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anhaengerkupplung
hallo
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Tabbert Sprinter trotz Anh kuppl keine Anh -last eingetragen


bennykater am 06 Aug 2022 00:28:54

Hallo,

an meinem Wohnmobil Tabbert 655M auf Basis Sprinter 412D (Zwillingsbereifung, 4,6 t) ist (wahrscheinlich seit Herstellung) eine Anhängerkupplung angebaut. In den vergangenen 10 Jahren habe ich diese nicht weiter beachtet, weil nicht gebraucht; beim Kauf 2012 hatte ich mich eher für die Motorradbühne interessiert.

Ich trage mich nun mit dem Gedanken, einen Anhänger mitzuführen. Dabei habe ich festgestellt, dass in der Zul.Bescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein") keine Anhängelast eingetragen ist. Unter 0.1 sowie 0.2 sind jeweils " - ", also Minus-Zeichen eingetragen. Ob es nun um einen Übertragungsfehler bei der Umstellung vom alten Fahrzeugbrief zur EU- Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt, kann ich nicht feststellen, da mir der alte Kfz-Brief nicht vorliegt.

Wörtlich steht im Schein "...*m.abnehmb.Kuppl.-Kopf* ww.m.Gepäckbrücke Tragkraft 500kg,dabei gilt Länge:78200mm,Leergew.:3970kg,Anhängelast:keine*

Beim hiesigen TÜV sagte man mir, ich müsse mich an den Fahrzeughersteller, in diesem Falle Tabbert wenden. Auf meinen Einwand, dass der Wohnmobilhersteller Tabbert nicht mehr existiert, meinte der Prüfer, dass es in Sinntal-Mottgers noch die Firma Knaus-Tabbert gäbe.

Dort rief ich an und erhielt die Mitteilung, dass der Wohnmobilhersteller Tabbert insolvent gewesen sei, dass es keine Unterlagen mehr gibt, und dass man mir nicht helfen könne; ich solle mich an den Hersteller des Chassis oder den Hersteller der Anhängerkupplung wenden.

Bei Mercedes Benz gibt es eine toll aufgemachte Webseite, und ich schilderte dort mein Anliegen. Wenig später erhielt ich einen Anruf eines jungen Mannes, der sehr feundlich, aber leider auch sehr wenig kompetent war, und der mir erklärte, dass ich es vielleicht bei Mercedes Classic in Stuttgart versuchen solle. Bisher habe ich jedoch dort noch niemanden erreicht.

Bezüglich der Aussage "Hersteller der Anhängerkupplung" ist festzustellen, dass der angebaute Hilfsrahmen von der Firma SMV aus Bohmte stammt, dass der an der Quertraverse des Hilfsrahmens montierte Anhängerbock von der Firma ALKO ist, und die abnehmbare Anhängerkupplung von BRINK stammt, Typenbezeichnungen der beiden letztgenannten Komponenten sind vorhanden und lesbar.

Ich bin ziemlich sicher, dass keine der genannten Herstellerfirmen geneigt ist, mir weiterzuhelfen, probiert habe ich es jedoch noch nicht.

Ich muss zugeben, dass ich nun reichlich verwirrt bin, denn ich weiß nicht, wie das weitergehen soll. Bei meinen Internetrecherchen erfuhr ich, dass "heutzutage" Anhängerkupplungen gar nicht mehr in die Papiere eingetragen werden, und es ausreicht, die entsprechenden "Prüfbescheinigungen" mitzuführen. Reicht es für mich demzufolge aus, mir bei den genannten Firmen Prüfbescheinigungen zu besorgen?

Gibt es hier im Forum jemanden, der mir mit wirklich zielführenden und belastbaren Informationen dahingehend weiterhelfen kann, damit ich demnächst an meinem Wohnmobil legal einen Anhänger ziehen kann bzw.darf? Wer ist wirklich in der Pflicht? Dass ich jetzt - nur weil Tabbert Wohnmobile nicht mehr existiert und eine notwendige Eintragung daher nicht erfolgen kann - eine vorhandene Anhängerkupplung nicht benutzen darf, ist für mich maximal unzufriedenstellend.

Für eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus!

Gruß
Martin

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Pechvogel am 06 Aug 2022 10:24:56

bennykater hat geschrieben:…Bei meinen Internetrecherchen erfuhr ich, dass "heutzutage" Anhängerkupplungen gar nicht mehr in die Papiere eingetragen werden, und es ausreicht, die entsprechenden "Prüfbescheinigungen" mitzuführen. Reicht es für mich demzufolge aus, mir bei den genannten Firmen Prüfbescheinigungen zu besorgen?…

Bei „heutigen“ Anhängerkupplungen gibt es meistens eine ABE dabei.
Damit muss die AHK zwar nicht mehr eingetragen werden, die Anhängelasten und die Stützlast gibt aber trotzdem das Fahrzeug / der Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung… ) vor!!
Es kann durchaus sein dass die AHK z.B. 200kg Stützlast aushält, das Fahrzeug aber nur 75kg darf.
Es gilt immer der niedrigere Wert ( ABE / Fahrzeugpapiere ).

