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Dachhutze beim Knaus Van TI Plus 2021 beschädigt 1, 2


Arto am 02 Nov 2021 17:32:00

Hallo an alle ,

Ich würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Nagelneues Wohnmobil gekauft. Durch Feuchtigkeit im Innenraum auf den Schaden aufmerksam geworden.
Die Feuchtigkeit drang allerdings woanders weiter unten hinter dem Fender ein.
Bei Abbau des Fenders wurde dann der „Vollständige Pfusch“ sichtbar! Die Dachhutze ist seitlich beschädigt. Vermute die passte nicht und wurde dann im Werk einfach „angepasst „





Knaus lehnt eine Reparatur aber ich soll einen Kostenvoranschlag von einer Firma die GFK repariert einreichen…..?

Knaus erwähnt es soll nur abgedichtet werden.

Wie steht ihr dazu bei diesen Neupreis?

Danke im Voraus für euer Bemühen.

Arto1963

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mkiefer am 02 Nov 2021 17:43:28

Wenn ich alles richtig verstanden habe ist das Fahreug neu.

Wer hat den Fender demontiert?

Was sagt der Händler, der muss sich kümmern.

Michael

Arto am 02 Nov 2021 17:51:05

Der Händler der das verkauft hat repariert prinzipiell keine Feuchtigkeitsschäden und nannte mir eine andere Firma! Da wollte ich nicht hin, ging zu einem anderen Knaushändler! Dieser schlug in einem Garantieantrag vor es so zu belassen, abzudichten und 2000€ Wertminderung und eine Garantie das das nicht weiter reiẞt. Beides hat Knaus jetzt abgelehnt und fordert einen KV von der Reparatur des GFK! Im Prospekt stand was von modernem LFI ? :trotz:

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DoReNo am 02 Nov 2021 17:51:54

Hallo
Wenn man (Du!) sich ein derartiges Verhalten bieten lässt dann brauchen Firmen/Hersteller auch keinerlei Bemühungen anzustellen ihren Pfusch zu beseitigen.
Ich rate sicher nicht vorschnell und unbedacht dazu, aber in Deinem Fall würde die Beratung bei einem mit der Problematik vertrauten Rechtsanwalt eine durchaus anzuratende Vorgehensweise sein.
Davon abgesehen würde ich selbstverständlich einen Kostenvoranschlag einholen nicht nur bei einem GFK Reparatur Fachbetrieb sondern bei einem Gutachter für das gesamte "Gewerk" auch im Hinblick des Feuchtigkeitsschadens.
Eine Schande für Knaus!
Beste Grüße

Arto am 02 Nov 2021 17:55:40

Es ist wohl so das bei Knaus ohne Anwalt nur noch abgewimmelt wird an die armen Händler……… :trotz:

Arto am 02 Nov 2021 17:56:43

Das ist übrigens nur einer von 4 Garantieanträgen die vom Händler gestellt wurden. Die Antworten einfach nicht…….. :virus:

mkiefer am 02 Nov 2021 18:01:42

Mir fehlen die Wort!
Das sollte und muss man doch nicht gefallen lassen.
Was ist das für ein Händler der keine Reparaturen macht?
Nicht armer Händler, armer Kunde.

Michael

wolfherm am 02 Nov 2021 18:01:56

Der Händler ist dir gegenüber in der Sachmängelhaftung. Er muß den Schaden beheben. Ob er dann von Knaus im Hintergrund Ersatz dafür bekommt und wie viele Anträge er stellen muß, kann dir total egal sein. Laß dich nicht vom Händler abwimmeln.

Arto am 02 Nov 2021 18:12:26

Hat er aber gemacht! Er sagt wenn er mir eine Ersatzwerkstatt nennt ist er rechtlich abgesichert! Ich müsse die andere Firma akzeptieren. Das scheint auch Knaus wenig zu interessieren.

wolfherm am 02 Nov 2021 18:18:01

Arto hat geschrieben:Hat er aber gemacht! Er sagt wenn er mir eine Ersatzwerkstatt nennt ist er rechtlich abgesichert! Ich müsse die andere Firma akzeptieren. Das scheint auch Knaus wenig zu interessieren.


