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Hallo Leute, ich hätte da mal ne Frage, muss die Tankflasche fest eingebaut sein, oder kann man die rausnehmen zum befüllen. LG. Lumbes Nee Gastankflaschen dürfen zum Befüllen nicht rausgenommen werden ,da durch Schrägstellung der Flasche beim Befüllen der Füllstop (80%) umgangen werden kann. Technisch gesehen kannst du sie neben die Zapfsäule (aufrecht) stellen und befüllen. Es besteht an den Gaszapfstellen nur ein Verbot für das Befüllen von Gasflaschen. Ob das gern gesehen wird oder das Personal dir das verbietet ist eine andere Sache
In D geht es meistens mit Rausnehmen und sonstwo immer dann, wenn der oberschlaue Tankwart es nicht sieht. Üblicherweise wird der WoMo-Fahrer für so blöd gehalten, dass er seine leere Flasche gerne liegend befüllt und deshalb die 80% Sperre nicht wirkt. Das Füllen muß dann ein zertifizierter Tank-Ingenieur übernehmen, eigentlich auch in D. Aus diesem Grund habe ich mir eine Alu-Flasche fest einbauen lassen, damit diese blöden Diskussionen wegfallen. Denn selbst wenn die Flasche mit 80%-Kapp-Vorrichtung stehend betankt wird, ist das auch falsch, weil es auf dem Papier nicht gehen darf. Hallo. In D ist es verboten. Die Flaschen müssen fest eingebaut sein. Der Einbau ist kein Hexenwerk. Man sollte sich an das Verbot halten. Genau wie bei den Campexperten, die für ständig neue Verbotsschilder sorgen so könnten auch Tankexperten in Zukunft für Verbote verantwortlich sein
Beim Tanken sollte und darf man auch nicht rauchen. Trotzdem tun es Autofahrer immer wieder, oft aus Gedankenlosigkeit. Nach dem Tanken muss man zahlen, trotzdem machen es nicht alle. Die meisten aus Gedankenlosigkeit. Boote auf einem Anhänger dürfen wegen der Gefahr elektrostatischer Aufladung an keiner Autotanke betankt werfen. Trotzdem passiert es immer wieder, meistens aus Unwissenheit. Warum glauben immer alle, das Unfallverhütungsvorschriften nur für andere da sind? Und ich weiß wovon ich rede. Ich hab mir mein Studium vor laaanger Zeit als "oberschlauer" Tankwart finanziert. Sieht halt blöd aus wenn du an der Tanke anfängst die Tankgasflasche (die rein rechtlich fest eingebaut sein sollte (also nur mit Werkzeug entfernbar) ausbaust und Betankst. Glaube damit machst du dir mehr Stress als notwendig. Ich selbe habe da kein Problem wenn du die Flasche hinstellt und voll machst....der Tankwart dar an der Tanke das Hausrecht hat wird das aber evt. ganz anders sehen und das rein Rechtlich vollkommen zu Recht. Die LPG Gasabgabe an einer Tankstelle ist zb. In Itali nur zum Antrieb eines Kraftfahrzeuges erlaubt...da kommst du mit einer Flasche in Sichtbereich vom Tankwart nicht weit. Unsere Gastankflasche steht senkrecht im Gaskasten und wird - ohne sie heraus zu nehmen - befüllt. Füllstopp funktioniert prima. Gleichzeitig wissen wir durch Nachrechnen, wann sie voll sein sollte. Dies aber nur zur Sicherheit. Tanken v.a. an Kartentankstellen. Außerdem Füllstandsanzeige 8) Hilft ungemein.
