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Zusatz Fernlicht anbauen verkabeln


T1NHobbycamper am 04 Aug 2022 15:12:34

Servus an die Runde,

Ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir Helfen
Da mein schöner alter Sprinter als Selbstumbau Wohnmobil genutzt wird und ich oft in den skandinavischen Ländern unterwegs bin wollte ich dem guten Wagen Zusatz Led Fernlichter und Tagfahrlichter verpassen. Also Sicherungskasten ausgemessen und siehe da beim alten Sprinter wird abgesichert nachdem das Licht geschaltet wurde, also wollte ich mit Sicherungsadaptern arbeiten weil es so, schön ordentlichen ausgesehen hätte nur leider geht dann die Plastikblende nicht mehr zu.
Hat einer ne gute Idee wo ich sauber und ordentlich die Abgriffe für Kl.15, Standlicht und fernlicht machen kann?
Die Kabel sollen danach an eine Schalterleiste gehen die ich neben die leuchtweitenregulierung in die schwarze Blende setze.
Danke für die Hilfe im voraus.

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Pechvogel am 04 Aug 2022 17:35:02

Nur so als Tip am Rande:
ICH würde erstmal beim Tüv meines Vertrauens vorsprechen und mit denen erörtern was Du so vor hast!
Nicht dass es später ein böses erwachen gibt. :eek:
( Der T1N müßte H7/H3 haben und keine H4?!! )




Grüße
Dirk

RaPe am 04 Aug 2022 17:54:50

Alles muss nicht zum TÜV.
Lieber alles so anschließen das es der Stvo entspricht und gut ist.
Kannste nicht eine kleine öffnung in den Sicherungskaasten machen für das Kabel?

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andwein am 04 Aug 2022 17:55:47

T1NHobbycamper hat geschrieben:......Da mein schöner alter Sprinter als Selbstumbau Wohnmobil genutzt wird und ich oft in den skandinavischen Ländern unterwegs bin wollte ich dem guten Wagen Zusatz Led Fernlichter und Tagfahrlichter verpassen.

Eigentlich lassen sich alle Fahrzeuge ab ca. 2004 (Motorsteuergerät) auf "Schwedenlicht" umprogrammieren. Bei vielen Herstellern ist Schwedenlicht ein feststehender Begriff. Frag doch mal bei MB. LED Fernlicht ist vermutlich nicht zugelassen.
Gruß Andreas

Tinduck am 04 Aug 2022 18:26:23

Zusätzliche Scheinwerfer, wie sie in Skandinavien gefahren werden, sind in D meist nur als Arbeitslicht zulässig, d. h. nicht über Fahr- oder Fernlicht geschaltet. Also auf jeden Fall nen Extraschalter einplanen.

Ich wär in Schweden auch fast bei so ner fetten Lightbar schwach geworden. Na ja, kommt dran, wenn wir mal ne Wintertour nach Skandinavien machen.

bis denn,

Uwe

Rockerbox am 04 Aug 2022 18:37:26

andwein hat geschrieben:LED Fernlicht ist vermutlich nicht zugelassen.
Gruß Andreas



Warum sollte das nicht zugelassen sein? Osram zb hat genug Fern-Zusatzscheinwerfer mit ECE Zulassung im Programm:

OSRAM LEDriving Zusatzscheinwerfer sind ECE-konform, und damit für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen. Sie zeichnen sich nicht nur durch ein edles Design, sondern auch durch eine exzellente Lichtleistung aus.

RaPe am 04 Aug 2022 19:16:57

Genau. Und nicht immer gleich zum TÜV rennen.

DonCarlos1962 am 04 Aug 2022 19:17:59

Hier ist das allen recht gut zusammengefasst. Was man darf, oder eben nicht.
--> Link

LG Carsten

T1NHobbycamper am 04 Aug 2022 20:40:59

Danke schonmal für die tips.
Die Scheinwerfer sind Osram mit ECE Zulassung also kein Problem mir geht es tatsächlich nur um den elektrischen Abgriff für Standlicht und fernlicht habe ich schon ne Lösung gefunden brauche nur noch Klemme 15.
Zum Fahrzeug MB Sprinter 312d bj.97 komplett ohne elektrischen Schnickschnack

Pechvogel am 04 Aug 2022 20:47:23

Ok ok:
es dürfen vorne nur max 4 Scheinwerfer ( Standlicht zählt nicht ) leuchten.
Wenn Abblendlicht und Fernlicht wie hier ( kein H4 sondern H7 und H3 ) also getrennt sind dann muss bei zusätzlichen Fernscheinwerfern das Abblendlicht, das bei dem Sprinter und z.B. auch beim 250er Duc, beim einschalten des Fernlichts an bleibt, ausgeschaltet werden.
Jetzt brauchen die Halogenleuchten aber eine ( ganz kurze ) Zeit um „hell zu werden“.
D.h. das Abblendlicht darf erst ausgehen wenn das Fernlicht an ( hell ) ist.
Aber eben nur ein Paar. Das andere Paar Fernlicht darf erst eingeschaltet werden wenn das Abblendlicht erloschen ist.