Klar, wenn er das selbst nicht reparieren kann, kann er das in eine andere Werkstatt geben. Aber er bleibt voll in der Verantwortung und Haftung gegenüber dir. Lass dich mal rechtlich beraten, wenn du so nicht weiterkommst.

Joachim260 am 02 Nov 2021 18:20:55

Hallo

es mag ja sein, daß der Händler solche Schäden nicht repariert, dann muß ER es aber zu einer Werkstatt bringen und sich darum kümmern daß es fachgerecht repariert wird.
Ich halt auch nichts davon immer gleich mit einem Anwalt zu drohen aber hier scheint es wohl darauf hinauszulaufen, vorher würde ich das Fahrzeug aber auch einem Gutachter vorstellen, selbst wenn ich eventuell die Kosten selbst tragen müßte.

Gruß
Joachim

Arto am 02 Nov 2021 18:21:34

Auch das sei nicht weiter schlimm……wohlgemerkt es handelt sich um ein Neufahrzeug! Der Schimmel wurde mitgekauft!
Die Arroganz, wie man hier abgewimmelt wird ist schon sportlich…….



Arto am 02 Nov 2021 18:23:46

3 Email wurden einfach nicht beantwortet! Man hätte diese nicht erhalten……..obwohl jedesmal die Fahrgestellnummer ein Pflichtfeld war……ich hab den Hals echt voll :virus:

mkiefer am 02 Nov 2021 18:24:36

Wenn du einen Schaden hast gehst du zu deinem Händler.
Der führt die Reparatur durch bzw. er beauftragt eine Firma die das in seinem Namen repariert. Eigentlich musst du das Fahrzeug beim Händler abliefern und dort auch wieder abholen wenn alles erledigt ist. Ich glaube nicht, daß du bestimmen kannst wer oder welche Firma die Reparatur ausführt.

Keine Email Brief oder Gespräch mit Zeugen.

Michael

Arto am 02 Nov 2021 18:39:09

Jetzt mal Butter bei de Fische!
Wenn im Moment ein Wohnmobil ausgeliefert wird, sollte man dankbar sein!
Das dann wieder monatelang dem Händler auf den Hof zu stellen weil die Werkstatt voll bis zum Anschlag ist……..dann sind die 6 Monate Gewährleistung auch rum……so geht das inzwischen…….und Knaus weiß das……..

Joachim260 am 02 Nov 2021 18:40:20

Ob ich das Fahrzeug überhaupt noch haben wollte? Ich weiß nicht.

mkiefer am 02 Nov 2021 18:56:02

Arto hat geschrieben:Jetzt mal Butter bei de Fische!
Wenn im Moment ein Wohnmobil ausgeliefert wird, sollte man dankbar sein!
…..

Na dann musst du dankbar sein und weiter mit dem Fahrzeug fahren.
Zu Gewährleistung:Und wenn die 6 Monate an der Reparatur dauert, verkürzt das nicht die Gewährleistung. Der Schaden wurde ja noch in der Zeit angezeigt.

Michael

duca250 am 02 Nov 2021 19:21:03

Moin,
nachdem, was ich hier vom TE gelesen habe, bleibt nur der Rat zum Gang zu einem Fachanwalt. Mehr gibts dazu nicht zu schreiben, außer als Knaus-Eigner mein Befremden gegenüber Knaus und seinem Händler auszudrucken.
Viel Erfolg und starke Nerven wünscht
der Duc

BiggiK am 02 Nov 2021 19:32:28

Das ist ja eine starke Nummer. Fakt ist, dass der Händler in der Pflicht ist die Reparatur zu machen. Entweder er kann es selber oder er verbringt das Fahrzeug in eine andere Werkstatt oder zum Werk. Offensichtlich ist das ein Händler, der nach dem Verkauf seine Kunden im Regen stehen lässt. Darauf musst und solltest du dich nicht einlassen. Daher schriftlich Fristen setzen per Einschreiben. Wenn das nicht fruchtet nicht mehr lange rummachen sondern einen Rechtsanwalt beauftragen. Sonst dauert das ewig…
Gruß Birgit

Arto am 02 Nov 2021 19:46:41

Die Frage war ja……ist hier eine Reparatur noch fachgerecht?
Die Dachhutze runterreißen mag sicherlich auch nicht zielführend sein.
Aber kategorisch alles ablehnen und mit Sika abzudichten finde ich auch nicht gerade fachgerecht :roll:

Der Dämpfer über der Türe war nach 15 mal öffnen auch am Ende. Er rastet nicht mehr ein!

