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Darf im Gaskasten das Kabel der Fernanzeige verlängert werde


Agepi am 11 Okt 2021 16:41:28

Ich habe heute die Truma Duocontrol gegen die GOK Caramatic Drive zwo getauscht und es kam wie es kommen musste, das Kabel der ursprünglichen Fernanzeige ist 2 cm zu kurz . Darf dieses Kabel im Gaskasten verlängert werden? Sonst muss ich relativ umständlich die Seitenverkleidung innerhalb des Wohnmobils abschrauben.
LG HP

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DieselMitch am 11 Okt 2021 17:17:49

Agepi hat geschrieben:Ich habe heute die Truma Duocontrol gegen die GOK Caramatic Drive zwo getauscht und es kam wie es kommen musste, das Kabel der ursprünglichen Fernanzeige ist 2 cm zu kurz . Darf dieses Kabel im Gaskasten verlängert werden? Sonst muss ich relativ umständlich die Seitenverkleidung innerhalb des Wohnmobils abschrauben.
LG HP

Solange (!) diese Verlängerung sachgerecht ausgeführt ist und keine Funken wirft, why not?

Die Fernanzeige schaltet ja nur eine Kleinspannung zwischen zwei Leitungen um, wenn die Verlängerung vernünftig ausgeführt ist, also wasser- und gasdicht versiegelt (Schrumpfschlauch) sehe ich da keine Probleme.
Nur blanke Leitungen dürfen nicht zu sehen sein, sonst bekommt der Prüfer bei der nächsten Gasprüfung Schnappatmung :lol:

Mann am 11 Okt 2021 18:08:36

ich würde erstmal die Dichtmasse au dem Loch wo das Kabel verschwindet rauspoppeln und versuchen das Kabel ein Stück zu ziehen.

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rolfk am 11 Okt 2021 18:18:04

Vor einer Weile habe ich mich mit dem Thema beschäftigt....
Ich habe weder ein Verbot vom Verlängern noch ein Verbot von Steckverbindungen in Vorschriften (!!) gefunden, nur eine Leistungsbegrenzung auf 3 Watt.
Diese dürfte bei einer reinen Anzeige bei weitem unterschritten sein, und selbst die Heizpatrone einer Duocontrol hat nur 1,8 W.

Was heißen soll, die Hersteller der Anzeigen werden das ordentlich berücksichtigt haben, und du darfst verlängern, auch mit Steckverbindern, solange nichts offen liegt, denn das ist obligatorisch.
Also, ordentlich Anschliessen, am besten schön löten, erst die Einzeladern und dann nochmal das ganze Kabel in Schrumpfschlauch, und alles ist gut.

Agepi am 11 Okt 2021 19:28:01

Danke bis hierhin schon mal für die Antworten. Ich werde berichten.
LG HP

andwein am 12 Okt 2021 16:26:44

rolfk hat geschrieben:Vor einer Weile habe ich mich mit dem Thema beschäftigt....
Ich habe weder ein Verbot vom Verlängern noch ein Verbot von Steckverbindungen in Vorschriften (!!) gefunden, nur eine Leistungsbegrenzung auf 3 Watt.

Da sagt die entsprechende DIN leider was anderes:
Laut DIN/EN 1949 §5.7 dürfen elektrische Ausrüstungsteile einschließlich Kabeln nicht im Gaskasten installiert werden, ausgenommen: Kleinspannungs-Ausrüstungsteile (ELV) für die Steuerung der Gasanlage und Kabel ohne Verbindungsstellen. Elektrische Installationen und Komponenten müssen so konstruiert und installiert werden, dass sie keine potentielle Zündquelle darstellen, also eine Ex Zulassung II 3G Ex ic IIA T2 Gc, besitzen.
Dort wo Kabel durch einen Flaschenaufstellraum durchgeleitet werden, müssen diese gegen mechanische Beschädigung mittels Kabelkanals oder Isolierrohrs geschützt werden
.
Gruß Andreas

rolfk am 12 Okt 2021 17:48:25

Siehst du, so können Normen und Vorschriften aus verschiedenen Ecken auch schonmal voneinander abweichen.

Und, wenn Verbindungsstellen nicht zulässig sind, wie ist dann das Kabel mit dem Schalter verbunden?

Gast am 12 Okt 2021 18:08:50

rolfk hat geschrieben:...Und, wenn Verbindungsstellen nicht zulässig sind, wie ist dann das Kabel mit dem Schalter verbunden?


Schalter inklusive Anschlussleitung sind gemäß ATEX ausgelegt.
Ich denke, dass eine gasdichte Kapselung vorliegt.

rolfk am 12 Okt 2021 19:08:09

hmarburg hat geschrieben:
Schalter inklusive Anschlussleitung sind gemäß ATEX ausgelegt.
Ich denke, dass eine gasdichte Kapselung vorliegt.


Naja, eine doppelte Ausführung mit Schrupfschlauch dürfte dem nicht nachstehen.
Aber das darf jeder sehen, wie er will.

Gast am 12 Okt 2021 19:25:47

rolfk hat geschrieben:...Naja, eine doppelte Ausführung mit Schrupfschlauch dürfte dem nicht nachstehen.
Aber das darf jeder sehen, wie er will.


Wichtig ist, wie es derjenige sieht, der die Gasanlage und dazu gehören auch solche Verbindungen, prüft und den Stempel ins Gasbuch drückt.

Davon ab, der Geber hat im Auslieferungszustand 2m Leitung dran. Eigentlich müsste man damit ohne Probleme aus dem Gaskasten raus kommen.
Zur Not muss man an einer anderen Stelle aus dem Gaskasten raus, dort eine ausreichend lange Verlängerung anklemmen und dann wieder zurück durch den Gaskasten durch zur Anzeige. Die Leitungen vorschriftsmäßig verlegen und die Durchführungsöffnungen noch gasdicht verschließen, fertig ist der Lack.

andwein am 13 Okt 2021 09:46:30

hmarburg hat geschrieben: Wichtig ist, wie es derjenige sieht, der die Gasanlage und dazu gehören auch solche Verbindungen, prüft und den Stempel ins Gasbuch drückt.

Oder besser gar nicht darauf aufmerksam wird indem der Bastler die mit Silikon und Schrumpfschlauch verängerte Verbindung hinter der Gasflasche in einem Wellrohr verlegt:
So wird man allen Seiten gerecht!!
Gruß Andreas

eddan am 13 Okt 2021 11:29:19

... fachgerecht ausgeführte Schrumpfmuffen sind innerhalb einer Ex-Zone zulässig !
Wenn die Trennstelle außerhalb des Gaskastens (Ex-Bereich) liegt, ist das sowieso kein Problem.

Ich würde die Leitung auftrennen, eine Verlängerung je Ader verlöten, mit Schrumfschlauch versehen
und anschliessend die Trennstelle komplett mit Schrumpfschlauch überziehen, wenn möglich außerhalb des Gaskastens.


Munter bleiben!
.
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