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Maut ab 3,5 to Deutschland ab Januar 2024 1, 2


NeuerCamper2021 am 10 Nov 2022 13:45:58

Quelle NTV 11.11.2022
Die Ampel-Koalition hat sich in einem Streit um die Lkw-Maut geeinigt. Der Weg für das Mautänderungsgesetz sei frei, teilten die Koalitionsfraktionen mit. Demnach wurde sich darauf verständigt, dass eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommt. Dazu gehörten dann die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Maut. Bislang gilt die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen.

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Rockerbox am 10 Nov 2022 13:54:36

Zitat aus ntv:

Die Ampel-Koalition hat sich in einem Streit um die Lkw-Maut geeinigt. Der Weg für das Mautänderungsgesetz sei frei, teilten die Koalitionsfraktionen mit. Demnach wurde sich darauf verständigt, dass eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommt. Dazu gehörten dann die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Maut. Bislang gilt die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen.

Liest sich also nur für LKW ab 3,5 t.

NeuerCamper2021 am 10 Nov 2022 13:58:29

Hallo Adi,

das wäre zu hoffen.

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Birdman am 10 Nov 2022 13:59:46

NeuerCamper2021 hat geschrieben:... das wäre zu hoffen.

Warum sollte es anders als bei Wohnmobilen >7,5 to. sein? Die sind in Deutschland ja auch nicht mautpflichtig.

NeuerCamper2021 am 10 Nov 2022 14:04:09

Hallo Martin,

Sorry, das wußte ich nicht.

babenhausen am 10 Nov 2022 14:17:08

Toll Collect ,der Geldeintreiber für die Maut in D hat hier die Mautpflichtigen Fahrzeuge definiert :

--> Link

Stefan-Claudia am 10 Nov 2022 16:41:39

NeuerCamper2021 hat geschrieben:Quelle NTV 11.11.2022...Die Ampel-Koalition hat sich in einem Streit um die Lkw-Maut geeinigt. .


Moin!

das hat die Tagesschau doch schon am 10.11. gemeldet.. 8) kleiner Scherz! :wink:
und dort spielt auch die Union mit...

Quelle dvz :arrow: --> Link

Die Ausschüsse für Verkehr und Umwelt im Bundesrat dringen in ihrer Beschlussempfehlung zum Änderungsentwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes auf eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.
Das habe schließlich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag versprochen.

Auch alle Landes- und Kommunalstraßen sollten bemautet werden.

Darüber hinaus halten die Ausschüsse die Zweckbindung der Mauteinnahmen ausschließlich für die Bundesfernstraßeninfrastruktur für überholt. Stattdessen schlagen sie vor, die Mittel künftig wieder verkehrsträgerübergreifend für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu verwenden. Sie befürworten zwar die Mautbefreiung von E-Lkw, als Ausgleich müsse dann aber unter anderem die Belastung des Schienengüterverkehrs bei der Stromsteuer reduziert werden.[/b]

Stefan-Claudia am 10 Nov 2022 16:45:20

Stefan-Claudia hat geschrieben: und dort spielt auch die Union mit...


damit meinte ich des deutschen Bundesrat, der schon im Juni 22 gefordert hat die Maut auszuweiten...

huskimarc am 10 Nov 2022 16:47:27

da mein wohnmobil , obwohl ich über 3,5t bin, keine maut zahlen muss finde ich da ok.. hoffentlich gibt es mal etwas als gegenleistung, parplätze etc

kielius am 10 Nov 2022 16:47:58

Laut Toll Collect - danke babenhausen - sind WoMos, egal welcher Gewichtsklasse, nicht davon betroffen.