Ein Schalter wurde noch gewechselt, weil kaputt…….also Qualität ist schon ziemlich flach im Moment…… ;D

xiquadrat am 02 Nov 2021 19:51:15

wow... offensichtlich empfiehlt es sich bei der Bestellung eines Wohnmobils, unbedingt auch gleich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ;)

zum konkreten Fall... Knaus hat damit erst mal nichts zu tun. Dein Ansprech - und Vertragspartner ist der Händler. Und der ist im Rahmen der Sachmängelhaftung auch verpflichtet, dir ein fehlerfreies Fahrzeug zu liefern. Wie und ob der das dann mit dem Hersteller regelt, kann dir ziemlich egal sein.

Andererseits mußt du dem Händler aber auch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, also die Mängel zu beseitigen. Wie und wo der das macht, ist allein seine Entscheidung. Da hast du kein Wahlrecht. Du hast allerdings einen Anspruch darauf, dass der Mangel fachgerecht und zeitnah beseitigt wird (einmal mit dem Lappen und einer Tube Sika drüber scheint mir diese Bedingung nicht zu erfüllen). Und du hast einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die dir durch diesen Nachbesserungsversuch entstanden sind (mindestens Fahrtkosten).

Mir scheint, da versucht sich der Verkäufer mit dem Hinweis auf den bösen Hersteller abzuputzen, bzw. die beiden spielen halt Ping Pong mit dir. Daher auch von mir der Rat, dir einen in Sachen Wohnmobil und Vertragsrecht versierten Anwalt zu suchen. Laß' den das machen, sonst passieren dir am Ende noch teure Fehler.

Pechvogel am 03 Nov 2021 09:52:11

Also sorry aber:
der TE hat ein Womo gekauft das einen Mangel hat. Nicht schön aber das ist jetzt nun mal so.
Der Händler hat gesagt dass er solche Schäden nicht repariert / reparieren kann. Auch nicht schön aber immer noch besser als dass er mit "´ner Tube Silikon" anfängt irgendwas zu pfuschen.
Der Händler hat den TE an eine Werkstatt verwiesen mit der er offensichtlich zusammen arbeitet.
Die hat der TE aber abgelehnt und sich einen anderen Vertragshändler gesucht.
Dieser Vertragshändler hat mit dem TE oder seinem Womo aber nix zu tun. Er hat es ihm nicht verkauft, nicht ausgeliefert,.... Trotzdem hat die Werkstatt einen Garantieantrag bei Knaus gestellt.
Knaus, als Hersteller, hat diesen dann mit der Begründung "... erstmal gucken ob man nicht reparieren kann statt alles aufzureißen, neue Teile, die vielleicht nicht lieferbar sind (?), zu verbauen und nachher ein noch größereres Problem mit der Dichtigkeit zu haben...", abgelehnt. Stattdessen möchte der Hersteller einen Kostenvoranschlag von einer GFK-Fachfirma zur Reparatur.
D.h. Knaus hat die Kostenübernahme nicht grundsätzlich abgelehnt sondern einen anderen Reparatur-Vorschlag gemacht.

Klar will der "neue Vertragshändler" davon nix wissen. Macht ihm nur Arbeit und "durchlaufende Kosten". In der Verantwortung ( Gewährleistung ) ist ER auch nicht.
Der Händler, der in der Gewährleistung ist, hat einen Vorschlag gemacht den der TE abgelehnt hat.

Wer ist denn jetzt der "Buhmann"?
Der Händler, der wahrheitsgemäß gesagt hat "kann ich nicht, gehe bitte zu XY" und der die Kosten hätte tragen müssen ( oder der Hersteller was hier aber egal ist )?
Der Hersteller der gesagt hat " ... nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Besser eine sinnvolle Reparatur..."?
Der zweite Vertragshändler der ja eigentlich mit all dem nix zu tun hat und vielleicht selber auch nur "Teile tauschen" kann?

Letztlich ist der HÄNDLER, bei dem der TE das Womo gekauft hat DER Ansprechpartner und der wird sich mit dem Hersteller kurzschließen wie eine fachgerechte Reparatur auszusehen hat. Das ist ja im weiteren Verlauf auch wichtig für die Dichtigkeitsgarantie des Herstellers.

Der rechtlich korrekte Weg dürfte also sein dem Händler das Womo auf den Hof zu stellen mit dem Ultimatum "...kümmere Dich drum..."
Dann ist das Womo allerdings weg. D.h. der TE weiß nicht unbedingt wo sich sein Womo gerade befindet und was wie und wo repariert wird.
Und wenn der Händler gerade keine Zeit hat dann steht das Womo da zwei Wochen bevor es in die Werkstatt geht die den Schaden begutachten und reparieren soll.
Da steht das Womo dann wieder rum bis mal jemand Zeit hat und vom Hersteller das OK zur Reparatur kommt.
Nach der Reparatur dann, irgendwann mal zurück zum Händler.
Der guckt sich das an, macht noch´n paar Bilder, schreibt einen Bericht und sagt dem Azubi " Wenn Du nächste Woche aus der Berufsschule kommst dann rufst Du den Besitzer an. Er kann das Womo wieder abholen...Aber vergiss das nicht schon wieder..." :D

Oder der TE spricht sich mit dem Händler und dessen Werkstatt ab, bekommt von der Werkstatt einen Termin zur Begutachtung, die dann eine oder zwei Stunden dauert. Da erklärt man ihm vielleicht auch was, wie, wo und wann repariert wird und nach der Freigabe vom Hersteller, also hier Knaus, spricht man einen Termin zur Reparatur ab.
In der Zwischenzeit steht das Womo beim TE, der es u.U. auch nutzen kann.
Und nach erfolgter Reparatur kann der TE mit dem Meister der Werkstatt, die das repariert hat, auch mal "drüber gucken" und bekommt das Womo nicht "dahin gestellt".



Nur meine Meinung!!



Grüße
Dirk

Arto am 03 Nov 2021 10:23:48

Hallo Dirk,

Danke für die ausführliche Antwort die in meinem Sinne liegt.

Theorie und Praxis sind inzwischen bei den Womoherstellern leider weit auseinander!
Erstes Problem ist, das ich ein Produkt nicht repariert bekomme wo ich es gerne hätte! Manche Knaushändler verlangen bereits eine Gebühr von 120 € um überhaupt einen Garantieantrag für nicht dort gekaufte Wohnmobile zu stellen.
Das nächste Problem ist, das Knaus seine Händler anscheinend lausig für Garantiearbeiten bezahlt und man deshalb als Kunde alt aussieht.

Mein Hauptproblem ist aber inzwischen was da alles so lieblos zusammen genagelt wird! Ich als Herrsteller würde mich schämen sowas überhaupt einem Kunden unterzujubeln.

Nun Knaus will die Produktion um 2/3 hochfahren……..da ist für so einen Lapsus keine Zeit!

Ich will noch anmerken, das ich Knaus angeboten habe auf meine eigenen Kosten ins Werk zu fahren. (Berlin-Jandelsbrunn!)

Wurde abgelehnt. Fahrzeug soll beim Händler repariert werden……wie die anderen „Kleinigkeiten „ auch. Inzwischen läuft der 5 Garantieantrag für das Fahrzeug…….tzzzzzzzzz :eek:

Arto am 03 Nov 2021 10:38:33

Und der angesprochene Lehrling…….auch hier stimme ich 110% ig…zu……

Wohnmobilbau ist ja wohl keine Raketenwissenschaft mehr, wenn man gewillt ist sich etwas mit der Materie zu befassen!

Manchmal ziehe ich eine Eigenreparatur jeglichem Werkstattbesuch vor…….aber das scheint ja auch das Ziel der Hersteller inzwischen zu sein.

Das das Fahrzeug aber schriftlich in allen Hochglanzpolierten Prospekten mit 290cm Höhe beworben wird und dann nach Zulassung 305 cm im Fahrzeugschein stehen hat…….(Autobahngebühr Frankreich)

Das der MAN trotz Luftfederung serienmäßig nur 2100kg Hinterachslast hat, aber eine Großraumgarage mit 250kg Zuladung hat, und mit dem Aufbau schon grenzwertig ist………dazu äußert sich von denen niemand!


Gruß aus Berlin
Wolfgang

xiquadrat am 03 Nov 2021 10:39:21

Arto hat geschrieben:Erstes Problem ist, das ich ein Produkt nicht repariert bekomme wo ich es gerne hätte! Manche Knaushändler verlangen bereits eine Gebühr von 120 € um überhaupt einen Garantieantrag für nicht dort gekaufte Wohnmobile zu stellen.

mit Verlaub, dein Problem ist, dass du das Problem gelinde gesagt suboptimal angehst ;) Du versuchst das über die Herstellergarantie repariert zu bekommen. Das stellt dich rechtlich allemale schlechter, als wenn du die gesetzliche Gewärleistungspflicht des verkaufenden Händlers in Anspruch nimmst (z.B. Recht auf Wandlung). Zum einen hast du da immer einen Vertragshändler zwischen dir und dem Garantiegeber, und zum anderen hat der Hersteller für seine Garantie wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als der Händler bei der Sachmängelhaftung.

Und einen Anspruch auf Reparatur in deinem Wunschbetrieb hast du weder bei dem einen noch bei dem anderen.

Deshalb nochmal der Rat, lass' das von einem Anwalt regeln. So wie du das im Moment angehtst, lässt du den verkaufenden Händler vollkommen aus der Gewährleistungspflicht, wenn du seinen Nachbesserungsvorschlag nicht akzeptierst und auf eigene Faust versuchst, anderswo irgendwelche Herstellergarantien einzufordern.

Arto am 03 Nov 2021 10:52:28

Auch diesem Beitrag stimme ich 100% ig zu!
Alles richtig!

Aber die Hersteller wissen genau um welche Summen es geht. Hier reiben sich die Anwälte mit Gebührentabelle nur die Hände……Ausgang aber ungewiss! Wie lange das Fahrzeug dem Kunden nicht zur Verfügung steht ist denen egal…..
Beim Anwalt ist es auch nur eine Akte im Stapel……

Und ich bin mir inzwischen bewußt das alle Hersteller nur mit Wasser kochen…..
Deshalb bin ich kein Freund von Anwälten und gewissen Webseiten……aber anscheinend ist das nur noch die Sprache die die Hersteller akzeptieren und agieren lassen.
Ein Handschlag wie früher ist wertlos………

xiquadrat am 03 Nov 2021 10:59:51

Arto hat geschrieben:Und ich bin mir inzwischen bewußt das alle Hersteller nur mit Wasser kochen…..
Deshalb bin ich kein Freund von Anwälten und gewissen Webseiten……aber anscheinend ist das nur noch die Sprache die die Hersteller akzeptieren und agieren lassen.
Ein Handschlag wie früher ist wertlos………

ja, es ist halt so, dass du mit dem Hersteller nie einen Handschlag hattest, sondern mit deinem Händler bei dem du gekauft hast. Und deshalb muss das auch der Ansprechpartner sein, bei dem du die Vereinbarungen aus dem Handschlag (mängelfreies Fahrzeug) einforderst.

Pechvogel am 03 Nov 2021 11:10:28

Arto hat geschrieben:...Deshalb bin ich kein Freund von Anwälten und gewissen Webseiten……aber anscheinend ist das nur noch die Sprache die die Hersteller akzeptieren und agieren lassen…


Ich glaube Du siehst hier was grundlegend falsch! :eek:

Du hast mit dem Hersteller nichts, aber auch absolut gar nichts zu tun!
Der Hersteller könnte in Timbuktu zu Hause sein und es würde sich für DICH nix ändern!

Dein Ansprechpartner ist der Händler bei dem Du das Womo gekauft hast. Niemand anderer!
Selbst wenn Du dir einen Anwalt nehmen solltest und Klage einreichen wolltest, alles nur gegen Deinen Händler!

Und der Händler ist NICHT die rechte Hand des Herstellers sondern ein vollkommen eigenes Unternehmen! ( zumindest fast ;D )
Der Händler hat "Dein" Womo zwar beim Hersteller bauen lassen und diesem abgekauft aber unter ganz anderen Voraussetzungen und Regelungen ( B to B ) wie Du bei deinem Händler gekauft hast!

