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Ich möchte mal ein kontroverses Thema in die Runde werfen: Wie erklärt sich logisch und juristisch die Un-Sitte der Hersteller, D-Prüfungen in der Garantiezeit mit Kosten zu belegen? Nur mal quer gedacht: du baust ein Haus und der Dachdecker gibt dir 5 Jahre Garantie, dass die Bude trocken bleibt .. Und ach ja, er kommt auch jedes Jahr und überprüft das .. natürlich auf Rechnung!! Da klickt´s doch bei uns allen! Eines dabei is jedenfalls juristisch ´wasserdicht´: Der Hersteller darf nicht vorschreiben, dass die D-P in einer seiner Vertragswerkstätten durchgeführt werden muss. Das Verstößt gegen EU Recht, so die Rechtsauskunft des ADAC Die o.g. Kostenpflichtigkeit verstößt zwar nur gegen den gesunden Menschenverstand, eine juristische Überprüfung wäre aber sicher einen Anlauf wert. Ich habe leider keinen Rechtsschutz. Aber da draußen ist hoffentlich einer, der sich mit ´Rückendeckung´ aus der Deckung traut :razz: Hallo, ist doch ganz einfach zu verstehen: Der Hersteller macht dir ein freiwilliges Angebot, das an Bedingungen geknüpft ist. Jetzt kannst du begeistert ja sagen oder schreiend davon laufen. Nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung mit einer freiwilligen Garantie des Herstellers verwechseln. Beim PKW bzw. Basisfahrzeug ist es doch nicht anders, dass z.B. sechs oder zehn Jahre Herstellergarantie nur gewährt werden, wenn man die Inspektionen nach Handbuch machen lässt - ebenfalls kostenpflichtig. Die meisten Autos haben heute auch eine ( wieder freiwillige! ) Garantie gegen Durchrostung in X-Jahren. Auch diese Garantie greift nur bei regelmäßiger ( Karosserie- ) Inspektion. Und bei Garantien die die Hersteller freiwillig geben bestimmen sie auch die Bedingungen! Wenn sie sagen "nur in meiner Werkstatt" dann halt nur da! Und wenn im Kleingedruckten steht "...die Garantie erlischt wenn das Fahrzeug durch Regen bewegt wird..." :mrgreen: dann hast Du in Deutschalnd das falsche Fahrzeug gekauft! :D :D Grüße Dirk Ich würde die Kostenpflichtige Dichtigkeitsprüfung ohne wenn und aber in Anspruch nehmen. Und das aus folgender Überlegung: Aus der Praxis ist mir bekannt, das sich unsere Wohnmobile beim Fahren in sich so verwinden das Spannungsrisse nicht ausgeschlossen werden können. Um zu verstehen was ich unter verwinden und die dadurch entstehenden Spannungsrisse verstehe muss man nur mal, zum Radwechsel ein Fahrzeug z.B. vorne rechts anheben und anschließend die Beifahrertüre öffnen. Unter Garantie klemmt die Türe beim öffnen. Ergo verzieht sich das Fahrzeug was zur Folge hat das die Dichtnähte also die Nähte, zwischen zwei Bauteilen, die mit einer Hochelastischen Dichtmasse abgedichtet wurden reisen können. Das führt auf kurz oder lang zu den bekannten Undichtigkeiten die ich lieber mit ein paar Euro vermeiden würde. MfG kheinz Ich glaube, es geht dem TE weniger darum, ob eine DP sinnvoll ist, sondern mehr um die Kosten und die Händlerbindung.
Richtig. Und deshalb bleiben wir beim Thema. :thema: :thema:
Genau, unabhängig davon ist die gesetzliche Regelung, die kostet auch nichts, endet aber auch nach zwei Jahren... will man 10 Jahre, dann kann man das Angebot des Herstellers zu seinen Bedingungen annehmen, muss aber nicht, dann muss man auch nichts bezahlen. LG Peter
Vielleicht auch mal auf das kleingedruckte der Bedingungen achten.... meine "10 Jahre" waren gut 3 Jahre nach dem Kauf vorbei da nur bis max 100.000km Laufleistung....
Hoffentlich ist Dein Wohnmobil wasserdichter als die (völlig falsche) Auskunft dieses ADAC-Juristen :eek: . Es gibt zahlreiche Threads zu den Unterschieden Garantie / Sachmängelhaftung (häufig als Gewährleistung bezeichnet). Einfach mal die Suchfunktion verwenden, dann hast Du Lesestoff für einen ganzen Abend..... VG, westy75 Servus Ja da gebe ich dir recht, es ist eigenartig was da verkauft wird. Denke aber schon das es EU konform ist. Das Kleingedruckte mit den Bedingungen hat mich auch gestört, und habe es auch gelassen. Zu großer Verlust meiner Eigentumsrechte. Und vertraue das der Hersteller das Fahrzeug richtig gebaut hat. Merkwürdig das die Nobelmarke " Volkner Reisemobile" keine Dichtheitsgarantie anbietet.
