Zur Gesetzeslage (M+S Kennzeichnung) lt. ADAC
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Winterreifen wurden bislang überwiegend mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet.
Allerdings sind und waren nicht alle Reifen mit M+S-Symbol auch echte Winterreifen.
Deswegen wurde seitens des Verordnungsgebers in 2017 die Definition von Winterreifen präzisiert. Winterreifen, die nach dem 31.12.2017 (ab DOT 0118) gefertigt werden, müssen über das sogenannte „Alpine-Symbol“, Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Symbol genannt verfügen.
Damit wird bestätigt, dass dieser Reifen definierte und nachgewiesene Mindestanforderungen für den Einsatz
auf Schnee erfüllt.
Die Übergangsfrist für die Anerkennung von Reifen, die über eine M+S-Kennzeichnung verfügen, als Winterreifen gilt bis
30.09.2024.
Bis zu diesem Termin werden im Rahmen der „situativen Winterreifenpflicht“ Reifen mit M+S-Kennzeichnung als Winterreifen anerkannt......... soll nur heißen..... es ist erlaubt bis 2024...... nicht ob gut oder schlecht :)