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Servus an die Runde, Ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir Helfen Da mein schöner alter Sprinter als Selbstumbau Wohnmobil genutzt wird und ich oft in den skandinavischen Ländern unterwegs bin wollte ich dem guten Wagen Zusatz Led Fernlichter und Tagfahrlichter verpassen. Also Sicherungskasten ausgemessen und siehe da beim alten Sprinter wird abgesichert nachdem das Licht geschaltet wurde, also wollte ich mit Sicherungsadaptern arbeiten weil es so, schön ordentlichen ausgesehen hätte nur leider geht dann die Plastikblende nicht mehr zu. Hat einer ne gute Idee wo ich sauber und ordentlich die Abgriffe für Kl.15, Standlicht und fernlicht machen kann? Die Kabel sollen danach an eine Schalterleiste gehen die ich neben die leuchtweitenregulierung in die schwarze Blende setze. Danke für die Hilfe im voraus. Nur so als Tip am Rande: ICH würde erstmal beim Tüv meines Vertrauens vorsprechen und mit denen erörtern was Du so vor hast! Nicht dass es später ein böses erwachen gibt. :eek: ( Der T1N müßte H7/H3 haben und keine H4?!! ) Grüße Dirk Alles muss nicht zum TÜV. Lieber alles so anschließen das es der Stvo entspricht und gut ist. Kannste nicht eine kleine öffnung in den Sicherungskaasten machen für das Kabel?
Eigentlich lassen sich alle Fahrzeuge ab ca. 2004 (Motorsteuergerät) auf "Schwedenlicht" umprogrammieren. Bei vielen Herstellern ist Schwedenlicht ein feststehender Begriff. Frag doch mal bei MB. LED Fernlicht ist vermutlich nicht zugelassen. Gruß Andreas Zusätzliche Scheinwerfer, wie sie in Skandinavien gefahren werden, sind in D meist nur als Arbeitslicht zulässig, d. h. nicht über Fahr- oder Fernlicht geschaltet. Also auf jeden Fall nen Extraschalter einplanen. Ich wär in Schweden auch fast bei so ner fetten Lightbar schwach geworden. Na ja, kommt dran, wenn wir mal ne Wintertour nach Skandinavien machen. bis denn, Uwe
Warum sollte das nicht zugelassen sein? Osram zb hat genug Fern-Zusatzscheinwerfer mit ECE Zulassung im Programm: OSRAM LEDriving Zusatzscheinwerfer sind ECE-konform, und damit für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen. Sie zeichnen sich nicht nur durch ein edles Design, sondern auch durch eine exzellente Lichtleistung aus. Genau. Und nicht immer gleich zum TÜV rennen. Danke schonmal für die tips. Die Scheinwerfer sind Osram mit ECE Zulassung also kein Problem mir geht es tatsächlich nur um den elektrischen Abgriff für Standlicht und fernlicht habe ich schon ne Lösung gefunden brauche nur noch Klemme 15. Zum Fahrzeug MB Sprinter 312d bj.97 komplett ohne elektrischen Schnickschnack Ok ok: es dürfen vorne nur max 4 Scheinwerfer ( Standlicht zählt nicht ) leuchten. Wenn Abblendlicht und Fernlicht wie hier ( kein H4 sondern H7 und H3 ) also getrennt sind dann muss bei zusätzlichen Fernscheinwerfern das Abblendlicht, das bei dem Sprinter und z.B. auch beim 250er Duc, beim einschalten des Fernlichts an bleibt, ausgeschaltet werden. Jetzt brauchen die Halogenleuchten aber eine ( ganz kurze ) Zeit um „hell zu werden“. D.h. das Abblendlicht darf erst ausgehen wenn das Fernlicht an ( hell ) ist. Aber eben nur ein Paar. Das andere Paar Fernlicht darf erst eingeschaltet werden wenn das Abblendlicht erloschen ist. Und beim abblenden umgekehrt!! :eek: Also erst ein Paar Fernlichter aus, dann Abblendlicht an und anschließend Fernlicht ganz aus. (Seht euch das mal bei einem PKW mit H4-Lampen an! ) Das sagt auch die STVO so aus! Und jetzt bastel mal und fahr anschließend zum Tüv?!! Grüße Dirk Wie wäre es mit original Fernlicht abklemmen und dafür die zugelassenen Led-Fernlichter anschließen. Lightbar ist nur als Arbeitsscheinwerfer mit zusätzlichem Schalter legal. Gruß Joachim