Also - keine Aufregung......

cbra am 10 Nov 2022 16:54:14

huskimarc hat geschrieben:da mein wohnmobil , obwohl ich über 3,5t bin, keine maut zahlen muss finde ich da ok.. hoffentlich gibt es mal etwas als gegenleistung, parplätze etc


du musst keine maut zahlen erwartest aber gegenleistung dafür ?

erstaunlich

ich verstehe die ausnahme für wohnmobile sowieso nicht - starssenabnutzung, abgase etc sind doch gleich, egal ob hintendrin ein wohnzimmer ist oder versandkartons

Tinduck am 10 Nov 2022 17:04:51

Der 11.11. ist übrigens Karnevalsbeginn….

bis denn,

Uwe

dieter2 am 10 Nov 2022 17:23:20

cbra hat geschrieben:
ich verstehe die ausnahme für wohnmobile sowieso nicht - starssenabnutzung, abgase etc sind doch gleich, egal ob hintendrin ein wohnzimmer ist oder versandkartons


Geh zum Verkehrsamt und las Dein Womo als LKW deklarieren und bezahl freiwillig Maut :roll:

cbra am 10 Nov 2022 17:25:47

cbra hat geschrieben:
ich verstehe die ausnahme für wohnmobile sowieso nicht - starssenabnutzung, abgase etc sind doch gleich, egal ob hintendrin ein wohnzimmer ist oder versandkartons


dieter2 hat geschrieben:Geh zum Verkehrsamt und las Dein Womo als LKW deklarieren und bezahl freiwillig Maut :roll:

ich komm aus österreich, mein auto ist unter 3,5t und ich bezahl die gleiche maut wie alle anderen

mir ist diese ausnahme für freizeitspass wirklich nicht nachvollziehbar

Tinduck am 10 Nov 2022 17:38:53

cbra hat geschrieben:
mir ist diese ausnahme für freizeitspass wirklich nicht nachvollziehbar


In D ist bisher - im Gegensatz zu gewissen räuberischen Alpenrepubliken ( 8) ) - nur gewerblicher Güter- und Personenverkehr über 12 T zGG Maut-pflichtig.

Da gehts auch weniger um Freizeitspass, als darum, den schweren Güterverkehr angemessen an den Strassenschäden zu beteiligen, was über die KFZ-Steuer nicht in ausreichendem Masse passiert - schon gar nicht beim Transitverkehr.

Am gerechtesten für alle wäre sicher eine europaweite Regelung, unterm Strich wohl auch billiger als wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht. Aber da ja alle Politiker sich profilieren müssen, wird das wohl nie passieren.

bis denn,

Uwe

ChristianF am 10 Nov 2022 17:43:28

Hier muss man glaube ich keine Angst haben, es sei denn man ist mit seinem WoMo im Güterverkehr unterwegs (eher unwahrscheinlich).
Die erste Bedingung im BFstrMG ist direkt in §1 die Verwendung des Fahrzeugs für den Güterverkehr (oder BEstimmung für den Güterverkehr). Siehe hier: --> Link

Beides dürfte hier auf WoMos nicht zutreffen, von daher: alles gut, wir bleiben mautfrei :)

akany am 10 Nov 2022 17:48:39

cbra hat geschrieben:...

ich verstehe die ausnahme für wohnmobile sowieso nicht - starssenabnutzung, abgase etc sind doch gleich, egal ob hintendrin ein wohnzimmer ist oder versandkartons



Die meisten WoMos werden eben NICHT gewerblich genutzt. Das ist für mich schon ein Unterschied. Und KFZ Steuer fällt ja auch an und dies sollte das abdecken.
Und die Gewerblichen WoMos fahren selten sondern stehen eher :mrgreen:

akany am 10 Nov 2022 18:01:55

Tinduck hat geschrieben:...

Da gehts auch weniger um Freizeitspass, als darum, den schweren Güterverkehr angemessen an den Strassenschäden zu beteiligen, was über die KFZ-Steuer nicht in ausreichendem Masse passiert - schon gar nicht beim Transitverkehr.

...



Das! ist der Punkt, an dem ein Scheuer nach dem anderen durchs Dorf gejagt wird.