Nö, die sagen brauchen wir nicht, denke ich mal so. Da die Dichtigkeitsgarantie über die gesetzliche Garantie/Gewährleistung hinaus geht, kann der Hersteller auch diese mit Bedingungen verknüpfen. Somit ist das Ganze korrekt. Sicherlich hätte man in den erst 2 Jahren einer normalen Garantie auch ohne die regelmäßige Kontrolle einen Anspruch auf Schadensbegleichung, danach wohl aber nicht mehr. Und auf das Beispiel des TE mit dem Dachdecker einzugehen: Ja, das ist üblich in der Baubranche. Dort betrifft es alle Dinge, die einer regelmäßigen Wartung erfordern (Heizung, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, usw.). Wer die Wartung nicht abschließt, verliert die Garantie/Gewährleistung.
Muss er auch gar nicht. Zumindest ist es bei Dethleffs so, dass nicht nur die Dichtigkeit kontrolliert wird, sondern es wird auch der Unterboden an wassergefährdeten Stellen behandelt. Das Mittel, welches hierfür verwendet wird, ist mit einem Siegel versehen, dieses wird dann abgenommen und ins Serviceheft geklebt. Und dieses Mittel mit dem Siegel werden sicherlich nur Vertragswerkstätten haben. Gruß Axel Diese Dichtigkeitsprüfung ist nichts anderes, als eine Versicherung die Du als Käufer zahlen mußt um ev. Schlampereien des Herstellers bei der Produktion abzudecken. Originalton meines Freundlichen. Da wird an ein paar Stellen, je nach Sorgfalt des Ausführenden, ein Feuchtigkeitsmesser an Fertigungsproblemstellen angesetzt und das wars dann. Wenn er sehr sorgfältig ist, dann mißt er auch am Unterboden an Stellen, wo die Soße letztendlich dank der Schwerkraft normalerweise runterläuft. Das Hauptproblem liegt aber daran, dass Wasser häufig weite Wege zurücklegt bis es sich irgendwo zeigt. Wenn Du Pech hast, dann fängt sich das Wasser an der häfig gut verkleideten Unterkante eines Fensterausschnitts. Das merkst Du dann erst, wenn sich ausreichend Wasser und Gammel angesammelt hat und sich die innere Wandoberfläche verfärbt. Und da zeigt sich dann doch wiederum der Vorteil der Dichtigkeitsprüfung mit Garantie... hat man diese durchführen lassen, so kostet einen die Reparatur dieser Baustelle keinen Cent.... 8)
Ich fahre meine Fahrzeuge immer etwas länger als die Dichtungsprüfungen vorsehen. Lasse sie aber trotzdem jährlich von einem zuverlässigen Fachmann jährlich überprüfen. Der kann aber auch nicht überall messen und hinsehen. Meine Erfahrung nach mehr als 40 Jahren mit Campingfahrzeugen zeigt, dass das Wasser sehr langsam läuft und sich nicht unbedingt an einsehbaren Stellen sammelt. Wasserschäden tauchten bis auf einen Fall wegen offensichtlicher Fehlbedienung des Vorbesitzers bei meinem ersten Womo immer erst nach der Zeit der Dichtigkeitsprüfungen auf. Gegen Fertigungsschlamperei oder unbrauchbare Dichtungsmaterialien hilft keine Versicherung und keine Überprüfung.
Wie immer der Hinweis: Garantie ist nicht Gewährleistung(Sachmängelhaftung) und unterliegt keinen oder ganz anderen gesetzlichen Regelungen. Bei der Garantie gibt es der Hersteller vor und hat einen weit größeren Spielraum. Daher gibt es keine 2 Jahre "normale" Garantie. Das kann alles sein von 0-10 Jahren. Und auch in den 2 Jahren Gewährleistung sind nur die ersten 6 Monate (oder ist das schon mehr ?) einfach, danach kommt der Kunde in die Beweispflicht. In vielen Fällen (geringer Wert) ist das nicht praktikabel (in beide Richtungen).
