist wohl, du fährst mit der zugelassenen Fuhre kurz vom Hof, und bringst sie dann wieder zum Nachrüsten zurück (Zeugen nicht vergessen).

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Lackierung wirft Blasen nach 3 Jahren, gibts rechtl Mögl?
Wohnmobil Händler celle, Info
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt