Ahorne7500 hat geschrieben:
Hallo,
VSG §7
Habe Tante G gefragt.
Ich weiß, Klugschwätzer mag keiner.
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Wenn überhaupt muss es VSG 4.1 §7 heißen. Aber auch da steht nichts konkretes über die Einrichtung zum Tiertransport. Stattdessen wird auf die STVO hingewiesen. Wie jeder Wohnmobilist mit Hund wissen sollte wird auch da lediglich im Zusammenhang mit Ladungssicherung der Transport von Tieren erwähnt. Zum Transport auf Fahrrädern kann man synonym sagen dass die Ladung (der Hundekorb mit Hund) niemanden gefährden darf. Konkrete Vorgaben wie ein Hundekorb auszusehen hat gibt es weder als DIN Norm, Versicherungsregel und erst Recht nicht als Gesetz.
Kannst das ja mal einem Politiker vorschlagen oder eine Petition starten mit dem Hinweis - wir haben noch nicht genug Gesetze, ich hab da eine Lücke gefunden ... :lol:
Hubert