Selbst ohne das Mittel wird der Hersteller auf eine gewisse Prozedur bestehen und das nur zuverlässige(?) Werkstätten/Arbeiter machen lassen. Auch damit er selber nicht erst bei der 4. Untersuchung einen Totalschaden vorfindet. Unabhängig vom finanziellen Interesse und den tatsächlichen Arbeiten wird das vielleicht nicht so leicht von unabhängigen Werkstätten zu erfüllen sein. D.h. eine Schwelle (bestimmtes Meßgerät, Schulungen) mag einerseits wie Schikane wirken, andererseits vielleicht doch für korrekte Messungen sorgen. Man muß da beide Seiten sehen. RK Wenn ich sehe wie meineVertragswerkstatt eine Dichtigkeitsprüfung macht glaube ich nicht an Selektion durch den Hersteller. Das ist allenfalls beschriebenes Papier. Der Monteur flitzt mit seinem Messgerät in 5 Minuten durch das Auto und misst dort wo er gut herankommt. Dann werden unten noch einmal die Kanten mit Hymer Geheimspray eingenebelt - meiner Meinung nach mehr Prozedur als Nutzen.
Die Garantie gibt halt der Hersteller. Für den Händler ist das nur die Prüfung. D.h. für den Hersteller ist "je gründlicher desto besser" und für den Händler ist Zeit eben Geld! Grüße Dirk
Dem Fahrzeugeigentümer kann es auch egal sein wie genau das der Händler macht,er hat den Stempel der Prüfung im Serviceheft um seine Ansprüche durchzusetzen.
Nicht unbedingt. Das bringt nur was, wenn der Schaden auch innerhalb der Frist gefunden wird. Wenn die Prüfungen schlecht sind, wird das nicht der Fall sein, außer es ist ein offensichtlicher Fehler oder man läßt noch andere Prüfungen machen oder macht sie selbst. Daher sollte man zumindest bei der letzten Prüfung vor Ende der Garantie sehr viel sorgfältiger sein. RK
Das setzt aber auch die nötige Fachkompetenz und die Anwesenheit des Fahrzeugbesitzers voraus um die Sorgfalt beurteilen zu können.Inzwischen wird den Eigentümern aus Haftungsgründen der Zutritt in die Werkstatthalle verwehrt,was und wie der Schrauber dort etwas macht bleibt im dunkeln des Vertrauens.
Wenn aber der Händler dieses Jahr die Feuchtigkeit unter dem Fenster wegen "eilig und schnell" nicht gefunden hat, dafür dann aber nächstes Jahr die halbe Seitenwand nass ist... Ob mir das als Eigentümer dann egal wäre?? :gruebel: :nixweiss: :nixweiss: Darum messe ich lieber selbst! ( D.P. beim Händler wegen Garantie geht dann ja noch zusätzlich ) Grüße Dirk
Am besten schon vorher selber messen oder von einem unabhängigen messen lassen. RK
ganz einfach. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Deshalb steht es ihm auch frei, die Bedingungen für diese freiwillige Leistung zu bestimmen. Auch wenn diese kostenpflichtige Überprüfungen beinhalten. Gibt's woanders' doch auch. Und wenn du das nicht möchtest, musst du die Garantie ja nicht in Anspruch nehmen.
Wieso meldet sich jemand vor 1.5 Jahren hier im Forum an und schreibt jetzt erst seinen ersten Beitrag und dann noch über so ein Thema bei dem von vornherein feststeht das es kein Ergebnis geben kann :eek: :rolleyes: :nixweiss: Grübel, Grübel
Ganz einfach: Weil er es kann! :lach:
Und hierzu noch die Anmerkung: Weil Du keine Rechtschutz hast, soll jemand seine Rechtschutzversicherung wegen dieser Sache in Anspruch nehmen? Nur mal ein kleiner Hinweis: Eine Rechtschutz zahlt nur, wenn Du im Unrecht bist. D.h., Du zahlst nachher den ganzen Mist, wenn ein Richter sagen würde "es ist rechtens". Zudem: Bei rund 100,- die mich das Ganze pro Jahr kostet, würde ich im Leben nicht drauf kommen, eine Rechtschutz und somit einen Anwalt einzuschalten. Das ist aber nur meine Meinung. Gruß Axel
keine Angst. Offensichtlich unbegründete Klagen ohne Erfolgsaussicht wird keine RV übernehmen. Die sind ja nicht bescheuert.