Und beim abblenden umgekehrt!! :eek:
Also erst ein Paar Fernlichter aus, dann Abblendlicht an und anschließend Fernlicht ganz aus.

(Seht euch das mal bei einem PKW mit H4-Lampen an! )

Das sagt auch die STVO so aus!


Und jetzt bastel mal und fahr anschließend zum Tüv?!!



Grüße
Dirk

Joachim260 am 04 Aug 2022 23:26:11

Wie wäre es mit original Fernlicht abklemmen und dafür die zugelassenen Led-Fernlichter anschließen.
Lightbar ist nur als Arbeitsscheinwerfer mit zusätzlichem Schalter legal.

Gruß
Joachim

Marsu123 am 05 Aug 2022 06:32:24

Joachim260 hat geschrieben:Lightbar ist nur als Arbeitsscheinwerfer mit zusätzlichem Schalter legal.

Gruß
Joachim


Und darf während der Fahrt im Bereich der StVZO nicht angeschaltet werden !

Grüße Ralf.

Gast am 05 Aug 2022 07:41:49

Bevor hier jemand mit der StVZO kommt, sollte erst mal bekannt sein, ob das Womo unter oder über 3,5t ist. Über 3,5t sind nämlich bis zu 6 Fernscheinwerfer erlaubt.

An den TE: Ich hatte früher bei meinen alten Womos auf Basis vom Mercedes 508 und 608 Standlicht (für den zusätzlichen Nebelscheinwerfer) und das Fernlicht (für den zusätzlichen Fernscheinwerfer) immer direkt am Kabel vor dem Scheinwerfer abgenommen. Diese Leitung ging dann auf die Spule vom Relais. Das Relais bekommt dann noch eine 12V-Spannung von der Batterie und fertig. Klemme 15 habe ich immer vom Zündschloss geholt (für's nachgerüstete Tagfahrlicht). Durch die Wand zwischen Motorraum und Fahrerhaus gibt es mehrere Durchführungen, die eine Gummimanschette/-dichtung haben. Dort zu den anderen Leitungen durchstecken. Oft gibt es auch im Motorraum versch. Verbraucher, die Strom von der Klemme 15 bekommen. Da kann man dann auch ran.

Gruß Axel

Pechvogel am 05 Aug 2022 07:46:15

Joachim260 hat geschrieben:Lightbar ist nur als Arbeitsscheinwerfer mit zusätzlichem Schalter legal.


Marsu123 hat geschrieben:Und darf während der Fahrt im Bereich der StVZO nicht angeschaltet werden !


Der TE wollte die Zusatz-Leuchten aber vorwiegend in skandinavischen Ländern nutzen.
Ob da die deutsche STVO gilt? :gruebel: :mrgreen:




Grüße
Dirk

Gast am 05 Aug 2022 07:57:14

Pechvogel hat geschrieben:Der TE wollte die Zusatz-Leuchten aber vorwiegend in skandinavischen Ländern nutzen.
Ob da die deutsche STVO gilt? :gruebel: :mrgreen:
Grüße Dirk


Wo er diese nutzt, ist erst mal uninteressant, denn er muss erst mal dort hin kommen. Und wenn das Womo in D zugelassen ist, dann muss es auch unserer StVZO entsprechen.

Gruß Axel

Rockerbox am 05 Aug 2022 08:21:36

Pechvogel hat geschrieben:Ok ok:
es dürfen vorne nur max 4 Scheinwerfer ( Standlicht zählt nicht ) leuchten.
......


Grüße
Dirk


Zählen die getrennten Lampen H7 und H3 tatsächlich separat als "Scheinwerfer" oder wird hier nicht die Leuchteneinheit als Scheinwerfer angesehen? Diese "Mehr-Lampen"-Varianten gibt es ja in mehreren Fahrzeugen und dann wären bei allen diesen Fahrzeugen keine Zusatz-Fernscheinwerfer ohne diese "Kunstschaltung für das Abblenlicht" möglich!

In $ 50 StVZo finde ich unter (4) diesen Satz:
Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

und unter (9) das hier:
Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

Ich kann nirgends rauslesen, dass bei original Fernlicht plus Zusatz-Fernlicht das Abblendlicht ausgehen muss .....

Tinduck am 05 Aug 2022 08:30:59

Dann könnte man ja quer vornerüber eine Baugruppe als Scheinwerfer definieren und den ganzen Weihnachtsbaum anhaben.

Ein Scheinwerfer ist ein Leuchtmittel plus Reflektor. Und mehr als 4 davon dürfen bis 3,5 T (?) vorn nicht gleichzeitig leuchten (Standlicht ausgenommen).

