Kuddel56 am 15 Mai 2023 22:05:00 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Moin, da sind zu viele "hätte" in dem Text, außerdem geht es hier um die Maut ab 3,5 T ab Januar 2024 und für den gewerblichen Einsatz. . Also erstmal ganz entspannt zurücklehnen. Gruß Frank
Didi57 am 21 Nov 2023 19:24:53 hier das neueste für die LKW Maut. --> Linkviele Grüße aus dem Steigerwald, Dietmar ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst!
janosch111 am 05 Jan 2024 09:17:07 Halli Hallo! Inzwischen sind wir im Jahr 2024 angekommen und man kann für Wohnmobile über 3,5 t eine Mautbefreiung bei Toll Collect beantragen: --> LinkDieses wird vorallem WoMo Besitzern empfohlen, deren Fahrzeug nicht auf den ersten Blick eindeutig als WoMo erkennbar ist. Ich habe die Prozedur gestern durchgespielt. Dafür werden über die Website alle wichtigen Daten erklärt, eingesammelt und am Ende in ein PDF vorausgefüllt. Dieses muss man dann ausdrucken, unterschreiben und (wenn es digital weitergehen soll) einscannen. Dieser Fünfseiter muss dann gemeinsam mit der eingescannten "Zulassungsbescheinigung Teil I" in einer frei formulierten eMail an eine vorgegebene eMail-Adresse versendet werden. Als Antwort kam dann folgende automatische Antwort: Vielen Dank, dass Sie das Team Mautbefreiung der Toll Collect GmbH kontaktieren. Diese E-Mail ist eine automatische Eingangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für eine Rückmeldung noch etwas Zeit benötigen, da wir Ihr Anliegen sorgfältig prüfen. Wir setzen uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Der Medienbruch am Ende des Prozesses ist zwar unschön, aber immerhin gibt es einen digitalen Weg ;-) Beste Grüße, Jan
heiinjoy am 05 Jan 2024 17:17:53 Zur Info: --> LinkDie Maut für KFZ über 3500kg ZGM betrifft uns Wohnmobilisten nicht. Grüße Heiinjoy
HOfoe am 05 Jan 2024 17:29:44 heiinjoy hat geschrieben:Zur Info: --> LinkDie Maut für KFZ über 3500kg ZGM betrifft uns Wohnmobilisten nicht.
Trotzdem kann der Hinweis von Jan für einige sehr hilfreich sein. Schau mal den etwas weiter oben von Didi57 verlinkten Beitrag vom ADAC.
FlorianCK am 16 Jan 2024 17:04:59 Hallo zusammen,
vielleicht interessant zum einlesen in die Thematik, beim Anbieter maut1 gibt es dazu einen guten Artikel im Blog, der alle Themen dazu zusammenfasst: Werden Wohnmobile über 3,5 Tonnen in Deutschland ab 2024 mautpflichtig? – mögliche Auswirkungen der "neuen" LKW-Maut
Grüße, Florian
Jaki1190 am 05 Feb 2024 14:11:22 da steht doch gar nichts zu Deutschland drin...
mafrige am 05 Feb 2024 15:22:34 Hallo Mautfreunde ... Der Gesetzentwurf wurde hat die 2/3. Lesung hinter sich und wird so höchstwahrscheinlich auch beschlossen. Ich lese daraus, eine CO2 abhängige Maut bei > 3,5t nach E1-E6 Gruppen sortiert, so ab Seite 17 mittig. Wer den Gesetzentwurf zur Maut original lesen möchte: Hier - --> Link
mafrige am 05 Feb 2024 15:28:22 Sorry Leute, kann leider den obigen Link nicht editieren, hier der Gesetzentwurf: --> Link
PittiC am 05 Feb 2024 15:51:00 Und wo steht das es für Campingfahrzeuge gilt?
