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Dachreparatur nach Hagel - ja oder nein?


hast29 am 07 Jun 2007 12:40:29

Hallo,
unser Wohnmobil ist jetzt 3 Monate jung.
Uns hat letztens die Hagelflut erwischt.
Nicht schlimm aber man sieht es eindeutig, vor allem am Alkoven.
Nächste Woche kommt der Gutachter.
Meine Frage ist, Reparatur ja oder nein.
Was ist wenn man nicht repariert und in ein oder 2 Jahren oder nächste Woche :) der nächste Hagel noch kräftiger Ausfällt und man dann noch größere Dellen hat- oder gar eine Undichtigkeit?????
Hat da jemand Erfahrung ??
Der Händler sagte uns gleich, wenn wir nicht reparieren lassen und irgendwann einen Neuen kaufen, zieht er den Hagelschaden vom Ankaufspreis ab.
Aber wir wollen unser jetziges MOCA eigentlich noch länger fahren.


Sabine

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charly49 am 07 Jun 2007 15:40:59

Nun, es kommt auf Deine Versicherung an und auch aus was für einem Material das Dach aufgebaut wurde. Alu, wenn nicht verklebt kann gewechselt werden, GFK muss gespachtelt werden.
Wenn Du ein Alkofen - Mobil hast das so ca. 6 m lang ist kostet das Auswechseln des Dachbleches ca. 5000 €.
Die kannst ja einschieben und auf die hohe Kante legen. Dabei wird Dir aber die MwSt. vom Versicherer abgezogen und nicht ausbezahlt.
Ich hatte vor 2 Jahren auch einen Hagelschaden und habe ihn damals bewusst reparieren lassen. Der Grund waren nicht die Dellen, sondern Probleme mit der Dichtigkeit des Burgfensters im Alkoven. Ich bin es auf diese Weise elegant los geworden. Auch wurden zwei kleine Undichtigkeiten am Übergang des Alkovens festgestellt und auch gleich behoben.
Einen Nachteil, oder Schönheitsfehler habe ich mir aber leider doch eingehandelt:
Dadurch, dass es zum Reparaturzeitpunkt schon etwas kalt war, wellt sich mein Dachblech bei den jetzigen Temperaturen, ab Werk war es ganzjährig immer sauber glatt gespannt.
Du siehst mann/frau muss einfach abwägen.

dieter2 am 07 Jun 2007 16:33:17

charly49 hat geschrieben:Dabei wird Dir aber die MwSt. vom Versicherer abgezogen und nicht ausbezahlt.


Soviel wie ich mitbekommen habe muß die Versicherung die MwSt. ausbezahlen.
Auch wenn man selber repariert.
Da gabs doch einige Urteile.

Dieter

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charly49 am 07 Jun 2007 20:00:05

Das mit dem Abzug der MwSt. hab ich mal gelesen, muss also nicht stimmen. War bei mir ja kein Thema, da ich reparieren lies.

Bergbewohner1 am 07 Jun 2007 21:00:39

Die Mwst. wird nicht ausgezahlt, bei selber repariert, warum auch :?:
Nicht vom Fachmann reparieren lassen und dann auch die Mwst. kassieren, sollen die Versicherungsbeiträge steigen :?:

dieter2 am 08 Jun 2007 01:31:34

Waldtroll hat geschrieben:Die Mwst. wird nicht ausgezahlt, bei selber repariert, warum auch :?:
Nicht vom Fachmann reparieren lassen und dann auch die Mwst. kassieren, sollen die Versicherungsbeiträge steigen :?:


Les Dir das mal durch.
Ganz so einfach ist es auch nicht.

--> Link

Dieter

Gast am 08 Jun 2007 07:02:49

Der von dieter2 verlinkte Beitrag ist aus 2004. Zwischenzeitlich wird m. W. bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die MWSt. von den Versicherungen nicht mehr ausbezahlt. Im Falle einer Eigenrep. wird von den Versciherungen selbstverständlich neben einem kalkulatorischem Stundenlohn auch das Material bezahlt. Und dieses dann inkl. MWSt.