Anstatt den ganzen Schrott mit Mann, Maus und Triebwagen endlich nach Muster Kanaltunnel auf die (renovierte und dadurch rentable!) Schiene zu bringen, wird weiterhin durch die Dörfer geheizt bis auch der letzte Radfahrer erfasst ist...
Weiterhin werden durch Petrol-Einkäufe Staaten mit Geld vollgestopft, deren "Politik" anscheinend nur zu Fussballzeiten auffällt...
Weiterhin wird quer durchs Land alles kaputtgefahren, weil die Krabben in Marokko selbst inklusive Fahrt günstiger gepuhlt werden...
Weiterhin glauben viele Firmen, die Strasse sei ein günstiger Lagerort "just-in-time"
Weiterhin glauben "Verbraucher", dass egal was egal wo immer und sofort verfügbar sein muss.

Ich könnt :ooo:


LKW über 7.5t sollten pro Tag nur 200km fahren dürfen. Eben von Verladebahnhof zum Ziel und umgekehrt.

Aber die Holzköpfe legen lieber Strecken still und 'kleben dann Strassen zu' um die Leute in den ÖPNV zu bringen :roll:

Aber das ist/wird jetzt wohl zu politisch. Oups. Viva Maut. Irgendwie schaffen wir das schon, dass auch die letzte Firma noch kaputtgeht.

Bergbewohner1 am 10 Nov 2022 18:22:33

Hallo Andreas, dein Beitrag spricht mir aus der Seele, manche erkennen nicht einmal mehr, wie wir immer abgezockt werden.

huskimarc am 10 Nov 2022 18:30:04

du musst keine maut zahlen erwartest aber gegenleistung dafür ?

erstaunlich

ich verstehe die ausnahme für wohnmobile sowieso nicht - starssenabnutzung, abgase etc sind doch gleich, egal ob hintendrin ein wohnzimmer ist oder versandkartons[/quote]

Es würde mir schon reichen wenn es genug Lkw Parkplätze gibt so das die nicht auf der Autobahn bzw ein und Ausfahrt parken, so das man mit dem Wohnmobil auch auf ein Parkplatz kann.
Und ich zahle Kfz-Steuer und auch fahr ich versteuerten Diesel welches ich mit meinem versteuerten Einkommen bezahl

forstpointler am 10 Nov 2022 19:08:37

NeuerCamper2021 hat geschrieben:Hallo Adi,

das wäre zu hoffen.

Da bin ich ganz bei Dir :razz: :razz:

zappa am 20 Nov 2022 16:40:01

Das ist aber doch der Beweis dafür, daß hierzulande mit der 3,5To Grenze ganz nach Lust und Laune bestimmt wird:
Überholen darf ich nicht - weil LKW, über 80 bzw. 100 darf ich nicht - weil LKW, parken darf ich nicht überall - weil LkW, aber mautfrei fahren geht!
Warum dann nicht endlich diese anderen Beschränkungen fallen lassen, wir sollten uns dafür festkleben!
sg
Ralf

Kuddel56 am 20 Nov 2022 17:49:59

Hallo Ralf,
hast du das mit dem Festkleben ernst gemeint ?
Es gibt zum Glück in der EU Länder, die nicht so sanft mit den Hirngeschädigten umgehen.
Dort werden die Pfoten einfach von dem Asphalt getrennt, aber nicht mit Lösungsmittel wie in Deutschland.
Die 3,5 T Grenze wurde übrigens mit der Einführung der EU geschaffen, denn im europäischen Ausland war es
vorher schon so.
Die Einführungspläne der Maut für Fahrzeuge > 3,5 T betrifft nur den gewerblichen LKW-Verkehr, also locker bleiben.
Den Rest der Einschränkungen wie Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf AB´s sind natürlich
Blödsinn, aber zum entspannten Reisen gehört sicher nicht das Rasen.

Gruß
Frank

babenhausen am 20 Nov 2022 17:55:44

zappa hat geschrieben:Das ist aber doch der Beweis dafür, daß hierzulande mit der 3,5To Grenze ganz nach Lust und Laune bestimmt wird:
Überholen darf ich nicht - weil LKW, über 80 bzw. 100 darf ich nicht - weil LKW, parken darf ich nicht überall - weil LkW, aber mautfrei fahren geht!

Ralf


Maut wird für den gewerblichen Güterverkehr bezahlt nicht weil es ein LKW ist

Hier die Mautpflicht: in Zukunft ab 3,5 to
Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die

für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
dafür verwendet werden (2. Alternative).
Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist.