zappa am 05 Feb 2024 15:58:41 Aktuell: Mitte des Jahres soll nun die Maut für alle Fahrzeuge, die in Deutschland auf BAB und Landstraße unterwegs sind und über 3,5 To bei nicht nur privater Nutzung eingeführt werden. Also sind alle betroffen, die Ihr Fahrzeug auch geschäftlich nutzen. Das wird richtig heftig für viele Womo / Kasten - Nutzer, die irgendwann mal über die 3,5 To eingetragen haben. Eine Mautbefreiung kann man bei der Behörde mit erheblichem, bürokratischen Aufwand beantragen. Wenn nicht - es wird an den vielen Mautstellen durch Kennzeichenerkennung und Rückfrage bei der Zulassungsstelle eine Erkennung erhoben, ob hier mehr als 3,5 To. bewegt werden. Der Halter muß dann erklären, daß er das Fahrzeug nur Privat nutzt. Es gibt ja einige, die das eben nicht bestätigen könnten! Mahlzeit! (ps.sorry, hatte meinen Beitrag erst falsch eingeordnet) Gruß Zappa
mafrige am 05 Feb 2024 16:00:41 PittiC hat geschrieben:Und wo steht das es für Campingfahrzeuge gilt?
Du musst Gesetze anders lesen. Ausgeschlossen sind Handwerker und emissionsfreie Fahrzeuge, alle anderen die nicht ausgeschlossen sind, müssen bezahlen. Auffallend dabei, das Euro1 - Euro6 erwähnt werden und E-Autos ausgeschlossen sind ... Meine privates Verständnis beim lesen ... 8)
kielius am 05 Feb 2024 16:09:16 Hier das vom ADAC --> Link
pwglobe am 05 Feb 2024 16:09:39 zappa hat geschrieben:Also sind alle betroffen, die Ihr Fahrzeug auch geschäftlich nutzen. Das wird richtig heftig für viele Womo / Kasten - Nutzer, die irgendwann mal über die 3,5 To eingetragen haben. Eine Mautbefreiung kann man bei der Behörde mit erheblichem, bürokratischen Aufwand beantragen.
Ich habe die Befreiung hier beantragt --> LinkWar nicht sonderlich kompliziert.
ManfredK am 05 Feb 2024 16:22:56 zappa hat geschrieben:Aktuell: Mitte des Jahres soll nun die Maut für alle Fahrzeuge, die in Deutschland auf BAB und Landstraße unterwegs sind und über 3,5 To bei nicht nur privater Nutzung eingeführt werden. Also sind alle betroffen, die Ihr Fahrzeug auch geschäftlich nutzen..... Gruß Zappa
Dient dein "Wohnmobil" (auch) dem gewerblichen Gütertransport? Dann hättest du Recht.... wenn nein, solltest du den Gesetzesentwurf im §1 noch mal lesen... siehe auch (allgemeinverständlicher geschrieben) --> Link
zappa am 05 Feb 2024 16:41:48 Wenn der Womo-Besitzer als Mahler dann mal ein paar Eimer Farbe mitnimmt oder zum Mahlereinkauf fährt, nutzt er es auch geschäftlich und ist dadurch mautpflichtig. Hier tritt der Amtsschimmel wieder mal zu. Manche Besitzer haben auch für Ihre Fa. einen Werbeaufdruck auf Ihrem Womo, obwohl sie eigentlich nur zum campen, bzw. in Urlaub fahren, solche Beispiele kann man beliebig fortsetzen. Das ergibt erhebliche Unsicherheiten, denn hier tritt die UMkehr-Beweispflicht ein. Z.
KAWAMANE am 05 Feb 2024 16:50:41 Moin, interessant wird es, wenn du mit deinem Wohnmobil Einnahmen, z.B. als Youtuber oder Vermieter erzielst. Gruß Bruno
purplenew am 05 Feb 2024 17:26:50 mafrige hat geschrieben:Sorry Leute, kann leider den obigen Link nicht editieren, hier der Gesetzentwurf: --> Link
Einzig interessant in dem Gesetzesentwurf für Wohnmobilfahrer ist doch eigentlich nur der Artikel 1 zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, hier konkret: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden... Wohnmobile sind nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt und somit auch nicht mautpflichtig. Auf Seite 17 mittig in Artikel 2 wird geändert: In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „mindestens 7,5 Tonnen“ durch die Wörter „mehr als 3,5 Tonnen“ ersetzt. Obige Änderung mit der Aussage zum Güterkraftverkehr hat aber weiterhin Gültigkeit. Beste Grüße Thomas
purplenew am 05 Feb 2024 17:39:35 zappa hat geschrieben:Wenn der Womo-Besitzer als Mahler dann mal ein paar Eimer Farbe mitnimmt oder zum Mahlereinkauf fährt, nutzt er es auch geschäftlich und ist dadurch mautpflichtig.