Na ja, Trashy, das stimmt mal so pauschal nicht und man sollte sich mit den rechtlichen Grundlagen auch schon mal auseinander gesetzt haben, wenn auch durchaus kontrovers. Nicht alles, was irgendjemand sagt ist auch immer richtig. Der feste Einbau von Gastanks, gemäß
auf die diesbezüglich immer angemerkt wird, bezieht sich eben auf "gasbetriebene Antriebssysteme" , die wir in den WoMos aber gar nicht haben. Meines fährst noch mit Diesel. Das Gas in unseren WoMos wird für Kochen, Heizen, Kühlen benutzt, aber nicht als Antriebsmittel. In sofern trifft ECE-R67-01 auf unsere Gastankflaschen auch gar nicht zu. Und dem zur Folge, müssen sie, nach weit verbreiteter Meinung, auch nicht als Tank, wie ein fest eingebauter Gastanks betrachtet werden. Und wenn man logisch denkt, und mal in einen Gasauszug, wie meinen schaut, dann steht da eine Gasflasche neben einer Gasflasche, die sogar fast identisch aussehen und die sich nur dadurch unterscheiden, das eine von beiden betankbar ist und einen 80% Füllstopp hat. Auch eine normale Gasflasche ist ein Tank Wiki:
Ein Tank wird auch nicht dadurch per Definition zum Tank, nur weil er durch "eigene Hand" befüllbar ist, sondern es sind letztendlich alles Tanks, oder eben stink normale Gasflaschen und damit per Definition Ladung, wie jede andere Gasflasche auch. Ich denke, wer eine befüllbare Gasflasche für die Nutzung IN Wohnmobilen nach ECE-R67-01 verkauft, sollte seinen Beruf verändern. Grüße Nachtrag: Zur allgemeinen Erhellung Zitat aus http://reisemobilist.de/dow/Wissenswertes%20ueber%20Fluessiggasanlagen%20in%20Wohnmobilen.pdf Die Gastankflasche Eine weitere Art der Propangasflaschen sind die Gastankflaschen aus Stahl oder Aluminium. Bei diesen Flaschen handelt es sich eigentlich um eine Art tragbaren Gastank mit Füllstopp in Gasflaschenform. Diese Gastankflaschen gibt es als Kaufflaschen in 6 kg und 11 kg Größe. Sie haben den Vorteil, dass sie überall an LPG-Tankstellen aufgefüllt werden können und dürfen, auch im Ausland. Die Gastankflaschen unterliegen ebenfalls der 10 Jahres Prüfpflicht, deren Kosten der Eigentümer zu tragen hat. Aufgrund der z.Z. geltenden Richtlinien und Vorschriften werden Gastankflaschen rechtlich nicht wie die fest eingebauten Gastanks behandelt, sondern gelten weiter als Gasflasche, obwohl die Gastankflaschen alle Sicherheitseinrichtungen wie die Gastanks aufweisen. In Deutschland dürfen nur die Tankstellen Gasflaschen befüllen, die eine Genehmigung dazu haben. An den Tankstellen liegen teilweise folgenden Verbraucherhinweise aus: Verbraucherhinweis - „Tankflaschen“ für Propan Derzeit werden sogenannte „Tankflaschen“ insbesondere für den Freizeitbereich (Camping) meist über das Internet zum Verkauf angeboten. Dem Camper soll mit diesem Produkt die Möglichkeit gegeben werden, seinen Flüssiggasbedarf quasi überall / an jeder öffentlichen Autogastankstelle zu decken. Dies ist jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Betriebssicherheitsverordnung) so nicht zulässig. Nach dieser Verordnung dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Diese Forderung erfüllen die angesprochenen Tankflaschen nicht. Betreiber von Autogastankstellen, welche abweichend von der erforderlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde das Befüllen dieser Flaschen dulden, handeln i. S. d. o. a. Verordnung ordnungswidrig. Nihct alles ist so eindeutig, wie es manchem scheint Grüße
