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Bußgeldforderung nach 2 Jahren wegen freiem Camping


Rodja am 16 Okt 2021 15:29:45

Hallo ,
Ein Bußgeld-Bescheid gemäß eines Regionalgesetzes wegen illegalem Campen erreichte mich nach 2 Jahren aus Sardinien. Kann mir jemand sagen, ob die Verjährungsfristen bei Bußgeld in Italien die Gleichen sind , wie die bei der Straßenverkehrsordnung ??? Danke im Voraus für Eure Hilfe.

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peter1130 am 16 Okt 2021 15:38:16

--> Link


Ich würde zur Sicherheit einen Anwalt fragen der sich damit auskennt.

Navigatore am 16 Okt 2021 16:50:41

in Italien beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre.

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WomoToureu am 16 Okt 2021 17:56:53

Rodja hat geschrieben:.. ob die Verjährungsfristen bei Bußgeld in Italien die Gleichen sind , wie die bei der Straßenverkehrsordnung

Wir kennen mehrere die in Spanien ein hohes Bussgeld wegen Wildcampen zahlen mussten > 200 €.
Dies ist in Spanien eine Straftat gewesen und keine Ordnungswidrigkeit, 5 Jahre Verjährung. Ich gehe davon aus, dass dies in anderen Ländern wie Italien ebenfalls so ist. Ich habe auch schon öfters gehört das Wildcamping auf Sardinien mit Strafen > 200 € bestraft wurde, kenne aber im Moment keinen konkret. Ich kann Dir leider nur sagen, dass die Verjährungsfristen mit der Strassenverkehrsverordnung nicht zu tun haben, auch in Deutschland wäre das so. Hier ein Link über das Thema, konkret kann ich Dir leider Deine Frage nicht beantworten, nur insofern das es sich beim Wildcampen in der Regel um eine Straftat nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt und das diese stets mehrere Jahre Verjährung haben.
--> Link

Navigatore am 16 Okt 2021 19:31:29

Wildcampen ist in Italien kein Straftatbestand. In Spanien vermutlich auch nicht, weil es der Regionalgesetzgebung unterliegt und von den Kommunen vollstreckt wird. Du schreibst ja selbst von Bußgeldern und die gibt es nur im Verwaltungsrecht.

Übrigens kannst Du auch in Deutschland schon für Falschparken Haft kassieren. Das nennt man dann Erzwingungshaft und kann Dir widerfahren, wenn Du nicht zahlst. Soweit zu der reißerischen Überschrift Deines verlinkten Artikels.

Rodja am 16 Okt 2021 20:02:38

Navigatore hat geschrieben:in Italien beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre.

Danke, wie ich gelesen habe beträgt die Verjährung 360 Tage und wenn der Bescheid zugestellt ist , dann 5 Jahre zu Eintreibung der Schuld. Das greift bei Verkehrsdelikten. Ich brauch die Aussage für andere Ordnungswidrigkeiten , in meinem Fall : Campen außerhalb von Campings …
Die Frage ist : Gelten hier die gleichen Verjährungsfristen von 360 Tagen???? Eventuell gibt es Auskenner unter Euch.

Navigatore am 16 Okt 2021 20:31:37

In Italien kennt man keinen Unterschied.

WomoToureu am 16 Okt 2021 21:14:15

Rodja hat geschrieben:.. Ich brauch die Aussage für andere Ordnungswidrigkeiten , in meinem Fall : Campen außerhalb von Campings …
Die Frage ist : Gelten hier die gleichen Verjährungsfristen von 360 Tagen???? Eventuell gibt es Auskenner unter Euch.


Ich weiß nicht, warum Du nicht mehr Informationen zur Verfügung stellst. Ich gehe davon aus, dass Du einen Bussgeldbescheid / Strafe wegen einer Umweltstraftat erhalten hast. An der Höhe könnte man es erkennen.

Grundsätzlich ist auf Sardinien Wildcampen außerhalb der zugelassenen Campingplätze und dafür vorgesehenen Bereiche verboten (Regionalverordnung vom 13.06.2014, Artikel 3 Buchstabe D).
Jedoch gibt es möglicherweise weitere Einflüsse wie Mindestabstand zu Gewässern, Umweltbestimmungen, Fahrgenehmigungen in bestimmten Gebieten, zulässige Höchstdauer des Aufenthalts.......

Wenn Dir jemand "einfach so" weiterhelfen vermag, ich kann es nicht, gehe aber davon aus, dass eine schnelle Verjährung hier nicht besteht. So oder so viel Glück!

RaGu am 16 Okt 2021 21:23:27

Meine Meinung...
Scheisse gebaut, erwischt, Pech gehabt, einfach zahlen und was dabei lernen...

Navigatore am 16 Okt 2021 21:59:23

Rodja hat geschrieben: ....wie ich gelesen habe beträgt die Verjährung 360 Tage und wenn der Bescheid zugestellt ist


Das ist aber leider nicht richtig. Der Ablauf der Verjährungfrist endet mit der Übergabe an die Post und nicht wie in Deutschland mit der Zustellung. Und die Frist beginnt auch nicht mit dem Tatzeitpunkt sondern mit dem Ende des "procedimento di accertamento" dem Feststellungsverfahren.