Selbst die Dichtigkeitsgarantien, die die Hersteller geben, sind meistens auf die Händler beschränkt. D.h., ohne jetzt die genauen Verträge zu kennen!, Du könntest dem Hersteller nicht das Womo vor die Tür stellen und sagen "mach´ mal". Sondern rein eine Abwicklung über die Händler!! ( Es sei denn Händler und Hersteller einigen sich auf Reparatur im Werk ).

Und "Ja", Garantiereparaturen werden von den Herstellern an die Händler IMMER schei.e bezahlt! Das ist aber nicht nur bei Knaus so, und nicht nur bei Womos so,...
Fahr mal mit einem PKW zur Garantieabwicklung zum Händler....

Und nochmal, weil´s so schön war :mrgreen: :
Du hast bei deinem Händler gekauft und nicht beim Hersteller. Was der Händler dir verkauft und / oder versprochen hat da hat der Hersteller nix mit zu tun!
Der Händler kann Dir auch 100mal versichern dass das Womo im Regen nicht nass wird. Wenn doch dann ist der Händler in der Verantwortung, nicht der Hersteller!!



Grüße
Dirk

mkiefer am 03 Nov 2021 13:25:12

Arto hat geschrieben:
Das der MAN trotz Luftfederung serienmäßig nur 2100kg Hinterachslast hat, aber eine Großraumgarage mit 250kg Zuladung hat, und mit dem Aufbau schon grenzwertig ist………dazu äußert sich von denen niemand!

Gruß aus Berlin
Wolfgang

Na ja, Fiat hat Serienmäßig mit dem Light Fahrwerk 2000kg Hinterachslast und bei verbauter Luftfederung 2140kg.
Die 250kgbeziehen sich doch nur darauf wie hoch du den Garagenboden belasten darfst. Das heißt aber nicht dass du bei der vollen Beladung nicht auf die Achslast bzw. das zulässige Gesamtgewicht beachten musst.

Michael

Arto am 04 Nov 2021 07:53:36

Auch diese Aussage kann ich nachvollziehen und ist mir bewusst.
Aber ein Fahrzeug das eh an der Beladungsgrenze ist an der Hinterachse auch noch mit einer 250kg Garage zu bewerben…….ist sportlich :ja:

Pechvogel am 04 Nov 2021 08:49:25

Arto hat geschrieben:...Aber ein Fahrzeug das eh an der Beladungsgrenze ist an der Hinterachse auch noch mit einer 250kg Garage zu bewerben…….ist sportlich :ja:

Zum einen kann man den MAN mit relativ wenig Aufwand ( 350,- Euro ) von 3,5t auf 4,0t auflasten.
Damit wäre die Hinterachse nicht mehr an der Belastungsgrenze und die Heckgarage ohne weitere Modifikationen voll belastbar.

Zum anderen bietet Knaus den TI ja auch auf der Ducato-Plattform an. Da ist die 250kg-Garage aufpreispflichtig ( sonst nur 150kg ) und wiegt 20kg mehr.
Wenn der TI aber ohne diese Modifikation nicht auf den MAN passt, was ja sein könnte, dann würde es doch keinen Sinn machen noch eine andere Adaption ins Programm zu nehmen nur um die 150kg der "kleinen" Garage zu halten?!!
Und wenn die "MAN-Seriengarage" nun mal 250kg tragen kann, dann kann man das doch auch im Prospekt so angeben. Andere Hersteller geben die Traglast gar nicht bzw nur auf Nachfrage an.



Grüße
Dirk

Arto am 04 Nov 2021 09:17:04

Hallo Dirk,

Hast ja auch recht.
Mein Problem ist anders gesagt. Ich kann und will mit der 3,5 to Situation auskommen.
Allerdings sollte alles Gepäck dann um den Fahrersitz verteilt gelagert werden…….hinten hat die Hinterachse mit dem Aufbau zu kämpfen. Die Garage hat nur Pseudonymeigenschaften :D

Bei der Vorderachse hab ich noch 400kg Luft…….

Warum trägt Knaus die möglichen 2400kg nicht in der Hinterachse ein? Dann wäre alles paletti :roll:

Eine Anfrage dahingehend an Knaus ist seit Monaten unbeantwortet trotz Erinnerung :trotz:

wolfherm am 04 Nov 2021 09:24:21

:thema: :thema:

Jetzt wird es langsam unübersichtlich: Dachhutze oder Belastung der Heckgarage? Zwei unterschiedliche Themen……..