Die Vorschrift des festen Einbaus der Gastanks in Deutschland meint ebenfalls genau diese Tanks zum Antrieb eines Kraftfahrzeuges … eine wohl geschäftsoptimierende Organisation hat das Ganze dann mal - zu Ungunsten der Wohnmobilisten - adaptiert … :eek: Die Rechtslage ist ganz einfach: In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit / Gefahrstoffe – Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (TRBS 3151/TRGS 751) steht folgendes: 5.1.4 Betankung von Kraftfahrzeugen ..... (4) An Gasfüllanlagen für Flüssiggas und Erdgas dürfen Druckgasbehälter im Sinne der TRBS 3145/TRG 725 nicht befüllt werden. (5) An Tankstellen dürfen Transportbehälter mit Ausnahme von Reservekraftstoffkanistern nicht befüllt werden. Die TRBS 3145/TRG 725 befasst sich mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Das hat überhaupt nichts mit ECE R67 oder ähnlichem zutun. Das ist eine Betriebsstättenverordnung, die das für Tankstellen regelt (und die auch nichts mit oberschlauen Tankwarten zu tun hat). Punkt. Damit lässt sich die Frage des TE ganz einfach beantworten: Man darf eine Tankgasflasche nicht herausnehmen und befüllen
Genauso ist es und ich sehe auch keine Notwendigkeit dafuer. Ich mach die Klappe auf zu meinem Gaskasten und fuelle die beiden Flaschen per Pistole. Wenn die Flaschen nicht erreichbar waeren dann halt eine Fernbefuellung. Guckst du hier: ![]() Beste Gruesse Bernd Oder so. Das erspart jegliche Diskussion: ![]() ... und gehört zu einer ordnungsgemäß eingebauten, vom Sachkundigen abgenommenen und ins gelbe Heft eingetragenen 2x11 kg Anlage von der Gasfachfrau.
Im Falle des Füllstops ganz sicher nicht, sie sind zu ungenau. Egal welches System 10% Toleranz haben Sie alle. Und bei 11kg Füllung sind das, 1,1kg. und wenn du die draufpackst hast du halt 12,2 kg in der Flasche. Also Füllstop 80% und nach 10 Jahre Flasche prüfen lassen, dabei werden die Armaturen getauscht. Hat nichts mit der Druckprüfung zu tun. Gruß Andreas
Wie machst du das mit zwei "Fuellungen"? Schaltet die Zapfsaeule nicht ab wenn du zur anderen Flasche wechselst?
Da sind ja beide Tankflaschen nicht Gesetzeskonform befestigt ....unglaublich :ja: ;D
Doooch :mrgreen: Das Gesetz fuer die Befestigung von Gasflaschen inkl. Tankflasche gibt die EU und das KBA vor. Und die hat ganz klar per Brief an Alugas erklaert das Tankflaschen genauso wie Tauschflaschen zu behandeln sind beim TRANSPORT. Und ganz ausdruecklich das die Vorschriften fuer GASTANKS NICHT anwendbar sind. Der ominoese Gasfuell-verein mehr ist er nicht - ein Verein - der jetzt mehrere Schlappen erlitten hat zu Tankflaschen klammert sich jetzt an den letzten Strohhalm das die Tankflaschen NICHT LEICHT ENTNEHMBAR sein duerfen - wg. der aufrechten Befuellung - nicht wg. Transport und Crashsicherheit. Nun bei meinem Rueckenleiden sind meine beiden Flaschen von mir nicht leicht entnehmbar. Erstens zu schwer - zweitens Gefummel mit den Schläuchen - also passt es :mrgreen: Beste Gruesse Bernd
Klar tut sie das. Aber wenn ich wirklich beide fuellen - muesste - was bisher nicht vorgekommen ist - dann gehe ich in die Tanke und sage bitte nochmals aktivieren und gut ist. Hat bisher immer geklappt. Kann doch sein das man aus Versehen den Knopf los gelassen hat. Beste Gruesse Bernd
Diskussion mit wem? Ordnungsgemaess - welcher Vorschrift - der des ominoesen Gasvereins? Die Gasflaschen werden eigentlich nicht ins gelbe Heft eingetragen. Du kannst das Alu / Stahl oder 5 oder 11kg drin haben. Das gelbe Heft und die Pruefung - der mit Tageskursen ausgebildeten Sach-kundigen - beginnt immer nach der Flasche. Beste Gruesse Bernd
Ja, das ist absolut richtig! Alugasflaschen (auch die zum Selbsttanken) sind ebenso wie Kunststoff-Flaschen als Flaschen zu behandeln und dürfen daher weder mit fester Verrohrung, Fernbetankung oder verschraubten Stahlbändern befestigt werden. Das Ganze ist in der DIN EN1949 festgelegt und hat nicht das Geringste mit dem DVGW zu tun. VG, westy75
Es ging ja auch gar nicht um das Herausnehmen und Füllen, sondern das die Gastankflaschen wie normale Gasflaschen zu behandeln sind und nicht wie Gastanks für Antriebssysteme. Grüße
Knopf loslassen geht, nur wenn der Schlauch abgekuppelt wird schaltet bei mir die Zapfsaeule ab. Waere mir zuviel Aufwand nur wegen einer Flasche an die Tanke zu fahren. Gibt doch Verbinder um die beiden Flaschen zusammen zu fuellen.