Wenn der Maler zum Malereinkauf fährt und sich Farbe holt die er für seine Arbeit benötigt, dann fällt keine Maut an. Die anstehende Gesetzesänderung sagt dazu: "Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt...." Und es geht bei der Mautsache nicht um eine geschäftliche Nutzung, sondern um Güterkraftverkehr. Güterkraftverkehr wird in § 1 Abs. 1 GüKG definiert als die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Thomas
Tinduck am 06 Feb 2024 09:13:16 Ihr könnt das noch 10x schreiben, nächste Woche kommt wieder einer, der durch einen schlecht recherchierten Artikel im Internet oder durch Fatzebook-Gerüchte in Panik denselben Mist wieder postet...
bis denn,
Uwe
Gast am 06 Feb 2024 10:26:16 purplenew hat geschrieben:... die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Thomas
Um noch ein bißchen mehr Panik zu machen.... :lol: Dann müssten 3,5 Tonnen Womos mit Anhänger auch Maut bezahlen.... :eek: Gruß Dieter
topolino666 am 06 Feb 2024 10:40:52 Immer noch mehr Panik: :-) Zitat von der ADAC-Homepage: --> LinkEntscheidend für die Berechnung der Maut ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2). Zitat Ende, Panikmodus an: damit ist das so wie das "neue österreichische Modell" und noch mehr WoMos fallen in die Mautpflicht, die dann aber WoMos nicht trifft. ;-)
dietmardd am 06 Feb 2024 15:07:22 Ob ein Womo über 3,5 t in D Maut zahlen muss, hängt von der Eintragung in der Zulassung ab. Wer das Womo so gekauft hat, bei dem müßte in der Zulassung Wohnmobil stehen. Dann ist in D keine Maut fällig.
Anders sieht das aus, wenn z.B. ein LKW (z.B. von Feuerwehr, Bund usw.) zum Womo ausgebaut wurde. Dann steht in den Fahrzeugpapieren noch LKW drin und dann ist man in D mautpflichtig. Wen das betrifft, der sollte mal bei der Zulassungsbehörde die Fahrzeugpapieren korrigieren lassen.
Tinduck am 06 Feb 2024 15:18:11 dietmardd hat geschrieben:Anders sieht das aus, wenn z.B. ein LKW (z.B. von Feuerwehr, Bund usw.) zum Womo ausgebaut wurde. Dann steht in den Fahrzeugpapieren noch LKW drin und dann ist man in D mautpflichtig. Wen das betrifft, der sollte mal bei der Zulassungsbehörde die Fahrzeugpapieren korrigieren lassen.
Das wage ich zu bezweifeln. Nur weil man einen LKW fährt, betreibt man keinen gewerblichen Güterkraftverkehr, und nur für den gilt die Maut - siehe oben. Auf jeden Fall würde man eine Befreiung beantragen können. bis denn, Uwe
pwglobe am 06 Feb 2024 15:58:55 ist doch eigentlich ganz einfach. Alle bei denen Fahrzeugklasse M1 steht, keine Maut Alle bei denen Fahrzeugklasse N2 und N3 steht zahlen Maut. Ausnahmen Handwerker, Landwirtschaft, Sonderfahrzeuge usw. Wer ganz sicher gehen will nutzt die Seite von Toll Collect, wurde hier schon mehrfach verlinkt Hier nochmal die Fahrzeugklassen IMG_0794.jpeg Man kann die Fahrzeugklasse auch ändern lassen, z.B. bei Umbauten oder Umrüstung.
bhomburg am 06 Feb 2024 17:07:18 Genau. Es gibt etliche Selbstausbauer die das gebraucht gekaufte Fahrzeug als LKW weiterlaufen liessen und keine Wohnmobilzulassung gemacht haben. Hatte ja bis jetzt (bis auf die in der Regel deutlich teurere Versicherung) keine finanziellen Nachteile. Die müssen jetzt tätig wenn sie keine Maut zahlen wollen und die Kiste über 3.5t liegt - entweder zum Wohnmobil umschlüsseln lassen (dann müssen die Anforderungen an eine solche Zulassung aber erfüllt werden) oder bei TollCollect eine Befreiung beantragen.