Und darf während der Fahrt im Bereich der StVZO nicht angeschaltet werden ! Grüße Ralf. Bevor hier jemand mit der StVZO kommt, sollte erst mal bekannt sein, ob das Womo unter oder über 3,5t ist. Über 3,5t sind nämlich bis zu 6 Fernscheinwerfer erlaubt. An den TE: Ich hatte früher bei meinen alten Womos auf Basis vom Mercedes 508 und 608 Standlicht (für den zusätzlichen Nebelscheinwerfer) und das Fernlicht (für den zusätzlichen Fernscheinwerfer) immer direkt am Kabel vor dem Scheinwerfer abgenommen. Diese Leitung ging dann auf die Spule vom Relais. Das Relais bekommt dann noch eine 12V-Spannung von der Batterie und fertig. Klemme 15 habe ich immer vom Zündschloss geholt (für's nachgerüstete Tagfahrlicht). Durch die Wand zwischen Motorraum und Fahrerhaus gibt es mehrere Durchführungen, die eine Gummimanschette/-dichtung haben. Dort zu den anderen Leitungen durchstecken. Oft gibt es auch im Motorraum versch. Verbraucher, die Strom von der Klemme 15 bekommen. Da kann man dann auch ran. Gruß Axel
Der TE wollte die Zusatz-Leuchten aber vorwiegend in skandinavischen Ländern nutzen. Ob da die deutsche STVO gilt? :gruebel: :mrgreen: Grüße Dirk
Wo er diese nutzt, ist erst mal uninteressant, denn er muss erst mal dort hin kommen. Und wenn das Womo in D zugelassen ist, dann muss es auch unserer StVZO entsprechen. Gruß Axel
Zählen die getrennten Lampen H7 und H3 tatsächlich separat als "Scheinwerfer" oder wird hier nicht die Leuchteneinheit als Scheinwerfer angesehen? Diese "Mehr-Lampen"-Varianten gibt es ja in mehreren Fahrzeugen und dann wären bei allen diesen Fahrzeugen keine Zusatz-Fernscheinwerfer ohne diese "Kunstschaltung für das Abblenlicht" möglich! In $ 50 StVZo finde ich unter (4) diesen Satz: Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen. und unter (9) das hier: Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. Ich kann nirgends rauslesen, dass bei original Fernlicht plus Zusatz-Fernlicht das Abblendlicht ausgehen muss ..... Dann könnte man ja quer vornerüber eine Baugruppe als Scheinwerfer definieren und den ganzen Weihnachtsbaum anhaben. Ein Scheinwerfer ist ein Leuchtmittel plus Reflektor. Und mehr als 4 davon dürfen bis 3,5 T (?) vorn nicht gleichzeitig leuchten (Standlicht ausgenommen). Dass Ü3,5T bis zu 6 Fernlichtscheinwerfer leuchten dürfen - wo kann man das nachlesen? Wäre ja ne Alternative zur Lightbar. Die Schweden haben da ganz schön potente Dinger mit ECE-Prüfzeichen, so 4 davon nebeneinander würden selbst ne Lightbar schon ziemlich blass aussehen lassen :D Edith: hier --> Link steht, dass nur über 12 T sechs Scheinwerfer erlaubt sind, von denen aber nur 4 gleichzeitig leuchten dürfen (?). Und es geht nur um LKW, nicht um Womos. bis denn, Uwe
Kannste beides vergessen. Auszug StVZO (frei übersetzt) : Die maximale Lichtleistung darf nicht überschritten werden. Du findest die Referenzzahl zur Beleuchtungsstärke auf der Streuscheibe des Scheinwerfers, meist in der Nähe der E-Kennung. Die Summe aller einzelnen Referenzzahlen Deiner Scheinwerfer darf 100 nicht übersteigen. Grüße Ralf.
Und wo genau in der StVZo steht das? Also die Anzahl "4"? In § 52 werden Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten beschrieben, da ist alles drin außer Zusatzfernscheinwerfer ..... Schau einfach oben in meinen Link rein, da ist in einem Kasten die entsprechende EU-Verordnung verlinkt. Viel Spass beim lesen, ist ein bisschen unübersichtlich. Davon ab, was soll das? Meinst Du, Du hast gerade DIE Lücke in der Verordnung / StVZO gefunden, die noch keinem aufgefallen ist? :D bis denn, Uwe
Hallo Uwe, schau mal u.a. hier: --> Link Gruß Axel
Es geht mir hier nicht um Lücken finden oder recht haben oder sonstwas, ich will es nur verstehen/nachvollziehen können, weil es mir bis dato nicht bewusst war, dass es eine Regelung gibt, dass die orig. Fernscheinwerfer ausgehen müssen, wenn das orig. Abblendlicht weiter brennt (wie beim Ducato). Müssen sie nicht - wenn nicht insgesamt mehr als 4 Scheinwerfer an sind. Mit Zusatzscheinwerfern dann wohl schon. Bei meinem Iveco (der hat das Licht getrennt) bleiben die Abblendlichter an, wenn ich Fernlicht einschalte. Aber der hat auch keine Zusatzscheinwerfer. bis denn, Uwe
Und genu DIESEN Punkt hab ich zweifelsfrei eben noch nicht gefunden .... aber egal.
Oh Gott |
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