Nun aber zur eigentlichen Frage.

Wir hatten 2002 bei unserem 10-Tage alten WoMo einen Hagelschaden. Dieser war rein optischer Natur. Zur Rep. wäre ein zweites Dachblech über das verbeulte gelegt worden. hierauf haben wir danken - auch vor dem hintergrund des Zusatzgewichts - verzichtet und auf Gutachtenbasis (Schadenshöhe abzgl. Eigenateil und MWSt) abgerechnet. Die Abrechnung eines möglicherweise 2ten Hagelschadens wäre dann nicht mehr möglich gewesen (wobei die Frage ist, ob wir Schäden eines 2ten Hagelschadens an Seitenteilen hätten abrechnen können, da diese vom 1. Schaden nicht betroffen waren).

Als wir das Mobil 2005 verkauft haben, mussten wir auf Grund des Schadens natürlich mit einem geringeren Erlös rechnen. Wenn ich jedoch den erzielten Erlös zzgl. der Auszahlung der Versicherung im Vergleich zu den zeitgleich erzielbaren Erlösen eines heilen WoMo (gleiches Modell) setze, haben wir definitiv keinen Verlust gemacht.

Dakota am 08 Jun 2007 10:43:46

Gast hat geschrieben:Der von dieter2 verlinkte Beitrag ist aus 2004. Zwischenzeitlich wird m. W. bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die MWSt. von den Versicherungen nicht mehr ausbezahlt.


Moin,

der verlinkte Beitrag ist schon in Ordnung. :wink:

Es sind aber zwei unterschiedliche Schadensbilder, einmal Teilschaden (bei Gutachterabrechnung ohne MWSt.), einmal Totalschaden (Abrechnung nach Differenzmethode). Allerdings versuchen die VU nahezu immer die Abrechnung ohne MWSt.-Auszahlung.......

hast29 am 12 Jun 2007 12:39:40

Hallo, falls es euch interessiert, heute war der Gutachter da.
Das Dach würde neu Lackiert werden.
Er Rät uns dazu das Geld zu nehmen und an die Seite zu legen. Ist auch keine große Sache, aber wir haben nun mal Beulen im Dach.
Sollten wir nochmals einen Hagelschaden haben,(einen richtigen-z. B. Tennisballgröße -oh graus-) kann ich den Schaden melden und dann wird die Differenz zwischen der heutigen Zahlung und dem Schaden der ein neues Dach wäre ausgezahlt.

Wir werden das Geld nehmen, auf ein Festgeldkonto anlegen und hoffen das wir in keinen Riesenhagel mehr kommen.

Herzliche
Sabine

rapid am 12 Jun 2007 13:05:20

Das hätte ich auch so gemacht, wenn technisch keine
Probleme zu erwarten sind. Optik wäre mir in diesem
Fall egal, so oft halte ich mich nicht auf Dächern auf ;-)

Händler, die mit: "Im Falle wenn" argumentieren und
nicht objektiv nur den Schaden beurteilen, um möglichst
an einer Reparatur zu verdienen, hätten mich gesehen.

Ausderasche am 12 Jun 2007 13:25:08

@hast29

"Sollten wir nochmals einen Hagelschaden haben,(einen richtigen-z. B. Tennisballgröße -oh graus-) kann ich den Schaden melden und dann wird die Differenz zwischen der heutigen Zahlung und dem Schaden der ein neues Dach wäre ausgezahlt."

Auf diese Aussage des Gutachters würde ich auf gar keinen Fall vertrauen! Der Gutachter ist nicht die Versicherung und kann auch nicht für diese sprechen! Kläre das auf jeden Fall mit Deiner Versicherung schriftlich ab! Es gibt Urteile - ich meine, ich hätte es letztes Jahr in der pm gelesen zum Thema "Zweiten oder weiteren Hagelschaden abrechnen" - die eindeutig sagen, wenn bereits ein Schaden existiert, der nicht repariert wurde, kann eine weitere Schädigung nicht abgerechnet werden. Tenor: Kaputt ist kaputt, kaputter geht nicht. Mir hatte nach einem Hagelschaden die Versicherung einst geschrieben (sinngemäß): "Entsteht Ihnen erneut ein Schaden in dieser Art, müssen Sie nachweisen, dass der hier abgerechnete Schaden tatsächlich beseitigt war." Warum wohl ?