zappa am 07 Feb 2024 17:05:32 Zitatauszug: ...einer, der durch einen schlecht recherchierten Artikel im Internet oder durch Fatzebook-Gerüchte in Panik denselben Mist wieder postet... Das ist kein Mist, sondern eine ernstzunehmende Problematik. Es ist alles nicht so eindeutig definiert, wie man es gerne hätte, denn z.B. ein 3,5 To Womo mit zugel. Gesamtmasse von 6,0 To ist durchaus normal und fällt dann eben auch in die Mautpflicht, wenn der Besitzer z.B. damit auch seine Handelsware transportiert. Der Handwerker z.B. Baumaterial vom Einkauf irgendwo zu seinem Lager oder der Baustelle, der IT Mensch eine Ladung PC´s vom Hersteller in seinen Betrieb. Oder Äpfel - Birnen - Bier und Wein. Also sogenannten Werksverkehr.Das ist ja auch mit einem Womo möglich. Oder einem dicken SUV. Mautbefreiung über 3,5 To gibt es zukünftig nur nach Meldung bei der Behörde und bei angegebener 100%iger privater Nutzung. Vorzulegen sind Fahrzeugschein und Foto und die unterschriebene Erklärung. Leider. Z
wolfherm am 07 Feb 2024 17:41:46 Du bringst aber hier mal wieder absolute Ausnahmen. Und Handwerker sind doch sowieso ausgenommen. Und der Itler, der seine PCˋs transportiert, macht das doch nicht regelmäßig als Güterverkehr. Und welcher Bauer oder Lebensmittelhändler transportiert regelmäßig nennenswerte Mengen an Kartoffeln oder sonstigen Feldfrüchten in einem Wohnmobil.
Also, ruhig Blut und warme Unterhosen……
Kuhtreiber am 07 Feb 2024 18:03:45 wolfherm hat geschrieben:Also, ruhig Blut und warme Unterhosen……
:daumen2:
zappa am 07 Feb 2024 19:09:28 Geschäftlicher (also gewerblicher) Warentransport ist Warentransport, dazu muß man nicht hauptberuflich Spediteur sein, da gibt es im Gesetzt keine Ausnahmen, nur in der Wunschvorstellung existieren Grauzonen. Derjenige, den es erwischt wird das später bejammern. Also, entweder Mautbefreiung schriftlich bestätigt für betreffende + 3,5 To - Halter oder strikte private Nutzung. Plus oder Minus - es gibt nichts dazwischen. Das hat auch nichts mit "Hose voll" zu tun.Z
wolfherm am 07 Feb 2024 19:41:21 Warten wir es ab.....
Ahorne7500 am 07 Feb 2024 20:00:46 Hallo,
Habe die Beiträge hier überflogen und nichts dazu gefunden.
Es wird dann die treffen, die auch ein EG-Kontrollgerät haben müssen. Über 3,5 t, gewerbliche Nutzung. Die brauchen auch die 95 im Führerschein. .
purplenew am 07 Feb 2024 20:16:30 zappa hat geschrieben:Mautbefreiung über 3,5 To gibt es zukünftig nur nach Meldung bei der Behörde...
Ein Wohnmobil über 4.0t ist auch ohne besondere Anmeldung von der Maut befreit. Ich habe ein Wohnmobil über 4.0t und muss/werde es nirgendwo zur Mautbefreiung registrieren lassen. Ein Wohnmobil wird auch gar nicht von den Lesegeräten / Mautstationen als mautpflichtig erkannt bzw. wird als mautbefreites Wohmobile erkannt. Einzig könnte dieses den Selbstausbauern passieren. Insbesondere dann, wenn ihr Fahrzeug optisch einem Lkw/Bus gleicht. Hier gibt es die Empfehlung, dass man diese Fahrzeuge für eine Mautbefreiung vorab registrieren lässt, insbesondere bei einer Lkw-Zulassung. Und nun sollte es doch langsam mal gut sein mit diesen vielen hypothetischen Möglichkeiten. Das trifft doch alles nicht auf den "normalen" Wohnmobilisten zu. P.S. Und welche automatische Mautstation soll von aussen erkennen, dass der Handwerker heute ausnahmsweise mal ein Töpfe Farbe in seinem Wohnmobil transportiert. Die Gesetzentwürfe sprechen eine eindeutige Sprache, man muss sie nur lesen können :bahnhof: Beste Grüße Thomas
pwglobe am 07 Feb 2024 20:21:28 Hallo, die freundlichen Leute bei Toll Collect geben gerne Auskunft, da ich neben einem Wohnmobil mit 7,49t auch noch einen Unimog mit Wechselaufbau besitze, habe ich mich bei den Wissenden und nicht im Web informiert.
