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Moin, wir bekommen nächste Woche einen neuen Gaskocher auf Garantie eingebaut. Der Händler klemmt die Heizung ab und prüft nur den Kocher. Eine Dichtigkeitsprüfung komplett ( Sie für 2 Jahre muss ich selber zahlen) Wie soll das gehen und wie will er mir da dokumentiern? Dachte wenn er an der Gasanlage schraubt,muss er sie auch komplett prüfen? Viele hatten doch bestimmt schon einen Kochertausch in der Garantie. Wie ist es da gelaufen? Würde ja auch die Hälfte zahlen als Kompromiss. Vielen Dank für ein paar logische Antworten:-) Es handelt sich um einen Weinsberg 600 mq Der Leistungsumfang kommt auf die Garantiebedingungen an. Manchmal werden im Garantiefall nur die Materialkosten übernommen, manchmal Material + Einbau, aber keine Verbrauchsmaterialen wie Öle etc. Kann also gut sein, dass die Gasprüfung hier nicht abgedeckt ist. Im Zweifelsfall mal die Garantiebedingungen genauer checken für den kochertausch wird eine verschraubung geöffnet und wieder angezogen. dann prüft man diese verschraubung ob dicht. :ja: warum sollte eine gasprüfung durchgeführt werden :?: fährst du immer nach wexeln der bremsklötze zur hu :?: allesbleibtgut hartmut
Da die Geräte im gelben Prüfbuch eingetragen sind, ist m.W. - zumindest offiziell - eine neue, komplette Gasprüfung fällig, wenn ein Gerät getauscht wurde. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt :) Der neue Kocher muss im gelben Heft eingetragen werden, darauf würde ich auch bestehen. Eine neue Prüfung haben zu wollen für 2 Jahre ist weder sinnvoll noch notwendig. Man fährt ja auch nicht ohne Not durch den TÜV, nur weil was an der Bremse gemacht wurde. Gruss Manfred
In dieser Quelle wird gesagt, dass in dem Fall eine neue Prüfung obligatorisch ist: --> Link Ob das auch so stimmt, würde ich zumindest vorher mal abklären Vielen Dank für die schnellen Antworten. Denke wenn der neue Kocher im gelben Heft fixiert wird mit Datum und Werkstatt habe ich was in der Hand. Neue Prüfung ist bissel zuviel des Guten wie ihr schreibt. Euch weiter viel Spaß mit eurem Womo. Auch von mir noch die Bestätigung, dass wenn der Kocher 1:1 getauscht wurde, keine neue Prüfung fällig ist. Bei mir wurde auch der Kocher in der Garantiezeit getauscht. Gruß Axel Uwe: Habe mir deinen Link durchgelesen. Bin jetzt verwirrt. Gibt es eine gesetzliche Grundlage ,das eine Prüfung stattfinden muss beim Tausch eines Kochers? Wenn alles zu schwammig,zahle ich sie halt selber. Beste Grüße Die einfache Eingabe beim Goggel: gasprüfung wohnmobil bei gerätetausch bringt folgende Antwort: Wann ist eine Gasprüfung notwendig? Eine Gasprüfung am Wohnwagen oder Wohnmobil ist alle zwei Jahre fällig, um die Betriebssicherheit der Gasanlage in unseren Reisemobilen sicherzustellen. Auch nach dem Einbau von neuen Gasgeräten wie Kühlschrank, Gasherd oder Heizung muss die Anlage einer Gasprüfung unterzogen werden. Damit sollte Rochus' Frage beantwortet sein ![]() Wer will kann ja noch den entsprechenden Paragraphen dafür suchen ![]()
Ach ja? Google ist halt ne unerschöpfliche Quelle! Da gibt's halt auch folgendes: "Grundsätzlich dient die Prüfung dazu, die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Sie sollte auch erfolgen, wenn neue Geräte wie Herd, Heizung oder Kühlschrank eingebaut werden." :wink: Gruß Richy
Hi Richy, siehe unten:
Da steht nichts anderes, als Du ach ja! noch "ergänzt" hast - ist sogar noch unterstrichen. Ansonsten steht in Deinem Text sinngemäß nix anderes als in meinem Goggel-Zitat, nur etwas kürzer ![]() Wer lesen kann, ist doch klar im Vorteil, gelle ![]() Muss und Soll empfinde ich schon als Unterschied :wink: Aber im Net findet (fast) jeder die Untermauerung seiner eigenen Thesen :) Da schließe ich mich mal nicht aus :ja: Wie sagte mal ein weiser Mann: Wer lang genug sucht, findet für seine Meinung immer die passende Begründung. Wäre nett, wenn bei Hinweisen auf das tolle Internet auch die Quelle angegeben wird. Dann hat man die Chance, den Wahrheitsgehalt vielleicht einschätzen zu können. Es geht aber nicht um ein neues Gerät, also eine Erweiterung, sondern um einen Austausch. Damit dürfte das doch widerspruchsfrei beantwortet sein: Eintrag ja, neue Prüfung nein. Gruss Manfred
Bliebe nur noch der Widerspruch zwischen Neues Gerät und Neues Gerät :lach: Aber das ist dann was für die (nicht wenigen) Juristen hier 8)
Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", also die für Wohnmobile gültige Richtlinie zu diesem Thema, sagt folgendes unter Punkt 7.3: "7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand (z.B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe nach Abschnitt 7.1 sind zu wiederholen." Das könnte man jetzt so interpretieren, dass ein Austausch eines Gerätes eine "Änderung" i.S.d. 7.3 darstellt. Oder man interpretiert es halt anders :D Quelle u.a. hier: --> Link Meine persönlichen 2 cents: Ich würde wegen des Austauschs keine neue Gasprüfung veranlassen bzw. vom Händler fordern
Seh ich genauso, nur ob das nach den Regularien so ist.................. ![]() Wer ist denn hier vom Fach und kann gesetzeskonform antworten ??? Rein technisch gesehen ist eine komplette Gasprüfung für die Füße. Angenommen im Jan. war die Gasprüfung und im März muß der Kocher wegen geht nicht mehr getauscht werden, da wird eine Überwurfmutter gelöst, der Kocher getauscht und die Überwurfmutter wieder angezogen. Eine Dichtigkeitsprüfung der wieder geschlossenen Gasverbindung ist technisch gesehen völlig ausreichend - my six pence ![]() Aber den Paragraphenreitern fällt ja immer irgendwie was Schildamäßiges ein ![]()
Das ist ein Blog von einer Person die einen Shop betreibt. Die darin geäußerten Meinungen sind doch nicht belastbar.
Dieses Arbeitsblatt gilt doch schon seit 15 Jahren nicht mehr. Gruß Scout
:eek: Was soll da abgeklemmt werden? Jedes Gerät hat bei einer vorschriftsmässigen Gasanlage ein Schnellschlußventil. Die Teile mit dem roten Knebel und dem Piktogramaufkleber in silber. :wink: Wenn dein Händler Ahnung hat dann schließt er ALLE Ventile bis auf das des Kochers. Also auch das des Kühlschranks z.B. Dann wird die Anlage abgedrückt mit einem Pumpmanometer. Und die Zündsicherungen werden geprüft ob sie klacken und abschalten. Das wars dann auch - eine komplette Gasprüfung ist nicht notwendig. Denn bei einer kompletten Prüfung wird nicht nur die Dichtigkeit getestet sondern auch die FUNKTION aller Geräte. Und das macht keinen Sinn denn warum sollte deine Heizung nicht mehr gehen? Und warum sollte die Heizung undicht sein - ergibt keinen Sinn. Die Geräte sind verrohrt mit Schneidring - wenn ich den Kocher wechsle wird kein anderes Gerät undicht. Das wäre so als ob ich alle Reifen am Fahrzeug neu wuchte wenn ich einen ersetze z.B. vorne. Beste Gruesse Bernd
Ja, ja ... das Rechtsgefühl und Google-Recht. Warum in der Ferne suchen, wenn das Gute liegt so nah. Wer in sein gelbes Heft schaut, wird einen Auszug aus dem seit 2014 gültigen Arbeitsblatt G607 und unter Ziff. 5.3 folgendes finden: Prüfung nach Änderung Ist eine Flüssigkeitsanlage hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Anordnung oder Betriebsweise geändert, instandgesetzt oder sind Teile einer Flüssiggasanlage ausgewechselt worden, darf die Anlage erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem sie durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft und die Flüssiggasanlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen worden ist. Der ordnungsgemäße Zustand ist in einer Prüfbescheinigung festzuhalten. Diese Änderungsprüfungen werden wiederum auf der letzten Seite im gelben Heft dokumentiert, so z.B. bei mir nach dem Einbau einer Tankflaschenanlage. Fazit: Der Händler muss nach dem Austausch des Kochfeldes prüfen (lassen) und das im gelben Heft dokumentieren (lassen). Mh. Ich musste für Arbeiten an der Kühlschrank-Elektrik auch unser Kochfeld ausbauen und hab hinterher beim Einbau die Verschraubung mit Lecksuchspray auf Dichtigkeit überprüft. Wäre jetzt nicht auf die Idee gekommen, deshalb ne neue Gasprüfung zu machen... Verschraubung auf und wieder zu ist ja keine Änderung an der Gasanlage... und der Austausch eines Gerätes durch ein baugleiches anderes Gerät eigentlich auch nicht. Nummer des neuen Herds ins gelbe Buch eintragen lassen, fertig. bis denn, Uwe
Wie kommst du zu dieser Aussage? Lt. DVGW ist das Arbeitsblatt G 607 in der Version 2014 unverändert in Kraft: --> Link Das Regelwerk wird derzeit offensichtlich überarbeitet und es existiert ein dementsprechender Entwurf seit 02.2022: --> Link