Frank

rapid am 12 Jun 2007 13:40:01

Ausderasche hat geschrieben:Kaputt ist kaputt, kaputter geht nicht.

Nähme man dieses wortwörtlich, gäbe
es nichts anderes, als Totalschäden ;-)

dokabastler am 12 Jun 2007 13:55:17

ich hätt auch das Geld genommen........sei froh daß das Auto dicht ist.....ist nicht sicher, daß es das nach der REp auch noch ist......lieber ein paar Dellen...nach ein paar jahren stört mich das nicht mehr.....

vor 12 Jahren, als mir der Bub vom Nachbarn mit dem Mofa eine Delle ins Auto (mein Audi A6) fuhr, mußte ich getröstet werden.......
Letzte Woche als mir der Enkel vom Nachbarn (so ändern sich die Zeiten) mit dem Laufrad eine Delle ins Auto fuhr (immer noch mein Audi A 6) konnte ich den Buben trösten, mir wars schon ziemlich wurscht............

günter

topolino666 am 12 Jun 2007 14:05:30

Hallo hast29!

Wir sind (leider) mittlerweile ziemlich Hagelerprobt. Drei Mal Hagelschlag in vier Jahren, letztes Jahr dann die von Dir befürchteten "Tennisbälle".

Leider muss ich "Ausderasche" Recht geben, bei einem bereits als Hagelschaden abgerechnetem Fahrzeug das nicht in einer Fachwerkstatt (=Rechnungen vorhanden) repariert wurde, ist es unglaublich schwer, bzw. nicht mehr möglich einen weiteren Hagelschlag abzurechnen.
Bei einem weiteren Hagelschlag würden lediglich die erneut zerstörten Dachfenster, Solaranlage (wenn sie denn bei der Versicherung gemeldet ist!!!) oder eine z.B. zusätzlich beschädigte Seitenwand verrechnet.

Bitte hier wirklich noch einmal mit der Versicherung kurzschliessen!
Und gerade deswegen wirklich jetzt darauf achten, dass der Schaden richtig (also in ausreichender Höhe) abgerechnet wird, so dass Dir im Notfall ein zweiter Schaden "gar nichts mehr ausmacht".

Um die Mehrwertsteuerdiskussion abzuschliessen, bei "Abrechnung auf Gutachtenbasis" also ohne Vorlage von Rechnungen wird die Mehrwertsteuer von der Versicherung immer abgezogen. Hier gibt es mittlerweile haufenweise entsprechende Urteile die dieses Vorgehen bestätigten.
Fallen übrigens bei einer tatsächlichen Reparatur die Kosten höher aus als vom Gutachter angegeben ist dies kein Problem, die Versicherung begleicht auch den höheren Betrag.

Was mich bei dem Fall von hast29 eher stutzig macht: Wie kompetent war der Gutachter???

Ich habe noch nie gehört dass bei einem WoMo ein Hagelschaden durch lackieren repariert wurde.
In der Regel wird vom Gutachten das Auswechseln von X-Meter Dachhaut veranschlagt, was sich auch warscheinlich deutlich auf die Schadenhöhe auswirken würde.
Hast Du Dich hier schon einmal mit Deinem Händler kurzgeschlossen, bzw. frag mal bei TÜV oder Dekra, die haben in der Regel auf WoMo-Schäden spezialisierte Gutachter.
Da ich die Schäden von unserem letztem Hagel in etwa noch im Kopf habe, so sollten es bei einem beschädigten Dach um die 6 Meter schon ca. 4000 Euros sein.

Auch würde ich ganz genau schauen, ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es nur das Dach und keine einzige weitere Seite erwischt hat, Hagel kommt normalerweise immer schräg, nie 90 Grad von oben!!

