Hallo,
an meinem Wohnmobil Tabbert 655M auf Basis Sprinter 412D (Zwillingsbereifung, 4,6 t) ist (wahrscheinlich seit Herstellung) eine Anhängerkupplung angebaut. In den vergangenen 10 Jahren habe ich diese nicht weiter beachtet, weil nicht gebraucht; beim Kauf 2012 hatte ich mich eher für die Motorradbühne interessiert.
Ich trage mich nun mit dem Gedanken, einen Anhänger mitzuführen. Dabei habe ich festgestellt, dass in der Zul.Bescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein") keine Anhängelast eingetragen ist. Unter 0.1 sowie 0.2 sind jeweils " - ", also Minus-Zeichen eingetragen. Ob es nun um einen Übertragungsfehler bei der Umstellung vom alten Fahrzeugbrief zur EU- Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt, kann ich nicht feststellen, da mir der alte Kfz-Brief nicht vorliegt.
Wörtlich steht im Schein "...*m.abnehmb.Kuppl.-Kopf* ww.m.Gepäckbrücke Tragkraft 500kg,dabei gilt Länge:78200mm,Leergew.:3970kg,Anhängelast:keine*
Beim hiesigen TÜV sagte man mir, ich müsse mich an den Fahrzeughersteller, in diesem Falle Tabbert wenden. Auf meinen Einwand, dass der Wohnmobilhersteller Tabbert nicht mehr existiert, meinte der Prüfer, dass es in Sinntal-Mottgers noch die Firma Knaus-Tabbert gäbe.
Dort rief ich an und erhielt die Mitteilung, dass der Wohnmobilhersteller Tabbert insolvent gewesen sei, dass es keine Unterlagen mehr gibt, und dass man mir nicht helfen könne; ich solle mich an den Hersteller des Chassis oder den Hersteller der Anhängerkupplung wenden.
Bei Mercedes Benz gibt es eine toll aufgemachte Webseite, und ich schilderte dort mein Anliegen. Wenig später erhielt ich einen Anruf eines jungen Mannes, der sehr feundlich, aber leider auch sehr wenig kompetent war, und der mir erklärte, dass ich es vielleicht bei Mercedes Classic in Stuttgart versuchen solle. Bisher habe ich jedoch dort noch niemanden erreicht.
Bezüglich der Aussage "Hersteller der Anhängerkupplung" ist festzustellen, dass der angebaute Hilfsrahmen von der Firma SMV aus Bohmte stammt, dass der an der Quertraverse des Hilfsrahmens montierte Anhängerbock von der Firma ALKO ist, und die abnehmbare Anhängerkupplung von BRINK stammt, Typenbezeichnungen der beiden letztgenannten Komponenten sind vorhanden und lesbar.
Ich bin ziemlich sicher, dass keine der genannten Herstellerfirmen geneigt ist, mir weiterzuhelfen, probiert habe ich es jedoch noch nicht.
Ich muss zugeben, dass ich nun reichlich verwirrt bin, denn ich weiß nicht, wie das weitergehen soll. Bei meinen Internetrecherchen erfuhr ich, dass "heutzutage" Anhängerkupplungen gar nicht mehr in die Papiere eingetragen werden, und es ausreicht, die entsprechenden "Prüfbescheinigungen" mitzuführen. Reicht es für mich demzufolge aus, mir bei den genannten Firmen Prüfbescheinigungen zu besorgen?
Gibt es hier im Forum jemanden, der mir mit wirklich zielführenden und belastbaren Informationen dahingehend weiterhelfen kann, damit ich demnächst an meinem Wohnmobil legal einen Anhänger ziehen kann bzw.darf? Wer ist wirklich in der Pflicht? Dass ich jetzt - nur weil Tabbert Wohnmobile nicht mehr existiert und eine notwendige Eintragung daher nicht erfolgen kann - eine vorhandene Anhängerkupplung nicht benutzen darf, ist für mich maximal unzufriedenstellend.
Für eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus!
Gruß
Martin