PapaHeinrich am 11 Mai 2023 16:54:29

Maut wird für den gewerblichen Güterverkehr bezahlt nicht weil es ein LKW ist

Hier die Mautpflicht: in Zukunft ab 3,5 to
Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die

für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
dafür verwendet werden (2. Alternative).
Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist.


Hallo,
wie ist das denn demnächst bei meinem:
Ford F 350, 4,5t mit LKW-Zulassung und einer Wohnkabine hinten drauf.
Falle ich dann unter der 1. Alternative? die 2. ja eher nicht.

Heinrich

akany am 11 Mai 2023 19:37:19

Das mit "mindestens 7,5 Tonnen" hast Du gelesen, oder?

babenhausen am 11 Mai 2023 19:51:54

wie ist das denn demnächst bei meinem:
Ford F 350, 4,5t mit LKW-Zulassung und einer Wohnkabine hinten drauf.
Falle ich dann unter der 1. Alternative? die 2. ja eher nicht.


für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
dafür verwendet werden (2. Alternative).

Mit der Wohnkabine fest montiert dürfte die Mautpflicht entfallen da kein Güterkraftverkehr.
LKW derzeit auch mit mehr als 7.5 To sind nicht Mautpflichtig wenn Wohnkabine fest montiert

Die BAG als Mauteintreiber gibt gerne schriftlich Auskunft,diese für die nicht immer gesetzesdetailkundigen Kontrollbeamten zum nachlesen im Handschuhfach mitführen.

bhomburg am 11 Mai 2023 20:08:01

akany hat geschrieben:Das mit "mindestens 7,5 Tonnen" hast Du gelesen, oder?


Das ist die derzeit geltende Situation, die sich aber schon sehr bald dahingehend ändern wird dass die Mautpflicht auf "alle LKW über 3.5 Tonnen" ausgeweitet wird.

Die Frage ist berechtigt, zumal wenn die Überwachung mittels automatischem Kennzeichen-Scanning passiert, und da interessiert die Wohnkabine hintendrauf erstmal niemand.
Es gibt ja auch etliche Selbstausbauer die ihre Fahrzeuge als LKW zugelassen haben und keine Wohnmobilzulassung haben, aus was für Gründen auch immer. Handwerksbetriebe sollen auch davon ausgenommen werden, also schonmal direkt Ausnahmen definiert. Das wird wohl mal wieder ein bürokratisches Monster werden um es allen Recht machen zu wollen.

Ich würde die Frage mal an das zuständige Ministerium schicken.

DieselMitch am 11 Mai 2023 20:40:31

Leudeeee.... richtig lesen, dann erledigt sich die Frage von selber:
ür den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder dafür verwendet werden (2. Alternative).
Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist.

Bei privater Nutzung ist das kein Güterkraftverkehr, auch nicht wenn eine Wohndose huckepack hinten drauf ist.

Das Zauberwort ist "gewerbliche Nutzung".

babenhausen am 11 Mai 2023 21:20:37

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Leider falsch

Mautpflicht nach der 1. Alternative
Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob

es sich um eine Privatfahrt handelt,
tatsächlich Güter befördert werden,

die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
szug aus der Seite von TC:

[/quote]Mautpflicht nach der 2. Alternative
Mautpflicht besteht auch für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Fahrzeugart und ihrer Aufbauten eigentlich nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z.B. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen), die aber Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Von Bedeutung ist, ob bei der jeweiligen Fahrt entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter im Sinne des § 1 GüKG (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr) befördert werden.
[quote]


--> Link

Tinduck am 12 Mai 2023 15:28:04

Na, dann muss man den Pickup eben als M1 über 3,5 T zulassen. Mehr Steuern, keine Maut. Irgendeinen Tod muss man halt sterben.

Oder notfalls als Womo, aber das geht mit ner Absetzkabine nicht, denke ich.