Bei meinem Hehn gabs die auch nicht. Frage an die Firma: Warum, Antwort: der wird bei unserer Bauweise in den nächsten 10 Jahren nicht undicht. Sollte Wasser eindringen kommen Sie vorbei, das wird erledigt. Wenn wir eine Garantie geben würden müssten sie jährlich vorbei kommen, egal ob wir es umsonst machen würden, die Fahrtkosten haben sie trotzdem. Fazit: Er wurde nicht undicht und ich musste nicht vorbeikommen!! Bei den "durch angelernte Hilfskräften zusammengeklebten Billigversionen" kann natürlich schon mal ne Naht drunter sein an der eine Patrone leer ging und die neue falsch angesetzt wurde. Gruß Andreas Bimobil gibt 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie ohne periodische Überprüfung, die haben halt Vertrauen in ihre Bauweise. Volkner wohl auch, usw. usf. Wenn die ganzen Serienmobile nicht dauernd undicht würden, bräuchte wohl auch niemand eine periodische Prüfung :) Dass die Dichtigkeitsprüfungen kostenpflichtig sind, dürfte wohl völlig normal sein. Sie betreffen ja auch nicht die Gewährleistung des Händlers (da gilt die EU-Regelung mit der freien Werkstattwahl), sondern die Dichtigkeitsgarantie des Herstellers (die kann der beliebig mit Bedingungen verknüpfen). bis denn, Uwe Ganz abgesehen davon, dass es nicht die Frage war, welche Hersteller keine Dichtigkeitsgarantie anbieten :lol: , fühle ich mich dennoch wohl, eine zu haben. Und ja, ich habe sie beim alten Womo während der 9 Jahre auch nicht gebraucht. Und wenn's bei einem Hersteller nichts kostet, dann wurden die Kosten eben schon in den Kaufpreis mit eingerechnet. Bei einem Wohnmobil, was 200-300t Euro kostet, fallen rund 700,- bis 1000,- doch gar nicht ins Gewicht. Verschenken tut keiner was. Ist doch ok, wenn's kostenpflichtig ist....kann sich jeder selber überlegen, ob ihm das Geld die Sicherheit wert ist oder nicht. Servus Wenn man sich mal überlegt wieviel Geld da zusammen kommt. Hersteller produziert 5000 (eine Phantasiezahl) Autos pro Jahr, Multipliziert mit 100 Euro und 10 Jahren Garantie, und 50% gehen davon an den Hersteller zurück, 50% bekommt der Händler für die Arbeit. Und das wiederholt sich jedes Jahr aufs Neue....... Ergibt das 2,5 Millionen Euro, da kann man schon von einen Zusatzgeschäft sprechen , und die paar Autos die undicht sind müssen halt repariert werden. Da zahlt es sich nicht aus besser zu Arbeiten. Mit der Ausnahme der wenigen Hersteller die Wert auf gute Arbeit legen, und kein neben Einkommen brauchen. Ob das ganze so ist, keine Ahnung, man kann es einmal überlegen. Freie Marktwirtschaft und der gelenkt Konsument
Von den 100,- Euro kannst Du erstmal die 19% Mehrwerststeuer abziehen, bleiben 84,- Dann verwenden die noch die "hyper-super-trooper Unterboden-Spezial-Versiegelung" die der Händler bestimmt auch für mind. 12,50 Euro einkaufen muß. Bleiben noch irgendwas in 70,- Euro. Dafür "rennt" ein Mitarbeiter 10 Minuten durch das Womo und liegt 5 Minuten drunter. Dazu 5 Minuten Rechnung schreiben, das Service-Heft abstempeln, den "Bericht" für den Hersteller fertig machen, ... UND immer schön freundlich bleiben und Kaffee anbieten! Also sagen wir 20-30 Minuten, wenn alle im Akkord arbeiten. Dienstleistungen sind teuer! Ich glaube kaum dass da Hersteller und Händler 50:50 machen!! Grüße Dirk Aber Fledermaus hat Recht damit, dass dort schlampige Arbeit im Werk mit vom Kunden bezahlten Kontrollmaßnahmen beim Händler abgesichert wird. Der Aufwand wäre besser investiert in vernünftig überwachte Produktionsprozesse und ausgebildete Mitarbeiter, wo eben nicht ein ungelernter Heiopei mit der Sika-Tube um sich kleckst. bis denn, Uwe Ich erinnere mich an eine Aussage eines Bekannten der in der Fertigung (Transporter) bei Mercedes arbeitet: "... alles was nicht reklamiert wird ist Qualität ..." Ich denke das auch die WoMO Hersteller so denken und bei der Dichtigkeitsgarantie und deren Umsetzung / Bezahlung / Sogrfältigkeit eine Kosten-Nutzen Analyse gemacht haben. :roll: VG Alf |
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