Der Außenanschluss erspart Dir Diskussionen mit dem Tankwart z.B. in Italien. Dort kommt nämlich immer einer und betankt. Und für "Cucina" ist nicht erlaubt. Ins gelbe Heft sind meine beiden Alutankflaschen mit Seriennummer vom Einbau- und Prüfbetrieb eingetragen worden. Und ob die Tageskurse der Sachkundigen eines ominösen Vereins ausreichen, werden wir sehen, wenn die Bundesregierung das neue Gesetz zur Prüfung von Gasanlagen für Heizanlagen etc. in Kraftfahrzeugen verabschiedet hat. Ich lehne mich schon mal aus dem Fenster und behaupte, dass bei mir das Risiko deutlich kleiner ist, die Anlage wieder ausbauen lassen zu müssen, als bei Dir :wink: Ich muss gar nichts "ausbauen". Meine Tankflasche wird ausgetauscht mit der Alugastausch vom Napoleon Grill zur Gaspruefung wenn einer meckert und gut ist. Beste Gruesse Bernd
Ich steh auf dem Schlauch. Ich fuelle eine Flasche voll - haenge die Zapfe ein - geh zum Tankwart und sage schalte mir die Bitte nochmal frei ich hab aus Versehen den Knopf losgelassen und gut ist. Ist mir beim ersten Tanken so passiert z.B. weil ich noch nicht fit war. Ausserdem fuelle ich die Flaschen immer beim Tanken mit Diesel. Wo ist der Aufwand? Beste Gruesse Bernd wie kriegst du diesel in die flaschen? :mrgreen: allesbleibtgut hartmut :mrgreen: :lol:
Na ja, so wie du es schreibst nicht, da hast du recht!!! Aber Gastankflaschen sollten als Tank eingetragen werden, der Unterflurtank wird auch eingetragen Du kannst das Alu / Stahl oder 5 oder 11kg drin haben. Als Tauschflaschen, und damit Ladung, ja Das gelbe Heft und die Pruefung - der mit Tageskursen ausgebildeten Sach-kundigen - beginnt immer nach der Flasche. Auch richtig, aber das ist die Fortbildung zur Abnahme der Druckprüfung!! Die G607 besteht aus zwei Teilen, der Installation von Gasanlagen und der Wartung/Druckprüfung von Anlagen Auf meiner "Neuinstallation/Erstabnahme von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen steht: Flüssiggasflaschen: 2 Flaschen, bis 11Kg Flüssiggastank: ------------ Tank Nr. ----------- Und dann kommen noch weitere Einzelheiten zu Rohrverlegung und der Norm des Druckreglers inkl. der SN aller Eingebauten Gasgeräte. Das ist die Grundlage aller folgenden Dichtigkeits und Gerätefunktionsprüfungen!!!!!! Und wenn du was änderst zur Erstabnahme muss das im gelben Gasprüfbuch auch geändert werden. Du musst schon alles zur Sprache bringen wenn du das Thema beleuchten möchtest Wie gesagt, alles logisch und klar. Wenn du natürlich die Gasprüfungen und die G 607 grundsätzlich in Frage stellst, egal wer dahintersteckt, musst du konsequenterweise auch den TÜV ablehnen, denn der ist auch ein Verein!!! Gruß Andreas
Das ist schon ein wenig Wortklauberei, oder? Man könnte sie ja auch wiederbefüllbare Gasflasche nennen, denn das ist sie letztendlich. Sie sieht fast gleich aus, ist fast gleich schwer, hat den gleichen Inhalt, die gleiche Befestigung......................, sie ist nichts anderes
Was ja völlig richtig ist, selbst wenn eine davon eine sogenannte Tankflasche wäre, dürfte unter "Flüssiggastank" nichts stehen, denn es ist keiner, im Sinne der Norm, die ja gerade hier bekanntlich nicht gilt. s.o. Grüße