Wohnmobil M1 braucht auch bei gewerblicher oder tw. gewerblicher Nutzung keine Maut zahlen.
Unimog N2 vorwiegend forstwirtschaftlich genutzt, Mautbefreiung beantragt und schon bestätigt.
Unimog N2 Sonder KFZ Wohnmobil sollte die Mautbefreiung beantragen wenn nicht eindeutig als Wohnmobil erkennbar. Dies gilt vor allem für ältere Umbauten oder umschlüsseln auf M1.
User Zappa, einfach mal TollCollect anschreiben oder anrufen, dann brauchst du hier nicht fabulieren und irgendwelche Szenarien ausmalen.
zappa am 08 Feb 2024 11:10:40 Genau das hab ich gemacht, daher erreichten mich Mitteilungen, die offensichtlich nicht von deinem Gesprächspartner rüberkommen. Z
babenhausen am 08 Feb 2024 13:30:04 zappa hat geschrieben:Genau das hab ich gemacht, daher erreichten mich Mitteilungen, die offensichtlich nicht von deinem Gesprächspartner rüberkommen. Z
Sei doch bitte so nett und veröffentliche doch deine Fragen im Wortlaut ebenso wie die Antworten damit alle davon lernen können :D
zappa am 08 Feb 2024 16:09:11 Auszug einer nicht enden wollenden Korrespondenz nach mehrmaligem Einreichen der geforderten Unterlagen, laßt Euch mal den Text auf der Zunge zergehen, wenn es nach denen geht, steht man schon mit einem Bein im Knast.:
Ihr Ansprechpartner Team Mautbefreiung Telefon Inland: 0800 222 26 28* Ausland: 00800 0 222 26 28* Datum xx.xx.2024 Toll Collect GmbH | Postfach 110329, 10833 Berlin Guten Tag, Ihre Unterlagen vom xx.xx.2024 haben wir erhalten. Um Ihren Antrag für das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination Rückfrage zur Registrierung nicht mautpflichtiger Fahrzeuge - Kennzeichen: XXXXXXXX abschließend bearbeiten zu können, benötigen wir noch folgende Unterlagen: - Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Fotos vom Fahrzeug - Erklärung hobbymäßige / private Nutzung - aktueller Registrierungsantrag
uli644 am 08 Feb 2024 16:42:06 zappa hat geschrieben:Auszug einer nicht enden wollenden Korrespondenz nach mehrmaligem Einreichen der geforderten Unterlagen, laßt Euch mal den Text auf der Zunge zergehen, wenn es nach denen geht, steht man schon mit einem Bein im Knast.:
Mensch Kollege, einfach mal zwei Minuten in die Tüte atmen, dann hört das hyperventilieren normalerweise auf. Wenn sich einer aufregt und alle anderen entspannt sind,… Wenn Du ein Fall bist, der jetzt echt Maut zahlen muss, tja, dann ist das haltbar. Tapfer sein machen, oder Fahrzeug verkaufen und ein anderes nehmen. Alle anderen hier sind da echt entspannt. Mal drüber nachdenken…
zappa am 08 Feb 2024 17:03:55 Ja, vielleicht hast Du ja in meinem Fall Recht, ganz nach dem Sprichwort: Geh nicht zum Kaiser, wenn du nicht gerufen bist! Irgendwie ist es aber doch wieder mal eine blöde Situation für den einen oder anderen. Ich ziehe mich zurück und harre der Dinge. Z
zappa am 23 Feb 2024 11:34:13 So, Mautfreistellung erhalten, gilt für 2 Jahre, muß dann rechtzeitig wieder erneuert werden (könnten sich ja Änderungen ergeben haben)Z
|
|