Noch eine Anmerkung: Ich persönlich würde den Schaden auf keinen Fall reparieren lassen, besser als jetzt (dicht) wird es sowieso nicht mehr und im Falle des Wiederverkaufs, und dann wieder,... hat evtl. der Viertbesitzer die Möglichkeit den Schaden (ich sage jetzt nicht ein weiteres Mal!!!) abzurechnen. Der Schaden ist zwar bei der Versicherungswirtschaft mit der Fahrgestellnummer hinterlegt, unsere persönliche Erfahrung hat uns aber gelehrt, dass auch da einiges verloren gehen kann.



topolino
Matthias

hast29 am 13 Jun 2007 10:07:21

Hallo,
ich danke euch für diese Tips und werde mich mit dem Händler bzw. direkt mit Kaus-Tabbert in Verbindung setzten.
Dann werde ich mal schauen was der Gutachter abrechnet.
Er sprach von den oben geschriebenen 4000,-- € abzüglich Mwst.
Wenn ich neuigkeiten habe, werde ich mich melden.

Einen schönen Tag,
Sabine

Sunlight am 13 Jun 2007 21:50:36

Hei,hast 29
schau in Deinen Unterlagen nach ob Du nicht die 50%-
Regelung hast.So würden aus ca.5000 nur 2500 zur Auszahlung kommen.Außerdem wird die Selbstbeteiligung
abgezogen.
Bei welcher VS ist Euer Fahrzeug versichert?

Sunlight

hast29 am 14 Jun 2007 09:27:33

Hallo Sunlight,

wir sind bei der RMV (Kravag) die ziehen nur die SB ab, in diesem Fall 150,-€ und die MWSt.
Diese Versicherung hatte uns der Händler empfohlen.
Ich habe dann mal geforscht und siehe da, sie hat für WOMO die besten Tarife und Leistungen gehabt.
Kann ich bisher nur empfehlen. Mal gucken wie die Abrechnung es Gutachters aussieht.
Ich habe gestern noch mit unserem Händler gesprochen, der hat sich bald totgelacht (ich aber auch) als er gehört hat das die das DAch lackieren wollen.
Er würde eine neue Haut sprich Dach draufbauen.
Jetzt erkundigt er sich, was die Knaus Tabbert Group bei "leichten Hagelschlag" als Reperaturanweisung an die Gutachter rausgegeben hat.

Unser Hagelschlag ist echt nicht schlimm und ist Gott sei Dank auch ganz gerade von oben gekommen.
Aber die Wertminderung ist da - der Wagen ist erst 3 Monate alt, d.H. wir werden ihn noch einige Jahre Fahren!!!

Wenn ich die Abrechung vom Gutachter habe, melde ich mich.

Bis dahin
Sabine

hast29 am 19 Jun 2007 14:31:44

Hallo,

wir haben die Abrechnung vom Gutachter bekommen.
Die Versicherung hat diese Akzeptiert und wir auch.
Wenn wir noch mals einen Hagelschaden haben, können wir diesen bei der Versicherung einreichen.
Dann wird die Differenz zwischen jetzigen und dem Schaden der (hoffentlich nicht) in der Zukunft liegt ausgezahlt.
Wir haben jetzt 3600,-- Euro auf unser Konto von der KRAVAG überwiesen bekommen. Ich werde das Geld auf ein Tagegeldkonto packen und hoffen niemals in den von mir gefürchteten Hagel zu kommen.

Im übrigen hat uns unser Händler nach geraumer Zeit (erst wollte er das Dach machen...) auch zu dieser Version geraten. Vielleicht zieht uns ja der nächste Händlier beim Neukauf nichts ab....

Bis bald Sabine

mediafan am 02 Aug 2007 15:33:33

Also ich hatte einen Hagelschaden mit meinem Bürstner 532-A. Der Sachverständige hat mir geraten, nicht zu reparieren.
Im Nachhinein war dies ein Fehler, ich hatte noch weit größere Hagelschäden, konnte es aber nicht mehr abrechnen. Ich habe mir bei meinem neuen Wohnmobil vorgenommen, grundsätzlich jeden Hagelschaden reparieren zu lassen, , Helmut

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