Andreas, ich lehne die Gaspruefung nicht ab - ob du es glaubst oder nicht ich war sogar einer von 1984 bis 1990. Ich war in Frankfurt und hab damals die Ausbildung bekommen und viele Abnahmen gemacht, der Schein gilt inzwischen nicht mehr sonst koennte ich mir die Plakette selbst ausstellen und ich war immer einer der auf Sicherheit maximalen Wert gelegt hat. Ich schrieb doch ganz bereits wer die Gesetze macht und das der Verein deswegen deine Einbauvorschrift inzwischen aufgegeben hat - reine Geldschneiderei und Klientelschutz - es macht noch nicht mal Sinn von der Sicherheit her. Das Kraftfahrtbundesamt hat sich ganz klar schriftlich 2021 auf Anfrage der Firma Alugas festgelegt: Gastankflaschen sind unter keinen Umstaenden Gastanks und deswegen sind die Vorschriften dafuer NICHT anzuwenden. Das betrifft NICHT nur die Halterung sondern auch deren Anschluss - es sind und bleiben GASFLASCHEN. Jetzt geht es nur noch um das Entnehmen beim Fuellen und genau das tue ich nicht. Bin ich nun eine Gesetzesbrecher mit meinen Flaschen weil ich mich an die EU und Bundesbehoerden halte und nicht an einen Verein der Füllanlagenfirmen? Nur weil die Flasche das Wort "Tank" enthaelt wird sie noch lange kein Tank. Ich koennte sie genauso gut als Fuellstop-gasflasche bezeichnen. Was ist an deiner Anlage denn sicherer? Du hast eine starre Verrohrung an deinen Flaschen - sind meine flexiblen Hochdruckschläuche mit Bruchsicherung an denselben Anschluessen mit demselben Druck unsicher? Dann muesste man ja dasselbe fordern fuer Tauschflaschen wenn es ein Sicherheitsrisiko waere. Im Gegenteil, du hast keine Bruchsicherung an deinen Rohranschluessen, wenn die beim Unfall reissen dann brennt es - meine Schläuche schalten sofort ab. Beste Gruesse Bernd
Mit einem Wort Nichts. Aber ich behaupte auch nicht, dass meine Anlage den "wie immer auch "gesetzlichen Vorschiften oder allen gültigen Normen entspricht!! Du hast eine starre Verrohrung an deinen Flaschen - Nein, nur Schlauchbruchsicherung und Crashsensor wenn die beim Unfall reissen dann brennt es - meine Schläuche schalten sofort ab. Ist bei mir hoffentlich genauso! Aber wie gesagt: Ich verteidige meine Installation nicht, sie wird derzeitigen den Normen und Vorschriften nicht gerecht, aber das ist ein anderes Thema. Wir sprechen über die Normen und Vorschriften und deren Dokumentation!! Und du sprichst zusätzlich noch über Vereine, deren Vorschläge in der Bundesrepublik "als stand der Technik" gelten und Vorschriften von Arbeitsschutz und Betriebssicherheit gelten. Das KBA hat damit nichts zu tun, das ist nur für Flüssiggasanlagen für Antriebsmotoren zuständig. Wir sprechen immer noch von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen für Heizgas. Gruß Andreas Andreas ich glaube wir reden aneinander vorbei. Wenn die EU und das KBA nicht zustaendig waeren fuer den Transport und den Betrieb von Gasflaschen - in Fahrzeugen - dann haette es keine solche Antwort gegeben. Das waere die erste Behoerde die nicht zustaendig ist und dennoch eine klare Auskunft gibt schriftlich zu einer