Wobei das auch völlig OK ist. Sonst kommt noch einer an und will seinen 12-Tonner als Mofa zulassen mit nem 25-km/h-Begrenzer drin :lol:

bis denn,

Uwe

Bergbewohner1 am 13 Mai 2023 13:54:42

Tinduck hat geschrieben:Na, dann muss man den Pickup eben als M1 über 3,5 T zulassen. Mehr Steuern, keine Maut. Irgendeinen Tod muss man halt sterben.


Uwe

Über deine Einlässe muß man sich schon manch mal wundern.
Pickups werden schon lange nicht mehr als LKW besteuert, ganz gleich wofür die genutzt werden, zahlst du keine subventionierste Steuer mehr.
Wir haben deshalb damals unseren L 200 verkauft, weil 800 € Steuern uns zuviel waren und wir den Staat nicht noch mehr Steuern in den Rachen werfen wollten.
Daran hat sich auch bis heute nichts geändert-ob LKW Zulassung oder PKW gleiche Steuern.

Bergbewohner1 am 13 Mai 2023 13:57:08

Bergbewohner1 hat geschrieben:
Daran hat sich auch bis heute nichts geändert-ob LKW Zulassung oder PKW gleiche Steuern.

Nachtrag: Es sei denn der Fahrgastraum ist einen Zentimeter kleiner, als die Pritsche und das ist bei den wenigsten der Fall.

cbra am 13 Mai 2023 15:29:50

Warum eigentlich gibt es in deutschland sondervergünstigungen für wohnmobile?

Egal ob über oder unter 3,5t hat ein Womo doch die gleichen auswirkungen auf die gesellschaft wie ein gleichwertiges auto ohne kochgelegenheit



Gibt es das auch in anderen (EU)staaten ?

Find ich blöd und bin der meinung dass maut und steuern für alle fahrzeugarten gleich sein sollten

Tinduck am 13 Mai 2023 15:57:12

cbra hat geschrieben:Warum eigentlich gibt es in deutschland sondervergünstigungen für wohnmobile?


Das Hauptargument ist, dass die Fahrleistung im Durchschnitt eine Grössenordnung niedriger liegt als bei anderen Fahrzeugen und deshalb eine identische Besteuerung wie bei PKW oder LKW nicht fair wäre.

Mir letztlich egal. Steuern sind bei den Jahreskosten so oder so ein Furz im Winde. Wobei unser Womo tatsächlich mehr Steuern kostet als unsere T6. Schadstoffklasse machts.

bis denn,

Uwe

MilesandMore am 13 Mai 2023 16:03:36

cbra hat geschrieben:steuern für alle fahrzeugarten gleich sein sollten


Die Steuer für KfZs sollte generell ausschließlich über den Verbrauch und tatsächlichen Schadstoffausstoß geregelt werden.
Dazu eignet sich der Spritpreis bestens.

Bergbewohner1 am 13 Mai 2023 18:11:57

cbra hat geschrieben:Warum eigentlich gibt es in deutschland sondervergünstigungen für wohnmobile?
Gibt es das auch in anderen (EU)staaten ?
Find ich blöd und bin der meinung dass maut und steuern für alle fahrzeugarten gleich sein sollten

Ich stelle dir mal eine Gegenfrage: warum rackern wir Handwerker und andere von früh bis abend und werden keine Millionäre, im Gegenteil :?:
Warum müssen Politiker/Abgeordnete keine Rente oder Krankenkasse bezahlen :?:
Müßten nicht alle die gleichen Abgaben bezahlen :?: da sollte erst mal angesetzt werden.Aber da müßten sich unsere sogenannten Volksvertreter ja selbst in den Ar...treten.
Da reden noch nicht einmal darüber, wieviel Stunden Handwerker arbeiten.

cbra am 13 Mai 2023 21:15:44

cbra hat geschrieben:steuern für alle fahrzeugarten gleich sein sollten


MilesandMore hat geschrieben:Die Steuer für KfZs sollte generell ausschließlich über den Verbrauch und tatsächlichen Schadstoffausstoß geregelt werden.
Dazu eignet sich der Spritpreis bestens.