D.h. wenn nix in den Fahrzeugpapieren steht dann wird‘s schwierig!!
Eine AHK ohne ABE eintragen zu lassen ist auch nicht unmöglich.
Der Tüv-Prüfer muss ja „nur“ beurteilen ob die AHK wohl die Kräfte in den Fahrzeugpapieren aushalten kann.
Wenn aber keine Daten zum Fahrzeug bzw. dessen Anhängelasten vorliegen wird es für den Prüfer schon sehr sehr schwierig. Jetzt zählen auch „Bremsreserven“ des Fahrzeugs,…
Wie soll der Prüfer das wissen?!
Vielleicht wenn Du an Papiere eines vergleichbaren Fahrzeugs kommen könntest…




Grüße
Dirk

gotthilf am 06 Aug 2022 11:19:13

Hallo Martin,

schicke mir bitte eine Mailadresse. Du erhältst dann den gescannten Eintrag der Kupplung.
Ich habe das gleiche Fahrwerk. Gebremst 2t, ungebremst 750kg (aus dem Kopf).
G.G.

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rkopka am 06 Aug 2022 12:23:03

Pechvogel hat geschrieben:Eine AHK ohne ABE eintragen zu lassen ist auch nicht unmöglich.
Der Tüv-Prüfer muss ja „nur“ beurteilen ob die AHK wohl die Kräfte in den Fahrzeugpapieren aushalten kann.

Mein alter VW LT (1977) hatte eine AHK montiert, als ich ihn gekauft habe. Der Vorbesitzer dachte auch, die AHK ist für VW-LT, das paßt schon. Allerdings kam da noch dazu, daß das ein Eigenausbau Kastenwagen war mit einer Einzelgenehmigung. Da geht das AFAIK gar nicht. Zur Sicherheit bin ich dann zur Zulassungsstelle. Die haben das angeschaut und mechanisch war alles OK. Allerdings war das Fahrzeug damals schon so alt, daß sie keine Daten in den Unterlagen gefunden habe. Er hat mich dann gefragt, ob ich mit 1500kg Zuggewicht zufrieden bin, dann kann er es so eintragen. Da es mir nur um die Legalität ging, hat mir das gereicht.

RK

Pechvogel am 06 Aug 2022 13:29:40

rkopka hat geschrieben:…mit einer Einzelgenehmigung. Da geht das AFAIK gar nicht…

Einzelabnahme nach 21 ist was anderes. Da reicht grundsätzlich auch die „normale“ ABE bei Zubehörteilen nicht!




Grüße
Dirk

gotthilf am 07 Aug 2022 18:00:57

Hallo Martin,
hallo Torsten,

wird nichts. Ich habe gerade nachgeschaut. Auch bei mir ist die Anhängerkupplung im neuen Brief
von der Zulassungsstelle nicht nachgetragen worden. Andere Unterlagen finde ich nicht.
Ich weiss das in meinem vorherigen Tabbert 705 auf DB 412, 4,6t, die Anhängerkupplung mit gebremst 2t
und ungebremst 750kg im Brief eingetragen war. Das gilt wohl für alle 412D mit 4,6t, egal welcher
Aufbau.
Ich schliesse mich also der Suche nach Unterlagen an. Wer hat noch einen Nachweis und kann aushelfen?
G.G.

KAWADO am 07 Aug 2022 18:46:46

Mal so in die Runde

Kann es denn evtl sein das die AHK nur für eine (wie im Fzg Schein angegeben :Wahlweise mit Gepäckbrücke)

Gepäckbrücke zugelassen ist und garnicht für einen Anhänger gedacht ist?

Beim AMG z.B. bekommt man die AHK nur für Fahrradträger eingetragen, weil keine Mercedes Freigabe.

…….. nur mal so…. Ein Gedankengang

gotthilf am 07 Aug 2022 20:35:46

Das ist eine ganz normale Anhängerkupplung auf der natürlich auch ein Fahrradträger befestigt werden darf. Natürlich ist die von Mercedes freigegeben. War ja so ausgeliefert und auch im ersten Brief eingetragen.
Beim Umschreiben vergessen? Den TÜV hat es die letzten Jahre allerdings nicht interessiert.
G.G.

bennykater am 08 Aug 2022 15:29:13

Hallo,

zunächst mal vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe jetzt hier mal ein Bild vom unteren Teil der Heckansicht meines Wohnmobils:



Man sieht den Hilfsrahmen, der von der Fa. SMV stammt, den Anhängebock auf dessen Quertraverse von ALKO, darauf geschraubt der Kugelkopf von der Firma Brinks.

Auf beiden Seiten erkennt man die Löcher, in die die Rechteck-Stangen der Motorradbühne eingeschoben wird. Und es erschließt sich mir nicht wirklich, warum man an solch einer stabilen Angelegenheit keinen Anhänger ziehen können soll.

