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Womo Umbau


ashbury am 06 Feb 2004 15:04:55

Hallo,
ich habe vor mir einen Kleinbus zu kaufen, der noch keine Campingausstattung hat und diesen nach und nach umzubauen. Meine Frage dazu:
Auf was sollte ich achten, wenn ich einen solchen 'Roh-Bus' kaufe mit der Intention diesen nachträglich umzurüsten? Könnt ihr Tipps zum Kauf geben?
Z.B.: ich will einen Dieselmotor. Eine Auflastung sollte also schon der 'Roh-Bus' haben, oder? Wie sieht es mit der Anmeldung aus? LKW-Zulassung ist nicht zu empfehlen wegen Sonntag-Fahrverbot!?! Wie sollte der Bus also zugelassen sein (Steuer und Versicherung). Gibt es gute Grundmodelle für Umbauten (VW, Ford etc)? Wer hat in diesem (Umbau) Bereich Erfahrungen?

Danke und , Marc

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Gast am 06 Feb 2004 15:18:10

Salü ashbury,
mit Ausbau etc. habe ich zwar keine Erfahrung, aber das Basisfahrzeug sollte aufgelastet sein. Machst Du es nachträglich korrekt, steckst Du schlappe 700 € rein. Holst du aber über die Steuerersparnis innert drei Jahren wieder rein. Wir werden es bei unserem T4 Caravelle auch noch machen.
MfG Werner

Pijpop am 06 Feb 2004 15:24:39

Hallo Ashbury,
1. LKW Fahrverbot erst über 7,49 T. zul. Gesamt Gewicht. Erreicht kein
Kleinbus, die bewegen sich zwischen 2,6 u. 3,5 Tonnen.
2. Nach dem Umbau hast Du ein Wohnmobil zu versteuern u. versichern.

Zum Thema Umbau kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Trotzdem viel Spaß.

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[Admin] am 06 Feb 2004 15:25:42

Hallo Marc,

Z.B.: ich will einen Dieselmotor.
Kein Problem, es gibt sicher Kleinbusse mit Dieselmotor :D

Eine Auflastung sollte also schon der 'Roh-Bus' haben, oder?
besten Falles ja, es ist aber eher unwahrscheinlich einen leer-aufgelasteten Bus zu finden

Wie sieht es mit der Anmeldung aus? LKW-Zulassung ist nicht zu empfehlen wegen Sonntag-Fahrverbot!?! Wie sollte der Bus also zugelassen sein (Steuer und Versicherung).
Du wirst kaum Alternativen zu einer Zulassung als PKW finden. LKW Zulassung erfordert eine komplette Trennung zwischen Personen -und Lastbereich, min. 2,8 to GesGw und kostet dann ziemlich in der Haftpflicht.
Angenehm wird das alles nur bei Womo-Zulassung.......die gibt´s aber erst bei einem fertig ausgebauten Fzg. - nicht vorher

ashbury am 06 Feb 2004 15:39:36

Hi zusammen, danke für die Antworten. Sehe ich es richtig, dass

- ein aufgelasteter Diesel Bus ohne Womo Ausbau (sondern mit z.B. Sitzen hinten) ist bei Steuer zunächst billig (180 Euro glaube ich!?!).

- Für die Versicherung wird ein solcher Bus dann als was eingestuft? Bus, Transporter, PKW? Und was kostet dies ca.

- Eine Womo Zulassung gibt es erst nach Umbau und diese Zulassung ist nur für die Versicherung wichtig? Steuer bleibt unberührt: aufgelastet 180Euro/Jahr!?! Wie hoch ist der Unterscheid in Versicherung von Womo zu PKW/Transporter etc. Zulassung?

- Wenn ich es richtig verstehe ist also am günstigsten: für Steuer aufgelastet und für Versicherung Womo Zulassung.

Richtig? Danke

[Admin] am 06 Feb 2004 16:41:12

ja nein nein ja ja ja nein ja nein ja ............ähm.....ich könnte mich jetzt auch ein bissel in der Reihenfolge geirrt haben.

am billigsten ist eine Womozulassung, diese bedeutet: LKW Steuer/PKW Versicherung

LKW Zulassung kostet wenig Steuer aber viel Versicherung

PKW Zulassung bedeutet Versichert als PKW und versteuert als PKW - sprich richtig teuer in der STeuer..........

Das liegt daran, daß LKW´s nicht nach Hubraum versteuert werden, sondern nach Zuladung.

Eine Übersicht der Steuern gibt es unter --> Link

meckisteam am 24 Jun 2004 13:38:34

Hallo Marc !

Generell kann man sagen gillt das Sonntagsfahrverbot nur oberhalb 7,49 to.
Eine Fußangel gibt es trotzdem : Es gibt ein Sonntagsfahrverbot für ANHÄNGER hinter LKW. Dort gibt es KEINE (!) Tonnen-Grenze. Also gilt es auch z.B. für VW-Caddy mit Anhänger !

Wobei Wohnmobile über 2,8 to generell als Lkw versteuert werden. Dabei gibt es (bei einer Zulassung als So.Kfz Wohnmobil) KEINERLEI Fahrverbote zu beachten !

VG, Holger

Gast am 24 Jun 2004 14:22:43

Ich weiß, es ist "Tintenpisserei", aber wichtig für das Verständnis:
Und diese Unterscheidung kann demnächst eventuell seeeeehr wichtig werden, wenn die Gewichtsbesteuerung für die "Gelände-Pkw" geändert wird.

Wohnmobile werden immer wie Wohnmobile versteuert. Nie als LKW oder PKW oder sonstwas.

Bis 2,8 Tonnen (einschließlich) werden Wohnmobile nach dem Hubraum versteuert. (also im Prinzip so wie Pkw)
Ab 2,8 Tonnen werden Wohnmobile nach Gewicht besteuert. (also im Prinzip so wie Lkw).

Um Steuern zu sparen braucht man kein aufgelastetes Fahrzeug zu suchen, es muss halt nur > 2,8 Tonnen sein. Und Busse/Kastenwagen > 2,8 Tonnen findet man bei allen gängigen Herstellern.


Versichert werden die Fahrzeuge immer nach dem, was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Hier besteht keine Wahlfreiheit! Durch geschickte Ein - und Umbauten kann ich aber z.B. einen PKW-Kombi im Schein stehen haben und trotzdem ein "Wohnmobil" fahren. Der Transit-Nugget und der VW-Multivan sind Beispiele. Diese Kombis dürfen aber keine feste Gasinstallation haben.



Und da ein Wohnmobil eben ein Wohnmobil ist und genau kein LKW gilt auch das Sonntagsfahrverbot für LKW nicht.
Wohl aber z.B. das Überholverbot ab 3,5 Tonnen, da bei diesem Schild alle Kraftfahrzeuge (ausgen. PKW und Busse) gemeint sind, -auch wenn das Schild oft umgangssprachlich als "LKW-Überholverbot" bezeichnet wird.

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