Beachte auch bei einem Einspruch, dass sich das Bußgeld verdoppelt, wenn er abgelehnt wird.

Swch am 17 Okt 2021 07:50:23

Hallo Rodja

Ich setzte mal vorraus, das die Buße nicht gerechtfertigt ist.

1) Wenn das Schreiben nicht per Einschreiben kam, dann kann es auch beim Nachbarn falsch zugestellt worden sein.
2) Du hast eine Rechtsschutzversicherung und über gibts den Fall der Versicherung.
3) Du meidest das Land die nächsten 5 Jahre. Es gibt so schöne Länder, die Kamper begrüßen und nicht büßen ;-)
4) Du beantragt ein neues KZ

0) Du bezahlst und denkst, das ist eine Private Aufbauhilfe für ein armes Land mit noch ärmlichen Verwaltungsapparat nach Corona ;-)

Vielleicht kannst du die Busse beim nächsten Urlaub direkt vorbeibringen, da du den Verdacht hast auf Geldwäsche, etc.

LG, Sascha

zulu am 17 Okt 2021 09:03:41

peter1130 hat geschrieben:https://www.bussgeldkatalog.de/strafzettel-italien-verjaehrung/


Ich würde zur Sicherheit einen Anwalt fragen der sich damit auskennt.


Das kostet gem. RVG min. 226,10 EUR - und ist ohne Garantie.

Ahorne7500 am 17 Okt 2021 09:23:20

Hallo,
Ich habe da eine ganz andere Frage.

Hat da Niemand 'geklopft' als ihr übernachtet habt.
Woher weiß die Pol, dass ihr keine Panne gehabt habt,
und das Fahrzeug 'nur geparkt' war.
.

Fazerfahrer am 17 Okt 2021 09:50:34

Mich würde mal die Höhe des Bußgeldes interessieren.

Ich denke es ist bekannt, daß „freies“ Stehen in Italien offiziell nicht erlaubt ist, auch wenn es situationsbedingt teilweise geduldet wird.

Sicher kann man jetzt überlegen wie man sich bestmöglich herauswinden kann, dazu gab es ja schon einige Vorschläge, oder aber man sieht sportlich und akzeptiert es so wie es war. Sprich man hat gegen Regeln verstoßen und ist jetzt mal erwischt worden.

Nur mal so als Ansatz, ich ignoriere mit meinem auf 4.0to aufgelasteten Wohnmobil in Deutschland LKW Überholverbote. Sollte ich mal erwischt werden, brauche ich nicht zu diskutieren sondern sag, okay 100 mal überholt und einmal erwischt .

rolfk am 17 Okt 2021 09:51:58

At Rodja, eines würde mich Mal interessieren, wie siehst du dich selber?
Hast du Pech gehabt, als du einmal frei gestanden hast, oder bist du vorher damit immer durchgekommen?

wolfherm am 17 Okt 2021 09:52:50

Ahorne7500 hat geschrieben:Hallo,
Ich habe da eine ganz andere Frage.

Hat da Niemand 'geklopft' als ihr übernachtet habt.
Woher weiß die Pol, dass ihr keine Panne gehabt habt,
und das Fahrzeug 'nur geparkt' war.
.



Ist etwas an den Haaren herbeigezogen. Pannenauto kann man an den Absicherungen erkennen……

huohler am 17 Okt 2021 10:30:22

wolfherm hat geschrieben:Ist etwas an den Haaren herbeigezogen. Pannenauto kann man an den Absicherungen erkennen……


... und nicht an der ausgefahrenen Markise und dem Steak auf dem Grill.

Es gibt durchaus Campingverhalten das nicht nur eindeutig sondern sogar dreist ist. Da wundert es mich dann nicht wenn die Ordnungshüter nicht mehr gewillt sind ein Auge zu zudrücken.

Hubert

mv4 am 17 Okt 2021 10:31:26

Ersteinmal gibt es in Italien einen Unterschied zwischen Parken und Camping...als Camping gilt...wenn die Trittstufe ausgefahren ist...Markise ausgefahren....Stühle oder und Tisch am Mobil...Hubstützen ausgefahren sind. Eine von den aufgezeigten Sachen reicht.

Alles andere gilt als Parken....auch wenn im Auto gerade schläfst oder dich aufhältst. Auf Sardinien gibt es ein generelles Camping Verbot...außer auf dafür ausgewiesenen Plätzen.

Wo genau war das auf Sardinien?

Dirkulation am 17 Okt 2021 10:46:57

RaGu hat geschrieben:Meine Meinung...
Scheisse gebaut, erwischt, Pech gehabt, einfach zahlen und was dabei lernen...



Daumen hoch

Joachim260 am 17 Okt 2021 10:51:20

Hallo

Also ich würde auch sagen, Scheiße gebaut, zum Fehler stehen, bezahlen und was draus lernen, vorausgesetzt der Zettel ist berechtigt.

Gruß
Joachim

rolfk am 17 Okt 2021 10:53:51

[
RaGu hat geschrieben:Meine Meinung...
Scheisse gebaut, ......


[/quote]
Wohl nicht zum ersten Mal....
Dann hier angemeldet, um sich billig da rauszuwinden....

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