Seh ich ganz genauso

Und ggf bodenfläche

cbra am 13 Mai 2023 21:20:05

Ätt Bergbewohner

Eben

Warum zahlt der handwerker für seinen 5t lieferwagen oder der selbst. Kurierdienstfahrer für den 3,5t mehr maut [ und vers. ??) Als der urlauber fürs gleiche auto mit kochstelle

Versteh ich nicht

babenhausen am 14 Mai 2023 08:09:46

cbra hat geschrieben:
Warum zahlt der handwerker für seinen 5t lieferwagen oder der selbst. Kurierdienstfahrer für den 3,5t mehr maut [ und vers. ??) Als der urlauber fürs gleiche auto mit kochstelle

Versteh ich nicht


Weil der Handwerker, die Spedition usw die Mautkosten an seinen Auftraggeber im Rahmen seiner Kalkulation und Rechnungsstellung an den Kunden weiterreicht,ganz zu schweigen zu der steuerlichen Absetzbarkeit. So zahlt zum Schluß die Maut der Endverbraucher !

Der Urlauber hat diesen Vorteil nicht,er zahlt die Maut und hat keine Möglichkeit den Betrag irgendwie zurück zu holen. So gesehen eine soziale Gerechtigkeit !

WomoTechnikService am 14 Mai 2023 08:38:18

cbra hat geschrieben:Warum zahlt der handwerker für seinen 5t lieferwagen oder der selbst. Kurierdienstfahrer für den 3,5t mehr maut [ und vers. ??) Als der urlauber fürs gleiche auto mit kochstelle

Versteh ich nicht


Ätt cbra

Warum kassiert Österreich von allen die österreichischen Autobahnen benutzenden in- und ausländischen Fahrzeugen Maut und klagte dagegen, als Deutschland das ebenfalls tun wollte? Versteh ich nicht...

LG Peter

wolfherm am 14 Mai 2023 08:58:48

Ganz einfach: In Deutschland sollte eine Rückvergütung für inländische Autofahrer über die KFZ-Steuer erfolgen. Nennt man dann Ungleichbehandlung…. Kann man wunderbar nachlesen.

Bergbewohner1 am 14 Mai 2023 14:14:27

wolfherm hat geschrieben:Ganz einfach: In Deutschland sollte eine Rückvergütung für inländische Autofahrer über die KFZ-Steuer erfolgen. Nennt man dann Ungleichbehandlung…. Kann man wunderbar nachlesen.

Der ganze Ungerechtigkeitshickhack würde beendet, wenn alle EU Länder die gleichen Rahmenbedingungen schaffen würde, das scheint diese "Abgeordneten" zu überfordern. Da machen wir lieber was einfacheres, diskrimienieren lieber ältere Menschen.

babenhausen am 14 Mai 2023 16:03:58

Bergbewohner1 hat geschrieben:Der ganze Ungerechtigkeitshickhack würde beendet, wenn alle EU Länder die gleichen Rahmenbedingungen schaffen würde, das scheint diese "Abgeordneten" zu überfordern. Da machen wir lieber was einfacheres, diskrimienieren lieber ältere Menschen.


Ist das ein Beitrag für ein anderes Forum ?
Hier geht es um Wohnmobile insbesondere hier um Maut

WomoTechnikService am 15 Mai 2023 18:22:26

wolfherm hat geschrieben:Ganz einfach: In Deutschland sollte eine Rückvergütung für inländische Autofahrer über die KFZ-Steuer erfolgen. Nennt man dann Ungleichbehandlung…. Kann man wunderbar nachlesen.


Ist mir schon klar... war eigentlich auch nur eine ganz doofe Idee unserer Bürokraten, erst KFZ-Steuer zu kasseiren und sie danach über die Maut zu verrechnen, funktioniert hätte es, wenn man zum 31.12. die KFZ-Steuer in Deutschland komplett abgeschafft hätte (ob ein Land KFZ-Steuer erhebt oder keine wie z.B. Tschechien kann ja die EU nicht vorschreiben) und ab dem 01.01. Maut in Höhe der bisherigen KFZ-Steuer kassiert hätte, nur eben von allen Nutzern...

LG Peter

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