Arto am 04 Nov 2021 09:25:14

Weiterhin bedanke ich mich für alle gutgemeinten Ratschläge die Lieferfirma anwaltschaftlich zu belangen. Die Vorgehensweise ist mir bis ins kleinste Teil bewusst und wird immer wieder gebetsmühlenartig abgehandelt……was kein Vorwurf sein soll! :thema:

Vielmehr geht es mir darum was mache ich mit der Hutze? Einfach mit Sika 521 UV verdecken? Das war meine Frage……sonst nichts…..

Mit Knaus bin ich eh durch…..das ist mein letzter dieser Firma……ansonsten möchte ich klarstellen, ich halte Knaus immer noch für gutes Fahrzeug mit reellem Gegenwert……wie gesagt alle kochen mit Wasser…..

Gruß
Wolfgang

Arto am 04 Nov 2021 09:27:01

wolfherm hat geschrieben::thema: :thema:

Jetzt wird es langsam unübersichtlich: Dachhutze oder Belastung der Heckgarage? Zwei unterschiedliche Themen……..


Danke…..eigentlich geht es um die beste Reparatur der Dachhutze…….sorry für die Ausschweifende Abhandlungen :?

mv4 am 04 Nov 2021 10:26:44

zu deiner Hutze, wenn ? man die Stelle die zerbrochen ist, nicht sieht weil die verdeckt ist. (und davon gehe ich aus) würde ich das mit Dekasyl weiß abdichten...und dann evt. noch Sikaflex weiß UV aufbringen und schön modelieren das es nach was aussieht. aber erstmal nur Dekasyl und schauen ob es dicht wird.

MountainBiker am 04 Nov 2021 10:50:20

Hallo,

wie eine "fachgerechte Instandsetzung" bei Dir aussieht ist ohne Kenntnis der verwendeten Materialien schwierig. Einfach nur mit Sika abdichten ist auf jede Fall falsch und nicht weerterhaltend. Die Schrauben sind ja nicht zum Spaß dort und ausgebrochen bieten diese keine Verbindung mit dem "Träger"!

(1) Ist das Material ein Thermoplast muß das gesamte Teil ausgetauscht werden! (Am besten im Werk)!

(2) Ist das Material GFK, kann dies mittels eines Stützlaminats von einer Fachfirma (Bootsbauer, Bootsreperatur,...) in Orginalqualität repariert werden, durch aufwändige Farbangleichung des Gelcoats/Topcoats ist dies auch nicht mehr nachher sichtbar und wird auch die gleiche Festigkeit haben. Eine solche Reparatur ist aber sehr zeitaufwändig und kostspielig (meine Schätzung ca. 2-3 TSD Euro). Dies ist auch werterhaltend!

Ich hatte auch Haarrisse in der Hutze (GFK) innerhalb der Gewährleistung, deshalb spreche ich aus eigener Erfahrung! Mein Händler/Hymer hat damals bei mir die komplette fachgerechte Instandsetzung bezahlt!

Meine Meinung dazu

Arto am 04 Nov 2021 10:53:42

Die Dichtigkeit ist ja nicht das Problem! Habe ich aber schon geschrieben.
Habe Im Moment die zwei Schrauben entfernt…..(halten eh nix!) und mit Sika 521 UV was hin modelliert. Als der Fender wieder wieder dran war hab ich den Spalt zwischen Fender und Hutze auch noch versiegelt.

Nur es handelt sich um ein Neufahrzeug! Muss man das so akzeptieren?
Habe Knaus eine Wertminderung vorgeschlagen und eine Garantieverpflichtung für die Hutze falls sich doch später Risse bilden. Wurde kategorisch komplett abgelehnt. Händler hat Anweisungen alles neu einzurichten……fertisch!

Nur….muss man das akzeptieren? Ist das Fachgerecht und angemessen bei einem Neufahrzeug?

Arto am 04 Nov 2021 10:54:53

Mountainbiker…….danke für die Antwort……die bringt mich weiter……nur wo finde ich jetzt einen Bootsbauer?