Sachlage. Zum Thema Verein - dieser Verein der aehnlich heisst Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ist anerkannter Regelsetzer für die Gas- und Wasserwirtschaft. --> Link Die duerfen auch bei dir die Gasheizung zu Hause zerlegen und warten - das duerfen Gasdruckpruefer nicht. Diese Monteure haben drei Jahre Ausbildung nicht nur einen zwei Tage Schnupperkurs in Frankfurt. Der Fluessiggasverein ist ein Lobbyverband der dt. Fluessiggasbetriebe - auch wenn er gerne mehr waere - er ist es nicht - trotz viel TamTam. Beste Gruesse Bernd
Die Frage war ob man ob man Gastankflaschen fest verbauen muss. Ja, muss man. Natürlich darf man sie auch rausnehmen und füllen lassen, aber eben nicht mehr selber. Soweit meine Kenntnis von Dekra und Gasfachfrau.
Hallo Bernd. So hatte ich das auch vor. Dekra und Gasfachfrau meinten - unzulässig. Flaschen dürfen nur mit Werkzeug zu lösen sein. Gibt es irgendwo denn eine schriftliche, verbindliche Regelung? Hast du vielleicht einen Link zu dem KBA Brief? Danke Das KBA ist nur für Druckbehälter zuständig, die i.S.d. Par. 41a StVZO in das Antriebssystem integriert sind. Insofern ist die Aussage richtig, dass die Vorschriften der StVZO nicht auf die Gastankfaschen für Heizanlagen etc. anzuwenden sind. Alles andere ist eine (nicht ganz richtige) Interpretation von Bernd. Bis zum 01.04.2022 gab es nur einen Bruch in der Rechtssystematik, weil die Prüfung einer anderen Gasanlage als für das Antriebssystem vorgesehen an die HU gekoppelt war. Diesen Rechtsfehler hat der Gesetzgeber nun geheilt und die HU von einer gültigen Gasprüfung abgekoppelt. Wer in Zukunft für diese anderen Gasanlagen zuständig ist, nach welchen Vorschriften wie eingebaut und geprüft wird sowie genutzt werden darf, wird in einer noch zu schaffenden eigenen Vorschrift geregelt. Das hat der Gesetzgeber bereits im Verkehrsblatt 24/2021 angekündigt. Im Moment bewegen wir uns mit den anderen Gasanlagen im rechtsfreien Raum, die allenfalls in einem Schadensfall zivilrechtliche Konsequenzen haben können. Einfach hier mal ein bischen schmoekern: --> Link Klare Ansage des KBA Schützenhilfe bekommt die Argumentation des BFG nun von allerhöchster Stelle: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat auf Anfrage der Firma Alugas, Bad Sobernheim, nach der Art der Genehmigung für den Einbau von wiederbefüllbaren Flüssiggasflaschen zur Verwendung in Freizeitfahrzeugen klargestellt, dass „eine Typgenehmigung für Teile nach UN Regelung Nr. 67 nicht infrage kommt, wenn es sich um Behälter handelt, die nicht zur Speicherung von im Antriebssystem des Fahrzeugs verwendetem verflüssigten Gas vorgesehen sind.“ Eine entsprechende Festlegung ergebe sich sowohl aus dem Titel der UN-Regelung als auch aus einer Reihe einzelner in der Regelung getroffener Vereinbarungen, so das KBA in seinem Antwortschreiben. Heißt im Umkehrschluss: Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend. Gasanlagenprüfung nach G 607 Mit dieser Aussage könnten die Nutzer eigentlich aufatmen. Eigentlich – wäre da nicht die alle zwei Jahre geforderte Gasprüfung nach DVGW Merkblatt G 607. Der