Dass Ü3,5T bis zu 6 Fernlichtscheinwerfer leuchten dürfen - wo kann man das nachlesen? Wäre ja ne Alternative zur Lightbar. Die Schweden haben da ganz schön potente Dinger mit ECE-Prüfzeichen, so 4 davon nebeneinander würden selbst ne Lightbar schon ziemlich blass aussehen lassen :D

Edith: hier --> Link steht, dass nur über 12 T sechs Scheinwerfer erlaubt sind, von denen aber nur 4 gleichzeitig leuchten dürfen (?). Und es geht nur um LKW, nicht um Womos.

bis denn,

Uwe

Marsu123 am 05 Aug 2022 08:52:27

Tinduck hat geschrieben:Dann könnte man ja quer vornerüber eine Baugruppe als Scheinwerfer definieren und den ganzen Weihnachtsbaum anhaben...
.. Wäre ja ne Alternative zur Lightbar. Die Schweden haben da ganz schön potente Dinger mit ECE-Prüfzeichen, so 4 davon nebeneinander würden selbst ne Lightbar schon ziemlich blass aussehen lassen :D
Uwe


Kannste beides vergessen.
Auszug StVZO (frei übersetzt) :

Die maximale Lichtleistung darf nicht überschritten werden. Du findest die Referenzzahl zur Beleuchtungsstärke auf der Streuscheibe des Scheinwerfers, meist in der Nähe der E-Kennung. Die Summe aller einzelnen Referenzzahlen Deiner Scheinwerfer darf 100 nicht übersteigen.


Grüße Ralf.

Rockerbox am 05 Aug 2022 09:01:38

Tinduck hat geschrieben:
Ein Scheinwerfer ist ein Leuchtmittel plus Reflektor. Und mehr als 4 davon dürfen bis 3,5 T (?) vorn nicht gleichzeitig leuchten (Standlicht ausgenommen).



Und wo genau in der StVZo steht das? Also die Anzahl "4"?

In § 52 werden Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten beschrieben, da ist alles drin außer Zusatzfernscheinwerfer .....

Tinduck am 05 Aug 2022 09:42:51

Schau einfach oben in meinen Link rein, da ist in einem Kasten die entsprechende EU-Verordnung verlinkt. Viel Spass beim lesen, ist ein bisschen unübersichtlich.

Davon ab, was soll das? Meinst Du, Du hast gerade DIE Lücke in der Verordnung / StVZO gefunden, die noch keinem aufgefallen ist? :D

bis denn,

Uwe

Gast am 05 Aug 2022 09:44:53

Tinduck hat geschrieben:Dass Ü3,5T bis zu 6 Fernlichtscheinwerfer leuchten dürfen - wo kann man das nachlesen?


Hallo Uwe,

schau mal u.a. hier: --> Link

Gruß Axel

Rockerbox am 05 Aug 2022 09:47:49

Tinduck hat geschrieben:Schau einfach oben in meinen Link rein, da ist in einem Kasten die entsprechende EU-Verordnung verlinkt. Viel Spass beim lesen, ist ein bisschen unübersichtlich.

Davon ab, was soll das? Meinst Du, Du hast gerade DIE Lücke in der Verordnung / StVZO gefunden, die noch keinem aufgefallen ist? :D

bis denn,

Uwe


Es geht mir hier nicht um Lücken finden oder recht haben oder sonstwas, ich will es nur verstehen/nachvollziehen können, weil es mir bis dato nicht bewusst war, dass es eine Regelung gibt, dass die orig. Fernscheinwerfer ausgehen müssen, wenn das orig. Abblendlicht weiter brennt (wie beim Ducato).

Tinduck am 05 Aug 2022 09:51:22

Müssen sie nicht - wenn nicht insgesamt mehr als 4 Scheinwerfer an sind. Mit Zusatzscheinwerfern dann wohl schon.

Bei meinem Iveco (der hat das Licht getrennt) bleiben die Abblendlichter an, wenn ich Fernlicht einschalte. Aber der hat auch keine Zusatzscheinwerfer.

bis denn,

Uwe

Rockerbox am 05 Aug 2022 09:54:30

Tinduck hat geschrieben:Müssen sie nicht - wenn nicht insgesamt mehr als 4 Scheinwerfer an sind. Mit Zusatzscheinwerfern dann wohl schon.



Und genu DIESEN Punkt hab ich zweifelsfrei eben noch nicht gefunden .... aber egal.

RaPe am 05 Okt 2022 21:11:23

Pechvogel hat geschrieben:Nur so als Tip am Rande:
ICH würde erstmal beim Tüv meines Vertrauens vorsprechen und mit denen erörtern was Du so vor hast!
Nicht dass es später ein böses erwachen gibt. :eek:
( Der T1N müßte H7/H3 haben und keine H4?!! )




Grüße
Dirk

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