Pechvogel am 04 Nov 2021 11:01:54

Arto hat geschrieben:Mountainbiker…….danke für die Antwort……die bringt mich weiter……nur wo finde ich jetzt einen Bootsbauer?

Google wirft unter "Bootsbauer Berlin" oder "Yachtservice Berlin" so einiges raus??



Grüße
Dirk

Trollo am 04 Nov 2021 11:13:05

….vor allem nicht selber dran rumbasteln.

Wenn Du Pech hast, lehnt der Händler die Gewährleistung jetzt ab.

Gruß

Michael

eddan am 04 Nov 2021 11:20:23

Arto hat geschrieben:
….muss man das akzeptieren? Ist das Fachgerecht und angemessen bei einem Neufahrzeug? ...


Natürlich musst Du das nicht akzeptieren, ist schliesslich ein freies Land und Dein Fahrzeug, Du hast die (Teil-) Reparatur bereits selbständig ausgeführt.
Aber ... wenn es ums Geld/Wandlung geht, wirst Du schon den Reparaturvorschlag des Händlers akzeptieren müssen, erst wenn dies nicht erfolgreich ist, kommt der nächste Schritt.

Ich sehe das ähnlich wie die die Kollegen, die bereits geantwortet haben, bisher gibt es keine Versäumnisse durch den Händler zumindest nicht in Bezug auf eine 'Sachmangelhaftung'.

Die Chance auf ein objektives Gutachten ist nun auch hinfällig.

Munter bleiben !
.
.

1stchoice am 04 Nov 2021 11:23:57

Arto hat geschrieben:Nur es handelt sich um ein Neufahrzeug! Muss man das so akzeptieren?

Hi Dirk,
Du scheinst aber auch ein bisschen "beratungsresistent" zu sein.
Es wurden doch bereits viele aus mein Sicht sehr konstruktive Beiträge für Dich verfasst, wie Du Deinen Gewährleistungsanspruch durchsetzen könntest.

Trollo hat geschrieben:….vor allem nicht selber dran rumbasteln.
Wenn Du Pech hast, lehnt der Händler die Gewährleistung jetzt ab.


dem kann ich nur zustimmen und Dir raten, das zu berücksichtigen.

weiterhin viel Erfolg
1st.

mkiefer am 04 Nov 2021 11:40:26

Lieber Arto,
dir ist nicht mehr zu Helfen, die stellst Fragen bekommst Antworten die du eigentlich nicht hören willst.
Nun wird feste am Neufahrzeug gebastelt und verschlimmbessert. Wer soll diese von dir verbastelte Kiste noch gebraucht kaufen?
So negativ wie du an die Sache heran gehst wird das nix mehr mit dir und deinem Wohnmobil.
Normal wäre es gewesen!
Defekt gefunden
Zum Händler und den Schaden anzeigen.
Händler macht einen Termin und Fahrzeug wird sachgerecht repariert.
Kunde zufrieden.

Aber das willst du ja nicht.

LG
Michael

speeedi am 04 Nov 2021 12:08:13

Moin ,
also erst mal ist das natürlich mehr als Ärgerlich das dieser Defekt aufgetreten ist aber nutzt ja nix muss ja wieder IO gebracht werden .
Das Ganze jetzt erst mal provisorisch dicht zu machen um weitere(größere) Schäden zu vermeiden ist (kann) ja auch nicht verkehrt sein .

Mich würde mal interessieren warum Du (Arto) die von deinem Händler zu aller erst vorgeschlagene Werkstatt zur Reperatur abgelehnt hast ? War die deiner Meinung nach nicht in der Lage die Reperatur zufriedenstellend aus zu führen ?

Wie Knaus und da gibt es ja mehrere Hersteller in den letzten Jahren mit seinen Kunden umgeht :( .
Wenn ich mir die Stelle mit den 2 Schrauben da so ansehe ist das unter den Schrauben ja hohl wenn da keine vernünftige Auflage ist und die Schrauben zu fest angezogen werden wird das wieder brechen .

Da muss eine vernünftige Unterlage geschaffen werden mit was auch immer damit der Hohlraum da verschwindet meintewegen mit Abstandshülsen und zusätzlich mit einen guten Kleber der Flexibel bleibt aufgefüllt werden .
Ansonnsten viel Erfolg

mfg Dieter

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