DVFG, der im wesentlichen die Schulung der G 607-Sachverständigen betreibt, rät diesen, sich bei der turnusmäßigen Prüfung der Gasanlage die Bescheinigung eines Karosseriebauers oder einer Prüforganisation über den „vorschriftsmäßigen“ Einbau vorlegen zu lassen, die unter anderem eine druckfeste Verrohrung fordert und das Aushalten bestimmter Fliehkräfte. Spätestens mit Schreiben des KBA vom 26. Februar 2018 dürfte aber feststehen, dass die Regelung aus der ECE R 67.01 gar nicht zutreffend ist. Klärung wird angestrebt, notfalls mit gerichtlicher Hilfe Erfahrungsgemäß dauert es eine Weile, bis eine Information „von allerhöchster Stelle“, wie es das KBA in diesem Fall ist, an die Basis gelangt – in diesem Fall die Sachverständigen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und andere. Wohnmobilisten werden auch weiterhin auf Sachverständige stoßen, die die Abnahme der Gasanlage unter Bezug auf die Schulungsinhalte des DVFG verweigern. Ergaenzung meinerseits - die Vorschrift des festen Verbaus sind ausschliesslich deutsch im Ausland ist dies nicht so - dort sind meine Gurte also legal. Und so lange ich die Flasche nutze wie eine Tauschflasche also nicht betanke - in Deutschland - sagen wir ich hab sie in einem Fuellbetrieb auffuellen lassen - sind sie ebenso voellig legal mit Gurten denn der feste Verbau bezieht sich ausschliesslich auf das Betanken. Der Irrsinn hoch drei. Beste Gruesse Bernd Ach Bernd, das ist doch alles Schnee von gestern ... nee, sogar von vorgestern. :roll:
..und schon wird aus einer Gasfachfrau eine einfache Gasfrau. Gleiches gilt für Wynen Gas - da macht man wahrscheinlich einen guten Umsatz mit. Bernd: Besten Dank nochmal für die ausführliche Zusammenfassung. Grüße
Scheinen viele aber nicht zu wissen Beste Gruesse Bernd
Es gibt hier ausreichend Diskussionen im Forum, ob eine Gastankflasche überhaupt erlaubt. z.T. soll es verboten sein, dass man diese überhaupt an der Tankstelle befüllen darf. Daher sollten wir uns an den letzte Strohhalm klammern und nicht noch schlafende Hunde wecken, wenn wir die Flasche nun auch noch herausnehmen wollen.
Bei unserem Italienurlaub hat uns der Tankwart eine normal Gasflasche mit Adapter einfach an der Zapfsäule befüllt. Gewogen wurden sie mit der feinfühligen "Handwaage".
Das macht sogar der Angestellte*IN selbst. Habe ich auch schon gesehen, dass die Kassierin direkt neben dem "Rauchen verboten" - Schild steht und raucht.
Das ändert aber nix an der Tatsache das der Staat den Verkauf von GPL an der Tankstelle nur zur Nutzung als "Kraftstoff" für Fahrzeuge zulässt. Sicher gibt es Tankstellenpächter da wird dieser Erlass großzügig gesehen...aber die große Mehrheit hält sich aus guten Grund daran. es gibt im übrigen sehr viele Tankstellen ohne Personal, auch mit GPL Zapfsäule ...da ist das am einfachsten..tanken und mit Karte bezahlen .
So ist es!! Gruß Andreas Moin, in vorauseilendem Gehorsam habe ich die Flaschen am WE fest verschraubt. Falls da mal was kommt muss zumindest nichts mehr geändert werden. ...schonmal probeweise eingestellt.. --> Link |
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