Das ist einfach. Weil die von dir zitierte Ziff. 7.3 Bestandteil einer veralteten Version ist. Bei der aktuellen Version von 2014 ist mit der Ziff. 5.6 Schluss. Und der Text zum Thema "Änderungen" ist wie von mir schon geschrieben in der aktuellen Version in die Ziff. 5.3 gewandert und präzisiert worden. Er lässt genau die von dir gestellte Interpretationsfrage eben nicht mehr zu. Scout liegt vollkommen richtig .... und Wolfgang Hermann ebenfalls :wink: Wir prüfen als Sanitärfachbetrieb auch immer die komplette Gasleitung wenn wir ein Gasgerät z.B. Erneuern. Grundlage ist die TRGI aus 2018 Und ich finde das auch durchaus sinnvoll und richtig, weil evtl Leitungen bewegt werden und sich dadurch etwas lockern kann. Auch ist es oft so, dass eine Gasleitung nicht nur an einer Stelle undicht wird, weil sie ja in der Regel gleichzeitig gebaut wird Im Wohnmobil ist dieser zweite Umstand sicher eher zu vernachlässigen, trotzdem kann ich irgendwie immer nicht nachvollziehen warum es hierüber Diskussionen gibt. Es ist doch die persönliche Sicherheit die man hier hat, selbst wenn man es dann selber zahlt. Hallo Uwe, nur zur Info! Das von dir zitierte Arbeitsblatt G 607 hat den Titel "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen". Darin wurde die Installation und Prüfung beschrieben. Es ist seit ca. 15 Jahren ungültig. Es wurde abgelöst durch das neue Arbeitsblatt G 607. Es regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage, aber nicht mehr die Installation. Für die Installation der Flüssiggasanlage ist seit 2002 die EN 1949 zuständig Diese regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken und in anderen Straßenfahrzeugen. Für die Installation der Flüssiggasanlage gilt europaweit die EN 1949, als europäische Norm. Wenn EN Normen in Landesrecht übernommen werden, müssen sie gleichlautend sein. So ist es für Deutschland DIN EN 1949 Österreich ÖNORM EN 1949 Schweiz SN EN 1949 Frankreich NF EN 1949. Die Regeln für die Prüfungen können unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb gilt die G 607 nur für Deutschland. Für Österreich ÖVGW Arbeitsblatt G 107. Die Inhalte des deutschen und österreichischen Arbeitsblattes sind gleich. Für die Schweiz Reglement “Caravan-Control-Service“ (CCS). Gruß Scout Hallo, bei einem Teiletausch wird dieses auf Dichtheit geprüft, warum sollte der Händler die restliche Anlage prüfen? nat darf der händler auch nochmal die ganze anlage prüfen - aber auf kosten des kunden! :ja: man könnte ja auch nach jedem wexel auf winterräder zum tüv - wenn es der kunde zahlt... allesbleibtgut hartmut Als ich meinen Absorber gegen den Kompressorkühlschrank getauscht habe hat der Gasprüfer sich auch nur den ordnungsgemäßen Blindstopfen der stillgelegten Gasleitung angesehen und dessen Dichtheit geprüft. Keine Rede davon, dass die gesamte Anlage geprüft werden muss. Yepp Adi, so war das nach unserem Wechsel auch! Gruß Richy
Wie hat er das den gemacht ? Abgesprüht ? Abgeschnüffelt ?
das kann man jetzt beliebig fortsetzen: Als ich meinen ... zum TÜV, da hat er auch nicht... Als der Schornsteinfeger bei uns ... da hat er auch nicht .... Als ich bei Rot über die Ampel gegangen bin, da hat mich auch niemand angehalten ... Das Netz ist voll von diesen Geschichten, bei wem was geklappt oder nicht geklappt hat. Es ändert aber nichts an der Vorschriftenlage. Und die kann man dem gültigen Arbeitsblatt G607 der Ziff. 5.3 entnehmen (wenn man angesichts der derzeitig schwebenden Rechtslage überhaupt auf eine Gasprüfung fixiert ist)
Mit seinem Lecksuchspray.
Ich kann eben nur das berichten, was ich selber erlebt hab. Und zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine noch gültige Gasprüfung und den Prüfer meines Vertrauens gefragt, was nach dem Umbau zu tun ist. Und das Resultat hab ich geschrieben. Ob das jetzt irgendwelchen Vorschriftenlagen genügt ist mit relativ wurscht, ich hab für mich selbst meine Sorgfaltspflicht erledigt. Vielen Dank für die vielen Antworten. Mein Kocher wurde getauscht und eine Gasprüfung ist keine Pflicht vom Händler.Nur die Eintragung im gelben Heft. Prüfung ist immer besser,darum hat der Händler die Prüfung für die Hälfte an Euros gemacht. So sind wir beide auf der sicheren Seite.Klasse Kompromiss. Schön das du dich mit dem Ausgang meldest und Glückwunsch zu der gefundenen Lösung....man muss nur Vernünftig mit einander reden. |
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