Ich habe mich nun an einen Autohändler gewandt, der ein nahezu baugleiches Fahrzeug anbietet, an dem eine AHK montiert und eingetragen ist, er will mir eine Kopie dieser Zulassungsbescheinigung mit den eingetragenen Werten für die Anhängelast zusenden; vielleicht hilft mir das weiter.

Noch eine Bemerkung: Der Deckel der Anhänger-Steckdose trägt den Mercedes-Stern, daher vermute ich, dass Hilfsrahmen und die anderen Teile schon auf dem an Tabbert angelieferten Windlauf/Fahrgestell montiert gewesen waren, bevor dort Tabbert ein Wohnmobil drauf gebaut hat. Die darunterliegende Verkabelung sieht nicht so aus, als sei sie irgendwann nachträglich "drangefrickelt" worden.

Da befindet sich auch noch ein Alu-Kästchen, in das die Kabel münden. Ich habe vor Kurzem einen Fahrrad-Heckträger an der Kupplung benutzt und festgestellt, dass der linke Blinker des Trägers nicht blinkt, und das Blinkrelais daher in der schnellen Frequenz blinkt, obwohl der linke Blinker des Trägers in Ordnung ist; an meinem Pkw funktioniert die komplette Beleuchtung des Trägers, nur am Wohnmobil nicht. Der entsprechende Kontakt an der Steckdose des Wohnmobils ist tatsächlich "tot". Was kann das sein?

Martin

Rockerbox am 08 Aug 2022 15:57:56

bennykater hat geschrieben:Ich habe vor Kurzem einen Fahrrad-Heckträger an der Kupplung benutzt und festgestellt, dass der linke Blinker des Trägers nicht blinkt, und das Blinkrelais daher in der schnellen Frequenz blinkt, obwohl der linke Blinker des Trägers in Ordnung ist
.....
Der entsprechende Kontakt an der Steckdose des Wohnmobils ist tatsächlich "tot".

Martin


Kabelbruch, Korrosion in der Dose bzw. im Anschluss, wo die Kabel reinkommen ..... die Dosen ziehen gern Feuchtigkeit am Kabeleingang und korrodieren dann innen.

Michamobil am 11 Aug 2022 20:27:28










Moin Männer,

vielleicht helfen euch diese Angaben weiter.

gotthilf am 11 Aug 2022 22:29:30

Herzlichen Dank Michael,

kommt zur Akte, falls der TÜV doch noch einmal über die Kupplung stolpert.
G.G.

bennykater am 12 Aug 2022 16:07:19

Hallo Michael,

das scheint ja zu passen wie die Faust aufs Auge! Ganz vielen herzlichen Dank! Spätestens damit müsste jetzt eine Eintragung funktionieren!

Ich habe z. Zt. die eine oder andere Baustelle, und kann mich wahrscheinlich erst übernächste Woche um diese Angelegenheit kümmern, aber ich werde berichten!!

Freut mich sehr, lieber Michael, toll gemacht!

Gruß
Martin

bennykater am 05 Okt 2022 10:37:41

Hallo,

nachdem ich nun mein Ziel (fast) erreicht habe, will ich kurz dazu berichten:

Ich hatte große Hoffnung in den Hersteller des Hilfsrahmens, der dort fachgerecht "Anhängebock" genannt wird, gesetzt, denn der sollte ja eigentlich wissen, was er da gebaut und verkauft hat.

Letztendlich bin ich dort mit dem Wohnmobil hingefahren (350 km eine Strecke), weil es mit der el. Kommuniktion nicht geklappt hat, keine Antwort auf E-Mails, kein telefonischer Rückruf:-(

Man erklärte mir dann vor Ort, dass diese "TPN-Nummer", eine Individualnummer des TÜV sei, und man darüber keine Unterlagen mehr hat. Um eine Einzelabnahme komme man nicht herum. Ich erhielt den Tipp, zum (50 weitere km entfernten) TÜV Nord zu fahren, dort gäbe es einen Prüfer, der sich in der Regel um die Produkte des Hauses kümmere, und der "in der Materie" sei, was ich dann auch tat, und was letztendlich zum Erfolg führte. Der Wagen bzw. die Anhängerkupplungsgeschichte, die immerhin fünf verschiedene Hersteller umfasst (Mercedes Benz, Tabbert, SMV, ALKO und Brinks) wurde begutachtet, und ich erhielt ein Gutachten, mit welchem ich nach meiner Rückkehr die heimische Zulassungsstelle aufsuchen werde, damit dort die Anhängelast eingetragen werden kann.

Das Gutachten hat 230€ gekostet, Fahrtkosten nicht eingerechnet. Aber es gab offenbar keinen anderen Weg, ans Ziel zu kommen. Dass ich erst jetzt dazu berichte liegt daran, das mein Besuch beim TÜV Nord sowie dieses Gutachten erst gestern erfolgt ist.

Für Eure Unterstützung und hilfreichen Beiträge bedanke ich mich herzlich!

Gruß
Martin

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